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Auto bei Ebay gekauft- Auto schon weg!

Audi 80 B4/8C
Themenstarteram 14. Mai 2012 um 14:01

Liebe Gemeinde,

 

Ich bin übelst angepisst!

Habe hier : http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Ein nettes QP erstanden und direkt darauf eine Nachricht bekommen mit der Aussage :

"Hallo XXX,

leider ging das Coupe die Woche anderweitig weg, habe es zu spät gelesen. Sorry. Mfg."

 

Weiß jemand wie sich das rechtlich verhält bzw welche Mittel ich habe? Das Auto steht weiterhin bei Mobile für 2.7k drin und wurde letztens erst von ihm angeboten! Da ist es für 1.8k weggegangen...an wahrscheinlich ihn selbst!

Jetzt hat er es wieder angeboten und nun das!

 

Also was tun?

 

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schipplock

Einfach bei Ebay negativ bewerten und ein anderes Auto kaufen.

So, wie das hier ablaeuft macht doch der Verkaeufer jedes Mal, wenn er diese Nummer abzieht, Minus, weil er ja die Ebaygebuehren bezahlen muss.

Ich werde also nie verstehen, wieso man sich wegen solcher Menschen das Leben unnoetig schwer macht.

Und exakt mit SO einer Einstellung rechnen diese Betrüger.

Warum sollte der Verkäufer Minus machen, wenn er dem Ebay-Käufer den Wagen nicht für den Ersteigerungspreis von Summe X aushändigt? Dazu müßte er den Wagen ja außerhalb von Ebay den Wagen für weniger als bei Ebay verkaufen. Laß ihn mal für 1000,- € auf Ebay versteigern, dann laß ihn mal 50,- € Gebühren/Provision haben. Hätte er also noch 950,- übrig. Wenn er nebenbei den Wagen außerhalb von Ebay für 1000,- € verkauft hat, dann verlangt Ebay seine 50,- € Gebühren/Provision und vom Verkaufserlös bleiben auch 950,- € übrig. Wo macht der Verkäufer da bitte Minus. Immer vorausgesetzt, er trifft auf einen Käufer wie Dich, der ihn nicht erfolgreich und kostenpflichtig verklagt.

Wenn der auf Ebay 1000,- € kriegen soll, außerhalb vielleicht 1500,- €, dann wird er ggf. außerhalb verkaufen, mit der negativen Bewertung auf Ebay leben oder sich einen neuen Account dort zulegen.

Ich traue einem Verkäufer schon soviel mathematische Fähigkeiten zu, daß er den Wagen mit dem für ihn besten Endergebnis verkauft.

Aber wie gesagt, solange es so schicksalsergebene Leute (wie offensichtlich Dich) gibt, die alles schweigend hinnehmen, solange wird Betrug auch immer lohnenswert bleiben.

Bei mir ging es mal um einen Karton Auditeile, den ich für 11,- € ersteigert und bezahlt hatte und den der Verkäufer nicht rausrücken wollte. Da wäre ich sogar 400 km bis nach Hamburg gefahren und hätte den Typen geplättet. Und glaube mir, DAS hätte er sich gemerkt.

Das Problem ist, daß immer mehr Leute immer weniger Stil haben. Wenn ich meinen Wagen auf Ebay verkaufe, dann lebe ich mit dem Ergebnis. Wenn ich einen Wagen dort kaufe, dann ebenfalls. Wenn ich das so nicht möchte, dann sollte ich mir einen Neuwagen oder eine Bahncard kaufen.

mfg

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1. Fall Ebay melden

2. Rechtsanwalt konsultieren. Die freuen sich auf solche Betrüger :)

Du hast einen rechtlich bindenden Kaufvertrag geschlossen..und das gilt für beide Seiten ;)

Themenstarteram 14. Mai 2012 um 17:57

Ok,bin wieder etwas rungergekommen.

Ebay sagt " Können wir nichts großartig machen"

 

Ich habe den Namen sowie die Adresse herausgefunden,sowie Ihm eigentlich eine Frist bis heute abend genannt um mir einen Abholtermin zu nennen, da ich ansonsten Strafanzeige stellen werde + meinen Anwalt von der Leine lasse, auch wenn das jetzt viele für übertrieben halten werden.

