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Auto aus Frankreich kaufen....
Hallo,
hab mich schonmal bissl reingelesen, bin mir aber noch in manchem unsicher.
Ich würde gerne nen gebrauchtes Auto, aus Frankreich kaufen.
Ist es nicht so, das jeder Neuwagen, dieses Coc Papier hat?
Brauche ich dann auch die französische Abemeldebestättigung?
Muss der Kaufvertrag vielleicht auf Englisch sein, für die Zulassungsstelle?
Und was brauche ich denn nochmals alles genau?
Also Abmeldung, Coc Papier und Kaufvertrag?
Bei nem 1,5Jahre alten, muss ich dann wohl nicht zum Tüv, oder?
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19 Antworten
Hi,
ja COC sollte bei dem Alter vorhanden sein, das ist ja quasi die EU Typisierung des Fahrzeugs.
Eine Abmeldung ersetzt die COC aber nicht das ist ja eher ein allgemeingültiges nicht Fahrzeugspezifisches Dokument.
Ob Du allerdings ne franz. Abmeldebestätigung brauchst weiß ich nicht, gibt es in F sowas wie bei uns Fahrzeugschein und -Brief?
Kaufvertrag als Eigetumsnachweis in Englisch dürfte es einfacher machen wenn die Zulassungsstelle dies verlangt.
Und zum TÜV musste schon egal ob das Fahrzeug erst 1,5 J ist, weil bei jedem zuzulassenden Fahrzeug die Tüv Plakette benötigt wird und der Wagen hatte ja noch nie deutschen Tüv oder ?
Gruß
Christoph
Zitat:
Die Kfz-Überführung von einem
Mitgliedstaat in einen anderen ist regelmäßig höchst problematisch, denn das
Fahrzeug muss grundsätzlich mit einem Kfz-Kennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) des
Kaufstaates ausgestattet sein. In der Praxis steht der Käufer aber vor folgenden
Problemen:
- Das deutsche Überführungskennzeichen wird außerhalb Deutschlands nicht
anerkannt.
- Ein Ausfuhrkennzeichen wird dem Käufer nicht erteilt, da er dafür einen
Wohnsitz im Kaufstaat nachweisen müsste.
Als legaler Weg verbleibt einzig der Transport auf einem Anhänger, was in der Praxis
häufig nur schwer zu bewerkstelligen ist. Viele Käufer behelfen sich damit, deutsche
Überführungskennzeichen, die relativ einfach erhältlich sind, mitzunehmen und
dieses Kennzeichen dann im Kaufstaat an das Kfz anzubringen. Hierbei wird
allerdings sowohl gegen das Zulassungsrecht des Kaufstaates als auch gegen
deutsches Zulassungsrecht verstoßen (Stichwort: Unzulässige Fernzulassung).
Italien hat im Januar 2013 diese (illegale) Praxis mittels eines Gesetzesdekrets noch
einmal explizit untersagt. Dem ADAC und seinen Vertrauensanwälten liegen bereits
zahlreiche Fälle vor, in denen es zu Beschlagnahmen des Fahrzeugs und
drakonischen Strafen kam - bei einem Fall Mitte Februar wurde von 800,- € Strafe
berichtet. Die hohe Strafe resultiert einerseits aus dem Vorwurf des „Fahren ohne
ordnungsgemäße Zulassung“ und andererseits des „Fahren ohne
Versicherungsschutz“. Die Tatsache, dass über das deutsche Kurzzeitkennzeichen
eigentlich ein Versicherungsschutz bestand, spielt insofern keine Rolle, als die
italienische Behörde dies nicht anerkennt. Der ADAC und seine Vertrauensanwälte
können den Betroffenen nur raten, die Strafe zeitnah zu bezahlen, um das Fahrzeug
kurzfristig wieder ausgehändigt zu bekommen.
Wie verhält es sich denn, kann man nen Fahrzeug was sich im Ausland befindet, bereits in Deutschland anmelden, mit allen Papieren?
Irgendie stosse ich immer wieder auf das wort "Vorführen", also bei der Zulassungsstelle.
