1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. auto aus " Ö " gekauft, nun beschlagnahmt wegen fehl. vers.

auto aus " Ö " gekauft, nun beschlagnahmt wegen fehl. vers.

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 0:23

Hallo, habe ein riesen problem an der backe. Ich hoffe jemand kann mir da helfen. Folgendes; ich habe ein auto aus Deutschland gekauft, was aber in Österreich zugelassen war. der vorbesitzer hatte den Fahrzeugbrief jedoch in Österreich zu liegen und hat mir versichert den nachzuschicken, jedoch tat er das nicht und das auto war halt weiter auf seinen namen angemeldet in Österreich.

Nun hat die Polizei in Berlin mein auto beschlagnahmt weil es ja nun in der fahndung war wegen fehlender haftpflicht versicherung!, und der Fahrzeugbrief liegt immernoch in Österreich!!! Fahrzeugschein und schlüssel haben die auch beschlagnahmt!!!! ich habe nur den Kaufvertrag hier!!

Ich will so gerne mein auto wieder haben, hätte die möglichkeit es auch irgendwo in der garage unterzustellen bis ich den Fahrzeugbrief habe zwecks ummeldung!!!

ich brauche dringend euer rat!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

der vorbesitzer hatte den Fahrzeugbrief jedoch in Österreich zu liegen und hat mir versichert den nachzuschicken, jedoch tat er das nicht

Wie sagte schon Hilgegard von Bingen?

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Zitat:

der vorbesitzer hatte den Fahrzeugbrief jedoch in Österreich zu liegen und hat mir versichert den nachzuschicken, jedoch tat er das nicht

Wie sagte schon Hilgegard von Bingen?

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 1:10

das heißt genau?

will hinzufügen, das ich mit dem verkäufer vor paar tagen aus Östterreich geredet habe und er den Brief bei sich besitzt.

Zitat:

Original geschrieben von trafic2010

das heißt genau?

will hinzufügen, das ich mit dem verkäufer vor paar tagen aus Östterreich geredet habe und er den Brief bei sich besitzt.

Ganz einfach es gibt erst Geld für den Verkäufer wenn er dir das Fahrzeug Komplett d.h. mit allen Papieren

übergibt. Vorher gibt es nichts. ( Edit : und natürlich auch Schlüsseln )

Das der Verkäufer den Brief hat ist schön nützt dir nur momentan erstmal nichts.

Gruß Basty

Zitat:

Original geschrieben von trafic2010

das heißt genau?

will hinzufügen, das ich mit dem verkäufer vor paar tagen aus Östterreich geredet habe und er den Brief bei sich besitzt.

wir können auch telefonieren und ich erzähle dir dann das ich zwei bugatti besitze.....:rolleyes:

der fahrzeugbrief ist ESSENTIEL bei einem fahrzeugkauf. kein geld ohne brief. egal von wem.

dir wird wohl nix anderes übrig bleiben als den verkäufer zu verklagen.

wie lange geht das spielchen den? die mühlen des gesetzes sind alles andere als fix. sowas geht ja nicht von heut auf morgen...

desweiteren...ich kenn die lage in österreich nicht aber in deutschland KANN man ein auto nicht abmelden ohne KOMPLETTE papiere und nummernschilder. somit auch keine versicherung auf die schnelle "kündigen". alles etwas seltsam.

am 13. Juli 2011 um 14:36

Der Wagen läuft doch noch normal auf Ö Kennzeichen und ist noch in Ö versichert. Woher weiss die deutsche Polizei, dass keine KH in Ö bestehen soll?

Alles sehr merkwürdig... .

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Woher weiss die deutsche Polizei,...

sowas lässt sich mit einem blick in den computer rausfinden...geht im übrigen auch umgekehrt - wenn ein deutsches fahrzeug im ausland angehalten wird...

Zitat:

Woher weiss die deutsche Polizei, dass keine KH in Ö bestehen soll?

Sei doch froh, das der Wagen noch rechtzeitig beschlagnahmt wurde. Stell' dir vor, du hättest einen Unfall verursacht.

am 14. Juli 2011 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Woher weiss die deutsche Polizei,...

sowas lässt sich mit einem blick in den computer rausfinden...geht im übrigen auch umgekehrt - wenn ein deutsches fahrzeug im ausland angehalten wird...

Die deutsche Polizei schaut bei den Österreichern nach und bekommt eine Aussage, die Grundlage für eine Beschlagnahme (!) ist? Das glaube ich nie und nimmer.

Der TE hat sich sowieso nicht mehr gemeldet. Die Geschichte ist eine urban legend.

Amen

am 14. Juli 2011 um 10:10

Möglicherweise verurteilt Ihr den TE zu unrecht, möglicherweise hat er auch deshalb keine Lust mehr hier was zu schreiben.

Ein Auto mit ausländischem Nummernschild wird gerne kontrolliert wenn es den Eindruck erweckt, nicht zum Zwecke der Durchreise oder als Feriengast in Deutschland zu sein.

