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Auto beschädigt nach Hundeattacke. Wer zahlt?
Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an ein Jogger läuft durch eine relativ unbelebte Gegend und wird plötzlich von einem Hund angefallen. Der Besitzer ist weit und breit nicht zu sehen. Die einzige Fluchtmöglichkeit ist ein abgeschlossener PKW. Wenn der Läufer nun auf das Dach des Autos steigt, um seine Gesundheit zu schützen, würde dann die Hafpflichtversicherung für die eventuellen Schäden am KFZ aufkommen?
Gruß, Tim.
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33 Antworten
Als Schadensregulierer würde ich mich über so einen Fall tot lachen.
Und dann ganz genau hinschauen
Wenn ich dann nicht finden würde wonach ich suche,
dann wüsste ich welchen § ich ziehen müsste.
P.S.:
Das ist bezogen auf das Auto eine Menschenattacke und keine Hundeattacke.
Der gespielte Fall ist wirklich zum lachen....
aber gehen wir das thema doch mal an.
1. Ein Hund darf nicht ohne Leine geführt werden, wenn doch und es würde dabei was passieren so ist die Hundehalterhaftpflicht am zug, da jeder Halter eines Hundes auch für diesen verantwortlich ist.
2. Sollte der Mensch eine Privat-Haftpflicht haben so könnte man den Fall dieser melden, wobei die auch versuchen werden den "schuldigen Hund" zu finden! War ja kein Vorsatz auf das Autodach zu hüpfen.
3. Bei Haftpflicht ist die Regulierung sowieso immer bescheiden da diese nur den Zeitwert reguliert und nie den Neuwert eines Objektes.
4. Im Bereich KFZ würde nur die Vollkasko leisten und keine KFZ-Haftpflicht.
... war da nicht was ... Privat-Haftpflicht und Schäden an Kraftfahrzeugen ... ?
neine nur nicht an deinem eigenen Fahrzeug.
Ps. solltest du mal mit deinem Fahrrad unterwegs sein und ausversehen ein Parkendes Auto rammen, na wer glaubst du bezahlt den Schaden ?
richtig die PHV
Du mußt erstmal den Schaden am Fahrzeug zahlen und kannst dann den Hundebesitzer in Regress nehmen!
Ist irgendein Notstandsparagraph. Angriffsnotstand oder so.
irgendwie ist diese ganze diskussion sinnlos weil
n autodach is jawohl das letzte wo man sich "versteckt"
da ist der hund ja schneller drauf als man selber!
die privathaftpflicht wird nicht greifen, wegen der benzinklausel! aber wenn der jogger nicht gerade bei einem makler versichert ist, sondern bei einer versicherung könnte es eine kulanzzahlung geben.
aber probieren kann man es ja!
Zitat:
Original geschrieben von BlackMagic
irgendwie ist diese ganze diskussion sinnlos weil
n autodach is jawohl das letzte wo man sich "versteckt"
da ist der hund ja schneller drauf als man selber!
So ist es.
...und dann will man noch den Hundehalter finden...
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von trojaner
die privathaftpflicht wird nicht greifen, wegen der benzinklausel!
Falsche Baustelle.
Die Benzinklausel kommt nur beim Betrieb eines Kfz zum Tragen.
Hier rettet sich jemand auf das Auto - das hat Nichts mit dem Betrieb eines Kfz zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von trojaner
aber wenn der jogger nicht gerade bei einem makler versichert ist, sondern bei einer versicherung könnte es eine kulanzzahlung geben.
Ein Makler versichert nicht. Genau wie der Agent ist er nur Vermittler.
Raum für eine Kulanzzahlungen gibt es hier nicht.
Ein fachkundiger und williger Vermittler (egal ob Makler oder Agent) wird das bei vertrauenswürdigen Kunden anders regeln.
Zitat:
Original geschrieben von magictrigger
Der gespielte Fall ist wirklich zum lachen....
aber gehen wir das thema doch mal an.
1. Ein Hund darf nicht ohne Leine geführt werden, wenn doch und es würde dabei was passieren so ist die Hundehalterhaftpflicht am zug, da jeder Halter eines Hundes auch für diesen verantwortlich ist.
2. Sollte der Mensch eine Privat-Haftpflicht haben so könnte man den Fall dieser melden, wobei die auch versuchen werden den "schuldigen Hund" zu finden! War ja kein Vorsatz auf das Autodach zu hüpfen.
3. Bei Haftpflicht ist die Regulierung sowieso immer bescheiden da diese nur den Zeitwert reguliert und nie den Neuwert eines Objektes.
4. Im Bereich KFZ würde nur die Vollkasko leisten und keine KFZ-Haftpflicht.
1. Stimmt - nur kriegt man die verantwortlichen Halter meist nicht.
2. Aber selbstverständlich ist der Jogger vorsätzlich auf das Dach geflüchtet um sich zu retten!
3. Bei Zerstörung oder wirtschaftlichem Totalschaden stimmt das und ist vollkommen legal (gesetzliche Haftpflicht ). Ansonsten wird die fachgerechte Reparatur bezahlt.