Gibt's kein französisches Ausfuhrkennzeichen, dass ich irgendwie gemeinsam mit dem Händler bekommen könnte?
Jemand anderer meinte noch, einfach deutsches Kurzzeitkennzeichen und probieren... Aber jetzt iss ja der erhalt des Kurzzeitkennzeichen's komplizierter geworden.
Echt shit... nen Transporter mieten und dahin fahren, kostet mich auch wohlmöglich 1200-1500€.
Zitat:
@ChristophS70 schrieb am 17. Juni 2015 um 14:38:00 Uhr:
Und zum TÜV musste schon egal ob das Fahrzeug erst 1,5 J ist, weil bei jedem zuzulassenden Fahrzeug die Tüv Plakette benötigt wird und der Wagen hatte ja noch nie deutschen Tüv oder ?
Nein, der Wagen hatte noch nie deutschen Tüv.
Aber iss ja erst 1,7 Jahre dann alt... müsste ja in D. ja auch nicht zum Tüv...

Echt nevrig die regeln.
Verstehe es nicht, warum es nicht mehr das Kurzzeitkennzeichen in der alten Form gibt...
Und warum dann andere Länder rumstressen... gibt doch dafür auch europaweite Versicherungen...
Aber anscheinend gibts doch Ärger, wenn man's damit holt.

Tja. Europa wächst zusammen, nur der Privatmann soll keine Vorteile haben bzw über das Ausland irgendwas günstiger beziehen können.
Also ich werd's glaub doch versuchen... Nach französischem Recht geht es anscheinend...
Denke am besten Überführungskennzeichen....
Hab auch keine Lust nen riesen finanzielles Loch zu reisen...
Und 2000€ für nen Laster sind ja auch heftig... Dann hab ich die ganze fahrerei...
Fahre ich lieber nachts durch frankreich mit gelbem Kennzeichen:-P
Hab mich gestern nochmals belesen, denke nun das mein Auto noch angemeldet dort ist in Frankreich.
So wie ich das aus dem anderen Thread sehe, bräuchte er nur Versicherung.
Hm, was wäre wenn die das Autohaus für mich für 2 Tage abschließt.
Das müsste doch funktionieren?
Die hier im Forum angegebenen Anbieter, die französische Versicheungen anbieten, bei deutschem Wohnsitz, habe ich leider nicht gefunden.
Aber denke nun, dass es am besten wäre mit Franz.Kennzeichen bis zur Grenze und dann wechseln auf Kurzzeitkennzeichen.
Edit:
Also bezieht sich auf den Thread...
Zitat:
@AndyTHL schrieb am 17. Juni 2015 um 19:06:47 Uhr:
Zitat:
@ChristophS70 schrieb am 17. Juni 2015 um 14:38:00 Uhr:
Und zum TÜV musste schon egal ob das Fahrzeug erst 1,5 J ist, weil bei jedem zuzulassenden Fahrzeug die Tüv Plakette benötigt wird und der Wagen hatte ja noch nie deutschen Tüv oder ?
Nein, der Wagen hatte noch nie deutschen Tüv.
Aber iss ja erst 1,7 Jahre dann alt... müsste ja in D. ja auch nicht zum Tüv...![]()
Echt nevrig die regeln.
Verstehe es nicht, warum es nicht mehr das Kurzzeitkennzeichen in der alten Form gibt...
Und warum dann andere Länder rumstressen... gibt doch dafür auch europaweite Versicherungen...
Aber anscheinend gibts doch Ärger, wenn man's damit holt.
Das ist aber hier nicht der Fall!
Du lässt ein gebrauchtes Fahrzeug ohne TÜV zu und das geht nicht.
