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Austausch-Frontscheibe Meriva / Spalt zwischen Scheibe und Abdeckleiste

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 6:29

Hallo !

Ich habe mich gerade neu angemeldet, da ich ein aktuelles Problem habe. Es kann sein, dass das Thema hier im Forum schon einmal behandelt wurde - dann bitte ich schon einmal um entschuldigung !

Gestern hat meine Frau Ihre Frontscheibe bei ihrem Meriva wechseln lassen (united autoglas). Die Scheibe ist irgendwie kleine als die alte - sprich: auf den unteren 5 cm (also vor der Motorhaube) ist ein Spalt zwischen Scheibe und den seitlichen Abdeckleisten (Breite ca. 5mm). Der Herr von United Autoglas meinte, dass es solche Tolleranzen gibt, das aber normal wäre. Es würde sich nur um einen Schönheitsfehler handeln ...

dicht wäre alles auf jeden Fall (die Abdeckleiste seitlich von der Scheibe hat ja offensichtlich wirklich keine Dichtungswirkung. Komisch aussehen tut es auf jeden Fall ...

Kann mir ein Scheibenexperte etwas zu diesem Thema sagen ?

Danke im voraus.

Gruß, Jörg

Beste Antwort im Thema
am 13. Juli 2009 um 8:02

Hallo zusammen,

die Leisten sollten schon mit der Scheibe abschliessen, damit sie auch ihre Funktion erfüllen können. Das Wasser auf der Scheibe sollte entlang der Leiste in die dafür vorgesehenen Ablauflöcher fliessen können und nicht noch zusätzlich zwischen Scheibe und Rahmen. Zum anderen kann es durch den Spalt zu unerwarteten Windgeräuschen kommen.

Auf jeden Fall den Mangel beim entsprechenden Betrieb reklamieren und auf Beseitigung drängen.

Ist der Betrieb ein Meisterbetrieb der KFZ-Innung, dann kannst Du die zuständige Schiedsstelle anrufen. Dies ist kostenfrei und der Schiedsspruch ist für den Betrieb bindend. Fällt der Schiedspruch nicht nach den Wünschen des Kunden aus, können von Seiten des Kunden immer noch Rechtsmittel eingelegt werden.

 

 

Hierzu einmal mein ehrlich gemeinter Tip zur Werkstattwahl und das egal ob Vertragswerkstatt, freie Werkstatt oder Autoglaserei:

Achte bei der Wahl der Reparaturwerkstatt in Deinen eigenen Interesse auf einen Meisterbetrieb der Kfz-Innung. Diese erkennst Du am Innungslogo ( KFZ-Gewerbe blau mit weisser Schrift ). Der Grund ist einfach der, dass Du Dich im Streitfall dann auch an eine Schiedsstellen der Innung wenden kannst, die sich dann dafür einsetzt eine Einigung zu erzielen. Denn nicht jeder Fachbetrieb ist auch ein Meisterbetrieb und dann kann es sich bei Reklamationen schon hinziehen.

Ein Tip am Rande und wirklich nicht um jemanden schlecht zu machen, such Dir am Besten einen mittelständischen Betrieb aus in dem der Chef auch noch mitarbeitet, denn im Fall aller Fälle ist es schließlich sein Geld, das er bei Reklamationsarbeiten ausgeben muss. Bei Filialbetrieben ist es meistens der Fall, dass es dem Mitarbeiter wohl egal ist ob nochmals Kosten für den Betrieb entstehen.

Beachte auch, dass nicht jeder Fachbetrieb, der sich so nennt auch tatsächlich ein Fachbetrieb ist, denn dieser Name ist nicht geschützt im Gegensatz zum Meisterbetrieb bei dem eine eindeutige geprüfte Qualifikation vorliegen muss.

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15 Antworten
am 10. Juli 2009 um 7:40

Hallo Jörg,

um eine definitive Aussage treffen zu können, solltest Du Bilder von der beschriebenen Stelle machen und hier posten. Am Besten von beiden Seiten.

