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Auto anmelden ohne Fahrzeugschein

Themenstarteram 6. April 2008 um 19:34

Hallo,

will mir einen Punto Cabrio kaufen. Das Objekt meiner begierde hat aber leider keinen Fahrzeugshein mehr. Also der Besitzer hat Ihn veloren. Er hat nur Fahrzeugbrief (Auto ist abgemeldet) TüV + AU bescheinigung und eine Kopie vom Fahrzeugschein.

Kann ich das Fahzeug ohne Fahrzeugschein anmelden oder wird es da probleme geben?

Vielen Dank für eure Hilfe!

mfg

nopuntonoparty

Beste Antwort im Thema
am 14. März 2009 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von Sekret

leider hatte ich den fahrzeugschein nicht dabei da auch verloren......

Editiert von Tecci6N: Beleidigungen aus dem Zitat entfernt

Warum soll Schyschka den was hinterfragen? Du hast doch oben selber geschrieben, dass du den Fahrzeugschein verloren hast.

Und was die Frage mit dem Problem angeht: Er hat wohl gar keins. DU möchtest ja den Hänger anmelden und nicht er. Also scheinst du hier ein Problem zu haben. Aber trotzdem lieb von dir wie du dich um deine Mitmenschen sorgst.

Und übrigens: Ich möchte dir nahelegen, dir mal einen anderen Ton anzugewöhnen, wenn du dich hier im Forum unterhalten möchtest. Deine Beleidigungen bringen keinem was (ausser vielleicht deinem etwas unterentwickeltem Selbstwertgefühl) und gehören hier einfach nicht hin.

Wenn du damit mal auf jemanden triffst, der es nicht so sportlich nimmt wie Schyschka, hast du vielleicht schneller als dir lieb ist ne Klage aufgrund von §185 StGB am Hals.

Mfg Zille1976

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am 6. April 2008 um 19:38

Soweit ich weiß, wird der Fahrzeugschein eingezogen oder entwertet, wenn das Auto abgemeldet wird. Ich habe noch nie bei einer Fahrzeugzulassung einen Schein dabei gehabt.

Mit Brief, TÜV- und AU-Bescheinigung bekommst du ihn zugelassen.

Gruß Christian

der brief (bzw. seit neuestem zulassungsbescheingung teil I oder II, ich bring das immer durcheinander) ist das wichtige!!! den brauchst du zum anmelden, und nicht den schein;)

gruß

karl

am 6. April 2008 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von 200D

der brief (bzw. seit neuestem zulassungsbescheingung teil I oder II, ich bring das immer durcheinander)

Teil 1 = ehemals Fahrzeugschein

Teil 2 = ehemals Brief

am 6. April 2008 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von NoPunto NoParty

Hallo,

will mir einen Punto Cabrio kaufen. Das Objekt meiner begierde hat aber leider keinen Fahrzeugshein mehr. Also der Besitzer hat Ihn veloren. Er hat nur Fahrzeugbrief (Auto ist abgemeldet) TüV + AU bescheinigung und eine Kopie vom Fahrzeugschein.

Kann ich das Fahzeug ohne Fahrzeugschein anmelden oder wird es da probleme geben?

Vielen Dank für eure Hilfe!

mfg

nopuntonoparty

Als das Fahrzeug abgemeldet wurde, wurde der Fahrzeugschein einbehalten und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.

Warum er sagt, er hätte den KFZ-Schein verloren ist mir mehr als nur schleierhaft. :confused:

Was aber fehlt ist die Abmeldebescheinigung!

Wenn Du das Fahrzeug jetzt wieder zulässt, wird der alte Brief entwertet und Du bekommst eine neu Zulassungsbescheinigung Teil I und II dafür.

Themenstarteram 7. April 2008 um 13:27

Also habe ich keine probleme bei der Zulassung?

Themenstarteram 7. April 2008 um 13:39

Hab gerade bei der Zulassung angerufen und die meinen der Halter muss in die Zulassung und den Verlust melden. Dann soll die Zulassung ein Fax an meine Zulassungsbehörde schicken, dass der Verlust echt ist und alles unbedenklich ist.

Dann kann ich das Fahrzeug erst anmelden.

Kann das sein ?

Ja leider ist es so......Wollte die Woche meinen gebraucht gekauften anhänger zulassen...Brief habe ich auch und Tüvbericht ebendfals......

Brief ist noch alt leider hatte ich den fahrzeugschein nicht dabei da auch verloren......Der Penner von der zulassung hat mich auch nach Hause geschickt:mad:

Ich hätte dem am liebsten eine in die Fresse gehauen......Denn selbst im Brief steht der tag der abmeldung...!!!!!

Und neue Papiere hätte ich jetzt eh bekommen.......

Aber das ist DEUTSCHLAND!!!!!!!!!!!!!!!!!:mad::mad::mad:

was können die Jungs vom Amt wenn ihr zu blöde seid auf ein Stück Papier aufzupassen?

einen Abmeldeschein gibt es schon länger nicht mehr!

Endweder wenn noch vorhanden wir der Brief und der abgeschnittene Fz.-Schein bei der Abmeldung überreicht oder die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 entwertet als abgeschnitten und ein Stempel rein für Abgemeldet/Stillgelegt am Tag XY

die meisten Ämter legen dann noch einen Wisch dabei, das beides aufbewahrt werden muss und es keinen Abmeldeschein mehr gibt!

am 14. März 2009 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von Sekret

leider hatte ich den fahrzeugschein nicht dabei da auch verloren......

Editiert von Tecci6N: Beleidigungen aus dem Zitat entfernt

Warum soll Schyschka den was hinterfragen? Du hast doch oben selber geschrieben, dass du den Fahrzeugschein verloren hast.

Und was die Frage mit dem Problem angeht: Er hat wohl gar keins. DU möchtest ja den Hänger anmelden und nicht er. Also scheinst du hier ein Problem zu haben. Aber trotzdem lieb von dir wie du dich um deine Mitmenschen sorgst.

Und übrigens: Ich möchte dir nahelegen, dir mal einen anderen Ton anzugewöhnen, wenn du dich hier im Forum unterhalten möchtest. Deine Beleidigungen bringen keinem was (ausser vielleicht deinem etwas unterentwickeltem Selbstwertgefühl) und gehören hier einfach nicht hin.

Wenn du damit mal auf jemanden triffst, der es nicht so sportlich nimmt wie Schyschka, hast du vielleicht schneller als dir lieb ist ne Klage aufgrund von §185 StGB am Hals.

Mfg Zille1976

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