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Auto 2 Wochen alt, schon Werkstatt

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 14. Juli 2010 um 6:23

Hallo,

ja die Freude am neuen Wagen ist schon getrübt.

2 Wochen alt und schon schickt mich die Elektronik in die Werkstatt.

Meldung: Rückhaltesystem defekt, bitte Werkstatt aufsuchen.

Das freut einen dann.

Also ab in die Werkstatt. Auskunft des Freundlichen. Ja da muß der Wagen aber mindestens 1 Tag bei uns bleiben.

Den Fehler zu finden ist nicht einfach.

Da gibts ja bestimmt einen Leihwagen. Klar! Der kostet aber. Wieso ?

Nicht die Dauer des Aufenthalts des Wagens sondern die Reparaturzeit ist entscheident. Wenn der Wagen 1 Tag in der Wekrstatt ist und die Reparatur nach finden des Fehlers in 2 Stunden erledigt ist, gibt es auch keine Kostenerstattung.

Sollte die Reparatur länger als 2 Stunden dauern, dann werden auch die Kosten für den Leihwagen übernommen.

Aber bei diesem Fehler meint der Freundliche wird es nach finden der Ursache keine 2 Stunden dauern diesen zu beheben.

Somit keinen kostenlosen Leihwagen.

Tolle Mobilitätsgarantie.

Beste Antwort im Thema

Lass dich abschleppen, denn mit einem defekten Gurt willst Du nicht fahren !!!

Und schon greift die Mobilitätsgarantie ...

 

Ganz einfach !!!

 

Wenn der Wagen einen defekt der Sicherheitsaustattung meldet, musst Du dich nicht in Gefahr bringen.

Fahren mit defektem Gurt ist eh verboten ...

 

Nur mal als Argumentation für den Dödl in der Werkstatt ...

32 weitere Antworten
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Mieser :) . Bei meinem letzten " Gewährleistungsaufenthalt " ( Schloß Heckklappe defekt ) gab es sogar eine kostenlose Taxe bis zum Büro.

Mein :) stell jedes Mal - völlig unabhängig von der Dauer/Art des Aufenthalts - einen Leihwagen zur Verfügung...

Wenns nur ein kurzer Aufenthalt ist, gibts zumindest Getränke frei *g*

Komische, wie groß da die Unterschiede sind.

Lass dich abschleppen, denn mit einem defekten Gurt willst Du nicht fahren !!!

Und schon greift die Mobilitätsgarantie ...

 

Ganz einfach !!!

 

Wenn der Wagen einen defekt der Sicherheitsaustattung meldet, musst Du dich nicht in Gefahr bringen.

Fahren mit defektem Gurt ist eh verboten ...

 

Nur mal als Argumentation für den Dödl in der Werkstatt ...

am 14. Juli 2010 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von AutofahrermitW204

...Also ab in die Werkstatt. Auskunft des Freundlichen. Ja da muß der Wagen aber mindestens 1 Tag bei uns bleiben.

Den Fehler zu finden ist nicht einfach.

....Sollte die Reparatur länger als 2 Stunden dauern, dann werden auch die Kosten für den Leihwagen übernommen.

Aber bei diesem Fehler meint der Freundliche wird es nach finden der Ursache keine 2 Stunden dauern diesen zu beheben.

Somit keinen kostenlosen Leihwagen.

Tolle Mobilitätsgarantie.

Das Ganze ist für mich nicht stimmig. Warum möchte die Werkstatt den Wagen 1 Tag haben, wenn sie weniger als 2 Stunden zur Fehlerbehebung benötigt??? Dauert die Fehlersuche etwa 8 Stunden (bei einer durchschnittlichen Öffnungszeit von 8.00 - 18.00 h)?

Hierfür denke ich, kann man einen gezielteren Termin vergeben. Der dann aber auch einzuhalten wäre...

denn: für den Kunden ist nicht von Belang, wie lange der Mechaniker an seinem Neuwagen schraubt, sondern wie lange er zwischen Schlüsselabgabe und Wiederempfang warten muss.

Da interessiert es mich dann überhaupt nicht, ob (dies nur als Beispielsrechnung) nur eine 10-minütige Fehlerbehebung vonnöten war, die kein Leihfahrzeug rechtfertigt, obgleich ich insgesamt 4 Stunden auf mein Auto warten musste, weil die eigentliche Fehlersuche erst 2 Stunden 50' nach Abgabe zum vereinbarten Abgabetermin des Fahrzeugs begann und nur 1 Stunde dauerte.

Heißt: das würde ich mir so nicht bieten lassen.

k.

