Auto gekauft und Inspektion fällig?
Hi. Mein Freund hat heute ein neues Auto gekauft. Er hat gestern eine Probefahrt gemacht. Vor der Probefahrt hat der Verkäufer das Auto aus der Garage gefahren und nicht ausgemacht. Dadurch war für uns nicht ersichtlich, dass das Auto seit zehn Tagen zum Service a muss. Diese Kosten waren bei uns nicht einkalkuliert und sind bei Mercedes ja jetzt nicht gerade günstig. Also kommen jetzt 250 bis 300 Euro auf uns zu. Dürfen wir das jetzt vom Kaufpreis abziehen, da er uns vorher nicht darauf hingewiesen hat, oder dürfen wir das nicht. Er hat ja schließlich auch 100 Euro von dem vorher ausgemachten Kaufpreis unseres alten Autos abgezogen, da dort die Handbremse nachgezogen werden muss.
Danke schonmal für eure antworten.
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31 Antworten
so einfach geht das nicht .. Du solltest dem Verkäufer das vorher schonmal klar sagen und das Du dich betrogen fühlst. Wenn du glaubst mit 250 oder 300 Euros einen service zu bekommen bist du wirklich etwas naiv,.. das reicht bei MB kaum für das Öl wenn du gutes haben willst.
Klärt das mit dem Verkäufer und macht einen strich drunter denn an einer Servicekostenübernahme sollte es nicht scheitern.. Jol.
Grundsätzlich habt ihr keinen Anspruch darauf. Bei privaten Gebrauchtwagenkäufen gilt immer "gekauft wie gesehen". Auf gravierende Mängel muss der Verkäufer euch hinweisen, wenn sie ihm bekannt sind. Eine anstehende Inspektion ist aber kein gravierender Mangel, sondern ganz normal.
Meine Meinung: Ihr habt nicht aufgepasst. Wenn man einen Gebrauchtwagen kauft, ist eine der wichtigen Fragen die man stellt: Wann wurde welche Inspektion gemacht und wann ist die nächste Fällig? Da habt ihr auch anscheinend gar keine Gedanken drüber gemacht und jetzt zahlt ihr das Lehrgeld dafür. Wenn der Verkäufer nett ist, kann er euch etwas Geld zurück erstatten (ihr könnt es versuchen). Wenn er das nicht will, habt ihr keine Möglichkeit zu klagen etc, weil das Recht auf seiner Seite ist.
P.S. Öl zu Mercedes selbst mitbringen spart eine Menge Geld und ist das gleiche was die auch verwenden, wenn man das nach den Normen im Handbuch online bestellt.
Bei welchem Händler wurde denn gekauft? Mercedes garantiert ja x KM Wartungsfreiheit beim Gebrauchtwagenkauf. Bei einem freien Händler dürfte allerdings keine Verpflichtung bestehen.
Je nach Art der Inspektion reichen 300€ übrigens nicht aus. Die Vierjahresinspektion geht locker mal über 1000€.
Allerdings lassen mich "Diese Kosten waren bei uns nicht einkalkuliert und sind bei Mercedes ja jetzt nicht gerade günstig. Also kommen jetzt 250 bis 300 Euro auf uns zu." bei dem zu erwartenden Preis wieder etwas aufhorchen.
MattR: Mercedes garantiert nur mit Junge Sterne Garantie 6 Monate Wartungsfreiheit. Klingt aber nicht danach, spielt hier also keine Rolle.
Is ein freier Händler gewesen. Also haben wir da keine Chance?
Das erste was man macht ist das Scheckheft zu prüfen.
Mich würde zunächst interessieren:
- Um welches Auto, Motorisierung und Kilometerleistung geht es denn eigentlich?
- Um welche Inspektion handelt es sich denn? A oder B und welche Ziffer?
Erst dann kann man m. E. von den zu erwartenden Kosten reden, alles andere ist nur in die Luft gehauen. Die kleine A-Inspektion beim 250er CGI hat mich 240 Euro gekostet, weil es außer einem Ölwechsel im Prinzip nichts zu machen gab. Sind aber beispielsweise die Bremsen rundum fällig und ein Riesen-Motor verbaut, kann so eine Inspektion locker vierstellig werden.
Erst wenn man hier die Kosten realistisch abschätzen kann, wären seriöse Ratschläge möglich, oder?
Hi,
also bitte nicht falsch verstehen.....aber wenn ich mir einen w207 Coupé kaufe und es dann an einer 300-500€ Inspektion scheitert (nicht einkalkuliert), dann habt ihr vielleicht das falsche Auto gekauft.
Ich würde an eurer Stelle nochmals bei dem Verkäufer auftauchen und entsprechend auftreten- vielleicht geht ja noch was.
Grüßle
Clkman
War eine "Inspektionsfreiheit" eine zugesicherte Eigenschaft ?
Weder bei Privat noch bei gewerblichen Händlern könnte man einen uberzogenen Service bemängeln.
Es sei denn diese EIGENSCHAFT wurde zugesichert!
Es ist auch kein Sachmangel, da Verschleiß eben kein Sachmangel bei einem GEBRAUCHTwagen darstellt.
Wenn der Händler dumm oder sehr kulant ist kommt er euch mit einem Service im Haus oder bei einer Werkstatt seiner Wahl entgegen.
Ich würde dies dann danken annhemen...
Gruß
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. März 2016 um 11:25:55 Uhr:
Mich würde zunächst interessieren:
- Um welches Auto, Motorisierung und Kilometerleistung geht es denn eigentlich?