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 7:49

Uuuii - das ging aber fix.

Mache ich heute Abend und dann stelle ich sie hier rein.

Danke !

Das war an meinem Meriva auch so....am oberen Ende. Der hatte ein Opel-Logo im Glas, also wurde die Scheibe entweder beim FOH gewechselt oder aber es war noch die erste. Scheint also in der Tat irgendwie "normal" zu sein....

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 17:51

So, habe eben ein paar Bilder gemacht. So sieht das ganze auf der einen Seite aus - auf der anderen prinzipiell genau so, nur ist der Spalt dort schmaler.

Gruß, Jörg

... und: Das Glas ist von Pilkington.

Moin!

Nö, find ich nicht normal, dicht macht es aber trotzdem der Kleber, die Gummilippe hält nicht wirklich was ab.

Akzeptieren würde ich es aber nicht unter nem Fuffi, man ärgert sich immer wenn man es sieht, geht mir zumindest so.

Mir wurden auch 20,- angeboten für nen schwarzen Fleck (1,5 mm) IN der neuen Scheibe beim Astra (180,- komplett mit Rechnung), hab aber nochmal auf Garantie/Sachmangel austauschen lassen.

Mfg Ulf

Ich würde dies auch nicht akzeptieren - und solche Toleranzen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 11:21

Hallo zusammen !

Tja, das mit dem Akzeptieren ist so eine Sache ...

Sollte es zu einem Rechtstreit kommen, würde ich schon gerne wissen, ob

ein Sachverständiger das auch so sehen würde wir Ihr und ich.

Gruß, Jörg

Zitat:

Original geschrieben von Herr_Jeh_Mineh

- sprich: auf den unteren 5 cm (also vor der Motorhaube) ist ein Spalt zwischen Scheibe und den seitlichen Abdeckleisten (Breite ca. 5mm).

Ist das auf beiden Seiten gleich, oder nur auf der fotografierten Seite?

Wenn es nur auf einer Seite sein sollte ist wohl nicht richtig zentriert worden.

Und das würde ich auf jeden Fall reklamieren.

 

Sollte die Scheibe wirklich kleiner sein, würde ich mal bei einem anderen Glaser fragen ob das so stimmt und um wieviel sie kleiner sein darf.

 

Vielleicht gibt es ja so eine B-Ware, die united autoglas dann günstiger einkauft.

 

Zitat:

Vielleicht gibt es ja so eine B-Ware, die united autoglas dann günstiger einkauft.

Dann müsste die Firma den Kunden aber bei Vertragsabschluss = bei Auftragsannahme dezitiert darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine B-Ware handelt.

am 13. Juli 2009 um 8:02

Hallo zusammen,

die Leisten sollten schon mit der Scheibe abschliessen, damit sie auch ihre Funktion erfüllen können. Das Wasser auf der Scheibe sollte entlang der Leiste in die dafür vorgesehenen Ablauflöcher fliessen können und nicht noch zusätzlich zwischen Scheibe und Rahmen. Zum anderen kann es durch den Spalt zu unerwarteten Windgeräuschen kommen.

Auf jeden Fall den Mangel beim entsprechenden Betrieb reklamieren und auf Beseitigung drängen.

Ist der Betrieb ein Meisterbetrieb der KFZ-Innung, dann kannst Du die zuständige Schiedsstelle anrufen. Dies ist kostenfrei und der Schiedsspruch ist für den Betrieb bindend. Fällt der Schiedspruch nicht nach den Wünschen des Kunden aus, können von Seiten des Kunden immer noch Rechtsmittel eingelegt werden.

