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Auto bei Händler gekauft, im Nachhinein aber große Zweifel zu Zustand (Hagelschaden)

Fiat 500 3. Gen
Themenstarteram 26. September 2024 um 9:49

Guten Tag zusammen,

ich stecke gerade in einer schwierigen Situation.

Wir haben Anfang diesen Monats unser erstes Auto (Fiat 500e, EZ 2021/5, 16,5t€, knapp über 20tkm) bei einem Autohaus gekauft, welches wir Anfang nächsten Monats erhalten werden.

Besichtigung und Probefahrt waren gut, das Auto ist mit Dekra Gebrauchtwagen-Siegel versehen und das Auto hat uns gefallen. Laut freundlichem Verkäufer hat das Auto keine Schäden außer eine kleine Schramme (Centstückgroß) auf der Tür, welche bei der Aufbereitung ausgebessert werden wird.

Bei der Besichtigung ist mir eine Delle auf dem Dach aufgefallen (1€ groß), der Verkäufer meinte daraufhin, dass es bei ihnen auf dem Hof gehagelt hatte. Auf Nachfrage ob sich da was machen lässt, kam die Aussage, dass das nicht schlimm ist und alle anderen Wagen schlimmer aussehen.

Wir haben dem Verkäufer auf die Aussage vertraut, dass ein solcher Schaden nur leichter optischer Natur ist und dort den Kaufvertrag unterschrieben.

Im Kaufvertrag sind als Schäden nur "Laufleistung und Gebrauchsübliche Schäden" vermerkt, von Hagelschäden ist keine Rede.

Jetzt habe ich aber das ungute Gefühl, dass ich vielleicht nicht genau genug auf das Autodach geschaut habe und jetzt einen Fehler begangen habe den Kaufvertrag so zu unterschreiben. :( Vielleicht ist es nicht nur eine Delle sondern viele? Das ist unser erstes Auto, deswegen habe ich leider keine Erfahrung und alles Wissen kann ich mir nur per Google zusammensammeln.

Mache ich mir hier zu viele Gedanken, oder gibt es hier wirklich Grund zur Sorge?

Liebe Grüße,

euer (hoffentlich baldiger) eflitzer

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14 Antworten

Wenn du eine Delle siehst, sieht ein Gutachter bei guter Beleuchtung wahrscheinlich 15 (eigene Erfahrung).

Falls der Hagelschden bei dem Fzg. fiktiv bei der Teilkasko abgerechnet wurde, würdest du bei einem weiteren Hagelschaden in die Röhre schauen. Aber ein 2. Hagelschaden ist unwahrscheinlich und wenn du nur eine kleine Delle siehts und damit leben kannst ist das doch i. O..

Themenstarteram 26. September 2024 um 10:19

Zitat:

@ursmajor schrieb am 26. September 2024 um 11:59:20 Uhr:

Falls der Hagelschden bei dem Fzg. fiktiv bei der Teilkasko abgerechnet wurde, würdest du bei einem weiteren Hagelschaden in die Röhre schauen.

Vielen Dank Dir für deine Antwort. Also kann es sein, dass der Händler Geld für den Hagelschaden eingestrichen hat, das Fahrzeug aber weiterhin unter gleichem Preis listet, der Händler den Schaden nicht instandgesetzt hat und ich bei dem Schaden der mir leider nicht aufgefallen und auch nicht kommuniziert wurde einfach Pech gehabt habe?

Wenn bei Abholung weitere Dellen sind, einfach beanstanden. Wie du geschrieben hast, steht der Schaden ja nicht im Vertrag und somit... Und Hagel ist definitiv kein üblicher Gebrauch. Sonst suche einen Dellendok. Die berechnen meist x Dellen pro Teil. Liege bei einer um 50.- bei 10+ bei 150.- ca. In Hamburg.

Aber zuerst Lampe und ein liniertes Blatt, oder was anderes wo man bei Spiegelung Unebenheiten sieht (Texte gehen auch)..

Wenn ein Reifen platt wäre, oder ein weiterer Schaden, würde man den ja auch beanstanden. Sonst Nachbesserung oder Rücktritt vom Kauf.