Themenstarteram 14. Juli 2010 um 13:55

Ich war auch entsetzt.

Ich kann mich da mit dem freundlichen rumstreiten oder nicht. Das sind Vorgaben von MB.

Ich habe mich auch nochmals bei dem Händler erkundigt bei dem der Wagen gekauft wurde.

Grundsätzlich sind das Vorgaben, da kommt der Händler nicht drumherum. Jedoch hätte ich dort einen Wagen zur Verfügung bekommen um Mobil zu bleiben. Das ist dann Händlerkulanz. Leider ist der zu weit weg für mich.

Habe jetzt nicht im Detail nachgelesen, aber bei Sicherheitsrelevanten Bauteilen, egal ob man Liegenbleibt, oder nicht, hat man Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen ...

Themenstarteram 14. Juli 2010 um 14:33

Hallo Klaus wg

Du schriebst

Hierfür denke ich, kann man einen gezielteren Termin vergeben. Der dann aber auch einzuhalten wäre...

denn: für den Kunden ist nicht von Belang, wie lange der Mechaniker an seinem Neuwagen schraubt, sondern wie lange er zwischen Schlüsselabgabe und Wiederempfang warten muss.

Das ist leider nicht so. So hätte ich es erwartet.

Zitat:

Original geschrieben von AutofahrermitW204

Hallo,

ja die Freude am neuen Wagen ist schon getrübt.

2 Wochen alt und schon schickt mich die Elektronik in die Werkstatt.

Meldung: Rückhaltesystem defekt, bitte Werkstatt aufsuchen.

Das freut einen dann.

Also ab in die Werkstatt. Auskunft des Freundlichen. Ja da muß der Wagen aber mindestens 1 Tag bei uns bleiben.

Den Fehler zu finden ist nicht einfach.

Da gibts ja bestimmt einen Leihwagen. Klar! Der kostet aber. Wieso ?

Nicht die Dauer des Aufenthalts des Wagens sondern die Reparaturzeit ist entscheident. Wenn der Wagen 1 Tag in der Wekrstatt ist und die Reparatur nach finden des Fehlers in 2 Stunden erledigt ist, gibt es auch keine Kostenerstattung.

Sollte die Reparatur länger als 2 Stunden dauern, dann werden auch die Kosten für den Leihwagen übernommen.

Aber bei diesem Fehler meint der Freundliche wird es nach finden der Ursache keine 2 Stunden dauern diesen zu beheben.

Somit keinen kostenlosen Leihwagen.

Tolle Mobilitätsgarantie.

Hi, das haben die bei mir auch mal versucht. Aussage von denen war: "Bei Arbeiten unter 24AW (2Stunden) gibt es keinen Ersatzwagen."

Da habe ich denen dann gesagt: "Bei Arbeiten unter 24AW brauchen sie aber auch keinen ganzen Tag, sondern maximal 2Stunden. Dann nehme ich diesen oder einen anderen Wagen mit.

Hat auch Prompt geklappt. Wenn die zu langsam zum fehlersuchen sind, kann das doch nicht Dein Problem sein, oder?

Es kommt wirklich verdammt auf die Werkstatt an. Unser 211er haben wir bei ner Werkstatt in SHA gekauft, bei denen wird KUNDENSERVICE noch groß geschrieben. Da bekommt man ab 7 Uhr Kaffee und Butterbrezel und auch kostenlos nen Leihwagen.

Und sogar nen gleichwertigen!! Mein Vater hatte den 211er mal gebracht, weil ja am Anfang wirklich viele Probleme auftauchten. So dann stand ne B-Klasse da und der Serviceberater hat gemeint, "da lass ich ne E-Klasse kommen, schließlich haben Sie ja auch ne E-Klasse....". 10 min später fuhr mein Vater dann mit der Leih-E-Klasse vom Hof. Ob es heute auch noch so ist, keine Ahnung, denn seit der 211er keine Probleme mehr macht (seit ca. 4,5 Jahren) sieht er die Werke nur noch zur Inspektion und da wartet mein Vater immer. Dementsprechend hat sich für ihn die Anfahrt zur Werkstatt von 40 km einfach schon mehrmals gelohnt, dank exzellentem Kundenservice. (bei uns gibts im Umkreis von 20 km 3 weitere Werkstätten, aber bei allen war er nicht zufrieden, fährt ja schon seit knapp 40 Jahren Daimler und hat die alle mal durch....)