 

 

Hierzu einmal mein ehrlich gemeinter Tip zur Werkstattwahl und das egal ob Vertragswerkstatt, freie Werkstatt oder Autoglaserei:

Achte bei der Wahl der Reparaturwerkstatt in Deinen eigenen Interesse auf einen Meisterbetrieb der Kfz-Innung. Diese erkennst Du am Innungslogo ( KFZ-Gewerbe blau mit weisser Schrift ). Der Grund ist einfach der, dass Du Dich im Streitfall dann auch an eine Schiedsstellen der Innung wenden kannst, die sich dann dafür einsetzt eine Einigung zu erzielen. Denn nicht jeder Fachbetrieb ist auch ein Meisterbetrieb und dann kann es sich bei Reklamationen schon hinziehen.

Ein Tip am Rande und wirklich nicht um jemanden schlecht zu machen, such Dir am Besten einen mittelständischen Betrieb aus in dem der Chef auch noch mitarbeitet, denn im Fall aller Fälle ist es schließlich sein Geld, das er bei Reklamationsarbeiten ausgeben muss. Bei Filialbetrieben ist es meistens der Fall, dass es dem Mitarbeiter wohl egal ist ob nochmals Kosten für den Betrieb entstehen.

Beachte auch, dass nicht jeder Fachbetrieb, der sich so nennt auch tatsächlich ein Fachbetrieb ist, denn dieser Name ist nicht geschützt im Gegensatz zum Meisterbetrieb bei dem eine eindeutige geprüfte Qualifikation vorliegen muss.

am 13. Juli 2009 um 10:18

@ Autoglasmeister

super text! werde einige hinweise beherzigen,wenn ich so'n fall mal habe.

da habe ich wieder mal 'was gelernt... :D

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 12:12

Hallo Autoglasmeister !

Vielen Dank für Deine umfängliche Stellungnahme.

Dann werde ich heute Abend mal prüfen, ob der Betrieb der KfZ-Innung angehört.

Einem Rechtsstreit stehe ich eher locker gegenüber, da ich einen KfZ-Rechtsschutz habe.

Ich melde mich hier und berichte !

Gruß, Jörg

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 12:00

Sodele, hier dann aktuelle Neuigkeiten:

Meine Frau war heute Morgen noch einmal in der Werkstatt.

Ergebnis: Es wird garantiert, dass die Arbeit dicht ist (10 Jahre Garantie) und die Werkstadt gibt einen 50%igen Nachlass auf die Zuzahlung (=75 Euro).

100%ige Ausführung und 0% Rückzahlung wäre mir zwar lieber gewesen, aber auch in Anbetracht der Lauferei, wenn wir uns wirklich juristisch auseinander setzen, gehen wir auf diesen Deal ein.

Danke für alle Meinungen (besonders Dir, Autoglasmeister).

Beim nächsten Schreibencrash werde ich Deine Tipps beherzigen !

Gruß, Jörg

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Herr_Jeh_Mineh

100%ige Ausführung und 0% Rückzahlung wäre mir zwar lieber gewesen,

Dies wäre auch die Variante gewesen, die eigentlich am sinnvolsten gewesen wäre, denn nun haben wir ein anderes Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Herr_Jeh_Mineh

und die Werkstadt gibt einen 50%igen Nachlass auf die Zuzahlung (=75 Euro).

Strenggenommen handelt es sich jetzt hierbei um einen Preisnachlass. Dieser Preisnachlass steht allerdings nicht dem Kunden zu, da alle Rabatte die gewährt werden der Versicherung zustehen, da diese für den Schaden aufkommt.

 

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

 

 

Da hier der Preisnachlass wegen Sachmängeln gewährt wurde, sollte man auf jeden Fall die Versicherung darüber informieren, dass der Betrieb einen Rabatt auf die Selbstbeteiligung gegeben hat. Wenn die Versicherung nun bestätigt, dass man den Rabatt dem Kunden gewährt, dann hat wieder alles seine Richtigkeit, weil dann die Versicherung selbst vom Anspruch auf den Rabatt zurücktritt. Dies sollte man sich aber am Besten schriftlich bestätigen lassen.

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