Auto gekauft - 2 Risse im Leder, was tun?
Hallo, hab mir am Montag einen Wagen für 20k gekauft, auf der Fahrerseite sehe ich heute (hab das Fahrzeug heute erhalten) 2 Risse im Leder (2 fette Risse) die seiht man leider auf den ersten Blick nicht da der Sitz nach innen geht, wenn man Sitzt sieht man die erst Recht nicht.
Wollte den Händler (Mercedes Händler) anrufen & ihm sagen er soll das innerhalb der 14 Tage Frist entweder instand setzen oder ich widerrufe den Kaufvertrag, wäre das richtig so? Ich möchte das Fahrzeug ja behalten nur stört mich der Sitz verdammt, jetzt da ich weiß das dort Risse sind, die über die Jahre natürlich größer werden
Lg
Sabo
Beste Antwort im Thema
Hi,
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. Dezember 2019 um 14:46:05 Uhr:
Und wohin führt diese Korinthenkackerei? Mag sein, dass der Händler den Mangel nicht aufgeführt hat. Aber der Käufer hat seine Augen nicht auf gemacht und hat jetzt Kaufreue. [...}
ja, wo führt das hin?
OK, einen Riss im Leder muss man selbst erkennen... (nach deiner Meinung)
Muss man auch defekte Leuchtelemente im Scheinwerfer selbst erkennen (kostet bei LED > 1000 Euro)...?
Muss man auch eine verschlissene Kupplung selbst erkennen...?
Muss man auch eine durchgebrannte Zylinderkopfdichtung selbst erkennen...?
Wo fängt's an, wohin führt's??
Der Gesetzgeber hat diese Frage mit der Gewährleistung durch den gewerblichen Händler geregelt. So einfach ist das.
Gruß
Fr@nk
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23 Antworten
Geh‘ zum Händler, sprich mit den Leuten. Sollte man ja wohl Abhilfe schaffen können, vor allem, wenn Du den Wagen
frisch übernommen hast. Ich sag‘ zu meinen Kunden immer: „Sprechenden Menschen kann man helfen“.
Ich habe auch ein Tag nach der Übernahme ein Riss entdeckt. Hane mich am selben Tag per Mail bei denen gemeldet, damit die Nachricht so früh es geht bei denen eingeht. Am Ende wurde die Sitzfläche auf Kulanz erneuert. Hast du vielleicht Fotos gemacht ?
Bilder machen und eine Mail an den Händler schreiben, der wird bestimmt den entsprechenden Bezug austauschen lassen...
14 Tage Rückgabe gibt es nur im Fernabsatzgesetz. Da du das Fahrzeug vor Ort gekauft, gesehen und wahrscheinlich Probe gefahren bist, besteht das nicht bei dir. Aber natürlich wie die anderen sagen, am besten so schnell wie möglich reklamieren.
Hallo
Ob jetzt ein Rechtlicher Anspruch besteht denke ich mal nicht. Der Händler hat dir doch diesen Ris nicht vertuscht, ich gehe mal davon aus das die Risse vorher schon da waren.
Du hast dir das Auto also nicht gründlich angesehen !
Wenn du vernüftig mit dem Händler sprichst, dann ist er evtl. ja großzügig. Kulanz ist natürlich freiwillig.
Dies hat nichts mit Gebrauchwagen Garantie zu tun, da es ja nur ein Optischer Fehler ist.
Lasst doch mal das rechtliche Gedöhnse außen vor, darüber kann man sich später Gedanken machen. Der beste Spruch den ich hierzu gelesen hab.
Zitat:
@christian_60 Ich sag‘ zu meinen Kunden immer: „Sprechenden Menschen kann man helfen“.
Im Normalfall ist der Händler doch bemüht, dass der Kunde zufrieden ist. So tickt zumindest meiner.
Hallo SaboKFZ: Ich nehme mal an das Du kein Leder hast, sondern Ledernachbildung "ARTICO". Hier sind die Risse nämlich ein bekanntes Problem. Fotos wären hilfreich. Auch mein Fahrzeug hatte zwei Risse im Fahrersitz. Der Bezug wurde allerdings von Mercedes größtenteils auf Kulanz ersetzt. Den Rest der Reparaturkosten übernahm dann kulanterweise mein Händler.
Die Sachmängelhaftung besteht, unabhängig davon ob man es hätte sehen können oder nicht. Dafür muß der Händler 1 Jahr gewährleisten. Ob er will oder nicht spielt da keine Rolle. Trotzdem sollte man nicht zuerst mit der Keule um die Ecke kommen sondern erst mal höflich fragen, das ist recht förderlich, wenn man Hilfe erwartet.
Warum muss der Verkäufer haften, wenn es doch um einen „Mangel“ geht, der freiwillig mitgekauft wurde? Wären die Risse erst später entstanden oder hätte man gekauft ohne es zu sehen von Ferne (obwohl ich das auch ungeschickt finde) und hätte ein perfektes Interieur versprochen bekommen - dann würde ich das verstehen. Wenn man aber das mitgekauft hat (absichtlich/unachtsam/blöd) sehe ich das nicht. Wenn man gewollt hätte, hätte man das ja in die Verhandlungen mit einfließen lassen können. Offensichtlich war man beim Kauf nicht ganz bei der Sache, sind doch die Sitze mit das offensichtlichste am Wagen.
