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Auto beim Ex versichert - Versicherung lässt mich nicht wechseln ...
Hallo Zusammen,
folgendes Problem, mein Auto ist noch bei meinem Ex versichert, da ich, braunäugig wie ich bin, geglaubt habe, er überschreibt mir seinen SF-Rabatt. Hat er aber nicht *ohwunder*
Ich fahre ihm also schön den SF herunter und darf nun bald selbst wieder von vorne anfangen, wenn ich es denn mal schaffe, eine eigene Versicherung zu bekommen!
Situation stellt sich wie folgt dar:
- 2010 Auto auf mich umschreiben lassen, bin also Halterin, weil meins (seitdem kämpfe ich damit)
- bin bei Versicherung geblieben, weil die schon seit 198x läuft, also extrem günstig
- Ex hat keinen Führerschein mehr, 2x wegen Alkohol entzogen worden
- SF sollte mir von ihm übertragen werden, wurde aber nicht
- jetzt soll Ex nach 10 Jahren seinen Führerschein angeblich wiederbekommen *versteh ich nicht!*
- Zweitwagen von Sohn will er auch nicht anmelden!
- Ich habe keine Lust mehr darum zu kämpfen, er gibt Rabatt sowieso nicht her
- Jetzige Versicherung lässt mich aber nicht kündigen obwohl ICH immer gezahlt habe, bin nicht VN
- Neue kann ich nicht abschließen, weil "Fahrzeugdaten bei der Zulassung mit Versicherung verknüpft"
Wenn ich die alte Versicherung nicht mehr zahle und neue abschließe (die übrigens tolle Konditionen hat und mich bei SF2 anfangen lässt und trotzdem billiger als jetzige ist!), hat bei der Zulassung immer die ALTE Versicherung Vorrang.... WARUM??
LOGISCH wäre für mich, alte Versicherung wird nicht mehr gezahlt, VN ist ja mein Ex, ich schließe neue ab. Dann wird die alte irgendwann gekündigt und das wird der Zulassung gemeldet wegen fehlendem Versicherungsschutz und drohender Zwangsstilllegung.
Die Zulassung prüft nach und sieht, da gibts eine Versicherung auf ANDEREN Namen, nämlich auf meinen. Welche hat denn da Vorrang??
Ist das denn wirklich so, dass ich dann trotzdem wieder in die alte Versicherung zurück müsste, weil "sie Vorrang hat"??
Ich bin so sauer momentan, natürlich auch über meine eigene Blödheit und Naivität, aber auch, dass man bei Trennung die fiesesten Probleme durchkauen muss! Nicht genug, dass man schön zahlt, nichts davon hat, der Ex säuf*** und nach 10 Jahren seinen Führerschein wiederbekommt und sich dann ins gemachte Nest setzen kann, den billigen Beitrag dank seines SF hat und ich teuer zahlen müsste, wenn ich nicht über eine Familienversicherung gehen könnte dank dem Auto meines Sohnes, dort bekomme ich gute Prozente.
Wie seht ihr das? Oder bin ich einfach nur zu sauer ...
Danke und LG, Martina
Beste Antwort im Thema
Natürlich kann er das. ABer die TE ist nicht Versicherungsnehmerin und braucht daher die Prämien nicht zu zahlen (es sei denn, sie hat eine Vereinbarung mit dem Ex). Und Männer (bin ja selbst einer) ticken da anders, besonders wenn es um die Ex geht. "Was soll ich, ihr die Karre weiter finanzierenn, bin doch nicht blöd, da kündige ich halt. Oder ich bezahl einfach nicht, dann kündigen die." Und schon wäre der gewünschte Erfolg da. Und dann eine eigene Versicherung abschließen. Wo und wie am günstigsten, muss sie selbst herausfinden. das weiß ich nicht.
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18 Antworten
Hi,
du müßtest das Fahrzeug abmelden,damit endet auch die Versicherung. Allerdings kannst du den Wagen dann nicht direkt auf dich anmelden,aber z.b. auf deinen Sohn. Dann gäbe es kein Problem zu einer anderen Versicherung zu wechseln.
Es gibt wohl wirklich eine Frist von 10 Jahren nachdem Problemlos ein neuer FS beantragt werden kann auch nach einem Enzug wegen Alkohol. Wobei dazu evtl. noch eine 5 Jährige Verjährungsfrist dazu kommt. Zu dem Thema gibt hier bei MT einige Threats, falls es dich interessiert.
Gruß Tobias
Ist eine verzwickte Situation.
Für die KFZ Versicherung ist der Vertragspartner der VN (Versicherungsnehmer) und nur der kann einen Vertrag kdg.
Zum anderen, wenn er nicht kdg will, hat die alte Versicherung die älteren Rechte an dem KFZ, also ab- und wieder anmelden und bei anderen Versicherer neu versichern ist auch nicht.
Aber, Du könntest das KFZ verkaufen (pro Forma) an Bruder, Schwester oder Freund und der meldet es dann bei sich als Halter an, wo Du mit neuen Versicherer dann VN bist. Kostet zwar mehr (VN nicht gleich Halter), aber so wäre es möglich, dass KFZ vom alten Versicherer zu lösen.
