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Auto an Händler verkauft, überweisung bleibt aus, Fahrzeugbrief bei mir

Themenstarteram 14. August 2018 um 17:29

Hallo,

ich habe mein auto an einen Händler verkauft. Auf dem Kaufvertrag steht auch, wie viel er Bar mir gegeben hat und welchen Betrag er per Onlineüberweisung überweisen möchte.

Er hat schon alles Bekommen, den kleinen Fahrzeugschein und TÜV berichte. Den Fahrzeugbrief habe ich noch, bis er komplett bezahlt wurde.

1. Frage: Ab wann kann man zu einem Anwalt gehen, wenn die Zahlung ausbleibt? Diese sollte schon am 04.08. erfolgen, am 09.08. soll diese angeblich getätigt sein, aber bis heute habe ich keins bekommen.

2. Frage: Kann der Händler einfach ein neuen Brief beantragen, wenn ich den jetzigen noch besitze? Wenn ich mir diese Anleitung hier durchlese: http://www.autobild.de/artikel/fahrzeugbrief-verloren-35371.html ist dies ja ohne weitere möglich, ohne dass ich dies mitbekomme, außer ich würde kostenpflichtig das Verkehrsblatt abonieren. Dann hätte er ja alle Dokumente :confused:

Danke für die Hilfe :)

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19 Antworten

Zitat:

@NomexX schrieb am 14. August 2018 um 19:29:37 Uhr:

...am 09.08. soll diese angeblich getätigt sein, aber bis heute habe ich keins bekommen.

Hast du dir eine Kopie des Überweisungsbeleges zusenden lassen?

Farg umgehend beim Händler nach was mit der Überweisung ist. Je nach dem wie er reagiert kannst Du dann vorgehen.

Ohne Brief kann er das Auto weder verkaufen noch anmelden. Einen neuen Breif kann er nicht beantragen. Er müßte nachweisen das der alte verloren, geklaut oder sonstwie abhanden gekommen ist. Da Du das Original noch hast wird er keine Neuausfertigung bekommen. Sobald er zur Zulassungsstelle geht, schauen die in Ihrem system nach udn da steht ja dann: Auto wurde abgemeldet, Brief liegt beim bbisherigen Besitzer.

Themenstarteram 14. August 2018 um 18:02

Zitat:

@Drahkke schrieb am 14. August 2018 um 19:40:41 Uhr:

Zitat:

@NomexX schrieb am 14. August 2018 um 19:29:37 Uhr:

...am 09.08. soll diese angeblich getätigt sein, aber bis heute habe ich keins bekommen.

Hast du dir eine Kopie des Überweisungsbeleges zusenden lassen?

nein

kann ich nach der nächsten Mail-Antwort dann machen.

Themenstarteram 14. August 2018 um 18:04

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2018 um 20:02:23 Uhr:

Farg umgehend beim Händler nach was mit der Überweisung ist. Je nach dem wie er reagiert kannst Du dann vorgehen.

Ohne Brief kann er das Auto weder verkaufen noch anmelden. Einen neuen Breif kann er nicht beantragen. Er müßte nachweisen das der alte verloren, geklaut oder sonstwie abhanden gekommen ist. Da Du das Original noch hast wird er keine Neuausfertigung bekommen. Sobald er zur Zulassungsstelle geht, schauen die in Ihrem system nach udn da steht ja dann: Auto wurde abgemeldet, Brief liegt beim bbisherigen Besitzer.

Wo sollen die Behörden dies sehen? ich bin nicht zur anmeldebehörde und habe gesagt, das ich den Brief habe. Die Abmeldung hat der Händler erledigt, diese wurde auch getätigt.

mögliches Szenario ...

wäre denkbar, dass der Händler einfach ein bisserl klamm/knapp bei Kasse ist?

sprich:

dass er erst noch schnell ein Auto verkaufen muss, um den Ankauf Deines Autos abzuschließen ;)

Themenstarteram 14. August 2018 um 18:40

ich kann doch auch nicht einfach was holen, was ich nicht bezahlen kann ... somit kanns mir egal sein, wie seine finanzielle Situation ist.

Teil der Zulassungsstelle mit, dass du das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt verkauft und die Original-Zulassungsbescheinigung Teil II noch in deinem Besitz ist.

Schau in den Vertrag, ob da ein fixes Datum für die Überweisung steht. Falls ja und es abgelaufen ist, kannst du ihn zunächst schriftlich zur Zahlung bis zum - 7 Tage - auffordern mit dem Hinweis, dass du nach Fristablauf gezwungen wärest, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 14. August 2018 um 20:15:20 Uhr:

mögliches Szenario ...

wäre denkbar, dass der Händler einfach ein bisserl klamm/knapp bei Kasse ist?

sprich:

dass er erst noch schnell ein Auto verkaufen muss, um den Ankauf Deines Autos abzuschließen ;)

Das wäre dann aber ein Thema zwischen dem Händler und seiner Hausbank und braucht den TE nicht zu interessieren.

Zitat:

@NomexX schrieb am 14. August 2018 um 20:04:21 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2018 um 20:02:23 Uhr:

Farg umgehend beim Händler nach was mit der Überweisung ist. Je nach dem wie er reagiert kannst Du dann vorgehen.

Ohne Brief kann er das Auto weder verkaufen noch anmelden. Einen neuen Breif kann er nicht beantragen. Er müßte nachweisen das der alte verloren, geklaut oder sonstwie abhanden gekommen ist. Da Du das Original noch hast wird er keine Neuausfertigung bekommen. Sobald er zur Zulassungsstelle geht, schauen die in Ihrem system nach udn da steht ja dann: Auto wurde abgemeldet, Brief liegt beim bbisherigen Besitzer.

