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Auswirkungen auf den Preis, wenn sich Opel-Händler die Wagen abkaufen

Themenstarteram 29. Juli 2006 um 23:50

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Wenn ein Opelhändler einem anderen Opelhändler einen Vectra abkauft, wieviel wird er dafür wohl zahlen müssen? Also Händler A hat z.B. einen Vectra für 20000 dastehen. Nun kommt Händler B, und möchte diesen Wagen haben. Wird Händler A dann einfach die 16% MwSt. abziehen (16800) und den Wagen so abgeben?

 

Viele Grüße

blpp

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18 Antworten
am 30. Juli 2006 um 6:41

Reden wir über nen Neuwagen oder nen Gebrauchtwagen?

Ich kann mir nichts anderes als Gebrauchtwagen vorstellen....

Re: Auswirkungen auf den Preis, wenn sich Opel-Händler die Wagen abkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von blpp

...die 16% MwSt. abziehen (16800) und ...

20.000 EUR abzüglich 16 % Umsatzsteuer ist wieviel? Lerne erst mal rechnen. :D

am 30. Juli 2006 um 8:59

Händler handeln untereinander kaum, die arbeiten meistens eher miteinander wie gegeneinander bei gebrauchten, z.B. Händler A hat ein Auto im angebot und Händler B einen willigen Kunden, dann sagt Händler B zu Händler A schick mir mal Vectra C so und so zu mir, hab einen kunden dafür der ihn vielleicht kauft.

M.f.g.

Christian

PS: Geil mit diesen buchstaben :D

Re: Auswirkungen auf den Preis, wenn sich Opel-Händler die Wagen abkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von blpp

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Wenn ein Opelhändler einem anderen Opelhändler einen Vectra abkauft, wieviel wird er dafür wohl zahlen müssen? Also Händler A hat z.B. einen Vectra für 20000 dastehen. Nun kommt Händler B, und möchte diesen Wagen haben. Wird Händler A dann einfach die 16% MwSt. abziehen (16800) und den Wagen so abgeben?

 

Viele Grüße

blpp

Das ist ne Milchmädchenrechnung. Da die Händler gewerblich tätig sind, müssen sie die 16% Mwst. auf jeden Fall ausweisen. Auch wenn Sie untereinander handeln. Und selbst wenn der Händler das Auto ohne Mwst. vom anderen kriegen würde (was ich mal stark bezweifle, weils einfach nicht geht), dann müsste er es Dir wieder draufschlagen.

Es ist egal und man kann es drehen und wenden: Günstiger wird das Auto nur, wenn sich beide Händler über nen anderen Preis einig werden. Vergessen darf man auch nicht, dass der Händler, der für Dich das Auto von nem anderen kauft, auch noch was verdienen möchte. Warum gehst Du nicht einfach zu dem Händler, wo Du das Auto gesehen hast und kaufst es dort?

Re: Re: Auswirkungen auf den Preis, wenn sich Opel-Händler die Wagen abkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von stbufraba

20.000 EUR abzüglich 16 % Umsatzsteuer ist wieviel? Lerne erst mal rechnen. :D

Dann erzähle uns mal auf was für einen Betrag du kommst, habe in der Schule nicht aufgepaßt.

Gruß

Re: Re: Re: Auswirkungen auf den Preis, wenn sich Opel-Händler die Wagen abkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von Vectrabo

Dann erzähle uns mal auf was für einen Betrag du kommst, habe in der Schule nicht aufgepaßt.

Gruß

Ich bin mal so frei und antworte mal fur stbufraba:

20000 ist der Bruttopreis. Das bedeutet, dass man die 16% Mwst vom Nettopreis berechnen muss.

Brutto = Netto + Netto*16% = Netto * 1,16

Um jetzt den Nettopreis zu erhalten:

Netto = 20000 / 1,16 = ca. 17241,38

Re: Re: Re: Re: Auswirkungen auf den Preis, wenn sich Opel-Händler die Wagen abkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von tkutzler

Ich bin mal so frei und antworte mal fur stbufraba:

20000 ist der Bruttopreis. Das bedeutet, dass man die 16% Mwst vom Nettopreis berechnen muss.

Brutto = Netto + Netto*16% = Netto * 1,16

Um jetzt den Nettopreis zu erhalten:

Netto = 20000 / 1,16 = ca. 17241,38

Alles klar endschuldige mich TAUSENDMAL mit Brutto Netto habe ich nicht gerechnet.

