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Auto beim Einparken touchiert- Unfallflucht?
Am Freitag parkte ich mein Auto in einer engen Parklücke. Links von mir eine Laterne, rechts von mir ein größeres Auto. Beim Einparken habe ich keine Berührung des anderen Fahrzeugs bemerkt.
Am gestrigen Sonntag bin ich zu meinem Auto zurückgekehrt und hatte einen Zettel der Polizei an der Scheibe, dass mein Auto in ein Verkehrsunfall involviert ist. Ich habe sofort bei der angegebenen Dienststelle angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass ich der Unfallflucht beschuldigt werde und mich an die Unfallstelle der Polizei am heutigen Mittag wenden soll.
Wie soll ich mich verhalten?
Wie bereits oben angemerkt, habe ich von einem Einparkrempler nichts mitbekommen und hatte auch nicht die Intention mich etwaigen Folgen zu entziehen. Durch meine Versicherung (Vollkasko) habe ich eine Schadensfreiheit von einem Unfall und hätte es darüber abwickeln können, wenn ich davon etwas bemerkt habe. Das Auto stand das ganze Wochenende dort. Hätte ich mich entziehen wollen, hätte ich einen anderen Parkplatz gesucht.
Auch war ein guter Freund vor Ort, hat nicht den ganzen Einparkvorgang beobachtet aber ein Teil davon. Ihm war auch nichts aufgefallen.
Dazu kommt, dass ich mir nach dem Einparken auch die Seite angeschaut und mir nichts aufgefallen ist. Heute habe ich mir die Seite nochmals angeschaut und konnte nur einen Kratzer oberhalb des Radkastens erkennen. Wie hoch der Schaden bei dem anderen PKW ist weiß ich nicht.
Beste Antwort im Thema
Als Beschuldigter einer Straftat sollte man zunächst mal ganz rasch einen Anwalt aufsuchen und bis dahin schweigen, schweigen und nochmals schweigen.
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31 Antworten
Wenn Du Vollkasko hast, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es sich um ein relativ neues Auto mit Parkpiepsern, eventuell auch Rückfahrkamera handelt.
Wie war denn der Parkvorgang? Sehr knapp, sehr eng? Wenn ich sehr eng einparke, gehe ich hinterher automatisch ums Auto und schaue mir das Ergebnis an.
Wo genau befindet sich der Kratzer, kann der davon her rühren?
Also mir erscheint die Argumentation des Gegners ziemlich dünn aber anscheinend sehen unsere Freunde und Helfer das anders, sonst hätte man dich nicht vorgeladen.
Als Beschuldigter einer Straftat sollte man zunächst mal ganz rasch einen Anwalt aufsuchen und bis dahin schweigen, schweigen und nochmals schweigen.
Kann auch sein, dass er dich touchiert hat. Schau dir den Kratzer genau an und versuch nachzuvollziehen, wie er entstanden ist. Kannst wirklich du es gewesen sein? Normalerweise bekommt man selbst kleine Berührungen mit.
Dummerweise stehst du jetzt etwas schlechter da, aber am Ende wird es auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen. Sofern deine Ausführungen der Wahrheit entsprechen, hast du nichts falsch gemacht. Von einem Unfall, den du nicht bemerkst oder gar nicht verursacht hast, kannst du dich auch nicht rechtswidrig entfernen - immerhin hast du dir dein Auto zumindest flüchtig angeschaut. Wenn möglich, würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen.
Dein Auto stand das ganze Wochenende da, als nix flucht. Wenn ich keine Kenntnis von einem Unfall habe kann ich auch nicht reagieren. Da muss das beschädigte Fahrzeug dazugestellt werden und geprüft werden ob die Schäden zusammenpassen. Sonst darf man auch mal über Versuchten Vers. Betrug des Gegeners nachdenken. Anwalt nix sagen und Prüfen an Ort und Stelle des nöglichen Geschenhens. Wie will der Gegner denn den Beweis führen das das dein Auto war.
Also grundsätzlich bist du erst mal Schuld wenn du den Wagen angefahren hast. egal ob du es gemerkt hast oder nicht.
In der Regel werden solche Verfahren von der Staatsanwalt wegen "mangelnden öffentlichen Interesse" eingestellt. Ob das so ist wird meist am Schadensbild sichtbar. Wenn der Schaden also wirklich so klein ist ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß das nichts passiert.
Der Unfallgegner hat natürlich trotzdem Ansprüche die ich aber an deiner Stelle von der Versicherung begleichen lassen würde.
MfG
Mike
Zitat:
@Bitboy schrieb am 1. Juli 2019 um 10:46:52 Uhr:
Dein Auto stand das ganze Wochenende da, als nix flucht.
Weißt du warum das umgangssprachlich Fahrerflucht und nicht Fahrzeugflucht genannt wird?
Gruß Metalhead
Zitat:
@e30lion schrieb am 1. Juli 2019 um 12:06:04 Uhr:
Also grundsätzlich bist du erst mal Schuld wenn du den Wagen angefahren hast. egal ob du es gemerkt hast oder nicht.
