- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auto aus Belgien importieren. Belgischer TÜV ok? Sprache des COC? Abmeldung?
Auto aus Belgien importieren. Belgischer TÜV ok? Sprache des COC? Abmeldung?
Hallo Zusammen,
diesen Sommer werde ich einem Verwandten von mir, der in Belgien wohnt (also EU), seinen Gebrauchtwagen abkaufen und zu mir nach Deutschland bringen. Es ist ein Subaru, Benziner, 5 Jahre alt mit belgischem TÜV und angemeldet.
Ich habe mich bzgl. Import bereits eingelesen, möchte aber gerne den Ablauf mit Euch erörtern und habe ein paar Fragen (fett markiert), insbesondere zum TÜV und zur Sprache der Dokumente.
Ich benötige vom Verkäufer folgendes:
- die Fahrzeugpapiere
- wenn vorhanden dann auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung im original (auch EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung genannt oder COC)
Falls mein Verwandter sie nicht hat, gibt's das COC dann von Subaru? auf Englisch oder deutsch? Dass ich das COC auch vom KBA bekommen kann, weiß ich.
- Kaufvertrag (zw. mir und meinem Verwandten)
- zusätzlich bekomme ich auch die Orginal-Rechnung vom Fahrzeug
Wie sieht es mit dem TÜV aus? Mein Verwandter meinte, er könnte ihn in Belgien noch neu machen - bringt mir das was? Gilt der belgische TÜV (in niederländischer Sprache) oder brauch ich deutschen TÜV?
Ich hab in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geguckt, insbesondere unter §7. Da steht, "Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Betrieb waren, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen."
Aber in welcher Sprache der Untersuchungsbericht sein soll, steht weder in der FZV noch in der StVZO :-(
Falls ich "deutschen" TÜV brauche, dann fahr ich mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung und mit dem noch angemeldeten Fahrzeug zum deutschen TÜV und lasse dort den deutschen TÜV machen.
Ich rechne mal damit, dass unser TÜV bei dem Fahrzeug keine Umbauten fordert.
Mit all den o.g. Dokumenten im Original und zusätzlich:
- dem TÜV-Bericht (deutsch oder nicht?)
- den Belgischen Nummernschildern
- evB-Nummer einer deutschen KfZ-Versicherung
- meinem Personalausweis + EC-Karte
gehe ich dann zu der Zulassungsstelle in meinem Landkreis und melde den Wagen dort an.
Zum Anmeldung ist natürlich die vorherige Abmeldung notwendig.
Kann ich das belgische Fahrzeug überhaupt in Deutschland abmelden?
Falls nein, dann würde das bedeuten, dass das Fahrzeug in Belgien abgemeldet werden muss :-/ und das würde den Transport nach Deutschland schwierig machen.
Ist das alles richtig?
Ähnliche Themen
18 Antworten
Zitat:
@Der_der_es_weiss schrieb am 16. Mai 2019 um 22:27:25 Uhr:
Wie sieht es mit dem TÜV aus? Mein Verwandter meinte, er könnte ihn in Belgien noch neu machen - bringt mir das was? Gilt der belgische TÜV (in niederländischer Sprache) oder brauch ich deutschen TÜV?
Du brauchst zwingend den deutschen TÜV. Ohne deutschen TÜV kannst du den Wagen nicht in D anmelden. Die Untersuchung in Belgien könnt ihr euch sparen. Das wäre rausgeworfenes Geld.
Den größten Teil deiner Fragen solltest du am besten direkt mit deiner Zulassungsstelle erörtern.
Das kann in einem direkten Termin erfolgen, oder auch per E-Mail.
Wenn der Kaufvertrag vorgelegt wird, sollte auch eine Abmeldung bei dir vor Ort möglich sein.
Lass den Verkäufer fragen, ob er dann mit den belgischen Papieren und dem belgischen Kennzeichen in BE abmelden kann. Die schickst du ihm dann. In DE kannst du natürlich nicht abmelden. Die belgischen Nummernschilder interessieren die deutsche Zulassungsstelle auch nicht. Ansonsten vorher abmelden und Ausfuhrkennzeichen dran.
Zitat:
@Der_der_es_weiss schrieb am 16. Mai 2019 um 22:27:25 Uhr:
Wie sieht es mit dem TÜV aus? Mein Verwandter meinte, er könnte ihn in Belgien noch neu machen - bringt mir das was? Gilt der belgische TÜV (in niederländischer Sprache) oder brauch ich deutschen TÜV?
Aber in welcher Sprache der Untersuchungsbericht sein soll, steht weder in der FZV noch in der StVZO :-(
Kann ich das belgische Fahrzeug überhaupt in Deutschland abmelden?
Falls nein, dann würde das bedeuten, dass das Fahrzeug in Belgien abgemeldet werden muss :-/ und das würde den Transport nach Deutschland schwierig machen.
Ist das alles richtig?
Der TÜV Bericht muss sowohl vom deutschen TÜV kommen als auch in Deutsch sein. Die Amtssprache ist deutsch (§ 23 VwVfG).
Abmelden allein geht nicht. Aber ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ummelden geht. Die ausländischen Kennzeichen und Papiere werden dann von der Zulassungsstelle eingezogen und die entsprechenden deutschen Papiere und Kennzeichen ausgestellt.
Danke Euch für die Antworten. Es ist schon mal eine große Hilfe.
Offen ist nur noch die Frage nach der Sprache der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Vorhandene ist in englisch.
Unsere Zulassungsstelle ist telefonisch so gut wie nie zu erreichen, hatte gerade eben aber Glück:
Der Beamte am Telefon hat bestätigt, dass ich das belgische Fahrzeug ummelden kann. Er meinte, damit die belgische Behörde dann nicht ewig auf die Benachrichtigung der deutschen Behörde warten muss, kann ich mir für wenig Gebühr eine Bestätigung ausstellen lassen, die mein Verwandter dann in Belgien vorlegen kann.