Der Wagen muss also vor der Zulassung zum TÜV.
stimmt sogar, gilt nur bei nicht EU Import
Anmeldung eines Gebrauchtwagens aus einem EU-Land
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs, das bereits in einem EU-Land in Betrieb war, benötigen Sie zusätzlich:
Ausländische Fahrzeugpapiere
EG-Typgenehmigung
EG-Typgenehmigungsnachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
bei PKW’s, die älter als drei Jahre sind, Untersuchungsberichte der neuen Haupt- und Abgasuntersuchung (durchzuführen vor der Zulassung)
Anmeldung eines Gebrauchtwagens einem Land außerhalb der EU
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs, das in einem Land außerhalb der EU in Betrieb war, brauchen Sie zusätzlich:
Papiere über vorgehende Zulassung im Ausland
EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
Falls keine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung vorliegt, ein Gutachten über die Untersuchung nach § 21 StVZO. (Dafür können Sie jederzeit bei Ihrer TÜV-Servicestation einen Termin vereinbaren)
Untersuchungsberichte der neu durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchung
Gruß
Christoph
Neben diesen eher praktischen Dingen wie das Problem, dieses Auto nach Deutschland legal zu importieren ohne es dafür auf einem Anhänger transportieren zu müssen, sei an das Zulassungsproblem erinnert.
Du benötigst den deutschen Fahrzeugbrief (heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I), den das Straßenverkehrsamt ausstellt, dieses will jedoch zuvor vom TüV bestätigt haben, dass die Eintragungen stimmen, also hin zum TüV, der den Brief ausstellt. Am besten geht das, wenn dieses zu importierende Auto auch genau so, technisch völlig identisch, auch in Deutschland verkauft wird/wurde, dann kann der TüV-Mann die Daten einfach übernehmen.
Kompliziert wird es, wenn die Frankreich-Ausführung doch irgendwo und irgendwie Abweichungen aufweist, z. B. etwas mehr PS oder weniger, dann muss eine zeitaufwändige und kostenintensive Recherche mit dem Kraftfahrtbundesamt und dem Hersteller/Importeur des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Noch komplizierter wird es, wenn das Auto einen Motor hat, den es SO in Deutschland gar nicht gab/gibt.
Nehmen wir mal das günstigste an und die Ausstellung der Papiere klappt reibungslos, bevor der TüV-Mann sich überhaupt an die Arbeit macht, benötigt er eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von einem deutschen Zollamt, das bestätigt, dass die erforderlichen steuerlichen Abgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Zollabgaben) entweder gezahlt wurden oder eine Zahlung nicht erforderlich ist, weil EU-Ausland.
Nach meinem Kenntnisstand muss man auf jeden Fall 19% Mehrwertsteuer bezahlen, bevor man diese Bescheinigung bekommt.
Bitte all dies in die Kaufüberlegung mit einbeziehen, am Ende dürfte man absolut keinen finanziellen Vorteil haben gegenüber Kauf in Deutschland. Vom Ärger mal ganz abgesehen.
Grüße
Udo
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 18. Juni 2015 um 09:23:08 Uhr:
Neben diesen eher praktischen Dingen wie das Problem, dieses Auto nach Deutschland legal zu importieren ohne es dafür auf einem Anhänger transportieren zu müssen, sei an das Zulassungsproblem erinnert.
Du benötigst den deutschen Fahrzeugbrief (heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I), den das Straßenverkehrsamt ausstellt, dieses will jedoch zuvor vom TüV bestätigt haben, dass die Eintragungen stimmen, also hin zum TüV, der den Brief ausstellt. Am besten geht das, wenn dieses zu importierende Auto auch genau so, technisch völlig identisch, auch in Deutschland verkauft wird/wurde, dann kann der TüV-Mann die Daten einfach übernehmen.
Kompliziert wird es, wenn die Frankreich-Ausführung doch irgendwo und irgendwie Abweichungen aufweist, z. B. etwas mehr PS oder weniger, dann muss eine zeitaufwändige und kostenintensive Recherche mit dem Kraftfahrtbundesamt und dem Hersteller/Importeur des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Noch komplizierter wird es, wenn das Auto einen Motor hat, den es SO in Deutschland gar nicht gab/gibt.
Nehmen wir mal das günstigste an und die Ausstellung der Papiere klappt reibungslos, bevor der TüV-Mann sich überhaupt an die Arbeit macht, benötigt er eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von einem deutschen Zollamt, das bestätigt, dass die erforderlichen steuerlichen Abgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Zollabgaben) entweder gezahlt wurden oder eine Zahlung nicht erforderlich ist, weil EU-Ausland.
