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Ausländisches Fahrzeug

Themenstarteram 1. November 2010 um 23:43

Hallo,

wollte mal fragen, wie das ist, wenn man mit einen Ausländischen Fahrzeug in Deutschland geblitzt wird.

Wurde nämlich vor 6 Monaten in Deutschland mit meinen Italienischen Fahrzeug geblitzt (lebe in Italien) und habe bis jetzt noch nichts bekommen.

Was passiert wenn ich nächstes Jahr wieder nach Deutschland fahre und ich vielleicht von der Polizei angehalten werde, können die mich noch zur Kasse bitten, oder ist das Knöllchen bis dahin verjährt ?

Gibt es in D die gleichen Gesetzte für Ausländische Fahrzeuge wie für Deutschte? habe nämlich gehört das nach 3 Monaten die Strafzettel verjäht sind.

Würde das Knöllchen ja gerne bezahlen, nur habe ich bis jetzt keine Rechnung bekommen.:rolleyes:

Ich danke

mfg

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15 Antworten

ne, da brauchst du dir eigentlich kaum sorgen machen. Das Problem ist das in Deutschland im Gegensatz zu allen EU Ländern der Halter nicht für die Vergehen des Fahrers bestraft werden kann. Deswegen hast du in Italien auch keinen Wisch bekommen, weil die Polizei erstmal deine Identität nachweisen müsste usw. und das ist im Ausland unmöglich. Diesbezüglich gelten in Deutschland die gleichen Gesetze für alle Autofahrer.

Das einizige was passieren kann ist das du direkt nach dem Vergehen von der Rennleitung sofort angehalten wirst, und dann bezahlen musst, weil du ja definitv der Fahrer bist.

Also, du brauchst nichts zu befürchten.

*hüstel*

seit 1. november werden auch tickets die über 70€ liegen europaweit eingetrieben. und der witz: das ganze gilt RÜCKWIRKEND!

In Deutschland fehlt dazu das Personal.

Die werden nur Die ganz ""fetten"" Strafzettel eintreiben aber mehr nicht.

Moin,

Naja :) Was Recht ist und was davon genutzt wird - sind in der Tat zwei paar Schuhe. Ich denke nicht, dass es so sein wird das sofort jeder (!) Strafzettel auch im Ausland eingetrieben wird.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

*hüstel*

seit 1. november werden auch tickets die über 70€ liegen europaweit eingetrieben. und der witz: das ganze gilt RÜCKWIRKEND!

Klar, theoretisch. Aber das gilt nicht für Deutschland (praktisch)

Frankreich zb. kann sowas sehr einfach eintreiben, nach dem Kennzeichen den Halter ausfindig machen, Brief hin und voilà. Völlig egal wer geblitz worden ist, der Halter muss zahlen.

In Deutschland sieht das anders aus. Da gibts die tollen Formulare wo du dann sagen kannst das du das nicht warst und einen anderen für ankreiden kannst. Das kannst du nicht Deutscher auch, nur ist das Juristische Nachspiel der "Fahreridentifikation" im Ausland viel zu teuer und Aufwendig, und deswegen lassen es die Deutschen Behörden gleich, weil sie wissen das genau das völlig Sinnlos ist und zu sowieso nichts führt.

Dafür gibt es aber hinter Grenzen in D besonders viele Streifen um die Ausländer direkt nach der Tat quasi zur Kasse zur beten. Da hat sich immer noch nichts dran geändert.

Themenstarteram 2. November 2010 um 14:18

danke für die vielen Antworten.

Und wann verjähren die Strafzettel für Ausländische Fahrzeuge in Deutschland oder gibt es dafür sowas wie ein Fahrtenbuch ?

Hallole Halbwarheiten überall ...

Rechtlich ist es so das ein Vergehen an die

zuständigen Behörden des Halterlandes

gemeldet wird und diese Behörde das Geld

eintreiben kann. Das Geld bleibt in Deinem

Fall dann in dem Land das es eintreibt also Italien.

 

Man beachte Das Vergehen wird gemeldet nicht

das Strafmass.

Wenn die Behörde also irgendwann auf Deine

Bilder stößt kann es schon sein das italien das

auch eintreibt.

Das ganze schimpft sich Rechtshilfeabkommen

und wird weil es noch n dem Kinderschuhen steckt

nur profilaktisch und wenn Zeit übrig ist durchgezogen.

Dümmlich ist es für Finnen und Skandinavier.

Dort werden Strafzettel nach dem Einkommen

berechnet und ein Knöllchen aus Deutschland

kann dann schon mal das dreisigfache kosten.

Jol.

Hallo fordfiestatdci14

 

Ich kann dir gerne meine Knöllchen schicken,

wenn du auf welche wartest! ;) :D:D

 

Viktor

 

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole Halbwarheiten überall ...

Rechtlich ist es so das ein Vergehen an die

zuständigen Behörden des Halterlandes

gemeldet wird und diese Behörde das Geld

eintreiben kann. Das Geld bleibt in Deinem

Fall dann in dem Land das es eintreibt also Italien.

 

Man beachte Das Vergehen wird gemeldet nicht

das Strafmass.

Wenn die Behörde also irgendwann auf Deine

Bilder stößt kann es schon sein das italien das

auch eintreibt.

Das ganze schimpft sich Rechtshilfeabkommen

und wird weil es noch n dem Kinderschuhen steckt

nur profilaktisch und wenn Zeit übrig ist durchgezogen.

Dümmlich ist es für Finnen und Skandinavier.

