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Auto gekauft, nach 40km Motorkontrolleuchte an!

Hallo zusammen,

Wir haben für meine Freundin einen Polo Bj. 2004 gekauft.

Nach dem wir das Auto abgeholt haben, hat auf dem Weg nach Hause ca. nach 40km Motorkontrolleuchte und EPC geleuchtet. Ich habe sofort den Verkäufer angerufen aber er hat nicht antwortet.

Am nächsten Tag war die Warnung weg..Nach ein paar Stunden ist sie aber wieder gekommen.

Dann habe ich den Fehlerspeicher in der Werkstatt auslesen lassen.

Da ergab sich:

- Schalter vom Geschwindigkeitsregelungsanlage defekt

- ein Fehler, dessen Grund ein defekter Luftmassenmesser sein kann.

Ich habe ihm gestern noch mal angerufen und gefragt, was das sein kann, was er machen können?

Der Verkäufer war ein Karroserieinstandsetzer und hat das Auto privat verkauft. Das Auto war nicht auf ihm zugelassen. Auf dem Kaufvertrag steht nichts über Garantie oder Gewährleistung.

Der Meinte, der kann den Fehlerspeicher bei der Nachbarwerkstatt löschen lassen..wenn es aber noch mal auftritt, dann haben wir Pech gehabt.

Ist es wirklich so?

Haben wir Pech gehabt oder haben wir rechtliche Ansprüche?

Es kann sein, dass der Fehler mit Luftmassenmesser nach dem Löschen nicht mehr vorkommt.

Aber der Schalter vom Tempomat ist 100% defekt.

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Und wenn sich der Verkäufer weigert die Kosten zu übernehmen, muss ihm der TE nur diesen Screenshot unter die Nase halten, und ihm sagen dass HairyOtter gesagt hat er müsse zahlen.

Was er dann schreckensbleich natürlich sofort tut.

Oder wie stellst Du dir den Ablauf genau vor?

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Wenn nichts über die Gewährleistung da drin steht, dann ist die wohl nicht ausgeschlossen, also darf er die Mängel beseitigen. Verschleiß ist das ja nicht gerade.

Zitat:

Original geschrieben von acmt83

Auf dem Kaufvertrag steht nichts über Garantie oder Gewährleistung.

scan den kaufvertrag mal ein...

...ansonsten ist das hier nur lustiges rätselraten!

ok ich mach das gleich..

Karosserieinstandsetzer! mit eigenem Betrieb?

KFZ nicht auf ihn zugelassen und privat verkauft.

Hört sich evtl. nach umgehen der Gewährleistungspflicht an.

Wenn das keine einmalige Aktion war sondern regelmässig auf diese Weise Autos von ihm verkauft werden, kann man ja da evtl. ansetzen und den Kaufvertrag für nichtig erklären.

 

Zitat:

Original geschrieben von lancia56

Karosserieinstandsetzer! mit eigenem Betrieb?

ja

Eigentlich steht auf dem Kaufvertrag einen vorgeschriebenen Satz:

Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Anschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder ein anders lautende Erklärung gibt.

Kaufvertrag liegt anbei..

Kaufvertrag-001

Und gaaaanz wichtig: Immer erst das komplette Protokoll vom Auslesen ausdrucken (lassen) bevor da jemand den Speicher löscht!

Wenn bei dem Modell schon vorhanden auch den km-Stand für den Zähler "gefahrene km mit Kontrolleucht an" mit ausdrucken. Sonst hat man nach dem Löschen nichts mehr in der Hand um das Auftreten des Fehlers zuvor nachzuweisen.

Der Ausschluß der Sachmängelhaftung ist im deinem Kaufvertrag drin, somit hast du pech gehabt, es sei denn der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen.

Das sehe ich etwas anders.

Im Kaufvertrag bestätigt der Verkäufer, dass er Eigentümer des verkauften Fahrzeuges ist.

Gleichzeitig ist er ein Gewerbetreibender, der sogar noch im Kfz.-Gewerbe tätig ist. Und ein Indiz, dass er den Wagen nicht privat verkauft hat, ist die Tatsache, dass der Wagen nie auf ihn zugelassen war.

Folglich ist der Ausschluss der Gewährleistung meiner unmaßgeblichen Meinung nach nichtig.

Das gilt auch für einen Metzger, der seinen Wagen verkauft.

Ich würde mich da nicht so leicht abspeisen lassen, auch dann nicht, wenn man einen Unfallwagen gekauft hat.

Ist der Vorbesitzer im Brief der Verkäufer?

Laut Eingangsposting nicht.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Laut Eingangsposting nicht.

Stimmt, dann könnte es für den Verkäufer tatsächlich eng werden, würde ich sagen.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Das gilt auch für einen Metzger, der seinen Wagen verkauft.

Aber nicht wenn es ein reiner Privatwagen ist sondern nur wenn der - zumindest teilweise - auf die Firma läuft.

Würde zuerst mal bei einem anderen Händler oder ggf. einer Prüforganisation den Fehlerspeicher auslesen und ausdrucken lassen. NICHT löschen. Je nach Fahrzeug und Fehler ist dabei schön gespeichert wann und bei welcher Km-Leistung der Aufgetreten ist.

Der Fehlerspeicher wurde ausgelesen aber nicht gelöscht!

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ist der Vorbesitzer im Brief der Verkäufer?

Nein. Er meinte, dass er das Auto für seine Kunden gekauft hat aber hat sich später irgendwie entschieden es weiterzuverkaufen

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