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Auto beim Händler abgeben so einfach...was sagt ihr?

Audi A3 8VA Sportback
Themenstarteram 12. Juni 2020 um 7:36

Hallo und guten Morgen an alle,

im Januar ist es soweit, der A3 geht zurück zum Händler (Rückkaufvereinbarung), die letzten knapp 10 Jahre hat das immer super funktioniert, denn es wurde immer ein neuer (gebrauchter) Audi erworben, der Ablauf war ganz einfach:

- Passendes Auto mit Finazierung im Netz bei "meinem"

Händler gefunden.

- Probefahrt und Bewertung des alten (nicht vertragsgem.

Schäden usw....gab es nie, da ordentlich behandelt).

- Vertrag Kauf/Verkauf unterzeichnet und 14 Tage später,

wurden die Autos quasi nur getauscht (Zulassung etc. ist klar).

- Alle zufrieden :)

Nun werde ich wohl die Marke wechseln (pro/contra bitte nicht diskutieren, da aktuell bei Audi für mich keine Alternative), womit es nicht mehr so einfach werden dürfte. Damit ich aber weiter nach Abgabe (Händler knappe 170km von HAM entfernt) mobil bleibe, wollte ich vorher schon das neue Kfz erwerben, um dann mit zwei Autos zur Abgabe des A3 zu fahren. Warum dieser Post...nun evtl. hab ich etwas in meinem "wundervollen Plan" übersehen, oder eine Eventualität nicht bedacht, deswegen: "Haut in die Tasten".

Vielen Dank an euch und guten Start ins Wochenende

Viele Grüsse vom

Olli

Beste Antwort im Thema

Das betrifft Firmen.

Bei Privat werden 98% immer noch bar. Bzw direkt in der Bank oder Einzahlautomat gemacht.

Ich 2019 sogar 2x

Leute wie du denken ja immer nur eingleisig

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 12. Juni 2020 um 15:47:53 Uhr:

@flitzer_wi

Vielleicht sind deine Kenntnisse nicht ganz aktuell und die Gesetzesänderungen zum Thema Geldwäsche sind an dir vorüber gegangen.

Details hättest du in wenigen Sekunden auf Google finden können. Aber das werden Leute wie du nie machen, solche Leute interessieren sich nur für Quatsch ;)

 

https://www.autoservicepraxis.de/amp/...cht-bei-bargeschaeften-2516452

Ich habe das bewusst ohne „hängt davon ab“ formuliert, weil in diesem Fall die genannte Grenze von 10.000 Euro wahrscheinlich deutlich überschritten wird...

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17 Antworten

Parke das andere Auto ausser Sichtweite des Audi Händlers.

Bei Rückgabe wird ja ein unabhängiges Gutachten erstellt. Du zahlst dann nur Schäden, die entstanden sind. Welche früher auf Kulanz des neuen Autokaufs nicht berechnet wurden.

Altes Auto vorher verkaufen. Wenn der Käufer darauf ein geht, könnt ihr das alte Auto gemeinsam um melden in der Nähe des neuen Wagens. Dann kannst du direkt den neuen anmelden vor Ort nach Ausstellung des Kaufvertrages. Das Geld für den neuen müsstest du halt ein paar Tage vorher überweisen, damit das Geld am Koto des Verkäufers ist, wenn du den Wagen abholst. Barzahlung ist ja heutzutage nicht mehr möglich. Wenn du den neuen Wagen vorher begutachten willst, musst du halt vorher mal hin fahren. Oder du fährst einfach öffentlich oder mit jemand anders zur Abholung. Alles kein Problem, aber wenn man nicht weiter fahren möchte, dann bleibt eben nur der Kauf beim Händler vor Ort.

Barzahlung ist immer noch möglich.

Vollkommener Quatsch.

