auto fahren mit "gebrochenem bein"
hi leute,
habe mir am 17. Januar den rechten oberschenkel gebrochen. das is nun über 6 wochen her, ich kann wieder laufen (humple noch etwas) und ich hab nurnoch selten schmerzen.
ich habe meinen arzt gefragt ob ich wieder fahren darf und er antwortete mit "mh joa ich würd noch etwas warten..."
das is ja nun wirklich keine konkrete aussage aber ich konnte auch nicht mehr aus ihm herausquetschen.
ich fühle mich in der lage zu fahren aber wie ist es mit der polizei und den versicherungen?
darf ich offiziell fahren oder kann ich strafe/punkte bekommen?
zahlt die versicherung im falle eines unfalls den ich verschulde? (vollkasko)
kriege ich im falle eines unfalls den ich nicht verschulde deswegen vielleicht eine mitschuld?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von customstyle3
naja ich humpel noch etwas und hab abends noch hin und wieder schmerzen aber ich belaste das bein zu 100% und laufe außer treppen auch alles ohne krücken
ich kann die bremse mit voller kraft durchdrücken und hab gefühl fürs gaspedal
aber wenn ne versicherung was finden kann um nicht zu zahlen dann findet sies und das is mein problem
wann kann ich fahren ohne dass die versicherung die geringste chance hat aufgrund meines oberschenkels irgendwelche zahlungen im schadensfall zu verweigern?
reicht es wenn ich nicht mehr krank geschrieben bin oder soll ichs mir vom arzt schriftlich geben lassen dass ich wieder fahren darf oder wie wird das normal gehandhabt?
Hallo Customstyle3,
an Deiner Stelle würde ich es nicht auf eigene Beurteilung ankommen lassen. Klug wäre es, den Arzt nach einem Attest zu fragen. Und wenn der Onkel Doktor meint, Du solltest noch ein bisschen warten, dann warte besser noch ein bisschen.
Weiterhin gute Besserung.
MfG
Hans
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50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von customstyle3
kriege ich im falle eines unfalls den ich nicht verschulde deswegen
vielleichteine mitschuld?!
Ist doch eigentlich klar, solange du beeinträchtigt bist, würde ich nicht fahren.
Gruß und gute Besserung
Man kann sogar "mit gebrochenem Herzen" Auto fahren !
Spaß beiseite - nach > 6 WO ist eine Fraktur normalerweise gut durchbaut und stabil . Bei einer OS - Schaftfraktur treten erhebliche Kräfte auf , was sich u. a. in Muskelzerreissungen und Bandrupturen besonders am Kniegelenk äußern kann . Daher sind muskuläre Fehlfunktionen nicht auszuschließen - dazu kann ich natürlich so in deinem Fall jetzt nichts sagen . Das musst du schon mit deinen behandelnden Ärzten klären - das ist hier der falsche Ort !
also ich hab nen marknagel im knochen der in 2 jahren wieder raus kommt, es is alles stabil so weit aber ein unfall kann halt immer passieren und dann is halt die frage ob mich die versicherung in dem fall dann auf grund der os fraktur (die eigentlich ja schon so gut wie verheilt ist) auf meinem schaden (und auf dem schaden des unfallgegners?) sitzen lässt?
Wenn das alles unkompliziert ist und du dein Bein normal bewegen kannst , wüsste ich nichts , was gegen eine Wiederaufnahme des Autofahrens spräche .
