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Auto geklaut und wiedergefunden
Hallo.
Mir wurde vor ca. sieben Wochen das Auto geklaut. Habe der Versicherung den Verlust gemeldet und es war schon so weit, dass ich das Überweisungsformular unterschrieben habe, damit meine Versicherung den Betrag zurückerstatten kann. Dies war vor drei Tagen. Das Geld ist natürlich noch nicht angekommen...
Der Fall schien also geklärt.
Jedoch vor zwei Tagen erhielt ich einen Brief vom örtlichen Polizeirevier. Ich werde vorgeladen als beschuldigter vorzusprechen. Mir wird unterlaubtes Enfernen vom Unfallort und vortäuschen einer Straftat vorgeworfen...
Will heissen: Der oder die Täter haben mit dem geklauten Auto einen Unfall gebaut und es dann abgestellt. Die Polizei hat dieses jetzt wiedergefunden und denkt, dass ich alles nur erfunden habe, um das Geld zu kassieren.
Zu meiner Frage: Da das Auto ja wieder gefunden wurde, kann man anhand des Steuergerätes oder Navi oder was auch immer herausfinden, wo das Auto war? Und ist es warscheindlich, dass in dem Fahrzeug Spuren gefunden werden? Abgesehen von den Aufbruchsspuren. Speichert das Auto sonst noch irgendwelche Dinge? Z.B. Unfallzeit, Unfallhergang o.ä.?
Und wird man bei einem Grenzübertritt gefilmt bzw. kann man erkennen, wer das Auto gefahren hat? Dies frage ich darum weil ich in der Schweiz wohne und das Auto in Deutschland gefunden wurde. Somit müssen die Täter ja über die Grenze gegangen sein.
Danke schon im Voraus für Antworten.
Liebe Grüsse
Beste Antwort im Thema
So ich lese schon seit Beginn hier mit...
@ TE mach dir nix, das ist halt Motor-Talk!
Will jemand ein Auto verkaufen, ist es zu teuer (selbst wenns seit Jahren der Billigste überhaupt ist). Will jemand ein Auto kaufen, ist es zu teuer, auch wenn alle Vergleichbaren teurer sind. Prinzipiell ist jedes Auto immer zu teuer oder hat zuviel Laufleistung für den Preis
Und wenn der Preis mal passt oder günstig ist, ja nicht kaufen weil da muss was faul sein an dem Auto das geht gar net anders ^^
Wurde Jemandem das Auto zerkratzt oder gestohlen, war er es automatisch selbst und ist ein Versicherungsbetrüger oder einfach selbst Schuld weil er in der falschen Gegend wohnt oder geparkt hat oder warum auch immer... Schuld ist er trotzdem selbst...
Leider bekommt man hier nur noch auf technische Fragen kompetente Hilfe. Ich hoffe dein Fall klärt sich auf, halte uns auf den Laufenden was die Polizei für Beweise vorlegen kann (oder auch nicht kann). Denn wenn sich die Geschichte so ereignet hat wie du beschreibst (wovon ich einfach ausgehe), dann hast du absolut nix zu befürchten, wie bereits gesagt.
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73 Antworten
Hi,
Zitat:
Zu meiner Frage: Da das Auto ja wieder gefunden wurde, kann man anhand des Steuergerätes oder Navi oder was auch immer herausfinden, wo das Auto war?
Das ist, nehme ich an, unwahrscheinlich. Es sei denn, das KFZ wurde nachträglich mit so einer Technik ausgestattet.
Zitat:
Und ist es warscheindlich, dass in dem Fahrzeug Spuren gefunden werden?
Wenn der Unfallfahrer z.B. mit dem Kopf im Airbag gelandet ist, könnte es DNA-Spuren geben, die Dich evtl. entlasten.
Zitat:
Und wird man bei einem Grenzübertritt gefilmt bzw. kann man erkennen, wer das Auto gefahren hat?
Eine Videoüberwachung am Grenzübergang ist zwar wahrscheinlich, aber ob die Daten im Nachhinein ausgewertet werden können, ist unklar (Rechtsvorschriften, Datenschutzbestimmungen).
Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, das könnte sonst eine langwierige Geschichte werden und die Versicherung wird, solange der Tatverdacht nicht ausgeräumt ist, nichts bezahlen.
Gruß Jens
Du musst doch den Diebstahl auch der Polizei gemeldet haben, wenn ja brauchst DU Dir doch keine Gedanken machen......
Wenn nicht, was ich nicht glaube, da ja normalerweise eine Diebstahlmeldung bei der Polizei die Versicherung immer fordert, stelle Dich auf langwierige Schadensregulierung ein!
Ich meine gehört zu haben, dass die Navidaten im Nachhinein abrufbar sind.
Da müsste dir aber dein Freundlicher was zu sagen können.
Zitat:
Original geschrieben von Thommy12
Du musst doch den Diebstahl auch der Polizei gemeldet haben, wenn ja brauchst DU Dir doch keine Gedanken machen......
Wenn nicht, was ich nicht glaube, da ja normalerweise eine Diebstahlmeldung bei der Polizei die Versicherung immer fordert, stelle Dich auf langwierige Schadensregulierung ein!
Sehe ich auch so, ich denke die Versicherung hätte den Diebstahl nicht einfach so hingenommen und den Betrag ausgezahlt, wenn keine Anzeige bei der Polizei vorliegt.
Allerdings seltsam, dass der TE ohne Beweise beschuldigt wird, so hat er doch damals gleich nach dem Diebstahl diesen gemeldet?
