Auto Anmelden Ohne Fahrzeugschein
hallo hab auto gekauft alles dabei nur kein Schein sind noch die alten papiere kann ich mit brief anmelden auf dem brief steht außer betrieb gesetzt am 28.02.2011 zulassungstelle hat schein einbehalten
und wenn nicht geht kann ich den eine eidesstattliche versicherung vom vorbesitzer mitnehmen
und ausweiß kopie geht es denn vor ort???
wer was weiß meldet sich bitte
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15 Antworten
Natürlich kannst Du das Auto mit dem alten Brief ohne Schein anmelden, brauchst aber HU und AU Bescheinigung.
Bekommst dann halt den neuen Brief und neuen Schein. Den alten Brief kannst entweder entwertet behalten (was ich tun würde), oder die Zulassungsstelle vernichtet ihn.
brief? mehr brauchst doch nicht! den schein behalten die immer!
brauchst normalerweise keinen kaufvertrag, sterbeurkunde oder sonst was. nur den brief, der weißt dich als besitzer aus
ja danke nur das wiederspricht sich in sämtlichen foren....
die ich gelesen habe
seid den 01.10.2006 oder so wird der fahrzeugschein immer mit zurück gegen nur die haben ihn definitiv
einbehalten und nur den brief mit zurückgegeben tüv+asu habe ich kaufvertrag auch
den schein führst du ja sonst bei dir, der ist völlig banane!und den alten brief gibt es wegen zusätzlichen eintragungen eigentlich immer zurück.
ist ja beides durch zulassungsteil I und II ersetzt worden, aber es wird nicht alles in die neuen papiere übernommen
Mach dir keinen Kopf, wenn du den Brief hast und ne gültige HU/AU Bescheinigung kannst ihn definitiv ohne Probleme anmelden.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von DeLLZZz
ja danke nur das wiederspricht sich in sämtlichen foren....
die ich gelesen habe
seid den 01.10.2006 oder so wird der fahrzeugschein immer mit zurück gegen nur die haben ihn definitiv
einbehalten und nur den brief mit zurückgegeben tüv+asu habe ich kaufvertrag auch
Der alte Fahrzeugbrief wird entwertet immer mitgegeben, nachdem man bemerkt hat, dass im alten Brief mehr steht als im Neuen, und das am Anfang deswegen Probleme gab. Ich habe meinen auch problemlos ohne Schein angemeldet.
Nur bei den neuen Papieren gibt es den Schein nach Abmeldung zurück. Bei den alten Papieren gab es nur den Brief.
Bekommst in jedem Falle jetzt die neuen Papiere. Die Alten sollten ausgehändigt werden. Wird aber wohl nicht immer gemacht. Ich würde danach fragen und sie mitnehmen.
Andererseits verstehe ich die Frage nicht. Du schreibst doch selbst
Zitat: auf dem brief steht außer betrieb gesetzt am 28.02.2011 zulassungstelle hat schein einbehalten
Was willste denn da noch zusätzlich bestätigt haben? Mehr Bestätigung als das was schon drinsteht geht doch nicht
also laut meiner letzten Inmformation benötigt man zum Anmelden den alten Schein und natürlich den Brief mit HU und AU Bescheinigung....
Im Brief steht doch glasklar drin: Schein wurde eingezogen.
Selbst wenn das ein Fehler war, er wurde amtlich betätigt und ist somit nicht das Problem des Anmelders.
Wie schon geschrieben, bei den alten Papieren wurden die Scheine nicht mitgegeben sonden vernichtet. Wird hier auch so sein.
Zitat:
Original geschrieben von tommy1181
also laut meiner letzten Inmformation benötigt man zum Anmelden den alten Schein und natürlich den Brief mit HU und AU Bescheinigung....
Das ist wirklich Blödsinn! Der alte Schein wurde bei Abmeldung IMMER einbehalten. Das wurde aber auch schon nun oft genug geschrieben!
also entweder sind die leute von zulassungsstellen alle dumm und ihr alle schlau.
man kann ein auto nicht ohne den alten fahrzeugschein anmelden.
man muss immer fahrzeugschein und fahrzeugbrief dabei haben,egal ob alt oder neu.
ich habe 3 zulassungstellen angerufen,hatte auch so ein fall gehabt,und alle haben gesagt: fahrzeugschein wird immer mitgegeben und ohne das wir kein auto angemeldet!
also irgendwo scheint bei den zulassungsstellen verschiedene methoden zugeben.
Ich verstehe das Hin und Her nicht!
Es gibt den Schein amtlich bestätigt nicht mehr!
Das kann nicht sein Problem sein und wird es auch nicht sein.
Da spielt auch keine Rolle ob das ein normales Vorgehen war oder nicht.
Selbst wenn, es wird letztenendes mit Sicherheit nicht daran scheitern, es gibt immer eine Lösung.
Mit dem alten Fahrzeugschein war es doch immer so:
Abgemeldet....Fahrzeugschein wurde einbehalten (das hab ich noch nie anders erlebt bei über 30 Autos)....zurückbekommen hat man den Brief mit Stempel und Abmeldedatum....zusätzlich hat man immer noch eine Abmeldebescheinigung bekommen die bei Wiederinbetriebnahme zusammen mit dem Brief vorgelegt werden musste!
Zitat:
Original geschrieben von norbi333
Mit dem alten Fahrzeugschein war es doch immer so:
Abgemeldet....Fahrzeugschein wurde einbehalten (das hab ich noch nie anders erlebt bei über 30 Autos)....zurückbekommen hat man den Brief mit Stempel und Abmeldedatum....zusätzlich hat man immer noch eine Abmeldebescheinigung bekommen die bei Wiederinbetriebnahme zusammen mit dem Brief vorgelegt werden musste!
Ja, genau so kenn ich das auch.
Normalerweise reicht der Brief, plus eben die AU und HU Bescheinigung, da ist der Schein dann eigentlich ziemlich egal...