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Auto als Gebraucht/Bastlerfahrzeug von Privat verkauft nun ärger mit dem Käufer
Hallo ihr lieben, ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe vor einigen Tagen meinen Passat Variant 3c bj 2007 von Privat verkauft. Natürlich habe ich einen privat kauf Vertrag von Mobile.de verwendet und dort wurde neben den Daten wie ps, Erstzulassung etc. auch Mängel aufgelistet. Das Auto hatte am hinteren Kotflügel einen Streifparkschaden was ich auch angegeben habe. Der Käufer hat dies vor Ort vor kauf gesehen! Ebenfalls hatte das Auto auf der Motorhaube ne Delle und einige Kratzer rings Rum. Im Innenraum waren ebenfalls Gebrauchsspuren vorhanden welche ich aber alle angab und im Vertrag stehen. Das Auto hat Anfang 2015 einen neuen Turbolader bekommen bei fast 170.000 auch dies habe ich angegeben und dem Käufer sämtliche Rechnungen mit gegeben. Ich habe das auto meines Wissens sogut beschrieben wie es ging alles angegeben und verkauft. Der Käufer nahm den wagen für 4.100€ mit. Ich habe ihm das auto auf Grund der Km Leistung von 190.000 und der Mängel als bastlerfahrzeug verkauft. Nach ca 3 Tagen rief mich der Käufer an und meine der Turbolader wäre defekt er würde pfeifen und klappern. Er wirft mir arglistige Täuschung und Betrug vor. Ich wusste jedoch nix davon und bei mir lief das auto auch noch! Heute rief er wieder an und behauptet das die Werkstatt sagt das irgendwelche stegbolsen gebrochen wären und der Turbolader defekt sei. Angeblich sei auch was am Motor. Er wirft mir vor das ich ihm dies verheimlicht habe und dort damit mich zu verklagen.
Nun mache ich mir schon Gedanken , was soll ich eurer Meinung nach tun ? Ich wusste von dem angeblichen schaden nix und habe ihm nix verheimlicht er sagt das ich als Verkäufer und Fahrzeughalter verantwortlich wäre für den Zustand bei Verkauf . Ich bat ihm beim Kauf eine Probefahrt an diese lehnte er ab!
Bitte um Rat und Hilfe .
*geschrieben von einer verzweifelten jungen Mutter*
Mfg
Beste Antwort im Thema
....desweiteren, sollte er Dich weiterhinn wg. dem defekten Turbo "Nerven",
dann verweise ihn höflichst auf die Werksatt, die den Turbo eingebaut hat,
denn sie ist für die Gewährleistungsansprüche zuständig und nicht Du.
Ansonsten, schließe ich mich meinen Vorredner an, ist, leider, mittlerweile eine
gerne genommene Masche und nachträglich den Preis zu drücken.
Nicht darauf einlassen.
Grüße
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28 Antworten
Keine Sorge! Privatverkauf ohne sachmängelhaftung und Garantie! Dazu wurden alle Schäden angegeben und Rechnungen mitgegeben! Klingt ohnehin mehr glaubwürdig als betrügerisch. Am Ende zählt der Vertrag, der Inhalt, nicht was danach ist! Punkt!
Hat der Käufer den eine Aussicht auf Erfolg wenn er zum Anwalt geht und behauptet ich hätte von den Mängeln gewusst. Angeblich hat seine Werkstatt ihm gesagt der Schaden wäre alt. Ich habe jedoch nix bemerkt als ich das auto hatte. Muss dazu sagen dass das auto ohne tüv verkauft wurde was ebenfalls im Vertrag steht.
Zitat:
@FallenKitty schrieb am 26. Januar 2016 um 21:34:41 Uhr:
Hat der Käufer den eine Aussicht auf Erfolg wenn er zum Anwalt geht und behauptet ich hätte von den Mängeln gewusst. Angeblich hat seine Werkstatt ihm gesagt der Schaden wäre alt. Ich habe jedoch nix bemerkt als ich das auto hatte. Muss dazu sagen dass das auto ohne tüv verkauft wurde was ebenfalls im Vertrag steht.
Nochmal: die bist privatverkäufer! Kein Sachverständiger oder Händler oder Experte!! Er muss dir beweisen, etwas bewusst vertuscht oder verschwiegen zu haben! Der Käufer trägt bei derartigem Kauf - bastlerfahrzeug, ohne TÜV usw - das Risiko!