- Um welche Inspektion handelt es sich denn? A oder B und welche Ziffer?
Erst dann kann man m. E. von den zu erwartenden Kosten reden, alles andere ist nur in die Luft gehauen. Die kleine A-Inspektion beim 250er CGI hat mich 240 Euro gekostet, weil es außer einem Ölwechsel im Prinzip nichts zu machen gab. Sind aber beispielsweise die Bremsen rundum fällig und ein Riesen-Motor verbaut, kann so eine Inspektion locker vierstellig werden.
Erst wenn man hier die Kosten realistisch abschätzen kann, wären seriöse Ratschläge möglich, oder?
Nein. Der Verkäufer muss solche Kosten GAR NICHT übernehmen, deshalb spielt die Höhe der Kosten keine Rolle. Du kannst jetzt noch fünfmal hin und her rechnen was so eine Inspektion kosten könnte und sollte, am Ende zahlt der Verkäufer so oder so genau 0€ wenn er nichts zahlen will. So ist das eben beim Autokauf, verhandelt wird VOR der Unterschrift, nicht danach.
Wie gesagt, ihr könnt auf Kulanz hoffen wenn er nett ist, ansonsten ist die Sache erledigt.
Ihr kennt weder Fahrzeug noch Vertrag, spekuliert aber über Kosten oder die Leistungen oder Kulanz des Verkäufers oder gar über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Käufers.
Wenn ich noch nicht einmal weiß, was auf mich zukommt, kann ich dem Verkäufer gegenüber nur schwerlich argumentieren.
Was soll denn dabei rauskommen?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. März 2016 um 13:23:50 Uhr:
Ihr kennt weder Fahrzeug noch Vertrag, spekuliert aber über Kosten oder die Leistungen oder Kulanz des Verkäufers oder gar über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Käufers.
Wenn ich noch nicht einmal weiß, was auf mich zukommt, kann ich dem Verkäufer gegenüber nur schwerlich argumentieren.
Was soll denn dabei rauskommen?
Mit Sicherheit mehr als bei deinem unnützen Post, der NIEMANDEN weiterbringt.
Wir haben die gesetzliche Lage beschrieben, die in 99,9% der Fälle Anwendung findet. Oder glaubst du, dass es freie Händler gibt, die in ihrem Standardvertrag stehen haben, dass sie JEDE anstehende Inspektion übernehmen müssen? Den Händler würde ich gerne mal sehen...
Eine anstehende Wartung ist kein Mangel am Fahrzeug.
Grundsätzlich sehe ich daher auch keine Chance, dass der Händler die Kosten übernimmt. Da bleibt Euch nur auf die Kulanz von ihm zu hoffen.
Wenn er Euch aber noch mal eben EUR 100 von der Inzahlungnahme abzieht, wird er da wohl kaum mit sich reden lassen. Klingt ja schon sehr nach einem "Fähnchen-Höker".
Seht es doch mal so: Ihr könnt jetzt selber die Inspektion nach eigenen Vorstellungen machen lassen und habt dann ein Jahr Ruhe.
Wer weiss, ob der Händler nicht einfach das Wartungsintervall zurück gesetzt hätte und das war es. Scheint ja eh nicht der beste Laden gewesen zu sein...
Dass Ihr keine frische Inspektion plus HU rausgehandelt habt, ist für Euch jetzt leider blöd gelaufen. Passiert Euch aber garantiert nie wieder!
Zitat:
@Peter_Steiner schrieb am 10. März 2016 um 09:35:40 Uhr:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. März 2016 um 13:23:50 Uhr:
Ihr kennt weder Fahrzeug noch Vertrag, spekuliert aber über Kosten oder die Leistungen oder Kulanz des Verkäufers oder gar über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Käufers.
Wenn ich noch nicht einmal weiß, was auf mich zukommt, kann ich dem Verkäufer gegenüber nur schwerlich argumentieren.
Was soll denn dabei rauskommen?
Mit Sicherheit mehr als bei deinem unnützen Post, der NIEMANDEN weiterbringt.
Wir haben die gesetzliche Lage beschrieben, die in 99,9% der Fälle Anwendung findet. Oder glaubst du, dass es freie Händler gibt, die in ihrem Standardvertrag stehen haben, dass sie JEDE anstehende Inspektion übernehmen müssen? Den Händler würde ich gerne mal sehen...
Noch unnützer ist Deine Einlassung, denn offensichtlich bist Du weder Rechtskundler noch Händler.
Welche gesetzliche Lage wurde denn beschrieben? Es sind weder Daten noch Fakten bekannt, niemand weiß, ob und welcher Kaufvertrag mit welchem Inhalt und Zusicherung geschlossen wurde. Also kann niemand eine gesetzliche Lage beurteilen, es bleibt bei einer reinen Mutmaßung.
Die 99,9% kannst Du sicherlich anhand geeigneter Unterlagen nachweisen. Oder ist das auch nur eine Mutmaßung?
Auch ein Standardvertrag enthält Variable, die Verkäufer und Käufer gestalten und aushandeln können. Darunter fallen beispielsweise auch Zusicherungen zum Zustand des Fahrzeugs, Modalitäten der Inzahlungsnahme u.v.m..
Und eben all das kennt hier niemand. Somit dürfte auch niemand seriös in der Lage sein, hier einen rechtlichen Ratschlag zu geben. Alles andere ist -ich bitte um Verzeihung- Stammtischgeschwätz.