Gruß

am 30. Juli 2006 um 10:04

Gewerbetreibende zahlen in der Regel keine Mehrwertsteuer!

Die Mehrwertsteuer zahlt immer der private Endkunde!

Der Händler führt die MwSt nur an das Finanzamt ab.

Gruß Robinsohn

Zitat:

Original geschrieben von Robinsohn

Gewerbetreibende zahlen in der Regel keine Mehrwertsteuer!

Die Mehrwertsteuer zahlt immer der private Endkunde!

Der Händler führt die MwSt nur an das Finanzamt ab.

Gruß Robinsohn

Mag ja korrekt sein, aber Gewerbetreibende zahlen Mwst., wenn der Rechnungsstellende diese auch ausweist. Man kann sie sich aber vom Finanzamt wieder zurück holen, sodass Gewerbetreibende im Endeffekt keine Mehrwertsteuer zahlen. Der Endkundenpreis ändert sich aber diesem Geschäft, was der Threadersteller vorhat, nicht.

Für den Endkunden ist aber so (und darum gehts ja hier):

Beim Händler steht ein Fahrzeug für 18560,- € (netto 16000,- €) auf dem Hof. Ein potentieller Kunde müsste also die 18560,- € zahlen.

Wenn nun ein zweiter Händler dieses Fahrzeug kauft, dann müsste er 16000,- € plus Mwst. (2560,- €) zahlen. Da er Gewerbetreibender ist und sich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt ziehen kann, hat er im Endeffekt "nur" 16000,- € bezahlt.

Wenn jetzt ein Kunde von diesem Händler wiederum das Fahrzeug kauft, dann bezahlt er dafür nicht 16000 sondern die Summe plus Mwst. (also 18560,- €), weil der Händler diese ausweisen muss.

Wo bitte soll da der Vorteil sein, den Wagen über einen Zwischenhändler, der ja auch noch was dran verdienen will, zu kaufen?

U.U. wird der Verkauf nur vermittelt und der Vermittler erhält Provision. Insofern werden sich die Händler schon einig. Ob du jetzt diese Tatsache für dich nutzen kannst, wage ich zu bezweifeln.

MfG BlackTM

Immer langsam mit der USt (MwSt):

Diese muss erstmal ausweisbar sein, was nur der

Fall ist, wenn der Wagen vorher gewerblich genutzt

wurde.

Wurde Fzg. hingegen von einer Privatperson in Zahlung

genommen ist kein AUsweisen von MwSt mehr möglich,

der Wagen kostet also 20TEUR brutto wie netto.

Auf dem Gebrauchtwagenhof sind Fahrzeuge mit

ausweisbarer MwSt entsprechend gekennzeichnet.

am 30. Juli 2006 um 11:44

Zitat:

Original geschrieben von tkutzler

"Mag ja korrekt sein, aber Gewerbetreibende zahlen Mwst., wenn der Rechnungsstellende diese auch ausweist. Man kann sie sich aber vom Finanzamt wieder zurück holen, sodass Gewerbetreibende im Endeffekt keine Mehrwertsteuer zahlen. Der Endkundenpreis ändert sich aber diesem Geschäft, was der Threadersteller vorhat, nicht."

Zitat:

Original geschrieben von tkutzler

 

 

Ein Gewerbetreibender ist MwSt abzugsberechtigt. Das heißt er rechnet bezahlte gegen eingenommene MwSt gegeneinander auf, und zahlt/erhält vom FA die Differenz.

Für den Privatkäufer ergeben sich hierbei keine Vor- oder Nachteile!

@Luanne

Du hast natürlich Recht. MwSt muss für ein Produkt nur einmal gezahlt werden.

Gruß Robinsohn

Das Ganze ist sicher immer vom Einzelfall abhängig.

Ist es ein Ladenhüter oder ein gefragtes Modell und ...

zu welchem Preis will der vermeintliche Kunde es nehmen.

Verdienen wollen beide dabei. Also wird man sich schon irgendwie einigwerden.

Ich würde auch, wie schon genannt, das Auto beim Händler holen, auf dessen Hof es steht ( es sei denn, es ist ein Neuer !!!) . Dann natürlich nicht ( Garantie , Kulanz etc. )

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