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Auto breiter als Zulassung !!

Themenstarteram 20. November 2011 um 17:30

Ich sah gerade die Sendung "AutoMobil". Ein Thema war "Fahrzeugbreite".

Laut Gesetz(geber) muss ein Fahrzeug Aussenspiegel haben.

Laut Gesetz(geber) muss der Fahrzeugschein mitgeführt werden wo Fahrzeugdaten wie Länge,Breite,Höhe,... eingetragen sind.

Nun meine Frage:

Warum steht NICHT die GESAMTBREITE des Fahrzeuges im KFZ-Schein, also mit Aussenspiegel sondern nur die Breite der Karosserie ??

Da widerspricht sich ein Gesetz dem andern.

Ich vertrau den "Papieren" die "Abgesegnet" wurden und bekomme ein Auto mit anderen Massen !?!

Die Polizei kassiert ein Bussgeld von 20€ weil das KFZ ca.30cm breiter ist als im KFZ-Schein ausweist wegen den Spiegeln.

Bedeutet das ich JEDES Fahrzeug was ich kaufe separat abwiegen und ausmessen muss damit ich die Technischen Daten habe ???

Wie kommt so eine Gesetzesregelung zustande ???

über JEDE aufklärung wäre ich sehr dankbar.

ps: im TV haben sie das nicht geklärt

Beste Antwort im Thema
am 20. November 2011 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von SwissWheel

...also ABZOCKE !!!

Das StVerkAmt stellt die >2,10m< Schilder auf und die Polizei kennt die PKW Breiten die sicher NICHT unter 2,10m liegt und kassiert, oder wie?!?

also IMMER schön RECHTS fahren!!!

 

DANKE

Wieso Abzocke? Du weißt doch, dass Dein Auto breiter ist, kannst Dich also auch richtig verhalten. Und als Fahrer gehört es zu Deinen Pflichten, sich mit solchen Dingen vertraut zu machen!

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am 20. November 2011 um 17:34

Auch das Gewicht in den Papieren stimmt nicht zwangsläufig (Mehrgewicht durch Sonderaustattung) mit dem eingetragenen überein. Im Gesetz ist definiert, dass die Breite OHNE Spiegel anzugeben ist. Die tatsächliche Breite steht (zumindest bei mir) z.B. im Handbuch.

Hat sich mit der Abschaffung von Schein und Brief geändert.

Zitat:

Original geschrieben von SwissWheel

 

 

Wie kommt so eine Gesetzesregelung zustande ???

Das, oh Themenersteller mußt du die fragen die dieses Gesetz erlassen haben.Diese Frage kann dir hier keiner beantworten.

Habe ich auch gesehen. Als die Autos kleiner waren, gab es dieses Problem nicht. Aber die Mühlen der Politik mahlen langsam. Sieht man ja auch, an der vorgeschriebenen Parkplatzbreite in öffentlichen Garagen. :D

MfG aus Bremen 

Themenstarteram 20. November 2011 um 17:40

...also ABZOCKE !!!

Das StVerkAmt stellt die >2,10m< Schilder auf und die Polizei kennt die PKW Breiten die sicher NICHT unter 2,10m liegt und kassiert, oder wie?!?

also IMMER schön RECHTS fahren!!!

 

DANKE

Deswegen kann die Polizei doch keine Strafe kassieren. Nur weil die tatsächliche Breite größer ist als in den Papieren angegeben.

Wenn das Gesetz sagt in den Papieren stehen die Maße ohne Spiegel, dann ist das so und das kann auch die Polizei nicht ändern.

Oder war das wieder so ein super toll recherchierter Bericht im TV?

Wo Sie allerdings (imho zu recht) kassieren ist wenn Du mit einem KFZ das über Spiegel breiter als 2 m ist in einer Baustelle mit einer Breitenbeschränkung von 2.0 m unterwegs bist.

