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Auto abmelden und Nummerschild fürs neue nehmen (darf ich mit den alten fahren?)
mein problem
möchte mein altes Auto abmelden/neuen anmelden und das Nr Schild für den neuen nehmen
fahre mit den alten zur Zulassungsstelle,kann ich von dort mit den Nr schilder die ja auf den neuen zugelassen sind an alten schrauben und Heim fahren?
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16 Antworten
Moin,
wenn ich es richtig verstanden habe, willst du die Schilder von deinem neuen Auto für die heimfahrt von der Zulassungsstelle, solange an dein altes Auto schrauben bis nach Hause?
Antwort : ist nicht erlaubt
du kannst aber mit den entstempelten Schildern noch nach Hause/Schrottplatz fahren, aber nur auf direktem Weg...alles andere ist illegal
hoffe, ich konnte helfen
Gruß aus Kassel
ich möchte den alten abmelden mit den ich zur Zulassungstelle fahre, dann melde ich den alten ab und den neuen an
möchte aber die Nr schilder behalten vom alten und sie mit den neuen zulassen, wie bekommt man den alten nun nach hause
Nein darfst du nicht! Nichtmal mit dem abgemeldeten Auto (direkt vom StvA) zum Schrottplatz oder Werkstatt oder nach Hause. Verboten!! Was erlaubt ist: das Auto unter 6 KM/H nach sonstwohin schieben. Neue EU Richtlinien, früher durfte man´s.
Laß den alten Zossen zuhause, nimm die Schilder mit, papp sie auf den Neuen
und hoffe, daß keiner nen Zettel aufs Fenster vom alten klebt, weil der jetzt ohne Nummernschilder da steht.
Was wird eigentlich aus dem alten? Teileträger? Verkloppen?
ok dachte ich mir schon werde morgen noch mal bei Zulassungsstelle anrufen
Es geht grundsätzlich mal problemlos, wenn du einen zweiten Satz Schilder anfertigen lässt. Aufs alte Fahrzeug kommen die alten entsiegelten Kennzeichen drauf und die neuen gesiegelten hast du so dabei. Du kannst auch mit dem abgemeldeten Fahrzeug und den alten Kennzeichen noch bis 24 Uhr fahren, eine örtliche Beschränkung gibts da nicht. Rufe aber trotzdem die Zulassungsstelle an, ob die das mitmachen. In Bayern gehts auf jeden Fall, bei anderen solltest du dich erkundigen.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Nein darfst du nicht! Nichtmal mit dem abgemeldeten Auto (direkt vom StvA) zum Schrottplatz oder Werkstatt oder nach Hause. Verboten!! Was erlaubt ist: das Auto unter 6 KM/H nach sonstwohin schieben. Neue EU Richtlinien, früher durfte man´s.
Dafür hast du ja sicher auch ne belastbare Quelle oder? Ansonsten würde ich das mal als Schmarrn titulieren...
Also grundsätzlich darf man mit den entsiegelten Kennzeichen auf dem gerade abgemeldeten Wagen noch nach Hasue oder zum Verwerter fahren. Das Problem hier ist wohl, daß Du die alten Kennzeichen weiterverwenden willst (am neuen Wagen) ... diese hätten dann ein neues Siegel und dürfen dann nur am neuen Wagen verwendet werden.
Es gibt zwei Lösungen:
1) Du besorgst Dir einen zweiten Satz Kennzeichen, dann hast Du ein gesiegeltes und ein ungesiegeltes. Verwende das ungesiegelte am alten KfZ.
2) Bring den alten Wagen zum Verwerter, entsiegel die Kennzeichen zuhause, fahre mit den ungesiegelten Kennzeichen (und Versicherungskarte) auf dem neuen KfZ zur Zulassungsstelle,
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Also grundsätzlich darf man mit den entsiegelten Kennzeichen auf dem gerade abgemeldeten Wagen noch nach Hasue oder zum Verwerter fahren. Das Problem hier ist wohl, daß Du die alten Kennzeichen weiterverwenden willst (am neuen Wagen) ... diese hätten dann ein neues Siegel und dürfen dann nur am neuen Wagen verwendet werden.
Es gibt zwei Lösungen:
1) Du besorgst Dir einen zweiten Satz Kennzeichen, dann hast Du ein gesiegeltes und ein ungesiegeltes. Verwende das ungesiegelte am alten KfZ.
2) Bring den alten Wagen zum Verwerter, entsiegel die Kennzeichen zuhause, fahre mit den ungesiegelten Kennzeichen (und Versicherungskarte) auf dem neuen KfZ zur Zulassungsstelle,
punkt 2 geht? will das Auto erst mal auf n hof bei mir stellen
Nein, geht nicht. Die Kennzeichen müssten dem neuen KFZ erst zugewiesen sein. Das geht nicht wenn damit noch ein anderes FZ zugelassen ist.
