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Auto bei Ebay verkauft! Probleme
Hallo...
Ich habe vor ca. 1 Woche mein zweitwagen bei ebay versteigert! hab in der Artikelbeschreibung geschrieben, "Da Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme!" Jetzt schreibt mir der jenige wo das auto ersteigert, gekauft und geholt hat, das er einige mängel hat, auf dem ich ihn nicht hingewissen habe! ( Es sind alles Mängel, von denen ich auch nix wusste)!!! im Kaufvertrag steht drin:
Zusicherung: Der Verkäufer sichert zu, dass er Eigentümer des Fahrzeugs und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.
Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine
Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
bin ich damit aus dem "schneider"?
danke mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Mit dem kauf bei eBay trat der Käufer in die Pflicht den Wagen abzuholen und zu nehmen, mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag hat er alles rechtsgültig abgesegnet.
Das muss dann aber jetzt ganz neu sein. Bei Ebay schließe ich in dem Moment einen rechtsgültigen Kaufvertrag ab, wenn ein Käufer die Aution als Höchsbietender beendet. Da ist nichts mit Vorvertrag oder Verpflichtung zum Kauf per Kaufvertrag.
Das Auto wurde mit Auktionsende verkauft. Es gelten die Vertragsbedingungen der Auktionsbeschreibung.
Mfg Zille
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71 Antworten
Gekauft wie gesehen und tschüss. Soll der Käufer sich den Wagen halt vorher genau angucken.
Danke...er hat halt gesagt, das er sich jetzt an Ebay wendet!
Sofern du die Mängel nicht arglistig verschwiegen hast (und man dir das nachweisen kann), sollte der Gewährleistungsausschluss meiner Meinung nach halten.
Um was für Mängel handelt es sich denn? Unfallschäden oder ähnliches könnten problematisch sein.
Zitat:
Original geschrieben von F-Caravaner
Danke...er hat halt gesagt, das er sich jetzt an Ebay wendet!
Soll er halt. So lange du keinen Unfallschaden verschwiegen hast kann er dir nichts.
Vielleicht sollten wir erstmal klären, was jetzt gilt:
1) Die Beschreibung bei Ebay, da mit Abschluss der Auktion ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
2) Der eigentliche Kaufvertrag, der danach unterzeichnet wurde.
Eigentlich wurde das Auto ja nun zweimal verkauft.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von F-Caravaner
Danke...er hat halt gesagt, das er sich jetzt an Ebay wendet!
Kann er gerne machen, wer bei Ebay ein Auto ersteigert sollte sich vorab über dessen zustand ein Bild vor Ort machen.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Vielleicht sollten wir erstmal klären, was jetzt gilt:
1) Die Beschreibung bei Ebay, da mit Abschluss der Auktion ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
2) Der eigentliche Kaufvertrag, der danach unterzeichnet wurde.
Eigentlich wurde das Auto ja nun zweimal verkauft.
Mfg Zille
Da wurde nichts zwei mal verkauft. Mit dem kauf bei eBay trat der Käufer in die Pflicht den Wagen abzuholen und zu nehmen, mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag hat er alles rechtsgültig abgesegnet.
nein, unfallschäden habe ich nicht verschwiegen! es soll ne bremsleitung angerostet sein, Der Querlenker soll spiel haben, die Ölwannendichtung ist undicht und Irgendwelche Rahmenspitzen sollen durchgerostet sein! es handelt dich um ein Astra f bj 94!
es stand auch in der artikelbeschreibung drin, das man sich das auto vor ende der auktion anschauen kann, dies hat er aber weder vor noch nach der auktion gemacht!
Toll. Was erwartet der Typ? nen Neuwagen? Lass ihn jammern und drohen, absolut lächerlich. Da will nur jemand versuchen noch ne Mark zu machen indem er einschüchtert.
Fehler:
du schreibst bei eBay keine Garantie und Rücknahme. Einzig zählt beim privaten Verkauf die Gewährleistung, die hättest du bei eBay ausschließen müssen, allerdings ist das zum Glück durch den weiteren Kaufvertrag aufgehoben, dort ist es zum Glück ausgeschlossen
Zitat:
Original geschrieben von F-Caravaner
nein, unfallschäden habe ich nicht verschwiegen! es soll ne bremsleitung angerostet sein, Der Querlenker soll spiel haben, die Ölwannendichtung ist undicht und Irgendwelche Rahmenspitzen sollen durchgerostet sein! es handelt dich um ein Astra f bj 94!
es stand auch in der artikelbeschreibung drin, das man sich das auto vor ende der auktion anschauen kann, dies hat er aber weder vor noch nach der auktion gemacht!
Hast du die Ausschreibung von Ebay als link?
Aber mal ehrlich wer einen einen Astra 1994 Bj bei Ebay ersteigert kann wohl nich erwartend das so ein Auto 100% Mängelfrei ist.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Mit dem kauf bei eBay trat der Käufer in die Pflicht den Wagen abzuholen und zu nehmen, mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag hat er alles rechtsgültig abgesegnet.
Das muss dann aber jetzt ganz neu sein. Bei Ebay schließe ich in dem Moment einen rechtsgültigen Kaufvertrag ab, wenn ein Käufer die Aution als Höchsbietender beendet. Da ist nichts mit Vorvertrag oder Verpflichtung zum Kauf per Kaufvertrag.
Das Auto wurde mit Auktionsende verkauft. Es gelten die Vertragsbedingungen der Auktionsbeschreibung.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von F-Caravaner
nein, unfallschäden habe ich nicht verschwiegen! es soll ne bremsleitung angerostet sein, Der Querlenker soll spiel haben, die Ölwannendichtung ist undicht und Irgendwelche Rahmenspitzen sollen durchgerostet sein! es handelt dich um ein Astra f bj 94!
es stand auch in der artikelbeschreibung drin, das man sich das auto vor ende der auktion anschauen kann, dies hat er aber weder vor noch nach der auktion gemacht!
Das sind alles Mängel die ein Leihe, also du, nicht erkennen muss/kann.
Der soll machen was er will, gekauft und fertig ignorier ihn einfach.
@schumi:
Hier nochmal ein Auszug einer Anwaltsmeinung zum Thema:
Zitat:
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass der Vertrag beim Kauf eines PKW im Internet erst dann geschlossen wird, wenn der PKW beim Verkäufer abgeholt wird. In der Regel wird der Kaufvertrag bereits online abgeschlossen. Das heißt, beispielsweise für den Bereich der Online – Auktionen (z.B. ebay), dass der Kaufvertrag mit Ablauf der Auktion rechtswirksam geschlossen wird. Umso wichtiger ist es, sich noch vor Vertragsschluss zum Kauf des PKW mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, sofern die Beschreibung des PKW noch Fragen offen lässt (Anzahl der Vorbesitzer, Austauschmotor, Kraftstoffverbrauch, Baujahr, Zusatzausstattung, Unfallfreiheit…). Diese Angaben können mit Blick auf die Mängelhaftung notwendig sein, da es hierfür auf die vereinbarte Beschaffenheit ankommt (siehe unten).
Mfg Zille