Es geht mir nicht nur um das Auto,sondern auch ums Prinzip.

 

Aber irgendwie hab ich insgesamt da nicht wirklich Hoffnung.

 

http://www.infranken.de/.../...ck-ist-blitzblank-poliert;art219,161586

Da hat sich der Verkäufer aber schön reingeritten! -.-

Aber Ebay wäre halt nicht Ebay, wenn man das Gut, dass man verkauft, nicht auch endgültig abgeben muss;)

In diesem Sinne: Glückwunsch zum Coupé (auch wenn du es dir erstreiten musst)!

Themenstarteram 14. Mai 2012 um 19:22

Hand aufs Herz, ich habe deutlich mehr geboten und wäre auch im Nachhinein sogar noch zu Verhandlungen bereit gewesen....aber es steht ja auch deutlich drunter das Nachverhandlungen ausgeschlossen sind und das gilt auch für ihn.

Ich möchte es mir ungern erstreiten,soetwas kostet Kraft,Zeit und Geld. Aber ich denke ich werde den Weg der nötig ist gehen, um auch unter anderem "Euch" zu schützen. EBAY ist nunmal kein Spielplatz oder Flohmarkt!

am 14. Mai 2012 um 20:45

Sieh es von der anderen Seite: würdest du so einen Wagen für den Preis her geben? Wohl eher nicht! Also wird sich der Verkäufer winden damit er es nicht raus rücken muss obwohl du mit der gewonnenen Auktion ja einen gültigen Kaufvertrag hast!

Kam neulich sogar mal in einer TV Doku das die Geschichte dann Rechtskräftig ist. Wie du da jetzt ran kommst bleibt aber dein Problem. Hier kommt aus wohl drauf an wer die besseren Nerven hat :D

Der muss ihn Dir geben! Glückwunsch!

Zitat:

2. Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

zurück zur Übersicht

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt.

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware ohne Mängel zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

 

Zitat:

Rechtliche Informationen für private Verkäufer:

Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

 

Vier Schritte:

(1) schriftlich Abmahnen

(2) Gerichtliches Mahnbescheid erwirken: klick

(3) Titel Vollstrecken lassen: klick

(4) bezahlen :)

Wenn der Verkäufer den Wagen nicht für das Geld abgeben wollte, hätt er halt nen mindestpreis eingeben müssen, so ist es betrug!

Klar wäre da die Möglichkeit mit Anwalt und so.

Nur mir wäre das im Nachhinein nicht ganz geheuer, wer weiß was der gute Mann in der Zeit noch so alles an dem Auto treibt...

den habe ich auch länger bebachtet und hatte auch den verdacht das er beim ersten mal selbe rgeboten hat und beim 2 mal ist es kräftig in die hose gegangen. selber schuld, da er ja die 10€ fürn mindestpreis gespart hat.

würde also zum rechtsanwalt gehen, dann ne anzeige erstatten und alles nimmt seinen lauf. wenn du rechtsschutz versichert bist hast nichtmals kosten. selbst wenn nicht, so muss er im falle das du vor gerichts recht bekommst alles zahlen ( und das wird so passieren) . habe das auch shon durch, nur ging es um 20€, da war es wie bei dir, es dreht sich ums prinzip. ging dort abe rnicht um ein auto.

am 15. Mai 2012 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von depecheden

Klar wäre da die Möglichkeit mit Anwalt und so.

Nur mir wäre das im Nachhinein nicht ganz geheuer, wer weiß was der gute Mann in der Zeit noch so alles an dem Auto treibt...

was soll er denn mit dem Auto noch machen? Ihn vor Wut verwüsten? Er hat den Wagen doch detailiert beschrieben also muss er die Sache auch wie beschrieben übergeben!

Zitat:

Original geschrieben von scrotum

Hand aufs Herz, ich habe deutlich mehr geboten und wäre auch im Nachhinein sogar noch zu Verhandlungen bereit gewesen....aber es steht ja auch deutlich drunter das Nachverhandlungen ausgeschlossen sind und das gilt auch für ihn.