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
entsiegel die Kennzeichen zuhause
wenn Du dies machst, hast Du ein großes Problem, da wird die Zulassungsstelle stinkig und Du darfst eine kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung abgeben. Die amtlichen Siegel werden bei der Stillegung nur auf der Zulassungsstelle entfernt und vorher auf ihre Unversertheit geprüft (insbesondere, um eine amtliche Stilllegung prüfen zu können).
In Hessen ist regelmäßig die Übernahme des Kennzeichens von Fahrzeug A auf Fahrzeug B möglich, aber es muss ein Tag dazwischen sein. Hintergrund ist, dass ein Kennzeichen zu keinem Zeitpunkt zwei Fahrzeugen zugewiesen sein darf (auch wenn's derselbe Halter ist). Somit kannst Du es so machen:
Schilder zu Hause abschrauben und mit einem anderen Fahrzeug (oder Öffentlichen) zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug dort abmelden, wobei die Entsiegelung dort gemacht wird (bei einer Abmeldung muss das Fahrzeug nämlich nicht vorgeführt werden). Alternativ kannst Du auch mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren, dort die Schilder abschrauben, abmelden, dann die entsiegelten Kennzeichen ans Kennzeichen schrauben und mit der mitgeführten Abmeldebestätigung direkt nach Hause (nicht zur Werkstatt/Schrottplatz) fahren.
Am Folgetag kannst Du dann die entsiegelten Kennzeichen an das neue Fahrzeug (außer es ist ein Neufahrzeug, da dieses nicht immer vorgeführt werden muss, so dass es hier reicht nur mit den Kennzeichen aufzutauchen) schrauben und direkt zur Zulassungsstelle fahren. Dort wird dann das Fahrzeug zugelassen und die Kennzeichen wieder gesiegelt.
Wenn Du wirklich dieselben Blechschilder weiterverwenden willst (ich persönlich würde immer neue nehmen; so teuer sind die auch nicht), pass' beim Entsiegeln auf, dass das Kennzeichen mit dem Siegel nicht einfach gelocht wird, sondern das Siegel nur abgezogen wird. Ein gelochtes Kennzeichen wird nicht wieder neu gesiegelt.
Viele Grüße
Peter
Ich wiederhole es nochmals: es kann das gleiche Kennzeichen auch am gleichen Tag einem neuen Fahrzeug zugeteilt werden, wenn das alte vorher abgemeldet wird. Ist in Bayern gängige Praxis. Und würde auch in jedem anderen Bundesland funktionieren, kommt drauf an, ob das die Zulassungsstellen mitmachen. Dagegen spricht nichts.
Mit dem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug kann man mit entsiegelten Kennzeichen noch bis 24 Uhr fahren und zwar deutschlandweit, da gibt es weder eine Orts- noch eine Streckenbeschränkung.
Kennzeichen werden NICHT zuhause entsiegelt. Oder klebt etwa irgendjemand die Siegel auch zuhause auf? Extrem schlechter Ratschlag, im dümmsten Fall wird das Kennzeichen einfach gesperrt und man kann 10 Jahre drauf warten.
Und mit nicht gesiegelten Kennzeichen einfach mit irgendeinem anderen Fahrzeug zur Zulassungsstelle zu fahren, ist ebenfalls nur und ausschließlich dann erlaubt, wenn dem Fahrzeug das Kennzeichen vorweg zugeteilt wurde. Was unter Vorwegzuteilung zu verstehen ist, interpretiert jede Zulassungsstelle anders, daher immer bei der zuständigen Stelle nachfragen, nur die beantworten das verbindlich.
Dann ruf mal das Bayrische Stva an, sonst sterbst du noch als Depp!
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Kennzeichen werden NICHT zuhause entsiegelt. Oder klebt etwa irgendjemand die Siegel auch zuhause auf? Extrem schlechter Ratschlag, im dümmsten Fall wird das Kennzeichen einfach gesperrt und man kann 10 Jahre drauf warten.
Ups, ja hast recht. Es wird von der Stelle kontrolliert daß die Siegel auch entfernt werden, sonst könnte man ja 'falsche' Kennzeichen abgeben und mit den alten Siegeln weiterfahren.
Jedenfalls darf man Kennzeichen mit Siegel nicht am 'falschen' KfZ befestigen.
bei uns in Leipzig verlangen die für die alten Kennzeichen freischalten schon 10 euro, ich zahle für Kennzeichen 12 euro und somit ist es für mich klar neue Kennzeichen und fertig, mich interessiert aber auch nicht welche Buchstaben und Zahlenkombi verwendet wird, für Wuschkennzeichen zahlt man dann auch noch mal einen 10er obwohl man vorher das Selbe Kennzeichen hatte, die sind bekloppt oder besser wissen wie Geld in die Kassen kommen, das nenne ich Umweltschutz, naja ohne Worte.