 

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 12. Juni 2020 um 10:25:41 Uhr:

Altes Auto vorher verkaufen. Wenn der Käufer darauf ein geht, könnt ihr das alte Auto gemeinsam um melden in der Nähe des neuen Wagens. Dann kannst du direkt den neuen anmelden vor Ort nach Ausstellung des Kaufvertrages. Das Geld für den neuen müsstest du halt ein paar Tage vorher überweisen, damit das Geld am Koto des Verkäufers ist, wenn du den Wagen abholst. Barzahlung ist ja heutzutage nicht mehr möglich. Wenn du den neuen Wagen vorher begutachten willst, musst du halt vorher mal hin fahren. Oder du fährst einfach öffentlich oder mit jemand anders zur Abholung. Alles kein Problem, aber wenn man nicht weiter fahren möchte, dann bleibt eben nur der Kauf beim Händler vor Ort.

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 11:13

Um mich und Situation noch etwas genauer zu erklären...die Fzg. werden immer über die 3 Wege Finazierung mit Rückkaufgarantie erworben (Bargeld bzw. Anzahlungen werden dort nie hetätigt)..sorry hätte ich genauer beschreiben müssen.

Viele Grüsse vom

Olli

Verkaufe den Audi lieber privat...ist die bessere Alternative, gerade wenn du keinen neuen mehr bei denen kaufst...habe ich auch schon 2 Mal so gemacht...mit etwas Glück bekommst du noch etwas Geld aus der Sache zurück wenn du für den Audi bei Privatverkauf mehr erzielst als deine Schlussrate hoch ist

@flitzer_wi

Vielleicht sind deine Kenntnisse nicht ganz aktuell und die Gesetzesänderungen zum Thema Geldwäsche sind an dir vorüber gegangen.

 

Details hättest du in wenigen Sekunden auf Google finden können. Aber das werden Leute wie du nie machen, solche Leute interessieren sich nur für Quatsch ;)

 

 

https://www.autoservicepraxis.de/amp/...cht-bei-bargeschaeften-2516452

 

Ich habe das bewusst ohne „hängt davon ab“ formuliert, weil in diesem Fall die genannte Grenze von 10.000 Euro wahrscheinlich deutlich überschritten wird...

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 13:48

Aktueller Einkaufspreis bei Audi und auch anderen Marken Händlern 16.700€, garantierter Rückkaufpreis bei Audi im Januar...19.999€. Deinen Gedanken verstehe ich, aber mehr als 20.000€ werd ich privat wohl auch nicht bekommen. Ich werd mir das aber mal durch den Kopf gehen lassen.

Viele Grüsse vom

Olli

Zitat:

@Lecavalier81 schrieb am 12. Juni 2020 um 14:55:46 Uhr:

Verkaufe den Audi lieber privat...ist die bessere Alternative, gerade wenn du keinen neuen mehr bei denen kaufst...habe ich auch schon 2 Mal so gemacht...mit etwas Glück bekommst du noch etwas Geld aus der Sache zurück wenn du für den Audi bei Privatverkauf mehr erzielst als deine Schlussrate hoch ist

Das betrifft Firmen.

Bei Privat werden 98% immer noch bar. Bzw direkt in der Bank oder Einzahlautomat gemacht.

Ich 2019 sogar 2x

Leute wie du denken ja immer nur eingleisig

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 12. Juni 2020 um 15:47:53 Uhr:

@flitzer_wi

Vielleicht sind deine Kenntnisse nicht ganz aktuell und die Gesetzesänderungen zum Thema Geldwäsche sind an dir vorüber gegangen.

Details hättest du in wenigen Sekunden auf Google finden können. Aber das werden Leute wie du nie machen, solche Leute interessieren sich nur für Quatsch ;)

 

https://www.autoservicepraxis.de/amp/...cht-bei-bargeschaeften-2516452

Ich habe das bewusst ohne „hängt davon ab“ formuliert, weil in diesem Fall die genannte Grenze von 10.000 Euro wahrscheinlich deutlich überschritten wird...