Einfach nicht zahlen ist keine gute Idee, dann könntest Du u.U. keinen neuen Versicherer finden.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 11. Dezember 2014 um 11:18:34 Uhr:
Ist eine verzwickte Situation.
Einfach nicht zahlen ist keine gute Idee, dann könntest Du u.U. keinen neuen Versicherer finden.
Ich finde zwar auch, dass nicht bezahlen keine gute Idee ist aber da die Versicherung ja auf den Ex-Mann läuft bekommt er doch dann die Nachteile und nicht sie.
Ich würde auch empfehlen das Auto an den Sohn zu verkaufen und damit aus dem Vertrag herauszukommen.
Innerhalb von 2 Wochen Drei Haftpflichtschäden bauen
Es ist immerhin ihr Auto, das lohnt sich nicht. Zudem wäre immer noch ihr Ex der Versicherungsnehmer.
Was ich nicht verstehe, warum soll abmelden und neu anmelden nicht möglich sein? Damit hat zwar die alte Versicherung noch die Rechte für den Vertrag, man müsste doch aber den Ex als Versicherungsnehmer los sein?
Weil die alte Versicherung die älteren Rechte auf das KFZ ohne Kündigung hat.
Der Vertrag ist nur durch den VN kündbar, nicht durch den Halter.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. Dezember 2014 um 11:14:36 Uhr:
Hi,
du müßtest das Fahrzeug abmelden,damit endet auch die Versicherung. Allerdings kannst du den Wagen dann nicht direkt auf dich anmelden,aber z.b. auf deinen Sohn. Dann gäbe es kein Problem zu einer anderen Versicherung zu wechseln.
Die gibt es in der Praxis auch nicht.
Einfach das Fahrzeug abmelden.
Dann mit der EVB von der neuen Versicherung anmelden und dort den Neuvertrag machen.
Solange keine SF vom alten Vertrag abgefragt werden, kriegt die alte Versicherung überhaupt nicht mit, dass der neue Halter wieder der gleiche ist.
Zitat:
@Nafigafi schrieb am 11. Dezember 2014 um 15:35:54 Uhr:
Solange keine SF vom alten Vertrag abgefragt werden, kriegt die alte Versicherung überhaupt nicht mit, dass der neue Halter wieder der gleiche ist.
Selbst wenn, dürfte dies keine Rolle spielen. Der Halter ist nicht Vertragspartner der Versicherung.
Ich hab dazu mal eine Frage.
Wenn der EX sich nun ein Auto kauft und seine SF auf sein Auto zieht, kann er dann einfach ohne die Zustimmung der TE einen neuen Zweitwagenvertrag für das KFZ der TE abschließen? Oder wie kommt der EX sonst an sine SF? Das KFZ der TE kann er ja nicht abmelden.
Fahrzeug Abmeldung und neu anmelden. Wenn der SFR nicht abgefragt wird klappt es. Es gibt Versicherer die für solche Fälle Sondereinstufungen anbieten, z.B. Sondertarif der Itzehoer über Degenia.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 11. Dezember 2014 um 13:54:16 Uhr:
Innerhalb von 2 Wochen Drei Haftpflichtschäden bauen
Z.B. den Ex rammen.
Nicht ernst gemeint, keine Empfehlung. Obwohl, verdient hätte er es.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. Dezember 2014 um 17:14:04 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 11. Dezember 2014 um 13:54:16 Uhr:
Innerhalb von 2 Wochen Drei Haftpflichtschäden bauen
Z.B. den Ex rammen.
Nicht ernst gemeint, keine Empfehlung. Obwohl, verdient hätte er es.
3x
Zitat:
@martinb71 schrieb am 11. Dezember 2014 um 16:25:38 Uhr:
Ich hab dazu mal eine Frage.
Wenn der EX sich nun ein Auto kauft und seine SF auf sein Auto zieht, kann er dann einfach ohne die Zustimmung der TE einen neuen Zweitwagenvertrag für das KFZ der TE abschließen? Oder wie kommt der EX sonst an sine SF? Das KFZ der TE kann er ja nicht abmelden.
Ja, er ist ja der VN und kann daher mit seinem SFR machen, was er will. Er kann auch den Vertrag kündigen.
Hier würde ich meinem Ex ( kurzerhand erklären, dass ich die Prämie nicht weiter zahlen will. Soll er mal selbst übernehmen oder kündigen. Mir wäre das eigentlich egal. Normal männliche Reaktion wäre dann die Kündigung, denn wer zahlt schon freiwillig für die Ex?
Gleichzeitig natürlich die Vers. bitten, den Halter von einer etwaigen Kündigung des Vertrages zu informieren. Ist einfacher, als wenn dies das StVA übernimmt.
Was passiert denn, wenn man mal eine Rate weglässt?!
Die Mahnung landet doch beim Versicherungsnehmer?!
Könnte jenen motivieren einer Übertragung oder Kündigung zustimmen.