Keine Panik! Sag ihm er soll die Schritte einleiten die er für richtig hält, und warte entspannt ab.
In der Regel kommt eh nix. Selbst wenn hast du nix zu befürchten.
wahrscheinlich ist dem Käufer das Fahrzeug jetzt mit 4100.- zu teuer
Vielen dank das ist echt beruhigend zu hören das ich mir da keine Gedanken machen muss.
Ist mehr Panikmache, Psycholog. Kriegsführung und nicht zuletzt wird da eine Rolle spielen, dass du ne Frau bist! Lächerlich! Chancen gleich null. Hast du ne (Verkehrs)Rechtschutz?
Leider nein. Ich hätte auch nicht damit gerechnet das so etwas kommt.
Zitat:
@FallenKitty schrieb am 26. Januar 2016 um 21:49:56 Uhr:
Leider nein. Ich hätte auch nicht damit gerechnet das so etwas kommt.
Nicht schlimm. Wird schon nix passieren. Ansonsten kannst dich für den Fall der Fälle immernoch kostenlos oder günstig anwaltlich vorberaten lassen, falls du dich gegen einen anderen Anwalt zur Wehr setzen müsstest. Der wird dir schon sagen, dass deine Chancen nach allem was du hier schreibst sehr groß sind, und somit fielen deine Kosten auch noch in den Schoß des Getriebenen falls es vor Gericht geht. Aber davon bist du m.E. Meilenweit entfernt!!
Wie alle Vorschreiber schon sagten: Ruhe bewahren! Der Fall ist - so wie Du ihn schilderst - klar. Und selbst wenn ein Brief vom Anwalt kommen sollte, Nerven behalten und nichts machen. Lass Dich nicht einschüchtern! Ein Anwaltschreiben hat erstmal null Bedeutung. Auch wenn fast alle glauben, ui, ein Anwalt schreibt, nun wird es enst. Nein, das hat erstmal keine Relevanz. Nur für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommen sollte, dann musst Du reagieren. Ich behaupte aber einfach mal, in 99% solcher Fälle kommt so ein Schreiben nie! Lass Dich in keinem Fall auf weitere Diskussionen mit dem Käufer ein, ignorieren ist das Beste. Die setzen auf Unsicherheit des Verkäufers/Verkäuferin und das Überraschungsmoment. Diesen Zahn ziehst Du ihnen, indem Du cool bleibst und auch nicht auf Drohungen mit Anwalt etc. reagierst. Die Masche wird täglich versucht, wenn nur jeder zehnte Verkäufer ein knickt, ist es eine stattliche Summe, die sich die Käufer so ergaunern ...
Ich danke euch für diese schnellen antworten... Ich werde nun weitere Kontaktversuche blocken von seiten des Käufers und abwarten wie der Lauf der Dinge ist.
Moin,
Hast du im Vertrag die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Dann ist alles gut und das ist das einzig wichtige. Hast du das nicht gemacht haftest du für Sachmängel, die kein Verschleiß sind (allerdings nicht ganz so krass wie ein Fachmann). Den Begriff des Bastlerautos gibt es nicht und er stellt auch keinen Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen dar. Arglistige Täuschung würde ich nicht sehen, wenn du alles was dir bekannt war aufgezählt hast. Dinge die dir unbekannt sind - kannst du nicht aufzählen - dazu gehören Dinge die nur ein Fachmann erkennen kann. Dann müssten dir solche Mängel von einem Fachmann genannt worden sein.
MfG Kester
Ich habe den Vertrag vom privat Verkauf auf mobile.de genutzt.
Habe mehrfach im Vertrag geschrieben das ich keinerlei Garantie und Gewährleistung übernehme. Reicht das
Jo, das ist der wichtige Punkt, als Privatverkäufer hast du mal überhaupt keine Gewährleistung. Dir nachzuweisen, dass du von etwaigen Schäden gewusst haben sollst wird wahnsinnig schwierig, das würde ihm jeder Anwalt auch bestätigen. Ich hoffe der Käufer belästigt dich nicht zu sehr, auch wenn du hier im Recht bist ist dies bestimmt ärgerlich und nervt.