Wird dann als Fahrer und lt. seinen Angaben auch noch als Eigentümer ein Deutscher vorgefunden, erfolgt mit Sicherheit eine genauere Prüfung des Sachverhalts. Wenn dann noch Papiere fehlen oder die Situation nicht plausibel ist, wird noch genauer kontrolliert und ruck zuck sitzt man in der Tinte.

Dazu braucht es noch nicht mal ein Versicherungsproblem > Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz , es reicht der Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Im aktuellen Fall könnten auch noch andere Gründe mitspielen, z. B. das der Verkäufer gar nicht Eigentümer des Autos war oder nicht frei darüber verfügen konnte.

FP

@kolbenhalter

wiegesagt in DEUTSCHLAND kannst du ein auto nicht abmelden ohne ALLE papiere. somit kann man die versicherung nicht einfach so "stoppen"....es sei den man bezahlt die beiträge nicht. aber selbst DANN dauerts ja eine gewisse zeit bis die versicherung das merkt, bis die mahnungen rausgehen bis hin zur zwangsstillegung. und das dauuuuuert im normalfall...ok keine jahre aber ein paar wochen ziehen da schon ins land. und das man wochenlange auf einen brief wartet...naja DAS kann ich zuminderst nicht verstehen.

am 14. Juli 2011 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

sowas lässt sich mit einem blick in den computer rausfinden...geht im übrigen auch umgekehrt - wenn ein deutsches fahrzeug im ausland angehalten wird...

Die deutsche Polizei schaut bei den Österreichern nach und bekommt eine Aussage, die Grundlage für eine Beschlagnahme (!) ist? Das glaube ich nie und nimmer.

Der TE hat sich sowieso nicht mehr gemeldet. Die Geschichte ist eine urban legend.

Amen

Die dt. Polizei schaut nicht bei den A vorbei, sondern in der Schengenfahndung:

und da kann dann ein Vermerk zur Beschlagnahme des Fahrzeugs notiert sein = Auto aus A wird in D beschlagnahmt und die Behörden in A werden informiert!

Die in A haben eine Schengenfahndung aus D übrigens ebenfalls auf dem Bildschirm, genau wie die in F, B, NL, DK, S, I ...!

am 14. Juli 2011 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

sowas lässt sich mit einem blick in den computer rausfinden...geht im übrigen auch umgekehrt - wenn ein deutsches fahrzeug im ausland angehalten wird...

Die deutsche Polizei schaut bei den Österreichern nach und bekommt eine Aussage, die Grundlage für eine Beschlagnahme (!) ist? Das glaube ich nie und nimmer.

Der TE hat sich sowieso nicht mehr gemeldet. Die Geschichte ist eine urban legend.

Amen

Jungens ...ihr habt die Maus auch nur, um an irgendwas rumfingern zu können, oder?

...zwei Klicks und man sieht bei den jüngsten Postings des Threaderöffners in einem anderen Subforum, dass er selber eine Fahrzeugabfrage (evtl. Verdacht des Diebstahls) bei den Bullen gemacht hat und damit die Hebel für die Beschlagnahme selber in Bewegung setzte...

...aber immer schön verdächtigen ...BRAVO BRAVO!!! (verständlich, dass er sich bei solchen Nasen nicht mehr meldet)

am 14. Juli 2011 um 19:32

Ärger mit - vorsichtig ausgedrückt - unklaren Eigentumsverhältnissen gibt es ja hin und wieder mal. Und der letzte (Käufer) in der Kette hat oft die A-Karte.

Diese, über lange Zeit inserierte Porsche Cryenne kennen bestimmt einige von Euch. Hier ein Auszug der Fahrzeugbeschreibung des Anbieters (der arme Kerl):

 

schnipp-----------------------------------------------------------------------------------

 

Porsche Cayenne S VB 30.000,-

Ich verkaufe dieses Fahrzeug ohne Papiere, habe leider nur eine Freigabe der Polizei, in der klar geregelt ist, dass das Veräusserungsverbot aufgehoben ist. Die dazugehörenden Papiere sind natürlich in Kopien dabei. Da ich vor 2 Jahren ital. Betrüger aufgelaufen bin, habe ich keine andere Möglichkeit, als das Auto nun zu verkaufen. Mir wurde das Fahrzeug im Oktober 2008 mit gestohlenen Papieren verkauft, diese Papiere dann von der Polizei beschlagnahmt. Nach nun fast 2 ½ Jahren Stress mit deutschen & italienischen Behörden bin ich nicht weiter gekommen. Also werde ich dieses Fahrzeug ohne Papiere verkaufen, die Originalpapiere habe ich nicht. Das Fahrzeug ist in Deutschland nicht als gestohlen registriert. Ich besitze keine Papiere!!!! Der Besitzer ist eine ital. Leasinggesellschaft und diese möchte die Papiere nicht aushändigen. Das Fahrzeug wird komplett verkauft als Teile-Träger, allerdings mit einer Kopie der originalen Papiere.

Ich weiß, unglaublich – aber wahr.

schnapp-----------------------------------------------------------------------------------

 

FP

Deine Antwort
Ähnliche Themen