Dort werden Strafzettel nach dem Einkommen

berechnet und ein Knöllchen aus Deutschland

kann dann schon mal das dreisigfache kosten.

Jol.

Also das ist noch nicht einmal eine Halbwahrheit was du da Schreibst.

Das würde ja heissen das ich als Deutscher Verkehrssünder im EU Ausland immer nach Deutschem Recht bestraft werde, was aber völliger Schwachsinn ist. Aus Frankreich kommt immer ein Französischer Straffzettel an den Halter der das Einfordert was in Frankreich die Bestraffung kostet, und nicht die Deutsche Strafe. Das Glaube ich dir nicht. Stell dir mal vor, wir als Deutsche würde in Norwegen geblitzt werden (Autobahn mit 15 Kmh zuviel) und am Ende weniger als 40€ Zahlen, weil das das Strafmaß in Deutschland ist. Dem ist eindeutig nicht so.

Wer auch immer in Deutschland geblitzt wird, er wird nach Deutschem Recht bestraft. Und NUR der Fahrer, nicht der Halter. Und genau das ist im Ausland kaum möglich nachzuvollziehen, weil diese Fahreridientifikation oft aufwendiger ist als der Strafzettel selbst.

Innerhalb Deutschland verjährt ein Zettel glaub ich nach 3 Monaten, im EU Ausland nach 2 Jahren... aber wie genau was wann verjährt weiss ich nücht.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole Halbwarheiten überall ...

Rechtlich ist es so das ein Vergehen an die

zuständigen Behörden des Halterlandes

gemeldet wird und diese Behörde das Geld

eintreiben kann. Das Geld bleibt in Deinem

Fall dann in dem Land das es eintreibt also Italien.

 

Man beachte Das Vergehen wird gemeldet nicht

das Strafmass.

Wenn die Behörde also irgendwann auf Deine

Bilder stößt kann es schon sein das italien das

auch eintreibt.

Das ganze schimpft sich Rechtshilfeabkommen

und wird weil es noch n dem Kinderschuhen steckt

nur profilaktisch und wenn Zeit übrig ist durchgezogen.

Dümmlich ist es für Finnen und Skandinavier.

Dort werden Strafzettel nach dem Einkommen

berechnet und ein Knöllchen aus Deutschland

kann dann schon mal das dreisigfache kosten.

Jol.

Also das ist noch nicht einmal eine Halbwahrheit was du da Schreibst.

Das würde ja heissen das ich als Deutscher Verkehrssünder im EU Ausland immer nach Deutschem Recht bestraft werde, was aber völliger Schwachsinn ist. Aus Frankreich kommt immer ein Französischer Straffzettel an den Halter der das Einfordert was in Frankreich die Bestraffung kostet, und nicht die Deutsche Strafe. Das Glaube ich dir nicht. Stell dir mal vor, wir als Deutsche würde in Norwegen geblitzt werden (Autobahn mit 15 Kmh zuviel) und am Ende weniger als 40€ Zahlen, weil das das Strafmaß in Deutschland ist. Dem ist eindeutig nicht so.

Wer auch immer in Deutschland geblitzt wird, er wird nach Deutschem Recht bestraft. Und NUR der Fahrer, nicht der Halter. Und genau das ist im Ausland kaum möglich nachzuvollziehen, weil diese Fahreridientifikation oft aufwendiger ist als der Strafzettel selbst.

Innerhalb Deutschland verjährt ein Zettel glaub ich nach 3 Monaten, im EU Ausland nach 2 Jahren... aber wie genau was wann verjährt weiss ich nücht.

Hallole

Ich beziehe mich auf einen TV bericht der dieses

Rechtshilfeabkommen zum thema hatte .

War Stern oder Spiegel TV ist auch schon eine

Weile her aber so habe ich es Inhaltlich Verstanden.

Sollte dem nicht so sein .. sorry aber ich habe noch

keinen Gesetzestext gesehen der anderes Behauptet.

Die Logig deiner Aussage kann ich durchaus nachvollziehen,

Wenn ich so darüber nachdenke muß ich wohl doch was

falsch verstanden haben .. Nobuddy is Perfekt .. Jol.

HI,

sorry, wenn ich den Thread nochmal ausgrabe...

Ich fahr momentan ein Firmenauto unserer österreichischen Niederlassung mit (österreichischem Kennzeichen) in Deutschland und hab ein Knöllchen über 10€ bekommen (wg. parken ohne Parkschein). Das wurde jetzt an unsere Niederlassung geschickt. Muss ich es bezahlen? Das Knöllchen kommt direkt von der bayrischen Polizei.

Gruß,

dj

:confused: :confused: Es geht hier um €10??!! :confused: :confused:

Zitat:

Original geschrieben von djerazor

[...] Das wurde jetzt an unsere Niederlassung geschickt. Muss ich es bezahlen? [...]

Ob - du - das bezahlen musst, weiß ich nicht. Was sagt denn euer Fuhrparkleiter?

am 23. Juli 2013 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von fordfiestatdci14

Hallo,

wollte mal fragen, wie das ist, wenn man mit einen Ausländischen Fahrzeug in Deutschland geblitzt wird.

 

Wurde nämlich vor 6 Monaten in Deutschland mit meinen Italienischen Fahrzeug geblitzt (lebe in Italien) und habe bis jetzt noch nichts bekommen.

 

Ich danke

 

mfg

und das mit fast 90 jahren ? schäm dich :p

 

Über fordfiestatdci14:Geburtstag: 17. August 1924 .

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