4. Der Jogger ist nicht der Autoeigentümmer. Und letzterer will das Geld vom Jogger und nicht von seiner Kasko (die stuft ihn dann zurück!)
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
2. Aber selbstverständlich ist der Jogger vorsätzlich auf das Dach geflüchtet um sich zu retten!
Der Unterschied ist aber, dass er vorsätzlich auf das Dach geflüchtet ist, um sich zu retten und nicht um das Dach zu beschädigen.
Re: Auto beschädigt nach Hundeattacke. Wer zahlt?
Zitat:
Original geschrieben von Tim_1,6
...nehmen wir einmal an ein Jogger läuft durch eine relativ unbelebte Gegend und wird plötzlich von einem Hund angefallen. Der Besitzer ist weit und breit nicht zu sehen. Die einzige Fluchtmöglichkeit ist ein abgeschlossener PKW.
Wenn sich der Jogger der Hundeatacke durch Flucht zu entziehen versucht, liegt eine eindeutige Provokation den hundespezifischen Jagdtriebes vor.
Die einzig richtige Reaktion in einem solchen Fall besteht darin, sich hinzuknien, denn Kopf zum Boden zu senken und mit beiden Händen den eigenen Nacken zu schützen.
Wenn sich jemand durch eine sinnlose Flucht auf ein Autodach zu retten versucht, so kann man bei erwachsenen Menschen davon ausgehen, daß diese sich der Unsinnigkeit einer solchen Situation bewußt sind, eben weil wie geschildert der Hund schneller auf dem Dach ist als der Mensch. Von einem Vorsatz, der sich auf die FLUCHT bezieht, kann man also NICHT ausgehen.
da hääte ich jetzt aber mehr erwartet
Zitat:
1. Ein Hund darf nicht ohne Leine geführt werden, wenn doch und es würde dabei was passieren so ist die Hundehalterhaftpflicht am zug, da jeder Halter eines Hundes auch für diesen verantwortlich ist.
2. Sollte der Mensch eine Privat-Haftpflicht haben so könnte man den Fall dieser melden, wobei die auch versuchen werden den "schuldigen Hund" zu finden! War ja kein Vorsatz auf das Autodach zu hüpfen.
3. Bei Haftpflicht ist die Regulierung sowieso immer bescheiden da diese nur den Zeitwert reguliert und nie den Neuwert eines Objektes.
4. Im Bereich KFZ würde nur die Vollkasko leisten und keine KFZ-Haftpflicht.
1. das stimmt grundsätzlich nicht. es ist zwar in vielen gemeinden vorgeschrieben, das ein hund an der leine geführt werden muß, aber nicht in allen. und dabei gibt es für den leinenzwang auch ausnahmen, also z.b. bestimmte vorschriften wo ein hund an die leine zwingend an die leine zu nehmen ist und wo nicht. ein genereller leinenzwang "überall" ist nach einem OLG urteil unzulässig.
und abgesehen davon: selbst wenn ein hund an der leine geführt wird, und der hund einen schadenfall verursacht, leistet auch die hundehalterhaftpflichtversicherung. bei hunden kommt es nicht auf verschulden an, hier geht es nach der gefährdungshaftung! ausnahmen: tiere die dem lebensunterhalt dienen. hier könnte sich der hundehalter u.u. exculpieren..."entlasten" sagen wir fachleute dazu
2. die PHV des joggers wäre schon mal ne anlaufstelle. fraglich, inwieweit ihm letztendlich ein verschulden (vorraussetzung für schadenersatz nach BGB §823) angelastet werden kann. darüber könnte man diskutieren.
3. zeitwert ist zwar grundsätzlich richtig, aber solange die reparatur am dach nicht den wert des fahrzeuges übersteigt käme ein -wenn überhaupt- ein abzug neu für alt in betracht (ist ein kleiner unterschied zum zeitwert), bzw. abzüge, wenn vorschäden vorhanden sind.
4. die vollkasko würde leisten, am ende aber auch beim eigentlichen verursacher (und da wieder die diskussion: hundehalter oder joggher?) regreß nehmen...
vorsatz spielt hier, wie schon erwähnt, keine rolle. mit "benzinklausel" hat das ganze ebenfalls nichts zu tun...
ich würde meinen, das der hundehalter haftet, bzw. eben dessen hundehalterhaftpflichtversicherung. den ursächlich war nun mal der angriff des hundes. denkbar wäre auch, dass die PHV des joggers erstmal zahlt, aber dann beim hundehalter regreß nimmt...wie gesagt, fraglich, ob man dem jogger ein verschulden anlasten kann...auslegungsache.
und welchen paragraphen die hundehalter-haftpflichtversicherung dann ziehen will, um die regulierung abzulehnen, das soll man mir mal verraten...natürlich klingt das alles sehr konstuiert und würde im zweifel etwas genauer von der versicherung unter die lupe genommen werden, aber das ist ja wieder ne andere geschichte...
wenns jetz nicht so spät wäre...ich mach mich morgen mal detailliert schlau...