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außenspiegel beifahrerseite gesetzlich vorgeschrieben?

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 13:26

Hi,

die frage lässt sich aus dem thema entnehmen.

Danke für eure Hilfe!

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25 Antworten

Nein ist der nicht, nur wenn man mit dem Innenspiegel keine Sicht nach hinten hat.

Und beim betrieb von Wohnmobilen.

Er ist nicht vorgeschrieben, deswegen mußte ich ihn beim 123er Kauf seinerzeit nachrüsten :rolleyes:. Nur bei Wohnwagenbetrieb oder wenn hinten alles dicht ist, aber das hat mein " Vorschreiber " schon notiert ;) .

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 13:41

seit ihr euch ganz sicher?

ein kollege von mir meinte nämlich dass das seit einführung von ece (statt stvo) der rechte außenspiegel vorgeschrieben ist.

Ich suche Dir das mal raus.

Denn kannst dem Kollegen es mal zeigen ;)

Wettest denn um ne Kiste Bier.

StVZO §56

hier noch dazu was aus der EG ein Pkw ist Klasse M1 = Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze ohne Fahrersitzplatz!

im Anhang die EG Rili

am 20. Februar 2009 um 17:59

Soweit ich weiß muss der rechte Spiel nur unter bestimmten Bedingungen dran sein.

Mach aber lieber einen dran. Der ist ganz nützlich beim einparken, auf der Autobahn vor dem Spurwechsel nach rechts zurück und außerdem sieht ein Auto wo nur links ein Spiegel dran ist sch... aus.

Und Radfahrer auf Radwegen wirst du beim rechtsabbiegen sonst auch sehr leicht übersehen.

ich denke mal er will es nur wissen, weil er mit seinem Freund gewettet hat!

am 21. Februar 2009 um 0:51

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Schaust Du hier.

Ist es schon zu spät, oder steht da nirgends drin, dass man den rechten Außenspigel nicht braucht?

Zitat:

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Wenn ich also nun zwei Außenspiegel habe, kann ich auch auf den Innenspiegel verzichten.

Habe ich aber keinen rechten Außenspiegel, kann ich nicht seitwärts rechts den Verkehr beobachten.

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Wenn ich also nun zwei Außenspiegel habe, kann ich auch auf den Innenspiegel verzichten.

Nein.

Es sind zwar für PKW (Fahrzeugklasse M1) nur zwei Spiegel vorgeschrieben, allerdings im weiteren Verlauf der Richtlinie deutlich aufgeführt, dass es sich dabei um einen Außenspiegel auf der Fahrerseite und einen Innenspiegel handeln muss.

Ein Außenspiegel auf der Beifahrerseite ersetzt nicht den Innenspiegel, er ist dann zusätzlich vorhanden, bzw. muss bei entsprechender Nutzung zusätzlich vorhanden sein.

Der Innenspiegel kann nur entfallen und muss dann auch von einer technischen Prüfstelle "ausgetragen" werden, wenn durch einen dauerhaften Umbau, zB. durch eine feste Wohnmobil- oder Werkstatt-Einrichtung, keine Sicht mehr nach hinten vorhanden ist.

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 9:47

also es ist so:

mein rechter außenspiegel wurde abgetreten. jetzt gurke ich, solange ich das repariert habe halt ohne rum. den paragraph 56 aus der stvo habe ich gekann bzw. im inet auch gefunden, mein kollege meinte aber, die stvo ist nicht mehr gültig, da sich jetzt der ganze verkehrs kram auf einem ece-standard beruft, und nach dem ist der rechte außenspiegel mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben, ebenso der rückspiegel, soweit die sicht nach hinten frei ist.

dann sag mal welches Autotomobil du fährst?

Denn wenn deins eine ABE noch hat oder auch nicht sondern eine EG-BE, sollte dies in der Beschreibung drin stehen!

Anders verhält es sich mit den neuen Weitwinkel- und Nahbereichsspiegel für NFZ ab 3,5 t mit EZ. 01.01.2000, hier regelt die Richtlinie der EG eine Nachrüstpflicht!

Fahr mal einfach ohne herum, bis der neue kommt, ist kein Problem!

Denn wundert mich aber, warum die STVZO immer noch aktuallisiert wird.

also EU Recht steht vor dem nationalen, aber das nationale muss das EU Recht umsetzten, wie sie es machen ist deren Angelegenheit!

Also ob nun der StVZO Text geändert wird oder wie bei den Abgasen nur ein Verweis auf die entsprechende Richtlinie gemacht wird ist dabei egal!

Das ist ja das Problem warum die Gesetzestexte schon unverständlich geworden sind! Wie aber gesagt bei M1 gibt es keine Nachrüstpflicht!

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