Wo sollen die Behörden dies sehen? ich bin nicht zur anmeldebehörde und habe gesagt, das ich den Brief habe. Die Abmeldung hat der Händler erledigt, diese wurde auch getätigt.

Genau das ist es: es steht eben nix drin über Diebstahl oder sonstiges. also ist der Brief nicht verloren und demnach wird kein ersatzdokument ausgestellt. Ersatz heißt ja: Original nicht (mehr) vorhanden.

Themenstarteram 14. August 2018 um 21:38

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. August 2018 um 21:15:50 Uhr:

Teil der Zulassungsstelle mit, dass du das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt verkauft und die Original-Zulassungsbescheinigung Teil II noch in deinem Besitz ist.

Schau in den Vertrag, ob da ein fixes Datum für die Überweisung steht. Falls ja und es abgelaufen ist, kannst du ihn zunächst schriftlich zur Zahlung bis zum - 7 Tage - auffordern mit dem Hinweis, dass du nach Fristablauf gezwungen wärest, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Leider kein Datum, da er dies ja direkt Montag machen wollte. Das war ein Fehler meinerseits. Forder auch schon absichtlich per Mail (aber noch ohne Datum, hoffe noch aufs gute) auf und nicht per Telefon, damit ich irgendwas in der Hand habe, auch wenn dies vielleicht nicht gleich zugelassen ist.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2018 um 21:56:54 Uhr:

Zitat:

@NomexX schrieb am 14. August 2018 um 20:04:21 Uhr:

 

Wo sollen die Behörden dies sehen? ich bin nicht zur anmeldebehörde und habe gesagt, das ich den Brief habe. Die Abmeldung hat der Händler erledigt, diese wurde auch getätigt.

Genau das ist es: es steht eben nix drin über Diebstahl oder sonstiges. also ist der Brief nicht verloren und demnach wird kein ersatzdokument ausgestellt. Ersatz heißt ja: Original nicht (mehr) vorhanden.

und wenn man als Händler den Brief verschlammt? kann ja mal ein Händler nicht die beste Ordnung haben, was dann? Meldet sich das amt vorher beim Vorbesitzer?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 14. August 2018 um 21:18:51 Uhr:

Zitat:

@camper0711 schrieb am 14. August 2018 um 20:15:20 Uhr:

[wenn] der Händler einfach ein bisserl klamm/knapp bei Kasse ist?

sprich:

dass er erst noch schnell ein Auto verkaufen muss, um den Ankauf Deines Autos abzuschließen

Das wäre dann aber ein Thema zwischen dem Händler und seiner Hausbank und braucht den TE nicht zu interessieren.

im Prinzip ja

zumindest solange einen Eigentums-Vorbehaltsklausel im Vertrag steht ;)

außer der TE braucht dringend die Kohle

(und hat ein Problem damit, hierauf 1 oder 2 Wochen länger als abgemacht zu warten - oder bei Annullierung des Geschäfts im theoretisch denkbaren Fall einer Insolvenz sich erneut einen Käufer suchen zu müssen)

"Leider kein Datum, da er dies ja direkt Montag machen wollte. Das war ein Fehler meinerseits. Forder auch schon absichtlich per Mail (aber noch ohne Datum, hoffe noch aufs gute) auf und nicht per Telefon, damit ich irgendwas in der Hand habe, auch wenn dies vielleicht nicht gleich zugelassen ist."

Glückwunsch. Ohne vereinbartes Zahlungsdatum tritt nicht ohne weiteres Verzug ein. Hier gilt zunächst § 271 BGB, wonach du die Leistung sofort verlangen kannst. Das hast du per Mail gemacht, wobei ich hoffe, dass du nicht allgemein um Zahlung, sondern um sofortige Zahlung gebeten hast. Notfalls noch zur sofortigen Zahlung auffordern.

Weiter geht es dann mit § 286 BGB - leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.

Und wenn er dann noch nicht zahlt, kannst du guten Gewissens einen Anwalt beauftragen.

Nein, das Amt meldet sich nicht beim Voreigentümer. Besonders wenn der Händler noch einen passenden Kaufvertrag vorlegt. Deshalb solltest du der Zulassungsstelle selbst (nachweisbar) mitteilen, dass und warum die ZB II noch bei dir liegt.

Hallo

Wenn der Händler / Besitzer den Brief als verloren meldet, dann kann er bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen neuen beantragen. Die Zulassungsstelle schreibt den alten Brief im Verkehrsblatt für 14 Tage aus. Es könnte ja sein das der Brief bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt ist. Sind die 14 Tage verstrichen und keiner hat sich gemeldet bekommt der Händler / Besitzer einen neuen Brief ausgestellt. Der alte Brief wird dann automatisch ungültig.

Vielleicht solltest du mal auf der Homepage des Verkehrsblatt nach deinem Brief suchen. Anbei den Link für die letzten Versionen des Verkehrsblatt.

http://www.verkehrsblatt.de/docs/aufbietungen/printversion.php

Freundliche Grüße

Hathaway

Themenstarteram 15. August 2018 um 16:52

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. August 2018 um 11:05:46 Uhr:

 

Glückwunsch. Ohne vereinbartes Zahlungsdatum tritt nicht ohne weiteres Verzug ein. Hier gilt zunächst § 271 BGB, wonach du die Leistung sofort verlangen kannst. Das hast du per Mail gemacht, wobei ich hoffe, dass du nicht allgemein um Zahlung, sondern um sofortige Zahlung gebeten hast. Notfalls noch zur sofortigen Zahlung auffordern.

E-Mail zählt als nachweisbar?

habe oft gehört, es muss schriftlich erfolg per post mit Rückschein

"sofort" hatte ich noch nicht geschrieben. da keine antwort kam, werde ich spätestens am Freitag wohl auf eine sofortige überweisung bestehen.

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