Nach meinem Kenntnisstand muss man auf jeden Fall 19% Mehrwertsteuer bezahlen, bevor man diese Bescheinigung bekommt.Bitte all dies in die Kaufüberlegung mit einbeziehen, am Ende dürfte man absolut keinen finanziellen Vorteil haben gegenüber Kauf in Deutschland. Vom Ärger mal ganz abgesehen.
Grüße
Udo
Hallo Udo Gigaherz,
hm, entfällt das nicht alles, wenn ich das Coc Papier habe?
Ok die zulassungsstellen schreiben auch "uns bekannter Typ".
Das wäre das Problem fall's Frankreichausführung...
Ps Anzahl iss die gleiche... auch Ausstattung bis aufs navi ziemlich...
Die Modellbezeichnung scheint französisch zu sein...
Denke, wenn ich eventuell mit papieren, zum Tüv gehe, wird der bestättigen können,
das es nen baugleichen Typ gibt.
Hmpf, was kostet die sache mit dem kraftfahrtbundesamt???
Hm weiß auch nicht... also von so ner prozedere, habe ich nicht gehört...
Zulassungsstellen meinen einfach franz. papiere, und coc.
Evtl kann ich ja dann bei dem holen vom kurzzeitkennzeichen, alles checken, ob es soweit ok iss... und falls dnn zu viel aufwand, doch alles abblaßen... Hmpf, muss aber tickets schon vorher besorgen für den zug Dolmetscher kosten, usw.... shiii.
Naja, bissl lust hab ich auch auf frankreich und baguettes^^
Mit dem gelben kennzeichen, oder herholen hab ich so langsam Hoffnung....
Vielleicht kann ich mir mal die coc mailen lassen, und hier schonmal beim Tüv checken, ob fr ausführung oder nicht.
Also soweit ich das gelesen hab, das mit der unbedenklichkeitsbescheinigung, entfällt in meinem Fall.
Nur das mit dem Tüv und Kba, könnte schon hinkommen, falls der Franzose, ne koreanische Franzosenausführung iss für Franzmänner und Franzfrauen.
Zitat:
EU-Import von Gebrauchtwagen mit EG-Typgenehmigung
Bei gebrauchten Import-Fahrzeugen benötigen Sie Zulassungspapiere, aus denen das Erstzulassungsdatum hervorgeht. Auch hier ist eine Zulassung anhand einer Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) möglich. Ist bei dem Fahrzeug nach den deutschen Bestimmungen eine Hauptuntersuchung fällig, müssen Sie diese zunächst durchführen lassen. Anschließend legen Sie den Prüfbericht zusammen mit der CoC und den ausländischen Zulassungspapieren bei Ihrer Zulassungsstelle vor.
Hm, also man weiss nie so genau, ob man dann halt doch zum Tüv muss wenn das Fahrzeug unter 3 Jahre iss.
Das scheint nach Willkür oder Amt zu Amt unterschiedlich zu sein...
Edit: da steht es ja... mit den 3 Jahren... Naja, man darf halt kein blödes Amt erwischen.
Naja hoffe das es glatt geht.... Auto auf den hänger, Tüv machen, sind auch wieder 150€.... *gruml*
Das ganze Ding für 500€ herzuholen wäre schon cool... Also selber fahren und so...
Allerdings soll Autobahn besser sein, als französische landstrasse... (wegen fr police)
Naja, vielleicht gibts einfach die Möglichkeit, mit dem Franzmann Autoclub... Dann könnte ich vielleicht mit dem französsichen Kennzeichen ganz herfahren und hätte kein Stress.
Auf Ausfuhrkennzeichen und französische Ämter habe ich kein Bock.
Da schraub ich lieber in ner Nacht und Nebelaktion, gelbe Kennzeichen ran, und fahr rüber nach d.
Zulassungsstelle in XXX(grenznah) sagt heute morgen um 9 uhr, Nehmen sie einfach das deutsche Kurzzeitkennzeichen und fahren sie Nachhause... Trotz dem neuen Gesetz von April 2015.
