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Auto gekauft von Privat

Hallo
ich habe von Privat ein Auto gekauft,im Vertrag steht nichts von einem Frontunfall(mündlich gesagt) ,Vertrag unterschrieben,nach einer Woche kommt der Verkäufer und brachte mir einen neuen Vertrag mit dem Hinweis das es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt und einen Frontschaden hat.(Kaufpreis 5000 Euro)
Dummerweise unterschriebn-Vekäuf vergass zu unterschreiben
Mittlerweile hat sich rusgestellt das das Auto einen weiteren Unfall
(Fahrerseite) hat,mit einem erheblichen Schaden,der auch unsachgmäß repariert wurde.
Ist das nicht arglistige Täuschung.Habe ich Chancen aus dem Vertrag zu kommen oder ist das sogar Betrug?
Gruss Hildegard

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15 Antworten

also verstehe ich richtig das im kaufvertrag nur frontschaden steht? und das auto nen seitenschaden extra noch hat? dann wuerde ich ihn mal freundlich um ruecknahme bitten. wenn er nicht ran will dann hilft nur ein weg bei solchen sachen.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von mimi-giga


Dummerweise unterschriebn-Vekäuf vergass zu unterschreiben
Mittlerweile hat sich rusgestellt das das Auto einen weiteren Unfall
(Fahrerseite) hat,mit einem erheblichen Schaden,der auch unsachgmäß repariert wurde.

Ich bin kein Anwalt, aber der einzige Punkt auf den du dich berufen könntest, ist der verschwiegene Unfall an der Fahrerseite. Wobei ich mir da noch nicht mal sicher bin, da du ja ausdrücklich darauf hingewiesen wurdest, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt und man es mit etwas bösem Willen so auslegen könnte, dass halt an der Fahrerseite gebastelt wurde.

Woher weißt du denn, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat?

Zum Thema unsachgemäß repariert: Halt ein Bastlerauto. Das sagt alles.

Ob deine Kopie vom Vertrag die Unterschrift vom Verkäufer trägt, ist erstmal egal. Wenn er eine Kopie hat, die beide Unterschriften hat, gibt es einen rechtsgültigen Vertrag.

Arglistige Täuschung sehe ich eher auch nicht, da du wusstest das es ein Unfallwagen und Bastlerauto ist. Da bist du selber Schuld wenn du einfach so was unterschreibst ohne richtig zu lesen. Sorry.

MfG Zille1976

lies dir das mal durch

http://www.rechtsanwalt-wettstein.de/.../index.html
in der regel darf ein bastlerfahrzeug nicht den normalen marktwert haben ... ergoogel dir mal den "normalen" wert deines fahrzeugs

Zitat:

,Vertrag unterschrieben,nach einer Woche kommt der Verkäufer und brachte mir einen neuen Vertrag mit dem Hinweis das es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt und einen Frontschaden hat.(Kaufpreis 5000 Euro)

ähm* wie geht das denn ? zwei verträge für ein auto ? und darauf lässt du dich ein ? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von mimi-giga


Dummerweise unterschriebn-Vekäuf vergass zu unterschreiben
Mittlerweile hat sich rusgestellt das das Auto einen weiteren Unfall
(Fahrerseite) hat,mit einem erheblichen Schaden,der auch unsachgmäß repariert wurde.
Ich bin kein Anwalt, aber der einzige Punkt auf den du dich berufen könntest, ist der verschwiegene Unfall an der Fahrerseite. Wobei ich mir da noch nicht mal sicher bin, da du ja ausdrücklich darauf hingewiesen wurdest, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt und man es mit etwas bösem Willen so auslegen könnte, dass halt an der Fahrerseite gebastelt wurde.
Woher weißt du denn, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat?
Zum Thema unsachgemäß repariert: Halt ein Bastlerauto. Das sagt alles.
Ob deine Kopie vom Vertrag die Unterschrift vom Verkäufer trägt, ist erstmal egal. Wenn er eine Kopie hat, die beide Unterschriften hat, gibt es einen rechtsgültigen Vertrag.
Arglistige Täuschung sehe ich eher auch nicht, da du wusstest das es ein Unfallwagen und Bastlerauto ist. Da bist du selber Schuld wenn du einfach so was unterschreibst ohne richtig zu lesen. Sorry.
MfG Zille1976

Hallo,

von dem zweiten Unfall habe ich von einem Bekannten,der in der Firma arbeitet,dessen Firmenauto in

die Seite gefahren ist.Muss auch ein gerichtliches Gutachten vorliegen.Desweiteren habe ich heute gesagt bekommen,das das Auto nicht mehr über den TÜV kommt.

Gehe jetzt zum Anwalt.

Der Käufer pocht natürlich auf den 2. Vertrag,müßte aber doch Änderungsvertrag drauf stehen.

