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Auspuffanlage - TÜV?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 9. September 2011 um 12:04

Hallo!

Muss ich mit einer anderen Auspuffanlage zur Bauabnahme oder reicht normaler Werkstatt-TÜV-Mensch?

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23 Antworten

hat die anlage ein teilegutachten?

Themenstarteram 9. September 2011 um 12:20

also ich habe eines von einer anderen Werkstatt mitbekommen und wenn ich meinen Wagen nachher aus der jetzigen Werkstatt holen werde ich fragen, ob es auch das richtige ist.

Also vielleicht ja ;)

Da steht allerdings drinne, dass es abgenommen werden muss glaub ich. liegt alles im auto.

was für eine rolle spielt denn das? oder wo seh ich ob es das richtige teilgutachten ist?

Hi,

Einbauabnahmen nach § 19 kann jeder machen also Tüv,Dekra,GTÜ usw.

Einzelabnahmen nach §21 darf in Westdeutschland nur der TÜV machen und in Ostdeutschland nur die Dekra.

So oder so ähnlich ;)

Gruß Tobias

Themenstarteram 9. September 2011 um 12:25

und was ist jetzt der unterschied zwischen einer einbauabnahme under der einzelabnahme?

was wäre jetzt die auspuffanlage?

da gibts keinen unterschied, da es "einbauabnahme" einfach mal gar nicht gibt;) korrekt heißt es "anbauabnahme":)

es gibt abnahmen nach §19 Abs. 3, 19 Abs. 2 und eben die 21er. wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass eine FW-felgen-lenkrad-gesamtabnahme eine begutachtung nach §19 2 ist und keine 21er.

Westen Tüv Rheinland, Osten Dekra, Berlin beide;)

wenn die auspuffanlage ein teilegutachten hat, dann steht das auch als überschrift in diesem gutachten..und ja, dann darf das jeder prüfer eintragen.

Hi,

schau einfach was du für papiere hast und frag besser net nach dem tieferen Sinn :D Deutsche und Europäische Bürokratie halt.

Ohne zu sehr in Detail zu gehen kann man sagen wenn du das Anbauteil auf seine allgemeine Zulässigkeit geprüft wurde ohne speziellen Fahrzeugtyp ist es dann bei dir ne Einzelabnahme weil der Prüfer kontrollieren muß ob das teil auch zu deinem Fahrzeug passt und alle gültigen Regelungen eingehalten werden.

Bei ner einbauabnahme wurde das Teil bereits mit dem Fahrzeugtyp geprüft und es Prüfer muß nur kopntrollieren ob es ordentlich eingebaut wurde was natürlich deutlich einfach ist.

Gruß Tobias

P.S. Edit,

ok Edition 82 hat es fachlich korrekter beschrieben,Asche auf mein Haupt.

Aber bin mir recht sicher das ich den Begriff einbauabnahme auch schon irgentwo gelesen habe? evtl. in Verbindung mit ner ABE

 

Themenstarteram 9. September 2011 um 12:35

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Ohne zu sehr in Detail zu gehen kann man sagen wenn du das Anbauteil auf seine allgemeine Zulässigkeit geprüft wurde ohne speziellen Fahrzeugtyp ist es dann bei dir ne Einzelabnahme weil der Prüfer kontrollieren muß ob das teil auch zu deinem Fahrzeug passt und alle gültigen Regelungen eingehalten werden.

Bei ner einbauabnahme wurde das Teil bereits mit dem Fahrzeugtyp geprüft und es Prüfer muß nur kopntrollieren ob es ordentlich eingebaut wurde was natürlich deutlich einfach ist.

das heißt, wenn der golf 2 in dem gutachten schon gelistet ist, muss nur noch geguckt werden, ob er auch richtig eingebaut wurde, richtig?

aber ich glaube mich zu erinnern, dass gleich der erste oder zweite Satz in dem gutachten lautete, dass das halt geprüft werden muss, weiß nur nicht mehr genau.

meine angst ist jetzt nur, dass ich wirklich zur bauabnahme muss und die dann noch viel mehr entdecken und den dann still legen. dabei will ich ja jetzt nur die mängelmeldung abarbeiten :(

einbauabnahme ist halt nicht wirklich korret..es heißt anbauabnahme:)

aber ansonsten kann ich mich deinem post nur voll und ganz anschließen.

