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Auto geklaut - wie gehts weiter?
Hallo,
letzte Woche in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ist ein Idiot bei uns eingebrochen und hat neben meinem sagenhaften und nahezu unersetzbaren Titanium II-Messerblock (ja, genau der aus der Werbung!) meinen Schlüsselbund und mein Auto mitgehen lassen.
Die Hoffnung, dass irgendwelche halbstarken Deppen ein Spritzürchen mit meinem Chevrolet Kalos gemacht haben, um ihn mit leerem Tank im Feld abzustellen zerschlägt sich im Laufe der Zeit immer mehr.
Da sowohl meine Freundin als auch ich auf ein Auto angewiesen sind, wollen wir natürlich schnellstmöglich Ersatz.
Hierzu habe ich ein paar Fragen.
Habe damals beim Versicherungsabschluss angegeben, dass das Auto hinter einem abgeschlossenen Tor steht.
In der besagten Nacht stand der Wagen allerdings vor diesem Tor, weil dahinter ein Anhänger stand, den wir zum Transport benötigten.
Frage: Kann ich trotzdem mit einer Zahlung von der Versicherung rechnen? Mit dem Schlüsselbund wäre es für die Täter auch nicht schwer gewesen, das Tor aufzuschließen...
Der Wagen hat einen Neupreis von 8400,- € und ist/war 2,5 Jahre alt.
Laut DAT hat er noch einen Wert von 5080,- €. Dieser Wert stellt den Einkaufspreis für Händler dar und somit m.E. nicht den Wiederbeschaffungswert.
Frage: Welchen Wert ersetzt die Versicherung mir?
Laut Auskunft der DA-Direkt bin ich 3 Monate lang verpflichtet, das Auto zurück zu nehmen, wenn es denn wieder auftauchen sollte.
Frage: Bekomme ich auch nach diesen 3 Monaten erst Bescheid ob und wenn ja wieviel Geld ich erhalte? Oder erfahre ich das schon früher? Muss ja bei einem Neukauf ungefähr wissen, ob ich mit Geld von der Versicherung rechnen kann.
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiter helfen könntet.
Vielen Dank und viele Grüße
Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mals84
Naja um ehrlich zu sein, hab ich nicht unbedingt damit gerechnet, dass mein Wagen mal geklaut wird.
In meinen AKB stehen auch 14 Tage drin. Im Zweifel dürften die AKB ja eher Recht haben, als der Hotline-Mitarbeiter...
Danke für eure Hilfe.
Sorry, ich meinte natürlich nicht dich damit !!!
Das Kompliment war für die DA Direkt bestimmt..
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15 Antworten
@mals84
Hinsichtlich des Abstellortes mach dir mal keine Sorgen - Einfluss auf die Schadenregulierung wird das für dich nicht haben.
Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges - oder etwas einfacher umschrieben, in etwa den Wert, den du aufwenden musst, um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder anschaffen zu können. DAT ist nicht das Maß aller Dinge und DAT verkauft auch keine Fahrzeuge. Warte hier einfach die Wertermittlung ab, die deine Versicherung veranlassen wird.
Bei einem gestohlenen Fahrzeug gibt es eine Wartefrist, vor dessen Ablauf der Versicherer auch keine Zahlung leisten wird. Die Auskunft, dass du 3 Monate warten musst, dürfte mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlchkeit falsch sein. Diese "Wartefrist" gab es mal vor mehr als 30 Jahren (als Fahrzeugdiebstahl noch eher selten war) und wurde in den siebziger Jahren auf einen Monat nach Eingang der schriftlichen Schadenmeldung (wichtig) verkürzt.
Hmm...die Info habe ich eben von der Hotline der DA-Direkt erhalten.
Mein Gesprächspartner hat sich auch extra noch einmal erkundigt, weil er es selbst nicht so genau wusste.
Die Verpflichtung, dass ich das Auto innerhalb von 3 Monaten zurück nehme, ist ja noch annehmbar. Zur Not kann ich den Wagen ja dann verkaufen.
Aber wenn ich erst nach 3 Monaten eine Zahlungszusage bekommen würde, wäre ich schon aufgeschmissen.
Das hieße dann 3 Monate ohne Auto...
Aber schon mal vielen Dank für deine Infos!
*Wiederauffinden des Fahrzeugs
A.2.9.1 (1) Wird das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige wieder aufgefunden und sind Sie innerhalb dieses Zeitraums unter objektiv zumutbaren Anstrengungen in der Lage, das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet.
(2) Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefunden, zahlen wir für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer) von Ihrem Wohnsitz zu dem Fundort.
Eigentumsübergang nach Entwendung
A.2.9.2 Sind Sie nach A.2.9.1 nicht zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
*= Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) – zitiert: AKB – gültig ab 01. Oktober 2007 der DA Direkt
Gruss Delle
also ich habe damals ca 6 wochen gewartet (ca 2003) zwischen schadenmeldung und zahlungseingang.
da mir mein aber auf eigenes risiko mein wunschfahrzeug bestellte und inkl leihfahrzeug bis lieferung kostenlos entgegen kam, war das auch nicht so das problem.
der wagen wurde nach ca 8 wochen in NL sogar gefunden und gehoerte ab dann der versicherung.
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
*Wiederauffinden des Fahrzeugs
A.2.9.1 (1) Wird das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige wieder aufgefunden und sind Sie innerhalb dieses Zeitraums unter objektiv zumutbaren Anstrengungen in der Lage, das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet.
