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Auto an Händler verkauft und nun will er doch nicht

Themenstarteram 8. April 2019 um 13:01

Hallo,

habe eine Auto über mobile an einen Händler (Autohaus) verkauft. Dieser hat den Kaufvertrag schon unterschrieben und abgestempelt. Nun will er ihn doch nicht, auf die Frage hin, wann er das Auto abholen wolle.

Kann man da noch was machen, oder abhacken und vergessen?

Gruß Patria

Beste Antwort im Thema

Pass auf dass es nicht dieser Trick ist, bei dem der Händler dann wenn Du an einen anderen verkauft hast doch noch auf Lieferung besteht!

 

Also: schriftlich Frist setzen zur Abholung und erst wenn diese verstrichen ist vom Vertrag zurücktreten und an den nächsten Interessenten verkaufen.

 

Alternativ verklagen. Dauert aber und so lange steht die Karre rum und du hast das Geld nicht.

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Hallo,

wenn ihr einen Vertrag habt, wo alles geregelt ist, kannst du die Erfüllung verlangen.

Aber: Ist der Aufkauf an irgenwas gebunden (Inzahlungnahme, dafür kaufst du ein anderes Fahrzeug)?

Pass auf dass es nicht dieser Trick ist, bei dem der Händler dann wenn Du an einen anderen verkauft hast doch noch auf Lieferung besteht!

 

Also: schriftlich Frist setzen zur Abholung und erst wenn diese verstrichen ist vom Vertrag zurücktreten und an den nächsten Interessenten verkaufen.

 

Alternativ verklagen. Dauert aber und so lange steht die Karre rum und du hast das Geld nicht.

Themenstarteram 8. April 2019 um 13:55

Hallo Lattementa,

ich habe selbst auf dem Vertrag noch nicht unterschrieben. Ich habe den Vertrag per Mail zum Händler geschickt, und unterschrieben zurück bekommen. Jedoch, wie gesagt hab ich noch nicht unterschrieben. Der Händler hat nun eine E-Mail geschickt mit folgendem Inhalt:" Wir haben die Historie vom Fahrzeug geprüft. Es besteht kein Interesse mehr am Autokauf." Gilt für mich als absage, oder?

Patria

am 8. April 2019 um 14:35

Das ist der von Lattementa beschriebene Trick. Mach es so wie von ihm geraten, sonst bist du nachher der Dumme.

Da der Vertrag nicht von beiden Parteien unterschrieben ist, bezweifele ich, dass ein rechtswirksamer Vertrag besteht.

Zitat:

@SPM2004 schrieb am 8. April 2019 um 16:35:47 Uhr:

Das ist der von Lattementa beschriebene Trick. Mach es so wie von ihm geraten, sonst bist du nachher der Dumme.

Eher nicht.

Hier schreibt der Händler schriftlich, dass er am Kauf keine Interesse mehr hat. Der Grund ist erstmal zweitrangig.

Das bedeutet in dem Fall, dass TE das Auto an jemand anders verkaufen darf, ohne später etwas vom jetzigen Interessent zu fürchten. Davon auch abgesehen, schreibt TE, dass nichts unterschrieben wurde. Der Händler kann hier nichts erreichen.

Oder aber der Interessent wird verklagt und muss das Auto kaufen. Hierfür hätte ich persönlich weder Zeit noch Lust.

Ok, dann ist dein Fall doch anders. Bei der von mir beschriebenen Masche meldet sich der Käufer nur telefonisch und will davon später nichts mehr wissen. Bei dir sehe ich kein Risiko. Schadet aber natürlich nichts, da trotzdem per E-Mail zu antworten dass du den Wagen dann anderweitig verkaufst.

am 8. April 2019 um 15:56

"Es besteht kein Interesse mehr am Autokauf."

Ist der Satz juristisch als Bitte den Kaufvertrag aufzulösen zuverstehen oder eine geschickte Formulierung um doch den Trick anzuwenden? Mir kommt der Satz zumindest komisch vor und von einem Händler würde ich eine ordentliche Rücktrittserklärung erwarten.

Der Vertrag wurde vom Verkäufer nicht unterschrieben.

Damit der Vertrag rechtswirksam wird hätte der TE den Vertrag zum einen unterschreiben und dazu dies dem Händler mitteilen müssen sprich dem Händler den unterschriebenen Vertrag zurückzusenden. Jetzt nachträglich den Vertrag unterschreiben und dann auf Erfüllung pochen geht nicht da der Händler seinen Teil vorher schon widerrufen hat !

Kurz gesagt, ds existiert kein geschlossener Vertrag. Der Händler kann auch später nicht mehr auf Erfüllung pochen, da er sowieso keinen vom TE unterschriebenen Vertrag besitzt.

Der Händler hat einfach anhand der FIN im Vertrag die Historie in der Datenbank angeschaut und irgendwas gefunden was ihm nicht gefallen hat.

Unfall?

Wartungsstau?

Größere Reparaturen?

Problemmotor wo vielleicht die Steuerkette nicht innerhalb der Herstellergarantie getauscht wurde und das wahrscheinlich demnächst auf den Händler zukommt?

Man kann nur raten. Fakt ist aber, es ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Zitat:

@Nyasty schrieb am 8. April 2019 um 23:51:23 Uhr:

...

Man kann nur raten. Fakt ist aber, es ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Und wenn der TE den Vertrag zwar unterschrieben hätte (bzw. jetzt mit Datum vor der Absage unterschreibt), dieser aber noch nicht beim Käufer eingetroffen ist?

 

Kann mir nicht vorstellen, dass der "Käufer" so einfach aus dem von ihm unterschriebenen Vertrag rauskommt, nur weil der Verkäufer noch nicht unterschrieben hat, zumal er das zum Zeitpunkt der Absage überhaupt nicht wissen konnte.

 

Aber wie so oft - selbst wenn man sich "im Recht" wähnt, muss man sich gut überlegen ob dessen Durchsetzung den Aufwand wert ist.

Zitat:

@patria schrieb am 8. April 2019 um 15:01:11 Uhr:

Kann man da noch was machen, oder abhacken und vergessen?

Mord oder das Abtrennen von Gliedmaßen ist keine gute Lösung.

BTT: Schreibe zurück, dass du den Wagen jetzt anderweitig verkaufen willst und stelle in deinem Mailprogramm eine Lesebestätigung ein.

Ist doch eindeutig hier.

Nicht von beiden unterschrieben = kein gültiger Vertrag. Zudem noch die Mail, die ja eindeutig aussagt, dass kein Interesse mehr besteht.

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