Mein örtliches Amt sagt um 10 uhr, beim vorsprechen, "Kurzzeitkennzeichen sind nicht für Fahrten im Ausland" "sie dürfen damit kein Fahrzeug aus dem ausland holen".
Deutsche gesetze sind echt mal für nen Arsch.
Ich hab gestern kein Gesetz gefunden, was mir ne Überführungsfahrt aus Frankreich verbietet...
Es gab ja sogar übereinstimmungsabkommen mit versch. Ländern... das man in diesen Fahren darf.
Angenommen ich verstecke die verträge, woher soll die Polizei wissen, ob ich aus D. komme und mich verfahren habe... oder ob ich in Frankreich gestartet bin....
Also von D. ins Ausland darf ich, aber nicht vom Ausland nach D....
Hmpf, Gesetze hier sind echt für'n Arsch und um uns abzuzocken.
Werde es vielleicht drauf anlegen, nen gutmütigen Franzosen zu treffen.
Meldungen gibt es jedenfalls über Frankreich nicht, dass man Strafe bezahlen musste... iss wohl mit Italien anders.
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 18. Juni 2015 um 09:23:08 Uhr:
Nach meinem Kenntnisstand muss man auf jeden Fall 19% Mehrwertsteuer bezahlen, bevor man diese Bescheinigung bekommt.
Auto iss nen gebrauchter... der muss über 6 Monate alt und 6tkm drauf sein....
Denke dafür gibts keine Steuer.
Zitat:
@AndyTHL schrieb am 18. Juni 2015 um 16:46:50 Uhr:
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 18. Juni 2015 um 09:23:08 Uhr:
Nach meinem Kenntnisstand muss man auf jeden Fall 19% Mehrwertsteuer bezahlen, bevor man diese Bescheinigung bekommt.
Auto iss nen gebrauchter... der muss über 6 Monate alt und 6tkm drauf sein....
Denke dafür gibts keine Steuer.
Da sich die Bedingungen schon mal ändern können, empfehle ich doch dringend einmal das explizite Nachfragen nach diesen Dingen bei den zuständigen Stellen, also zu den Zulassungsformalitäten wären TÜV und Zulassungsstelle die richtigen Ansprechpartner, hier bitte gleich mit jemandem sprechen, der auch wirklich was davon versteht, nicht auf "müsste", "sollte" und "könnte" verlassen, am besten gleich nach den gesetzlichen Bestimmungen fragen ("Wo steht das?"

das bringt die Sesselfurzer regelmäßig in Schwung, dann kommen sie meist ins Schleudern und fangen das Stottern an, sodann bitten sie einen um die Telefonnummer, weil man erst eine Recherche betreiben müsse, um auch ganz sicher zu sein, man wird dann zurückgerufen.
Für Fragen nach einer noch eventuell zu entrichtenden Mehrwertsteuer wäre das nächste Zollamt der richtige Ansprechpartner, auch dort nachfragen, wo man das denn nachlesen könne, was man da als Auskunft bekommt.
Alles in allem klingt das Geschilderte jetzt eindrucksvoller, als es dann später in der Realität wirklich ist, dermaßen vorgewarnt und erstklassig vorinformiert läuft es dann bei den Behörden später wie geschmiert, wenn das ein gängiges Automodell mit COC-Papieren ist, wird es zulassungstechnisch keine Probleme geben. Ich wollte nur auf die Besonderheiten und Fallen hinweisen, die es gibt.
Die Hauptschwierigkeit sehe ich im Transport des Autos von Frankreich nach Deutschland, da gibt es leider keine einzige legale und praktikable Möglichkeit, so ein Auto legal auf eigener Achse zu transportieren, ein Transport auf einem Hänger ist das Mittel der Wahl (so macht das auch jeder hauptberufliche Importeur/Aufkäufer von Autos im Ausland).
Eventuell mal eine der großen auf Autotransport spezialisierten Speditionen anfragen, ob die demnächst eine Tour von dort nach hier haben und ob es möglich wäre, dein Auto dort aufzuladen und mitzunehmen, dann halten sich auch die Kosten im Rahmen. Geht aber nur, wenn die Orte "auf dem Weg" liegen.
Grüße
Udo