Nun ja, zu befürchten hat er trotzdem nicht viel, die Polizei muss klar beweisen können, dass er es war und das kann sie vermutlich auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von casinovi
Jedoch vor zwei Tagen erhielt ich einen Brief vom örtlichen Polizeirevier. Ich werde vorgeladen als beschuldigter vorzusprechen. Mir wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und vortäuschen einer Straftat vorgeworfen...
Was soll die Polizei auch sonst schreiben ? Sie haben ein verunfalltes Auto ohne Fahrer und nur deinen Namen als Besitzer.
Hingehen, anhören, Aussage machen. Wenn du den Wagen gleich als gestohlen gemeldet hast und evtl. noch glaubhaft machen kannst das du zum Unfallzeitpunkt bsw auf der Arbeit warst, muss die Polizei dir erstmal beweisen das du etwas falsch gemacht hast. Das dürfte unmöglich sein.
Der Diebstahl wurde sofort gemeldet, der Polizei wie auch der Versicherung...
Jedoch der Polizei in der Schweiz. Der Brief jedoch kam von der Polizei in Deutschland. Keine Ahnung wie da die Absprache war... Ich finde auch komisch, dass ich erst jetzt einen Brief bekommen habe. Der Unfall ereignete sich an dem Tatabend, also vor ca. sieben Wochen.
Ich muss u.a. bei der Polizei ein Lichtbild machen lassen diese Woche. Es gäbe einen Zeugen, welcher den Unfallfahrer wiedererkennt.
Erstens: Wie erkennt ein normaler Mensch nach sieben Wochen noch ein Gesicht, welches er im dunkeln gesehen hat? (Es muss in der Nacht passiert sein, da ich das Auto um 23:00 abgestellt habe und um 07:00 gemerkt habe, dass es weg ist)
Und zweitens: Was wenn der Zeuge aus welchem Grund auch immer auf mein Foto tippt?
Klar für die Tatnacht habe ich mehrere Freunde, welche bezeugen können, dass ich mit ihnen unterwegs war. Trotzdem mache ich mir Gedanken wegen dem.
du solltest dich schleunigst mit einem anwalt zusammensetzen!
die diebstahlmeldung der polizei aus .ch hast du doch hoffentlich als kopie vorliegen?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du solltest dich schleunigst mit einem anwalt zusammensetzen!
die diebstahlmeldung der polizei aus .ch hast du doch hoffentlich als kopie vorliegen?
Diebstahlmeldung habe ich ja.
Ich frage mich einfach wieso mich die Polizei direkt als Beschuldigten vorlädt. Die müssten doch wissen, dass das Auto gestohlen wurde. Mir wird aber ja sogar das vorgeworfen, dass ich das nur vorgetäuscht habe...
Zitat:
Original geschrieben von casinovi
Mir wird aber ja sogar das vorgeworfen, dass ich das nur vorgetäuscht habe.
Heutzutage ist doch alles möglich ...
Vor 7 Wochen gestohlen, sofort gemeldet....
Warum sollte man Dir jetzt erst vorwerfen, dass Du was vorgetäuscht hast....
Alles etwas seltsam!!!
Wann soll den der Unfall gewesen sein, kann mir nicht vorstellen, dass dieser schon Wochen her ist!!!
Zitat:
Original geschrieben von Thommy12
Vor 7 Wochen gestohlen, sofort gemeldet....
Warum sollte man Dir jetzt erst vorwerfen, dass Du was vorgetäuscht hast....
Alles etwas seltsam!!!
Wann soll den der Unfall gewesen sein, kann mir nicht vorstellen, dass dieser schon Wochen her ist!!!
Genau das macht mich nervös. Warum erst jetzt? Warum weiss die Versicherung nichts von dem allem?
Habe dem Polizist angerufen, als ich den Brief vor drei Tagen gesehen habe, dieser sagte, dass sich der Unfall in der Tatnacht ereignet hatte...
Keine Ahnung aber ich habe ein ziemlich schlechtes Gefühl bei der Sache. Ich weiss, dass ich unschuldig bin, muss ja also eigentlich nichts befürchten aber trotzdem kommt mir die Sache komisch vor...
Wieso kann die deutsche Polizei überhaupt gegen Dich ermitteln? Meines Wissens braucht es dafür eine Art "Amtshilfegesuch", also via Schweizer Polizei, die ja Deine Diebstahlmeldung vorliegen haben, daher frage ich mich, wie die deutschen Behörden dann zu der Unterstellung kommen, Du habest alles nur vorgetäuscht...
...klingt für mich offen gesagt etwas hahnebüchen, das Ganze...
Wir fassen zusammen:
-der Wagen wurde vor 7 Wochen in der Schweiz gestolen
-der Diebstahl wurde vor 7 Wochen der Versicherung und der Schweizer Poizei gemeldet
-am Tag des Diebstahls wurde mit dem gestohlenen Fahrzeug (in der Schweiz?) ein Delikt begangen
- nach 6 Wochen und 2 Tagen will die Versicherung zahlen
-nach 6 Wochen und 3 Tagen meldet sich die deutsche Polizei mit einem Zeugen zum Delikt von vor 6 Wochen und das Fahrzeug wurde gefunden
Mächtig viel Munition in einem Fred ... und der erste Beitrag überhaupt ... wo ist der Popcornmapfsmilie wenn man ihn braucht
...bei Gefahr im Verzug ; z. Bsp. Verdunklungsgefahr, könnte dich die deutsche Polizei sogar festnehmen--vorläufig.
Ich würde mal zur schweizer Polizei; gehen, die Sachlage erklären und die Fragen was du als Schweizer Bürger machen sollst... .
Bist du überhaupt Schweitzer?
Alleine dass sie dir am Telefon die Tatzeit genannt haben, ist doch ermittlungstechnisch ein Schwachsinn....