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Auslieferzeit Gebrauchtwagen - Wie lange darf das dauern?
Hallo Leute...
Ich möchte hier eigentlich erstmal Meinungen fischen.
Hatte mir per Unterschrift am 25.09 diesen Jahres einen Gebrauchten zugelegt. Bereits gezahlt. Und hatte einen Ausliefertermin in einem Firmeneigenen Autohaus in meiner Gegend vereinbart zum 7.10(unverbindlich leider vermerkt)...da das AH in dem ich gekauft habe das am deutlichst weitesten von mir entfernten VW Haus dieser Firma war.
Es sollte noch TÜV neu gemacht werden, ein Schalter am Hebel aufgrund einer TPI getauscht werden, die Papiere postal zugesandt werden und, wenn der Wagen im AH zur Auslieferung ankommt ,vor der Übergabe nochmal gründlich aufbereitet werden.
Nun stand der Wagen Montag 7.10 immer noch ohne TÜV da ...
Und da die Schritte danach ja auch noch Zeit brauchen gehen da noch ein paar Tage rum ohne Untersatz.
Welche Zeiten bis zur Auslieferung kann man als akzeptabel ansehen?
Ich stand zeitlich noch nie vor einem solchen Problem.
Bisher ging's immer fix.
Is ja ein großes VW-Haus und kein Straßenhändler. Aber wir reden halt doch über 18000 Euro und über den Umstand erstmal ohne Auto rumzuwursten . Und das am Telefon schon zweimal die Aussage kam das heut TÜV Termin wäre...hüstel.. mindestens einmal hats ja schon mal nicht gestimmt...
Wie lange sollte man Wartezeit bei der Verkaufskategorie als akzeptabel werten müssen?
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19 Antworten
Ich habe gestern unseren in Empfang genommen. Es hat vom Kauf bis zur Übernahme 12 Tage gedauert. Es wurde auch TÜV gemacht, Inspektion und Einbau Tempomat. Mit der Wartezeit kann ich leben.
Joa. 14 Tage. Lass ich mir gefallen.
Bei mir waren es 10-12 Tage von Unterschrift Kaufvertrag bis Auslieferung. Hab aber auch gehörig Druck gemacht, da ich den Wagen benötigt habe. Die Prozesse gerade bei grösseren VW Händlern sind etwas komplexer: GW-Abteilung, Werkstatt, TÜV, Aufbereitet, Dispo, Buchhaltung.
Gerade HU und Dispo unterliegen sicherlich bestimmten Termin, im schlimmsten Fall kostet nur eines davon schnell eine Woche.
Meine Meinung, das sind halt die Risiken in dem Bereich.
14 Tage ist akzeptabel. Allerdings in Vorkasse zu gehen ist auch ein Risiko. Geht der Laden in die Insolvenz, wäre nicht der erste, ist das Geld und das Auto weg. Hoffen wir mal das Beste.
Im Autohaus bei mir ums Eck isses schonmal. Wenn die Papiere jetzt mit der Post ankommen... sollte ich das Montag kriegen... dann wärens 19 Tage gewesen...
Bei Vorkasse aber schon laaaange genug
Wer vorab bezahlt ist selbst Schuld. Hab erst 1 Tag vor übergabe bezahlt
Die werden noch das Passende gesagt bekommen.
Heut war nämlich nix in der Post.
Eine Insolvenz erwarte ich bei einem so großen Haus nicht...
Der Wagen steht fast 300km weit geliefert im Autohaus in der Nähe.
Aber es kann mir keiner richtig sagen wo sie die Papiere hin haben.
Ich wäre auch für Zahlung kurz vor Abholung...nächstes mal
Es haben schon andere Großen zugemacht, siehe Max Moritz und Tiedke. Will nichts beschreien. Aber ich zahle grundsätzlich nach Anmeldung bei Abholung.
Bestens...und auch heut nix in der Post... Na fein. Der Montag am Telefon möge gute Gründe und Erklärungen parat haben
Meine Eltern haben letzte Woche Mittwoch (durften es Donnerstag behalten) ein Auto angesehen und Probe gefahren.
Diese Woche Donnerstag haben sie es abgeholt.
Kleines Autohaus um die Ecke...
Ich kann ja ne gewisse Zeit für Aufbereitung...TÜV... Durchchecken... usw. verstehen... wenn aber Überführung in ein anderes Autohaus schon tagelang erledigt is...aber die Papiere net da sind...wurde schlicht geschlampt
So ist es. Leider sind die Verträge alles andere als kundenoptimal. Was die Lieferfrist angeht wird häufig nur ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart. Nach Überschreiten dieses Termins muss der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zB 14 Tage einräumen um das Fahrzeug zu liefern. Erst dann kann er den Händler auf Schadensersatz verklagen, wobei der Käufer in der Nachweispflicht ist, dass überhaupt ein Schäden entstanden ist.
Zitat:
@cycroft schrieb am 13. Oktober 2019 um 09:47:51 Uhr:
So ist es. Leider sind die Verträge alles andere als kundenoptimal. Was die Lieferfrist angeht wird häufig nur ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart. .....
Ein Vertrag ist doch eine beiderseitige Vereinbarung welche von beiden Parteien unterschrieben werden muss.
Wenn ich einen verbindlichen Liefertermin erwarte, dann muss dies auch im Kaufvertrag so festgehalten werden. Wer das nicht einfordert darf sich später nicht beschweren.
Da ein Vertrag grundsätzlich frei zu gestalten ist, sollten alle relevanten Punkte beschrieben werden. Der Liefertermin kann verbindlich festgelegt werden, ggf. sogar mit einer Festlegung was geschieht wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird. (Kostenloser Leihwagen?)
Als Kunde muss ich dann aber auch damit leben das mir der Verkäufer nichts verspricht, sondern sich bezüglich der Termine auch einen gewissen Spielraum vorbehält.
Ist eben eine reine Verhandlungssache.