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Auto gekauft; Tieferlegung eingetragen?
Hilfe!
Ich bin absolut kein Auto-Kenner, allerdings bekomme ich gerade etwas Panik.
Ich habe einen Seat Leon FR ST 1.8 TSI bei einem Händler gekauft.
Mein Vater (etwas erfahrener) hat mir beim Besichtigen und Probefahren zur Seite gestanden.
Nun hat mit der Händler die "original Federn" beim Kauf dazu gegegen (welche er vom vorherigen Bezitzer bekommen hat).
Nun bin ich mir unsicher, ob die "Tieferlegungsfedern" überhaupt zulässig sind (obwohl der Händler mich Probefahren gelassen mit [mit roten Nummerschildern]).
Ich habe weder ein anderes Gutachten noch eine sog. ABE mitbekommen.
Wie erfahre ich, ob die eingebautem Federn überhaupt zulässig sind? (also der Wagen ist nicht extrem tief, aber ein Kollege hat mich drauf angesprochen und nun hab ich ehrlich gesagt etwas Panik, ob ich gerade "illegal" unterwegs bin, bzw. der Händler mir etwas verschwiegen hat)
Im Fahrzeugschein konnte ich als Laie jetzt nichts feststellen.
Danke für Eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Pr0_baited
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36 Antworten
Zwingend eingetragen muss die Tieferlegung nicht sein, aber die ABE solltest Du natürlich dabei haben um sie bei Bedarf vorzeigen zu können. Diese nachträglich zu bekommen sollte jetzt nicht das Problem sein, wenn man weiß welches Fahrwerk verbaut wurde. Vielleicht kann zur Not der Vorbesitzer helfen.
Meine Erachtens wäre der Verkäufer in der Pflicht die ABE zu besorgen bzw. für die Eintragung zu sorgen, da er ja Händler (gewerblich) ist und in der Regel für einen „ordnungsgemäßen“ Zustand haftet - außer es gibt im Kaufvertrag abweichende Vereinbarungen.
Aber zumindest hättest du ja die Originalfedern, die der Händler dann rückbauen könnte, wenn alle Stricke reißen.
Die ABE erspart viel Ärger.
Rausfinden welche Federn es genau sind.
Und beim Hersteller nach einer ABE fragen.
Hallo.
Auf den Federn (siehe Bild im Anhang) steht:
28843 VA (F)
Wenn ich diese Nummer google, find ich im Internet ein Teilgutachten (https://www.h-r.com/bin/28843.pdf).
In diesem Gutachten stehte eine Nummer, welche mit der Nummer aus dem Fahrzeugschein (fast) übereinstimmt.
Wie muss/soll ich nun vorgehen?
Liebe Grüße
Treffer, dann hast du ja das Teilegutachten. Die Bezeichnung VA wird wahrscheinlich Vorderachse sein. Nur wo du die Nummer im Fahrzeugschein sieht, ich finde die laut Foto nicht?
Zitat:
@AudiTT8N3-1999 schrieb am 14. Dezember 2020 um 11:33:25 Uhr:
Treffer, dann hast du ja das Teilegutachten. Die Bezeichnung VA wird wahrscheinlich Vorderachse sein. Nur wo du die Nummer im Fahrzeugschein sieht, ich finde die laut Foto nicht?
Im Schein unter K steht:
e9*2007/46*0094*21
Im Teilegutachten finde ich die Nummer ebenso, bloß ohne die 21 am Ende.
Kann ich nun mit dem Auto ohne Bedenken weiterfahren oder muss ich noch irgendwas organisieren bzw. ausdrucken oder eintragen lassen?
Wie gesagt, bin in der Materie Laie...
Also im Gutachten steht es eindeutig auf Seite 1. "Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Abnahme ". Es erlischt die Betriebserlaubnis. Also zu Deutsch eintragen. Solltest Du noch Zubehöralzfelgen fahren, müssen diese in Kombination abgenommen werden. Mein Weg wäre direkt zum Verkäufer.
Zitat:
@melan schrieb am 14. Dezember 2020 um 12:48:03 Uhr:
Also im Gutachten steht es eindeutig auf Seite 1. "Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Abnahme ". Es erlischt die Betriebserlaubnis. Also zu Deutsch eintragen. Solltest Du noch Zubehöralzfelgen fahren, müssen diese in Kombination abgenommen werden. Mein Weg wäre direkt zum Verkäufer.
Okay danke....
Zum Verkäufer wäre schon ein Stückchen, allerdings könnte ich beim Tüv um die Ecke heute noch einen Termin für einen "Gebrauchtwagencheck" bekommen.
Für 30€.
Dieser müsste mir meine Bedenken ja auch bestätigen können.
Mist..
Spalte K ist die Typzulassung vom Fahrzeug.
Einfach beim TÜV nett fragen dann kannst du dir die 30 € sparen.
Dann zum Händler, entweder lässt er die Federn eintragen oder baut zurück. Oder er holt die Kiste zurück. Notfalls wenn er sich weigert einfach mal erwähnen das du eine gute Rechtsschutz hast und dann sehen was passiert.
War beim Tüv. Hat mir dir ABE ausgedruckt und meinte das reicht.
Danke!
Da haben wir beide nicht richtig geguckt. Ich habe im Teilegutachten dieEG-TG-Nr. nicht gesehen und du, dass bei dieser noch /.. steht, was vermutlich dann die 21 bedeutet.
Aber super, dass dies so einfach für dich ausgegangen ist. Viel Spaß mit dem Seat Leon ST.
Zitat:
@AudiTT8N3-1999 schrieb am 14. Dezember 2020 um 15:26:09 Uhr:
Da haben wir beide nicht richtig geguckt. Ich habe im Teilegutachten dieEG-TG-Nr. nicht gesehen und du, dass bei dieser noch /.. steht, was vermutlich dann die 21 bedeutet.
Aber super, dass dies so einfach für dich ausgegangen ist. Viel Spaß mit dem Seat Leon ST.
Vielen Dank, den hab ich bis jetzt auf jeden Fall !!
Zitat:
@Pr0_baited schrieb am 14. Dezember 2020 um 14:53:20 Uhr:
War beim Tüv. Hat mir dir ABE ausgedruckt und meinte das reicht.
Danke!
Was hat er für eine ABE ausgedruckt?
Es muss jedenfalls noch ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden mit der Eintragung der Federn.
Zitat:
@das-markus schrieb am 14. Dezember 2020 um 17:27:13 Uhr:
Zitat:
@Pr0_baited schrieb am 14. Dezember 2020 um 14:53:20 Uhr:
War beim Tüv. Hat mir dir ABE ausgedruckt und meinte das reicht.
Danke!
Was hat er für eine ABE ausgedruckt?
Es muss jedenfalls noch ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden mit der Eintragung der Federn.
Guck ich die Tage mal!