Gruss Mimi-Giga

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von mimi-giga


Dummerweise unterschriebn-Vekäuf vergass zu unterschreiben
Mittlerweile hat sich rusgestellt das das Auto einen weiteren Unfall
(Fahrerseite) hat,mit einem erheblichen Schaden,der auch unsachgmäß repariert wurde.
Ich bin kein Anwalt, aber der einzige Punkt auf den du dich berufen könntest, ist der verschwiegene Unfall an der Fahrerseite. Wobei ich mir da noch nicht mal sicher bin, da du ja ausdrücklich darauf hingewiesen wurdest, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt und man es mit etwas bösem Willen so auslegen könnte, dass halt an der Fahrerseite gebastelt wurde.
Woher weißt du denn, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat?
Zum Thema unsachgemäß repariert: Halt ein Bastlerauto. Das sagt alles.
Ob deine Kopie vom Vertrag die Unterschrift vom Verkäufer trägt, ist erstmal egal. Wenn er eine Kopie hat, die beide Unterschriften hat, gibt es einen rechtsgültigen Vertrag.
Arglistige Täuschung sehe ich eher auch nicht, da du wusstest das es ein Unfallwagen und Bastlerauto ist. Da bist du selber Schuld wenn du einfach so was unterschreibst ohne richtig zu lesen. Sorry.
Hallo,
von dem zweiten Unfall habe ich von einem Bekannten,der in der Firma arbeitet,dessen Firmenauto in
die Seite gefahren ist.Muss auch ein gerichtliches Gutachten vorliegen.Desweiteren habe ich heute gesagt bekommen,das das Auto nicht mehr über den TÜV kommt.
Gehe jetzt zum Anwalt.In dem ersten Vetrag steht nix von Bastlerfahrzeug oder Unfallschaden.
Der Käufer pocht natürlich auf den 2. Vertrag,müßte aber doch Änderungsvertrag drauf stehen.
Gruss Mimi-Giga
MfG Zille1976

Hallo,

von dem zweiten Unfall habe ich von einem Bekannten,der in der Firma arbeitet,dessen Firmenauto in

die Seite gefahren ist.Muss auch ein gerichtliches Gutachten vorliegen.Desweiteren habe ich heute gesagt bekommen,das das Auto nicht mehr über den TÜV kommt.

Gehe jetzt zum Anwalt.

Der Käufer pocht natürlich auf den 2. Vertrag,müßte aber doch Änderungsvertrag drauf stehen.

Gruss Mimi-Giga

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


lies dir das mal durch

http://www.rechtsanwalt-wettstein.de/.../index.html
in der regel darf ein bastlerfahrzeug nicht den normalen marktwert haben ... ergoogel dir mal den "normalen" wert deines fahrzeugs

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe



Zitat:

,Vertrag unterschrieben,nach einer Woche kommt der Verkäufer und brachte mir einen neuen Vertrag mit dem Hinweis das es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt und einen Frontschaden hat.(Kaufpreis 5000 Euro)

ähm* wie geht das denn ? zwei verträge für ein auto ? und darauf lässt du dich ein ? :rolleyes:

Hallo

im ersten Vertrag steht nix von Unfallschaden oder Bastlerfahrzeun,Auto ist noch 2000 Euro wert.

Aus Schaden wird man klug.

Gruss Mimi-giga

jesses

du zahlts 5000 euronen für nen auto das tatsächlich 2000 wert ist?
also grundsätzlich würde ich den ersten vertrag (ich frag mich nur wie du drauf kommst den 2.zu akzeptieren) als bindend betrachten ...
bevor du zum anwalt gehst .. geh zum verkäufer und probier das so zu regeln .. manchmal ist ein gespräch ... mit darin enthaltener leichter andeutung von rechtlichen konsequenzen ... fruchtbarer wie der direkte weg zum RA

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


lies dir das mal durch

http://www.rechtsanwalt-wettstein.de/.../index.html

in der regel darf ein bastlerfahrzeug nicht den normalen marktwert haben ... ergoogel dir mal den "normalen" wert deines fahrzeugs

Das Urteil ist hier unrelevant, da es sich in dem Link um einen gewerblichen Verkäufer handelte, der sich mit dem Zusatz "Bastlerfahrzeug" aus der für gewerbliche Händler geltenden Gewährleisungspflicht für Gebrauchtwagen stehlen wollte.

man oh man zwerg ...
das man im i-net ohne anwalt zu seinem spez. fall nicht unbedingt das 100% passende findet .. dürfte doch auch dir klar sein
wenigstens hat er eine .. wenn auch kurze beschreibung ... WAS ein bastlerfahrzeug ist

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


jesses

du zahlts 5000 euronen für nen auto das tatsächlich 2000 wert ist?
also grundsätzlich würde ich den ersten vertrag (ich frag mich nur wie du drauf kommst den 2.zu akzeptieren) als bindend betrachten ...
bevor du zum anwalt gehst .. geh zum verkäufer und probier das so zu regeln .. manchmal ist ein gespräch ... mit darin enthaltener leichter andeutung von rechtlichen konsequenzen ... fruchtbarer wie der direkte weg zum RA

Hallo,

hab ich schon probiert,auländischer Mitbürger,er hat Geld und die Macht,er sagt der 2.te Vertrag,

wäre relevant,obwohl das Auto zu diesem Zeitpunkt schon auf mich angemeldet war.

Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden,da hat er wohl auch schon Geld bekommen.

Habe morgen schon einen Termin beim Anwalt.

Gruss Mimi-giga

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


also verstehe ich richtig das im kaufvertrag nur frontschaden steht? und das auto nen seitenschaden extra noch hat? dann wuerde ich ihn mal freundlich um ruecknahme bitten. wenn er nicht ran will dann hilft nur ein weg bei solchen sachen.

gruss

Hallo,

hab ich schon probiert,auländischer Mitbürger,er hat Geld und die Macht,er sagt der 2.te Vertrag,

wäre relevant,obwohl das Auto zu diesem Zeitpunkt schon auf mich angemeldet war.

Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden,da hat er wohl auch schon Geld bekommen.

Habe morgen schon einen Termin beim Anwalt.

Gruss Mimi-giga

Wieso stellst du alles zweimal rein ? Erhoffst du dir da mehr Antworten ? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wieso stellst du alles zweimal rein ? Erhoffst du dir da mehr Antworten ? :rolleyes:

Hallo

hab ich nicht bemerkt.

Gruss Anne

berichte bitte auch vom ausgang des ganzen

gruss

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