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Auto Anmelden ohne Führerschein?

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 16:23

Hallo Zusammen,

Kann man ein Auto anmelden wenn einem Vorübergehend der führerschein entzogen wurde?

MfG

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18 Antworten
am 15. Januar 2011 um 16:26

Klar, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zum Anmelden eines KFZ ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Wenn dies erforderlich wäre, dann wäre es nicht möglich, ein Kraftfahrzeug auf eine Firma anzumelden, da Firmen in Deutschland keine Berechtigung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis haben.

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 16:38

Wie ist das eigendlich wenn ich den Wagen von meinem Vater auf meinen Namen überschreiben möchte?

Dem dürfte nichts im Wege stehen. Aber bewegen darfst Du das Auto nicht solange der Lappen weg ist.

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 17:02

Ich meinte damit, wie mache ich die ummeldung auf meinen namen, nehme ich eine vollmacht von meinem Vater mit?

Nein, eine Vollmacht benötigst du nicht, wenn du die Anmeldung persönlich vornimmst. Wenn dein Vater den Wagen für dich anmeldet, benötigt er eine Vollmacht von dir.

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 17:06

Der wagen ist aber auf meinen Vater angemeldet ich will den jetzt auf meinen Namen ummelden/umschrieben lassen?

Wie mache ich das am besten?

Du läßt dir von deinem Vater die Zulassungsbescheinigungen I + II und den letzten HU-Bericht geben und von deiner Versicherung eine Versicherungsbestätigung schicken.

Damit gehst du zum Straßenverkehrsamt, legst deinen Personalausweis noch dazu und bittest einen Bediensteten, den Wagen auf deinen Namen zuzulassen.

Das ist alles.

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 17:12

Ok, Super Dankeschön.

Als ich mein Auto angemeldet habe, hatte ich noch nicht mal einen Führerschein. Die Prüfung war um eine Woche verschoben worden ;)

cheerio

Bei uns in A braucht man dazu noch einen Kaufvertrag,

ist das in D nicht so?

 

Viktor

Einfach hier mal schauen. Eventuell noch mal Unterschiede beachten, zwecks Bundesland. Aber eigentlich Deutschlandweit.

***klick***

Kfz-Zulassung - Informationen und Tipps zur Kfz-Zulassung

Seit dem 01. März 2007 gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, damit gibt es erstmals einheitliche und eigene Regeln über die Zulassung von Fahrzeugen.

* Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

* Juristische Personen, Vereine und GbR

Bei juristischen Personen, Unternehmen und anderen Einrichtungen wird das Kfz am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen.

Da die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung akzeptiert, ist eine Kfz Zulassung nur auf einen benannten Vertreter mit dessen Personaldaten möglich.

* Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)

* Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile

* Alten Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis Fahrzeugschein ( sind die neuen Fahrzeugpapiere vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil I. und Teil II: ) und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

* Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz VB-Nummer. Die Aushändigung einer Deckungskarte bzw. Doppelkarte auf Papier entfällt.

* TÜV- und AU-Gutachten

* Altes Kennzeichen ( falls vorhanden )

* Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist seit 01. Oktober 2005 eine Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

* Bei Oldtimern zusätzlich erforderlich:

- Gutachten zur Einstufung als Oldtimer

Für die 07-Nummer:

- Polizeiliches Führungszeugnis

- Auszug aus dem Flensburger Punktekonto

 

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Bei uns in A braucht man dazu noch einen Kaufvertrag,

ist das in D nicht so?

Laut der Webseite der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle nicht. Ich denke mal, dass die schauen, ob das Fahrzeug noch angemeldet ist (anhand der Fahrgestellnr. -> Unterschrift des vorherigen Besitzers erforderlich) oder gestohlen gemeldet wurde und ggf. nachhaken.

notting

Bei uns ist ein Kaufvertrag auch fällig.

 

Nur polizeiliches Führungszeugnis und Punktekonto braucht man bei uns auch nicht.

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