Also wenn du den Text aufmerksam liest, dann ist klar, das es um klassische Gebrauchtwagen Käufer geht, das sind schon Private.

Keine Ahnung, wie du auf 98% Barkäufe kommst.

Bei mir war es jedenfalls anders, mir wurde gesagt, das Barzahlung aufgrund der gesetzlichen Bestimmunen nicht mehr möglich wäre.

am 12. Juni 2020 um 16:12

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 12. Juni 2020 um 15:47:53 Uhr:

@flitzer_wi

Vielleicht sind deine Kenntnisse nicht ganz aktuell und die Gesetzesänderungen zum Thema Geldwäsche sind an dir vorüber gegangen.

Details hättest du in wenigen Sekunden auf Google finden können. Aber das werden Leute wie du nie machen, solche Leute interessieren sich nur für Quatsch ;)

 

https://www.autoservicepraxis.de/amp/...cht-bei-bargeschaeften-2516452

Ich habe das bewusst ohne „hängt davon ab“ formuliert, weil in diesem Fall die genannte Grenze von 10.000 Euro wahrscheinlich deutlich überschritten wird...

Ich habe bei meinen Megane auch über 50000,00 Euro per Überweisung zum Händler geschoben.

Das Einzige was ich ausfüllen musste war ein Schreiben zwecks Geldwäsche ect.

Also Barzahlung ist immer noch möglich.

@Manager

Da hat dich der Verkäufer gerollt, aber ich glaube bei Barzahlung kassieren die weniger Provision.

Also mein Audihändler war auch nicht bereit Bargeld zu nehmen. 2020.Nur Überweisung.Wünsche ein schönes Wochenende, Klaus

am 12. Juni 2020 um 19:54

Das lag dann aber am Händler, nicht am Gesetz. Viele haben einfach keine Lust, sich mit Bargeld abzumühen (leistungsfähiger Tresor erforderlich, Geld muss zur Bank gebracht werden, Diebstahl-, Raub- und Falschgeldrisiko) und erzählen dem Kunden deshalb einen vom Pferd, pardon, von der angeblichen Gesetzgebung zur Geldwäsche.

Die besagt aber nur zunächst nur, dass bei größeren Bargeschäften (inzwischen liegt die Grenze bei 5.000 €, nicht mehr bei 10.000 €) einige Sorgfaltspflichten beachtet und die Kundendaten erhoben und müssen. Die Daten zur Person des Kunden werden beim Autokauf vom Händler aber sowieso erhoben und gespeichert. Und den Ausweis lassen sich Händler normalerweise auch zeigen. Ansosnsten muss eine Meldung gemacht werden, wenn die Herkunft des Geldes nicht plausibel ist. Allerdings gilt das auch für unbare Zahlungen. Bezahlt ein Sozialhilfeempfänger 200.000 € für ein Auto, dann ist das meldepflichtig, wenn nicht aus irgendeinem Grund trotzdem plausibel ist, dass er das Geld legal erworben hat. Dabei ist egal, ob er bar bezahlt oder überweist. Dann gibt es noch Besonderheiten, die das Geschäft für den Händler richtig kompliziert machen, z. B. wenn er bemerkt, dass der Kunden Kontakte nach Iran oder Syrien hat. Aber auch da ist der Aufwand und Ärger unabhängig davon, ob bar oder auf sonst eine andere Weise bezahlt wird.

Dass das Geld des Kunden weg ist, er aber kein Auto bekommt, falls der Händler zwischen Geldeingang und Übergabe des Fahrzeugs Insolvenz anmeldet, wird dem Kunden natürlich nicht erzählt, wenn Vorkasse durch Überweisung verlangt wird.

@klaus7373

Überweisung ist ok, das ist nachvollziehbar im Sinne des Gesetzes.

Überweisung ist jedenfalls nicht Bargeld.

Moin, warum sollte man auch solche Beträge Bar bezahlen??? Ich möchte das jedenfalls nicht tun.

Gruß Klaus

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