Zu der Frage nach der Sprache des COC meinte er nur "deutsch wär am besten, englisch naja". Er kann die Daten aber auch beim KBA abfragen, dann ist es wurst ob und was für ein COC ich habe - Vorausgesetzt die Daten liegen beim KBA. Falls nicht dann muss ich nochmal zum TÜV.
Wenn Du ein COC hast,spielt es keine Rolle ob Deutsch oder Englisch.
Die Nummerierung ist bei beiden gleich und anhand der Typ/Variante/Version findet Deine Zulassungsstelle auch die technischen Daten.
Wenn aus der belgischen HU Bescheinigung hervorgeht,dass die Prüfung der entsprechenden EU Verordnung entspricht, dann musst Du auch keinen neue HU durchführen.
War hier schon mal Thema und ich glaub Tecci hat die entsprechenden Daten geliefert,die auf dem ausländischen HU Protokoll enthalten sein müssen.
Gruß M
vielleicht hilfreich als "Argumentationsgrundlage":
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV § 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
Zitat:
Satz 1 [gemäß dem "vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen" ist] gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Neufassung) (ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 12) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird.
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 17. Mai 2019 um 09:31:27 Uhr:
Der TÜV Bericht muss sowohl vom deutschen TÜV kommen als auch in Deutsch sein. Die Amtssprache ist deutsch (§ 23 VwVfG).
Brabbelst Du gerne einfach doof daher?
Oder kannst Du Deine von der deutschen Fahrzeugzulassungsverordnung abweichend Rechtsauffassung auch begründen?
Zitat:
Wenn aus der belgischen HU Bescheinigung hervorgeht,dass die Prüfung der entsprechenden EU Verordnung entspricht, dann musst Du auch keinen neue HU durchführen.
War hier schon mal Thema und ich glaub Tecci hat die entsprechenden Daten geliefert,die auf dem ausländischen HU Protokoll enthalten sein müssen.
Gruß M
Das sind ja gute Nachrichten.
Nach etwas Suchen hab ich den entsprechenden Thread gefunden, glaube ich.
Ich werde bei Gelegenheit nochmal die Zulassungsstelle kontaktieren, um mir das bestätigen zu lassen.
Hallo Zusammen,
kurzer Zwischenbericht:
Das Auto steht nun bei mir in Deutschland. Mein Bekannter hat vor 2 Wochen noch beim belgischen TÜV (GAS) angerufen und gefragt, ob die nach 2014/45/EU prüfen. Sie bestätigten es, und so lies er in Belgien noch den TÜV machen. Überraschung dann bei der Abholung: Keine Beanstandung des KfZ aber im Certificat de Controle Technique, also im Untersuchungs-Bericht, ist die Verordnung nicht erwähnt - es steht lediglich drin, dass nach königlichem Erlass von 1994 geprüft wurde. Auf die Frage warum sie die 2014/45/EU nicht in den Bericht reinschreiben, gab's nur Schulterzucken als Antwort. Solche Pfeifen! Da die Zeit drängte und wir uns nicht mit dem Kram weiter beschäftigen wollten, haben wir kurzerhand den deutschen TÜV besucht und nochmal 100 Euro investiert. Nächste Überraschung: Erhebliche Mängel! Licht verstellt, Bremsscheiben rostig, Bremsklötze am Ende (1 Jahr wäre mind. noch gegangen, in Belgien akzeptabel). Also neue Bremsen, Licht eingestellt, dann TÜV bestanden.
Morgen geh ich zur Zulassungsstelle.
Nun die nächste Frage an Euch - ich hoffe ihr könnt helfen:
Was passiert mit den belgischen Nummernschildern?
Mein Bekannter sagt, er hätt sie gern wieder, die sollen ans nächste Auto (in Belgien ist es so: das hintere Nummernschild gehört dem belgischen Staat, das vordere kauft der Fahrzeughalter, und die belgischen Nummernschilder haben keinerlei Plaketten)
Meine Zulassungsstelle behauptet, sie ziehen sie ein ("ham wir schon immer so gemacht"), um zu verhindern, dass man weiter mit ihnen rumfährt...
Stattdessen kriege ich eine Abmeldebescheinigung.
Kann das jemand bestätigen?
Die belgischen Kennzeichen und Papiere werden von der Zulassungsstelle eingezogen.
Wenn er die Kennzeichen hätte behalten wollen, hätte er das Fzg vorher abmelden müssen.
Gruß M
Danke. Aber wo ist die Logik, Nummernschilder einzuziehen, die man im Laden (nach-)kaufen kann?
Das hintere Kennzeichen hat so nen kleinen, amtlichen, eingeprägten "Stempel". Das macht es amtlich.
Das hintere Kennzeichen wird beim Abmelden in so eine Kiste geworfen. Ich glaube mich zu erinnern, dass es sogar sowas wie nen Nachtbriefkasten bei der CT gibt, für die Nummernschilder.
Normalerweise bedeutet das einbehalten des Kennzeichens, dass weiterhin KFZ Steuer anfällt, da das Auto sonst nie (zumindest theoretisch) abgemeldet wird.
Der belgische TÜV (controle technique) kam mir eher unaufmerksam vor, als wäre der Prüfkatalog kleiner. Muss ja auch nur 1 Jahr halten.
Ich würde gerne ein abgemeldetes Auto von Belgien nach Deutschland bringen. Weiß jemand von euch wie ich an die sog. „X-Kennzeichen“ bzw. Ausfuhrkennzeichen komme?