Bei meiner Werkstatt in HN hab ich noch keinen Kaffee und Brezel gesehen, war aber auch noch nicht so früh da, da mein 204er noch keine Probleme macht. Zum Glück. Mir sind die 40 km zur Werke zu weit, schließlich macht meiner auch keine Probleme und bei mir lief bislang auch alles problemlos.

Wenn Garantiearbeiten eintreten, dann kann man ja nen Ersatzwagen verlangen, bei Inspektion etc. klar bezahlt man den selbser, manche Werkstätten stellen da auch einen kostenlos zur Verfügung.

Zitat:

Original geschrieben von klaus wg

Zitat:

Original geschrieben von AutofahrermitW204

...Also ab in die Werkstatt. Auskunft des Freundlichen. Ja da muß der Wagen aber mindestens 1 Tag bei uns bleiben.

Den Fehler zu finden ist nicht einfach.

....Sollte die Reparatur länger als 2 Stunden dauern, dann werden auch die Kosten für den Leihwagen übernommen.

Aber bei diesem Fehler meint der Freundliche wird es nach finden der Ursache keine 2 Stunden dauern diesen zu beheben.

Somit keinen kostenlosen Leihwagen.

Tolle Mobilitätsgarantie.

Das Ganze ist für mich nicht stimmig. Warum möchte die Werkstatt den Wagen 1 Tag haben, wenn sie weniger als 2 Stunden zur Fehlerbehebung benötigt??? Dauert die Fehlersuche etwa 8 Stunden (bei einer durchschnittlichen Öffnungszeit von 8.00 - 18.00 h)?

Hierfür denke ich, kann man einen gezielteren Termin vergeben. Der dann aber auch einzuhalten wäre...

denn: für den Kunden ist nicht von Belang, wie lange der Mechaniker an seinem Neuwagen schraubt, sondern wie lange er zwischen Schlüsselabgabe und Wiederempfang warten muss.

Da interessiert es mich dann überhaupt nicht, ob (dies nur als Beispielsrechnung) nur eine 10-minütige Fehlerbehebung vonnöten war, die kein Leihfahrzeug rechtfertigt, obgleich ich insgesamt 4 Stunden auf mein Auto warten musste, weil die eigentliche Fehlersuche erst 2 Stunden 50' nach Abgabe zum vereinbarten Abgabetermin des Fahrzeugs begann und nur 1 Stunde dauerte.

Heißt: das würde ich mir so nicht bieten lassen.

k.

Ich kann den Fehler in 10min gefunden haben, ich kann aber auch 2h dran rumwursteln und ihn nicht finden? Willst du dann immernoch drauf warten? ;)

Wie wollt ihr für ne Reparatur, bei der man noch nichtmal weiß was überhaupt zu machen ist, nen fixen Termin ausmachen??? "So, die 2h sind rum, ich will mein Auto" -> Ok, dann nimm den halb zerlegten Karren halt wieder mit. Ohne Fehlerbefund :)

Und jetzt nehmen wir mal an, es gibt in dem betreffenden Betrieb nur einen Kfz-Elektriker der sich mit der Sache befassen kann. Ihr bringt euer Auto und der fängt gleich an zu wursteln. Jetzt kommt aber ein "Notfall", z.B. durchreisende Person mit technischem Defekt, muss irgendwie weiterkommen. "Ja ne, tut uns Leid. Nehmen se sich doch en Hotelzimmer, erst kommt Termingeschäft dran."

Irgendwo muss für uns in der Werkstatt auch noch die Möglichkeit sein, die anfallenden Arbeiten flexibel hin und her zu schieben. Ihr könntet irgendwann auch genau dieser Notfall sein, und dann wollt ihr bestimmt net hören das man da nix mehr machen kann, weil Kalender ja voll ist.

am 14. Juli 2010 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von V8-Freak

Zitat:

Original geschrieben von klaus wg

 

 

Das Ganze ist für mich nicht stimmig. Warum möchte die Werkstatt den Wagen 1 Tag haben, wenn sie weniger als 2 Stunden zur Fehlerbehebung benötigt??? Dauert die Fehlersuche etwa 8 Stunden (bei einer durchschnittlichen Öffnungszeit von 8.00 - 18.00 h)?

Hierfür denke ich, kann man einen gezielteren Termin vergeben. Der dann aber auch einzuhalten wäre...

denn: für den Kunden ist nicht von Belang, wie lange der Mechaniker an seinem Neuwagen schraubt, sondern wie lange er zwischen Schlüsselabgabe und Wiederempfang warten muss.