(2) Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefunden, zahlen wir für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer) von Ihrem Wohnsitz zu dem Fundort.
Eigentumsübergang nach Entwendung
A.2.9.2 Sind Sie nach A.2.9.1 nicht zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
*= Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) – zitiert: AKB – gültig ab 01. Oktober 2007 der DA Direkt
Gruss Delle
Das hört sich ja sehr viel besser an, als die Hotline Aussage!
Hast du einen Link von den AKB?
Danke!
Zitat:
Original geschrieben von Mals84
Das hört sich ja sehr viel besser an, als die Hotline Aussage!
Hast du einen Link von den AKB?
Danke!
http://www.da-direkt.de/.../Kraftfahrt_Versicherungsbedingungen.pdf
Zitat:
Original geschrieben von Mals84
Das hört sich ja sehr viel besser an, als die Hotline Aussage!
Hast du einen Link von den AKB?
Danke!
Entscheidend ist kein Link zu den aktuellen AKB (nach Recherchen vom Dellenzaehler: Stand 1.10.2007), sondern die deinem Vertrag zugrunde liegenden AKB, die dir bei Vertragsabschluß oder spätestens bei der Übersendung des Versicherungsscheines mal ausgehändigt wurden. Da solltest du selbst einmal nachlesen und als Fahrplanhilfe: schau unter § 13 Abs. 7 nach.
http://www.da-direkt.de/.../Kraftfahrt_Versicherungsbedingungen.jsp
schon peinlich, wenn man seine eigenen Vertragsbedingungen nicht kennt ...
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Original geschrieben von Mals84
Das hört sich ja sehr viel besser an, als die Hotline Aussage!
Hast du einen Link von den AKB?
Danke!
Entscheidend ist kein Link zu den aktuellen AKB (nach Recherchen vom Dellenzaehler: Stand 1.10.2007), sondern die deinem Vertrag zugrunde liegenden AKB, die dir bei Vertragsabschluß oder spätestens bei der Übersendung des Versicherungsscheines mal ausgehändigt wurden. Da solltest du selbst einmal nachlesen und als Fahrplanhilfe: schau unter § 13 Abs. 7 nach.
meinst du das steht etwas von drei Monaten ?
und wenn der Vertrag danach abgeschlossen wurde, sprechen wir da noch von § oder nicht etwa von Punkten und Unterpunkten .... ?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
meinst du das steht etwas von drei Monaten ?
und wenn der Vertrag danach abgeschlossen wurde, sprechen wir da noch von § oder nicht etwa von Punkten und Unterpunkten .... ?
Da steht mit Sicherheit nix von 3 Monaten und ich bin davon ausgegangen, dass der Chevrolet Kalos vom TE möglicherweise vor dem 01.10.07 angeschafft wurde und da standen in den AKB noch §§ und noch keine Aufzählungen in Form von Punkten/Unterpunkten.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
http://www.da-direkt.de/.../Kraftfahrt_Versicherungsbedingungen.jsp
schon peinlich, wenn man seine eigenen Vertragsbedingungen nicht kennt ...
Gruss
Delle
Naja um ehrlich zu sein, hab ich nicht unbedingt damit gerechnet, dass mein Wagen mal geklaut wird.
In meinen AKB stehen auch 14 Tage drin. Im Zweifel dürften die AKB ja eher Recht haben, als der Hotline-Mitarbeiter...
Danke für eure Hilfe.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
meinst du das steht etwas von drei Monaten ?
und wenn der Vertrag danach abgeschlossen wurde, sprechen wir da noch von § oder nicht etwa von Punkten und Unterpunkten .... ?
Da steht mit Sicherheit nix von 3 Monaten und ich bin davon ausgegangen, dass der Chevrolet Kalos vom TE möglicherweise vor dem 01.10.07 angeschafft wurde und da standen in den AKB noch §§ und noch keine Aufzählungen* in Form von Punkten/Unterpunkten.
Zitat Mals84
Der Wagen hat einen Neupreis von 8400,- € und ist/war 2,5 Jahre alt.
Zitat xAKBx
Entscheidend ist kein Link zu den aktuellen AKB (nach Recherchen vom Dellenzaehler: Stand 1.10.2007), sondern die deinem Vertrag zugrunde liegenden AKB
Dann sind wir uns ja ausnahmweise mal einig, wir beide.....
* Das weis ich von einem guten Freund, der hat echt Ahnung vom Versicherungsrecht. Wenn du mal ein echtes Problem hast und nicht weiter kommst, sende mir ruhig eine PN. Ich frage den dann und berichte dir. Hab auch schon sehr viel von ihm gelernt. Bleibt auch unter uns logen....
Zitat:
Original geschrieben von Mals84
Naja um ehrlich zu sein, hab ich nicht unbedingt damit gerechnet, dass mein Wagen mal geklaut wird.
In meinen AKB stehen auch 14 Tage drin. Im Zweifel dürften die AKB ja eher Recht haben, als der Hotline-Mitarbeiter...
Danke für eure Hilfe.
Sorry, ich meinte natürlich nicht dich damit !!!
Das Kompliment war für die DA Direkt bestimmt..
Mal ne blöde Frage, wieso zahlt die Versicherung
(2) Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefunden, zahlen wir für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer) von Ihrem Wohnsitz zu dem Fundort.
die Hin- und Rückfahrt mit der Bahn???????????????
Zurück komme ich doch mit dem Auto.