Quatsch
Zitat:
@e30lion schrieb am 1. Juli 2019 um 12:06:04 Uhr:
In der Regel werden solche Verfahren von der Staatsanwalt wegen "mangelnden öffentlichen Interesse" eingestellt.
Blödsinn
Zitat:
@e30lion schrieb am 1. Juli 2019 um 12:06:04 Uhr:
Ob das so ist wird meist am Schadensbild sichtbar. Wenn der Schaden also wirklich so klein ist ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß das nichts passiert.
Quark
Zitat:
@e30lion schrieb am 1. Juli 2019 um 12:06:04 Uhr:
Der Unfallgegner hat natürlich trotzdem Ansprüche die ich aber an deiner Stelle von der Versicherung begleichen lassen würde.
Damit man ihn dann in Regress nimmt? Du solltest erst noch ein bißchen Wissen aufsammeln.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juli 2019 um 14:02:55 Uhr:
Zitat:
@e30lion schrieb am 1. Juli 2019 um 12:06:04 Uhr:
Also grundsätzlich bist du erst mal Schuld wenn du den Wagen angefahren hast. egal ob du es gemerkt hast oder nicht.
Quatsch
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juli 2019 um 14:02:55 Uhr:
Zitat:
@e30lion schrieb am 1. Juli 2019 um 12:06:04 Uhr:
In der Regel werden solche Verfahren von der Staatsanwalt wegen "mangelnden öffentlichen Interesse" eingestellt.
Blödsinn
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juli 2019 um 14:02:55 Uhr:
Zitat:
@e30lion schrieb am 1. Juli 2019 um 12:06:04 Uhr:
Ob das so ist wird meist am Schadensbild sichtbar. Wenn der Schaden also wirklich so klein ist ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß das nichts passiert.
Quark
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juli 2019 um 14:02:55 Uhr:
Zitat:
@e30lion schrieb am 1. Juli 2019 um 12:06:04 Uhr:
Der Unfallgegner hat natürlich trotzdem Ansprüche die ich aber an deiner Stelle von der Versicherung begleichen lassen würde.
Damit man ihn dann in Regress nimmt? Du solltest erst noch ein bißchen Wissen aufsammeln.
Sehr hilfreicher Beitrag
Die 3te Antwort von Berlin-Paul ist korrekt , alles andere ist Glaskugel etc.
Nur weil die Polizei dich sehen/hören will bist Du nicht automatisch schuldig.
Zitat:
@gelnhausen11 schrieb am 1. Juli 2019 um 14:09:58 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juli 2019 um 14:02:55 Uhr:
Quatsch
Zitat:
@gelnhausen11 schrieb am 1. Juli 2019 um 14:09:58 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juli 2019 um 14:02:55 Uhr:
Blödsinn
Zitat:
@gelnhausen11 schrieb am 1. Juli 2019 um 14:09:58 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juli 2019 um 14:02:55 Uhr:
Quark
Zitat:
@gelnhausen11 schrieb am 1. Juli 2019 um 14:09:58 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juli 2019 um 14:02:55 Uhr:
Damit man ihn dann in Regress nimmt? Du solltest erst noch ein bißchen Wissen aufsammeln.
Sehr hilfreicher Beitrag
Na ja, was soll er denn anderes schreiben? Ich sehe das genauso.
In diesem Forum werden dermaßen viele falsche Antworten gegeben und obskure Mutmaßungen geäußert, dass es mir so manches Mal echt Angst und Bange wird.
Eigentlich schreibt die Polizei erstmal einen Anhörbogen, Aussage zum Sachverhalt, wenn nicht Augenscheinlich so sein muss.
Komischerweise ist es bei mir genau so gewesen, allerdings hatte ich das parkende Auto und der Andere hatte es touchiert und ist dann einfach weiter gefahren.
MfG
Mike
Bin leider noch nicht weitergekommen. Die Meldung liegt der Unfallfluchtstelle nur digital vor. Der Schreibkram haben die erst am Mittwoch vorliegen. Dann soll ich mich nochmal melden.
Polizei meinte nur, dass mir die Unfallflucht von dem anderen Fahrzeughalter vorgeworfen wird (Zeitraum Freitag 10 Uhr bis Samstag 11 Uhr). Geparkt habe ich neben dem Auto am Freitag um 13 Uhr. Ein kleiner Kratzer ist wie gesagt oberhalb des Radkastens zu sehen. Für mich aber eher Schaden bei mir gegen 0 €. Bei dem anderen PKW wie gesagt, weiß nicht. Vlt schlimmer da es ein dunkles Auto war
Ein Anwalt meinte es macht erst Sinn mich bei ihm zu melden, wenn was von der Polizei vorliegt.
Leider habe ich bisher keine Rechtsschutzversicherung. Kann man sowas noch nachträglich abschließen? Bei der Arag ist es möglich habe ich gesehen, greift aber wohl nicht bei Unfallflucht. Und die wird mir ja erstmal vorgeworfen.