Siehe auch hier: http://www.motor-talk.de/.../...-in-baustellen-2m-breite-t3156356.html

Die Polizei kann keine OWI draus machen ( sind schon wieder Ferien ? ).....das mit den 30 Euro ist blödsinn !

Damals war nur ein Außenspiegel vorgeschrieben, daher hat man sich an der Karosse orientiert.

Bald kamen dann 2 Außenspiegel, aber die konnte man ja anklappen.

Würde man nun die Fahrzeugbreite incl. Spiegel rechnen, so müsste man dann ja bei eingeklappten Spiegeln die BE verlieren bzw. müsste es eintragen lassen ;)

Mittlerweile sind die Außenspiegel allerdings so groß geworden das dieses Gesetz angepasst werden müsste.

am 20. November 2011 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von SwissWheel

...also ABZOCKE !!!

Das StVerkAmt stellt die >2,10m< Schilder auf und die Polizei kennt die PKW Breiten die sicher NICHT unter 2,10m liegt und kassiert, oder wie?!?

also IMMER schön RECHTS fahren!!!

 

DANKE

Wieso Abzocke? Du weißt doch, dass Dein Auto breiter ist, kannst Dich also auch richtig verhalten. Und als Fahrer gehört es zu Deinen Pflichten, sich mit solchen Dingen vertraut zu machen!

Ist für viele schon zuviel verlangt und die Spiegel einmal ausmessen scheint auch schwierig zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ist für viele schon zuviel verlangt und die Spiegel einmal ausmessen scheint auch schwierig zu sein.

In der Betriebsanleitung steht es mit Sicherheit auch drin....

Egal der Gesetzgeber hat schuld :rolleyes: :rolleyes:

Themenstarteram 20. November 2011 um 17:56

Vielen Dank für die Antworten.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gibt es NEUE "Papier" für PKW in Deutschland wo jetzt die Gesamtbreite vermerkt ist. Wusste ich nicht da ich schon länger in der Schweiz lebe.

Schön zu sehen das einige von Euch positiv und negativ darauf reagieren und vor allem IMMERNOCH überheblich !! :)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von SwissWheel

...also ABZOCKE !!!

Das StVerkAmt stellt die >2,10m< Schilder auf und die Polizei kennt die PKW Breiten die sicher NICHT unter 2,10m liegt und kassiert, oder wie?!?

also IMMER schön RECHTS fahren!!!

DANKE

Wieso Abzocke? Du weißt doch, dass Dein Auto breiter ist, kannst Dich also auch richtig verhalten. Und als Fahrer gehört es zu Deinen Pflichten, sich mit solchen Dingen vertraut zu machen!

In der EU-Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nicht, dass die Breite ohne Spiegel ist -> irreführende Angaben! Und das Handbuch ist nicht verpflichtend mitzuführen.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ist für viele schon zuviel verlangt und die Spiegel einmal ausmessen scheint auch schwierig zu sein.

Klar, ich soll mal schnell ein Firmenfahrzeug nehmen und dann noch schnell vermessen, statt dass man so einen Wert schnell in den verpflichtenden Fahrzeugpapieren nachschauen kann. Aber sonst geht's dir gut?!

notting

Jupp, geht sehr gut. Wenn man nicht gerade einen Kleinwagen fährt, dann ist man fast immer über 2m.

Die Schilder 262 bis 266 beginnen alle mit

"tatsächlich"

Also tatsächliches Gewicht, Achslast, Breite, Höhe, Länge.

Zitat:

Erläuterung

Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.

Quelle

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/

StVO, Anlage 2

 

Und diese Daten hat der Fahrzeugführer zu wissen.

Klar für nen normalen PKW Fahrer nicht immer wichtig - aber hier eben ausnahmsweise doch.

 

Und ich finde der Gesetzgeber hat auch Schuld wenn ich mit Fahrrädern aufm Dach an ner Unterführung hängenbleibe.

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