 

edit: wenns so schlimm um den hobel steht, wäre es vielleicht besser, ihn abzumelden und die mängel nach und nach zu beheben.

Themenstarteram 9. September 2011 um 12:51

weiß ich ja nicht ob das so schlimm ist. ich dachte nicht. der hat ja vor ein paar monaten tüv bekommen und ich hab den erst seit letzte woche mittwoch und will den einfach nicht schon wieder still legen :'-(

was hat er denn nun alles?

laut deinem anderen thread fehlt da die gesamtabnahme von rad/reifen-fahrwerk-lenkrad. nebenbei noch die auspuffanlage.

warum lässt du denn die gesamtabnahme nicht einfach machen, dazu dann noch den auspuff eintragen und gut is.

Themenstarteram 9. September 2011 um 13:01

weil das wahrscheinlich um die 200 euro kosten würde und da noch irgendwas ein bisschen kaputt ist und dann sind da wohl noch ein paar andere sachen. der schalthebel hat keinen richtigen wiederstand zwischen 1. und rückwärtsgang und so weiter. ich hab nur kein bock, dass die den komplett auseinander nehmen und da noch mehr finden... aber ich frag den nachher mal aus der werkstatt wie die chancen stehen, dass der da durchkommt. aber am telefon eben klang er nicht so begeistert :( deswegen mach ich mir jetzt sorgen. ich weiß das das ja gemacht werden muss nur hab ich diesen monat das geld nicht mehr. ich habe aber jetzt nur 10 tage zeit die mängelmeldung zu beheben sonst wird mir die plakette abgekratzt. mir sitzt ein bisschen die zeit im nacken :(

daher -> vorübergehend abmelden, 1-2 monate sparen, fertig.

wenn die arretierung des rückwärtsganges ausgelutscht ist, muss man sie halt erneuern. (weißes plastikteil - siehst du, wenn du den schaltsack bzw die schaltkulisse abnimmst)

 

was für räder sind verbaut, was fürn lenkrad, was für ein fahrwerk?

Themenstarteram 9. September 2011 um 13:04

"Rad + Reifenkombination nicht zulässig, Motor verölt, Auspuffanalge + Domstrebe + Luftfilteransaugrohr ohne Zulassung montiert und nicht eingetragen bzw abgenommen" steht im Mängelbericht.

 

Jetzt weiß ich aber:

 

- Domstrebe brauche ich nicht mal ABE für

- Luftfilteransaugrohr brauche ich nur ABE - habe ich jetzt.

- Motor muss halt sauber gemacht werden und wohl auch irgendwie repariert.

- wenn ich jetzt wieder normale golf reifen rauf mache, müsste ja eigentlich nur die Auspuffanlage abgenommen werden oder?

 

denn der aus der Werkstatt meinte, dass halt die reifen, das sportlenkrad und das Fahrwerk zusammen spielen und das muss zur Bauabnahme. Aber für das lenkrad hab ich ABE und das fahrwerk ist eingetragen. wenn ich jetzt normale reifen habe, sollte ja nur noch die auspuffanlage eingetragen werden. es geht ja nur um die mängelmeldung. somit sollten sie eigentlich nicht auf die idee kommen sich den rest nochmal genauer anzugucken oder?

 

+ die fahrwerk sache halt, die ich dann gerne etwas später in angriff nehmen möchte.

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

daher -> vorübergehend abmelden, 1-2 monate sparen, fertig.

wenn die arretierung des rückwärtsganges ausgelutscht ist, muss man sie halt erneuern. (weißes plastikteil - siehst du, wenn du den schaltsack bzw die schaltkulisse abnimmst)

 

was für räder sind verbaut, was fürn lenkrad, was für ein fahrwerk?

und bitte nutze das wort "bauabnahme" nicht mehr..das gibt es nicht:) gesamtabnahme wäre hier richtig.

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