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Auto geklaut, Fragebogen Versicherung

Hallo, mein Auto wurde geklaut :(
Nun muss ich einen ganzen Katalog an Fragen meiner Versicherung ausfüllen.
Sie wollen unter anderem wissen, ob das Lenkradschloss eingerastet war.
Ich weiss aber beim besten Willen nicht, ob ich an fraglichem Tag das Lenkradschloss eingerastet habe oder nicht. Enstehen mir Nachteile, wenn ich einfach NEIN ankreuze?
Ansonsten war das Auto ordnungsgemäß verschlossen, mitten in der Innenstadt.
Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


was für ein Auto hast du denn?

hattest...

:D
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Hi,
wenn Du es eh nicht weisst, wieso willst Du dann nein ankreuzen, dann kannst Du auch gerade so gut ja ankreuzen oder dazu schreiben, denke ja.
Kann es nicht genau sagen, aber vermute wenn Du nein ankreuzt kann man Dir da schon ein Verschulden mit ankreiden, aber sicher wird sich noch jemand melden, der da genaues weiss,

Zitat:

Original geschrieben von vauweehh



Ich weiss aber beim besten Willen nicht, ob ich an fraglichem Tag das Lenkradschloss eingerastet habe
Vielen Dank!

Zitat:

Original geschrieben von vauweehh


Ich weiss aber beim besten Willen nicht, ob ich an fraglichem Tag das Lenkradschloss eingerastet habe oder nicht.

Dann schreib das doch so in den Fragebogen.

Hallo,
die Versicherung könnte versuchen grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen, wenn das Lenkradschloß nicht eingerastet war.
IMO würde sie in deinem Fall damit vor Gericht aber keinen Erfolg haben, denn dafür wäre es erforderlich, daß das nicht eingerastete Lenkradschloß ursächlich für den Diebstahl war.
Das Fahrzeug war aber verschlossen und von außen dürfte für den Dieb kaum erkennbar gewesen sein, daß die Lenkradsperre nicht eingerastet war.
Andererseit könnte die Versicherung versuchen die Leistung zu verweigern, wenn sie nachweisen kann, daß Du falsche Angaben gemacht hast.
Also würde ich die Frage wahrheitsgemäß beantworten, was in deinem Fall "ich glaube ja, bin mir aber nicht absolut sicher" lauten könnte. Schlicht mit ja oder nein würde ich nicht antworten.
Sollte die Versicherung dennoch die Leistung verweigern oder kürzen, dann bleibt vermutlich nur der Rechtsweg.
Liebe Grüße
Herbert

was für ein Auto hast du denn?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


was für ein Auto hast du denn?

hattest...

:D

Zitat:

Original geschrieben von tomold



hattest... :D

:D:D:D

Zum Thema:
Vertragsbedingungen lesen.
Hier handelt es sich um einen Kaskoschaden.
Je billiger die Versicherungsprämie war, desto größer ist jetzt die Wahrscheinlichkeit, dass die jetz für dich unlustige Klauseln haben.

Gibt viele Fahrzeuge, die selbsttätig das Lenkradschloss einrasten. Das sollte der TE vielleicht wissen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Hier handelt es sich um einen Kaskoschaden.
Je billiger die Versicherungsprämie war, desto größer ist jetzt die Wahrscheinlichkeit, dass die jetz für dich unlustige Klauseln haben.

Möglicherweise und eventuell wusste das der TE schon zuvor.

Es wäre ja schön und einfach, wenn es einen direkten Zusammenhang zwischen Prämie und Leistung gäbe. Weil das aber nicht so ist, muss eben jeder selber prüfen, ob er sich von einem Vertreter was aufschwatzen lässt oder lieber bei einem online-Versicherer selber prüft. Aber vermutlich war dein Hinweis exakt, was der TE als Antwort auf seine Frage suchte.

@TE: Ich bin eigentlich mit der Wahrheit noch nie schlecht gefahren - fördert auch einen guten, gesunden Schlaf.

Moin,

1. kreuzt er nein an, dann spricht die Versicherung von grober Fahrlässigkeit und wird wohl dem VN ein Mitverschulden ankreiden.

2. Kreuzt er ja an und nachher wird der Wagen wieder aufgefunden und festgestellt, dass es nicht so gewesen ist, wird die Versicherung falsche Angaben vorwerfen, die Situation wie bei 1.

3. Kreuzt er gar nichts an, wird wohl das Beste sein. Fragen die ich nicht beantworten kann, kann ich nicht beantworten.

Kommt auch immer darauf an, was er bei der Polizei angegeben hat, dass sollte er auch bei der Versicherung angeben.

Bei KFZ Diebstahl wird in alle Richtungen ermittelt, auch gegen den Besitzer, wenn einige Aussagen unplausibel sind.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear
Gibt viele Fahrzeuge, die selbsttätig das Lenkradschloss einrasten. Das sollte der TE vielleicht wissen.

daher auch meine Frage. Aber wenn er nicht antworten will, eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler
was für ein Auto hast du denn?

hattest... :D

grmpf.......:mad:

:D

Bei meinem Auto, zumindestens beim Vectra ist es so, das wenn ich den Schlüssel ziehe automatisch die Lenkradsperre reingeht, kommt mir zumindestens so vor. Wenn ich danach das Lenkrad bewege gibt es nen Knack und nichts geht mehr.
Beim Astra weiß ich das gar nicht, allerdings weiß ich auch nicht, wie man den Wagen kurzschließen will, da ich den Start/Stop Knopf habe.

Zitat:

Original geschrieben von Jessi1981


...
Wenn ich danach das Lenkrad bewege gibt es nen Knack und nichts geht mehr.
...

Hallo Jessi,

und das ist genau das, was man tut, um die Lenkradsperre zu aktivieren und sich gleichzeitig darüber zu vergewissern, daß das auch so ist.

Wie das evtl. bei einigen neuen Fahrzeugen ist weiß ich nicht, aber bei den meisten Fahrzeugen muß man das Lenkrad kurz bewegen, schadet aber sicher auch nicht bei Fahrzeugen die automatisch verriegeln.

Ist die Lenkradsperre nicht aktiviert, dann ist es einfacher diese zu knacken, als wenn sie eingerastet ist.

Liebe Grüße

Herbert

Ich würde "JA" ankreuzen und gut ist.
Oft macht man es unbewusst. Sollte nun herauskommen das Du es doch nicht eingerastet hast (dazu muss aber das Fahrzeug gefunden werden.) kann die Versicherung evtl. die Schadenssumme kürzen.
Sollte das Auto aber nie gefunden werden und Du kreuzt "nein" an, dann ziehen die Dir von vorne rein Geld ab. ;-)

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