Anmerkung Hagel ist meist nicht nur auf so eine kleine Stelle begrenzt, wenn den ganzen Wagen, Haube Heckklappe.. Überprüfen...

Tippe aber auf eine Nuss, die von einem Baum fiel.. Hagel sieht man...

Ohne Nachweis der vollständig fachgerechten Reparatur besteht bei Kauf des Fahrzeugs das Risiko, dass ein weiterer Schaden (nicht nur Hagel) überhaupt nicht bezahlt wird. Ich würde mir deshalb das Schadengutachten und die Abrechnung mit der Versicherung vorlegen lassen und diese in Kopie zu den Kaufvertragsunterlagen nehmen.

Beides gute Einwände. Versicherungsabrechnung vorlegen lassen.

Und wenn du mehrere Dellen findest, beanstanden.

Zitat:

@eflitzer schrieb am 26. Sept. 2024 um 11:49:03 Uhr:

ist und dort den Kaufvertrag unterschrieben.

Wann war es?

Vielleicht Kaufvertrag zurücktreten, wenn ihr euch ungutes Gefühl habt?

Oder, wenn das Fahrzeug auf dich zugelassen ist eine HIS-Abfrage machen, dann bekommst du die Auskunft, ob an dem Fahrzeug ein fiktiv abgerechneter Schaden vorliegt.

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 26. September 2024 um 16:17:49 Uhr:

Zitat:

@eflitzer schrieb am 26. Sept. 2024 um 11:49:03 Uhr:

ist und dort den Kaufvertrag unterschrieben.

Wann war es?

Vielleicht Kaufvertrag zurücktreten, wenn ihr euch ungutes Gefühl habt?

Richtig, 2 Wochen Rücktrittsrecht gibts da eventuell auch

Themenstarteram 26. September 2024 um 14:23

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 26. September 2024 um 16:17:49 Uhr:

Zitat:

@eflitzer schrieb am 26. Sept. 2024 um 11:49:03 Uhr:

ist und dort den Kaufvertrag unterschrieben.

Wann war es?

Vielleicht Kaufvertrag zurücktreten, wenn ihr euch ungutes Gefühl habt?

Bereits vor 3 Wochen. Mir wurde mitgeteilt, dass Aufbereitung und Service knapp 1 Monat dauern werden und ich bis dahin irgendwann die Fahrzeugpapiere für die Zulassung erhalten werde (welche ich noch nicht erhalten habe).

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 26. September 2024 um 16:18:42 Uhr:

Oder, wenn das Fahrzeug auf dich zugelassen ist eine HIS-Abfrage machen, dann bekommst du die Auskunft, ob an dem Fahrzeug ein fiktiv abgerechneter Schaden vorliegt.

Daher ist das Fahrzeug auch noch nicht auf mich zugelassen.

Ich sehe gerade, die HIS-Abfrage zum Fahrzeug kannst du auch mit dem Kaufvertrag machen, da muss es noch nicht zugelassen sein.

Zitat:

@ToniMaccheroni schrieb am 26. September 2024 um 16:21:05 Uhr:

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 26. September 2024 um 16:17:49 Uhr:

 

Wann war es?

Vielleicht Kaufvertrag zurücktreten, wenn ihr euch ungutes Gefühl habt?

Richtig, 2 Wochen Rücktrittsrecht gibts da eventuell auch

Das betrifft nur Fernabsatz

Der Händler braucht für die Aufbereitung solange, damit die Rücktrittsfrist verstrichen ist.

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Fahrzeug tatsächlich einen Hagelschaden hat, hat der Händler ein ganz anderes Problem denke ich.

Um Rücktrittsrecht geht's doch gar nicht. Laut Kaufvertrag liegt kein Hagelschaden vor, bisher ist nur EINE Delle, eine einzige bekannt. Und hier geht's schon mit verdeckten Schäden, fiktiv abgerechnetem Schaden, Betrug usw.. los. Bei verünftiger Aufbereitung sollte die 1 Delle eigentlich auch mit weg sein.

Bei Übernahme vernünftig gucken oder ggf. mal beim Lackierer/Guachter/Prüfstelle eine Lackstärkemessung machen lassen ob da mehr war und gut ist.

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