Hi,
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. Dezember 2019 um 12:41:07 Uhr:
Warum muss der Verkäufer haften, wenn es doch um einen „Mangel“ geht, der freiwillig mitgekauft wurde? Wären die Risse erst später entstanden oder hätte man gekauft ohne es zu sehen von Ferne (obwohl ich das auch ungeschickt finde) und hätte ein perfektes Interieur versprochen bekommen - dann würde ich das verstehen. Wenn man aber das mitgekauft hat (absichtlich/unachtsam/blöd) sehe ich das nicht. Wenn man gewollt hätte, hätte man das ja in die Verhandlungen mit einfließen lassen können. Offensichtlich war man beim Kauf nicht ganz bei der Sache, sind doch die Sitze mit das offensichtlichste am Wagen.
da es sich hier um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren hinzunehmen.
Für meine Begriffe sind Risse im Leder eines maximal 5 Jahre alten Fahrzeugs keine normalen Gebrauchsspuren. (Leider schreibt der TE weder das Baujahr noch den km-Stand, aber die BR205 gibt es jetzt seit 5 Jahren.) Ferner ist nach der Schilderung des TE davon auszugehen, dass dieser Mangel nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurde.
Für genau solche Fälle greift die gesetzliche Gewährleistung - und im ersten halben Jahr muss der Verkäufer regelmäßig die Mängel beheben, da hier die Beweislastumkehr noch nicht greift.
Link: https://www.adac.de/.../
Aber wie gesagt, erst mal normal ohne Keule reden.
Gruß
Fr@nk
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 20. Dezember 2019 um 13:44:49 Uhr:
da es sich hier um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren hinzunehmen.
Für meine Begriffe sind Risse im Leder eines maximal 5 Jahre alten Fahrzeugs keine normalen Gebrauchsspuren. (Leider schreibt der TE weder das Baujahr noch den km-Stand, aber die BR205 gibt es jetzt seit 5 Jahren.) Ferner ist nach der Schilderung des TE davon auszugehen, dass dieser Mangel nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurde.
Für genau solche Fälle greift die gesetzliche Gewährleistung - und im ersten halben Jahr muss der Verkäufer regelmäßig die Mängel beheben, da hier die Beweislastumkehr noch nicht greift.
Der Pkw wurde in dem Zustand gekauft, in dem er sich nach wie vor befindet. Der Zustand wurde mit einem passenden Verkaufspreis versehen. Somit ist alles ok.
Hi,
Zitat:
@Sherlock75 schrieb am 20. Dezember 2019 um 14:05:55 Uhr:
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 20. Dezember 2019 um 13:44:49 Uhr:
da es sich hier um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren hinzunehmen.
Für meine Begriffe sind Risse im Leder eines maximal 5 Jahre alten Fahrzeugs keine normalen Gebrauchsspuren. (Leider schreibt der TE weder das Baujahr noch den km-Stand, aber die BR205 gibt es jetzt seit 5 Jahren.) Ferner ist nach der Schilderung des TE davon auszugehen, dass dieser Mangel nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurde.
Für genau solche Fälle greift die gesetzliche Gewährleistung - und im ersten halben Jahr muss der Verkäufer regelmäßig die Mängel beheben, da hier die Beweislastumkehr noch nicht greift.
Der Pkw wurde in dem Zustand gekauft, in dem er sich nach wie vor befindet. Der Zustand wurde mit einem passenden Verkaufspreis versehen. Somit ist alles ok.
nur wenn die Mängel im Kaufvertrag mit aufgeführt wurden.
Nur die Mängel einzupreisen, ohne sie mitzuteilen, reicht nicht, da der Käufer davon ausgehen darf, dass diese Mängel nicht vorhanden sind.
Wir sind hier im Vertragsverhältnis gewerblich an privat.
Gruß
Fr@nk
Und wohin führt diese Korinthenkackerei? Mag sein, dass der Händler den Mangel nicht aufgeführt hat. Aber der Käufer hat seine Augen nicht auf gemacht und hat jetzt Kaufreue. Ende vom Lied: je mehr Kunden für ihre auch eigenen Versäumnisse nicht mehr gerade stehen wollen, desto weniger gute günstige Gebrauchte wird es geben. Das Vorgehen „ich war zu blöde vorher zu gucken, jetzt ärgere ich mich - aber hey ich kann versuchen dieses mein Versäumnis dem Verkäufer aufzudrücken und Geld rauszuholen im Nachinein“ wird wenn es Schule macht Reaktionen hervorrufen. Oft wollen die doch jetzt schon keine Gebrauchten mehr haben. Ich finde das unfein. Bei jedem billigen Schuh wird geguckt ob da ein kleines Makelchen im Leder ist. Aber beim Auto übersieht man diesen Mangel und spricht ihn nicht an, erst nachher um was rauszuholen.
Ich denke es gibt mehr unseriöse Händler als unseriöse Käufer. Und Sabo KFZ zu unterstellen die Risse absichtlich nicht angesprochen zu haben, um anschließend noch Geld rauszuschlagen ist schon krass.