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Auto in Privatinsolvenz abgeben

Themenstarteram 29. März 2018 um 17:59

Hi,

wer kennt sich mit sowas aus?

Ich habe gerade das Insolvenzverfahren eröffnet und hatte gestern ein Gespräch mit meinem Insolvenzverwalter. Er meinte, dass er mir mein Auto zwar gerne überlassen würde, er aber verpflichtet ist dies zu verwerten, da ich es nicht für die Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen brauche. Mehr hat er zum Auto nicht gesagt, er wollte sich noch mal melden.

Habe einen Asta G, 18 Jahre alt, hat 273.000km runter. Er verliert Öl und Benzin. Ich musste diesen Monat zum TÜV und habe natürlich keine Plakette bekommen. Jetzt steht das Auto an der Straße und verschmutzt die Umwelt. Laut TÜV-Prüfer soll ich mit dem Auto noch maximal zur nächsten Werkstatt fahren.

Reparieren lassen kommt für mich nur in Frage, wenn ich das Auto dann auch behalten kann.

Wie läuft das nun ab in einer Insolvenz? Wenn ich das Auto abmelde dann darf es ja nicht an der Straße stehen oder? Aber verschrotten oder verkaufen/verschenken darf ich ihn auch nicht, oder doch? Ne andere Unterstellmöglichkeit habe ich nicht. Ist der Insolvenzverwalter irgendwie verpflichtet das Auto umgehend abzuholen, wenn er keinen TÜV mehr hat und die Umwelt schädigt?

Oder kann ich gar Hoffnung haben, dass ich das Auto unter den gegebenen Umständen doch behalten kann?

MfG

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22 Antworten

1. Wert des Fahrzeuges im jetzigen Zustand ermitteln z.B. durch Nachfrage bei Autohaus/Wertstatt (schriftlicher Beleg).

2. Dem Insolvenzverwalter anbieten, das Fahrzeug herauszukaufen.

3. Bezahlung des Fahrzeuges mit dem unpfändbaren Teil der Einkünfte.

4. Insolvenzverwalter wird froh sein, dass Auto nicht verwerten zu müssen.

O.

Themenstarteram 30. März 2018 um 12:59

Das lohnt sich ja nicht, weil das Auto nicht mehr fahrbereit ist. Ich müsste es also in die Werkstatt schleppen lassen, ein Gutachten machen lassen und es dann wieder zurück schleppen lassen. Da bin ich bestimmt schon bei 200 Euro. Dann noch Reparatur und Freikauf. Das kommt für mich nicht in Frage.

Nur es ist halt auch keine Lösung, dass er jetzt kaputt ohne TÜV und mit auslaufendem Benzin/Öl an der Straße steht. Wenn ich ihn abmelde dann darf er erst recht nicht an der Straße stehen.

Zitat:

@Sternenbande schrieb am 30. März 2018 um 14:59:43 Uhr:

Das lohnt sich ja nicht, weil das Auto nicht mehr fahrbereit ist. Ich müsste es also in die Werkstatt schleppen lassen, ein Gutachten machen lassen und es dann wieder zurück schleppen lassen. Da bin ich bestimmt schon bei 200 Euro. Dann noch Reparatur und Freikauf. Das kommt für mich nicht in Frage.

Nur es ist halt auch keine Lösung, dass er jetzt kaputt ohne TÜV und mit auslaufendem Benzin/Öl an der Straße steht. Wenn ich ihn abmelde dann darf er erst recht nicht an der Straße stehen.

Gutachten nicht notwendig, eine Schätzung des Fahrzeugwertes ist zureichend.

Frage den GV nach der Möglichkeit des Herauskaufes und wie der Kaufpreis ermittelt wird.

O.

Themenstarteram 30. März 2018 um 16:03

Ich habe ja mit einem Gerichtsvollzieher nichts zu tun.

Wenn das Auito nicht mehr fahrbereit ist, warum willst Du es denn behalten? Sei froh wenn es Dir kostenlos entsorgt wird.

Ich weiß aber aus eigener Erfahrung das selbst Hartz 4 Empfänger ein Auto haben dürfen. natürlich kein Flammnese aber im Wert von, ich glaube, 4.000€. Da wird Dein Astra ja bestimmt nicht annähernt dran kommen.

Themenstarteram 30. März 2018 um 16:20

Naja man kann das Auto ja reparieren, ist ja keine große Sache. Nur stecke ich jetzt eben kein Geld in ein Auto das mir hinterher weggenommen wird. Wieso sollte ich froh sein, wenn das Auto entsorgt wird? Meinst du für wenige Hundert Euro kriegt man ein besseres Auto?

Hartz IV Empfänger dürfen ihr Auto auch behalten, weil sie dieses für die Arbeitssuche brauchen. Das fällt bei mir als Rentner halt weg.

Zitat:

@Sternenbande schrieb am 30. März 2018 um 18:03:26 Uhr:

Ich habe ja mit einem Gerichtsvollzieher nichts zu tun.

Sorry, Verwechslung.

Aber die Situation bleibt gleich:

Insolvenzverwalter verwaltet das pfändbare Vermögen und verkauft die Sachen, die einen Erlös für die Insolvenzmasse ergeben.

Er ist Ansprechpartner für den Herauskauf.

O.

Themenstarteram 30. März 2018 um 17:19

Das Problem ist ja halt, dass der Insolvenzverwalter so lange braucht und das Auto jetzt undicht an der Straße steht.

Zitat:

@Sternenbande schrieb am 29. März 2018 um 19:59:27 Uhr:

Hi,

wer kennt sich mit sowas aus?

Ich habe gerade das Insolvenzverfahren eröffnet und hatte gestern ein Gespräch mit meinem Insolvenzverwalter.

MfG

Ich würde Dir dieses Forum empfehlen. Ist Bestandteil einer anerkannten Beratungsstelle:

http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/

Letztendlich hat der Insolvenzverwalter das letzte Wort. Die Frage ist halt, ob der Selbstbehalt (nicht pfändbarer Betrag) während der Insolvenz ausreichen würde, auch das defekte Fahrzeug zu reparieren und zu unterhalten, FALLS der Insolvenzverwalter sein ok geben würde.

Zuerst würde ich notfalls mit Panzertape dem Auto das Siffen abgewöhnen, bevor das Ordnungsamt oder ein "netter" Nachbar das mit dem Öl mitbekommt. Das Bussgeld sollte man sich nicht antun, zumal es nicht über die Insolvenz getilgt werden kann.

Ein Freund von mir hat kurz vor der Rente die Finger heben müssen, und ein eigenes Auto war nicht drin in der Zeit.

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