Da interessiert es mich dann überhaupt nicht, ob (dies nur als Beispielsrechnung) nur eine 10-minütige Fehlerbehebung vonnöten war, die kein Leihfahrzeug rechtfertigt, obgleich ich insgesamt 4 Stunden auf mein Auto warten musste, weil die eigentliche Fehlersuche erst 2 Stunden 50' nach Abgabe zum vereinbarten Abgabetermin des Fahrzeugs begann und nur 1 Stunde dauerte.

Heißt: das würde ich mir so nicht bieten lassen.

k.

Ich kann den Fehler in 10min gefunden haben, ich kann aber auch 2h dran rumwursteln und ihn nicht finden? Willst du dann immernoch drauf warten? ;)

Wie wollt ihr für ne Reparatur, bei der man noch nichtmal weiß was überhaupt zu machen ist, nen fixen Termin ausmachen??? "So, die 2h sind rum, ich will mein Auto" -> Ok, dann nimm den halb zerlegten Karren halt wieder mit. Ohne Fehlerbefund :)

Und jetzt nehmen wir mal an, es gibt in dem betreffenden Betrieb nur einen Kfz-Elektriker der sich mit der Sache befassen kann. Ihr bringt euer Auto und der fängt gleich an zu wursteln. Jetzt kommt aber ein "Notfall", z.B. durchreisende Person mit technischem Defekt, muss irgendwie weiterkommen. "Ja ne, tut uns Leid. Nehmen se sich doch en Hotelzimmer, erst kommt Termingeschäft dran."

Irgendwo muss für uns in der Werkstatt auch noch die Möglichkeit sein, die anfallenden Arbeiten flexibel hin und her zu schieben. Ihr könntet irgendwann auch genau dieser Notfall sein, und dann wollt ihr bestimmt net hören das man da nix mehr machen kann, weil Kalender ja voll ist.

er will einfach nach spätestens zwei stunden seinen leihwagen haben. oder noch besser bei vorbildlichen service - so wie es offensichtlich einige händler machen - gleich von anfang an. ich hoffe du führst die diskussion nicht mit mercedes-kunden vor ort

es geht doch überwiegend darum, dass bei einer Reparatur von weniger als 2 Stunden der Leihwagen nicht kostenlos ist.

Dass etwas kaputt geht ist ärgerlich, aber durchaus im Rahmen des Möglichen :)

Ich weiß ja nicht wie die Garantieleistungen abgerechnet werden, aber dem Händler kann es doch recht sein, wenn er mehr Stunden abrechnen kann??? Oder verdienen die Händler an Garantieleistungen kaum was? Das hat mich schon immer interessiert.

am 15. Juli 2010 um 5:01

Zitat:

Original geschrieben von Muskapeee

 

er will einfach nach spätestens zwei stunden seinen leihwagen haben. oder noch besser bei vorbildlichen service - so wie es offensichtlich einige händler machen - gleich von anfang an. ich hoffe du führst die diskussion nicht mit mercedes-kunden vor ort

Richtig, und um nichts anderes ging es auch.

Wir rufen uns in Erinnerung:

- es ist ärgerlich genug, dass ein 2 Wochen alter Wagen bereits in die Werkstatt muss, aber sowas kann mal passieren

- die Werkstatt möchte den Wagen ganztägig, vielleicht um Zeit für eine gründliche Fehlersuche zu haben, vielleicht auch um flexibel andere Fahrzeuge vorziehen zu können, auch ok.

- die Werkstatt gibt ihm aber keinen Leihwagen, mit der Feststellung, die eigentliche Reparatur, also ohne Fehlersuche, dauere zu kurz: keinesfalls ok

Dass MB die Vorgabe macht, bei Reparaturen unter 2 h keinen kostenfreien Leihwagen auszugeben, mag angehen. Also z.B. für das Festziehen eines losen Auspuffs, da bedarf es keiner ganztägigen Suche.

Für den Kunden beinhaltet "Reparatur" aber auch die Fehlersuche und somit die dafür verwendete Zeit, und ich kann mir nun gar nicht vorstellen, dass MB seine Werkstätten anhält, mittels Wortklauberei unzufriedene Kunden zu produzieren. Oder etwa doch?

Fazit für mich wäre: Werkstattwechsel anempfohlen.

k.

am 15. Juli 2010 um 6:49

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht .

Muß das Fahrzeug wegen einen Garantiefall in die Werkstatt und dort verbleiben (Fehlersuche, Reparatur ... ) gibt es einen kostenlosen Leihwagen vom Autohaus (ohne Diskussion) .

Danach natürlich wieder vollgetankt zurück . (Leider gibt es da auch "gewisse Experten").

Gruß

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