Ich möchte es mir ungern erstreiten,soetwas kostet Kraft,Zeit und Geld. Aber ich denke ich werde den Weg der nötig ist gehen, um auch unter anderem "Euch" zu schützen. EBAY ist nunmal kein Spielplatz oder Flohmarkt!

Nun, wenn Du mehr geboten hast, das Auto mehr wert ist und Du auch mehr zahlen könntest, sehe ich noch eine Variante.

Anwalt und Gericht kosten immer Zeit und vor allem Nerven. Du kannst dem VK ja zuallererst ein Verhandlungsangebot machen. Jaja, ich weiß, rein rechtlich müßtest Du das nicht. Aber es könnte Dir möglicherweise Zeit und Nerven sparen.

Auf der anderen Seite würde das den VK dazu ermutigen, von nun an immer diese Masche durchzuziehen, wenn er seine Ware unter Wert verkauft sieht. Den höheren Erziehungseffekt für ihn hast Du wahrscheinlich über den juristischen Weg. Mußt Du abwägen.

Ansonsten Glückwunsch zum QP, dessen Eigentümer Du natürlich jetzt schon bist. Es gibt halt nur kleine Verzögerungen, bis es in Deinen Besitz übergeht :) .

Mir fällt da noch was anderes ein..

Druck dir die Ebay Seite aus, und rufe beim Verkäufer an, wenn er das Ding noch in Mobile drinstehen hat.

Frag, ob das QP noch zu haben ist, und ob du es dir mal anschauen könntest. Wenn du es dann besichtigst, kannst gleich den Ebay Zettel hervorholen, dann sagst, du möchtest das Auto abholen, sonst rufst du gleich die Polizei. ;)

Das wäre dann "Auf frischer Tat ertappt" :D

Zitat:

Original geschrieben von Kleinheribert

Mir fällt da noch was anderes ein..

Druck dir die Ebay Seite aus, und rufe beim Verkäufer an, wenn er das Ding noch in Mobile drinstehen hat.

Frag, ob das QP noch zu haben ist, und ob du es dir mal anschauen könntest. Wenn du es dann besichtigst, kannst gleich den Ebay Zettel hervorholen, dann sagst, du möchtest das Auto abholen, sonst rufst du gleich die Polizei. ;)

Das wäre dann "Auf frischer Tat ertappt" :D

Das ist natürlich die Über-Idee. In diesem Fall würde ich aber evtl. in Betracht ziehen, nicht die Polizei hinzuzuholen, sondern eine Probefahrt zu vereinbaren und mit dem Wagen und dem Kaufvertrag (Ebay-Angebot) zur Polizei zu fahren. Dann bist Du schon im Besitz des Wagens und mußt "nur" noch um die Herausgabe des Briefes streiten... Und wenn Du vorher mit viel Geld und diversen Ausreden lockst (willst diverse Sachen wie Fahrgestellnummer usw. prüfen), bringt er vllt. den Brief direkt zum Auto, kannst Brief und ggf. Besitzer (sollte in dem Fall besser hinten sitzen, lass Dir ´ne Ausrede einfallen, warum) mit zur Probefahrt nehmen und dann direkt bei der Polizei vorfahren. Glaube nicht, daß er sich traut, Dir auf der Probefahrt ins Lenkrad zu greifen, v.a. wenn er realisiert, daß es zur Polizei nur noch 100m sind...

Idealerweise ist die Polizei nicht sehr weit weg und Du hast Du Dich natürlich vorher schon schlaugemacht, wie Du auf kürzestem Weg dort hinkommst.

Noch besser ist´s, einen Kumpel mitzunehmen. Dann ist der Beifahrerplatz auf der Probefahrt von diesem belegt. Im Fall der Fälle hättest Du dann außerdem einen Zeugen, der bestätigt, daß der VK in dem dunklen Wald, den Ihr bei der Probefahrt durchqueren mußtet, völlig freiwillig ausgestiegen ist, den Fahrzeugbrief dagelassen hat und mit Zahlung per Überweisung (damit Du einen Nachweis hast, gezahlt zu haben) einverstanden war.

Spricht Dein Kumpel vielleicht mit russischem Akzent, trägt Jogginghosen, Lederjacke, tiefdunkle Sonnenbrille? Kann die Sache beschleunigen. Viel Glück :)

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