Die im üblichen Zeitraum nach 2 Jahren vorzunehmende Entfernung des Marknagels hat damit gar nichts zu tun .
naja ich humpel noch etwas und hab abends noch hin und wieder schmerzen aber ich belaste das bein zu 100% und laufe außer treppen auch alles ohne krücken
ich kann die bremse mit voller kraft durchdrücken und hab gefühl fürs gaspedal
aber wenn ne versicherung was finden kann um nicht zu zahlen dann findet sies und das is mein problem
wann kann ich fahren ohne dass die versicherung die geringste chance hat aufgrund meines oberschenkels irgendwelche zahlungen im schadensfall zu verweigern?
reicht es wenn ich nicht mehr krank geschrieben bin oder soll ichs mir vom arzt schriftlich geben lassen dass ich wieder fahren darf oder wie wird das normal gehandhabt?
die versicherung selbst würde ich mal ansprechen
Zitat:
Original geschrieben von customstyle3
naja ich humpel noch etwas und hab abends noch hin und wieder schmerzen aber ich belaste das bein zu 100% und laufe außer treppen auch alles ohne krücken
ich kann die bremse mit voller kraft durchdrücken und hab gefühl fürs gaspedal
aber wenn ne versicherung was finden kann um nicht zu zahlen dann findet sies und das is mein problem
wann kann ich fahren ohne dass die versicherung die geringste chance hat aufgrund meines oberschenkels irgendwelche zahlungen im schadensfall zu verweigern?
reicht es wenn ich nicht mehr krank geschrieben bin oder soll ichs mir vom arzt schriftlich geben lassen dass ich wieder fahren darf oder wie wird das normal gehandhabt?
Hallo Customstyle3,
an Deiner Stelle würde ich es nicht auf eigene Beurteilung ankommen lassen. Klug wäre es, den Arzt nach einem Attest zu fragen. Und wenn der Onkel Doktor meint, Du solltest noch ein bisschen warten, dann warte besser noch ein bisschen.
Weiterhin gute Besserung.
MfG
Hans
Unterschätze nicht die Kraft die du brauchst, um RICHTIG auf die Bremse zu treten !
Das du hier noch fragst und unschlüssig bist, ist doch der beste Beweis dafür, daß du selber noch nicht 100% dahinter stehst.
So schwer es fällt, warte lieber noch einige Zeit ab.
Gute Besserung
staffy
... sind wir jetzt hier im medizinischen Forum oder was ?
Das kann ja wohl nicht DEIN/Euer Ernst sein !!!
Brauchts Dich ja nicht zu beteiligen?!
Der TE hat ne Frage und wir diskutieren das....
die antwort ist klar. wer noch arbeitsunfähig wegen dieses beins geschrieben ist, darf niemals fahren. nachher muß die volle fahrtüchtigkeit gegeben sein, also die beweglichkeit, schnelligkeit und kraft, die man braucht, um das gas adäquat zu bedienen, von gas auf bremse schnell zu wechseln und die bremse in den vollbremsmodus zu bringen.
Zitat:
Original geschrieben von kutjub
Brauchts Dich ja nicht zu beteiligen?!
Der TE hat ne Frage und wir diskutieren das....
... ich beteilige mich auch nicht, aber ich darf doch wohl meine Meinung zu solchen Themen hier schreiben.
Das ist hier ein Motor-Talk und kein medizinisches Forum. Der nächste fragt, ob er mit Grippe ein Fahrzeug führen darf - gehört hier nicht her - Off-Topic.
Danke ... meine Meinung und nun tauscht Euch Laien-Mediziner mal weiter aus ....
Entscheidend für die Regulierung durch die Versicherung ist, ob die Beeinträchtigung ursächlich für den Unfall ist. Wenn dem so ist, bekommst Du Schwierigkeiten, sonst nicht. Allerdings sehe ich gerade beim Bremsen eine Grauzone, denn da ist es sicher Auslegungssache, ob Du mit einem völlig gesunden Bein einen Unfall hättest verhindern können.
Die Versicherung zu fragen ist sicher eine Möglichkeit, aber wenn Du Geschädigter in einem Haftpflichtschaden bist, kannst Du es mit jeder Versicherung in Deutschand zu tun bekommen. Und die Meinungen gehen in dieses Fragen oft auseinander. Ich sehe es wie Mehrzehdes, wenn Du noch arbeitsunfähig bist, spricht viel dafür, dass Du auch das Auto stehen lassen solltest. Ein Attest vom Arzt wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen, so deute ich zumindest dessen Aussage.
Gruß
Adam68