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Auto Kauf von Händler ohne Kaufvertrag

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 13:50

Hallo,

ich habe ein sehr großes Problem.

Habe mir für den Übergang ein Opel Astra G Coupé für 1400 € vot genau einem Monat gekauft.

Nun ja vor 2 Tagen hat mich das Auto stehen gelassen. Grund Pleulager (?) Motoschaden.

Das Auto ist jetzt Schrott und ich habe keinen Kaufvertrag abgeschlossen.

Der Händler hat gemeint er exportiert hauptsächlich nur Autos und wenn mal ein gutes dabei ist, inseriert er es und wollte keinen Kaufvertrag weil er auch keine Gewährleistung gibt. Was bei Händlern doch eh nicht geht oder?

Auf jeden Fall hat er mir nur eine Quittung ausgeschrieben.

Kann i ch mit dieser Quittung auf meine Gewährleistung zurückgreifen und ihm das Auto zurückbringen? Oder wird er es nicht zurück nehmen?

Ist mein Geld verloren? Hab ich eine Chance?

Kann mir jemand helfen?

 

Vielen lieben Dank.

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2016 um 22:45

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. Mai 2016 um 16:15:42 Uhr:

Natürlich steckt da immer ein Kauf dahinter, nur ohne etwas schriftliches funktioniert die Beweisbarkeit eben kaum.

Wenn er die Quittung hat, ist es gar kein Problem. Auch ohne Quittung wäre es sicherlich nicht schwer nachzuweisen, vom wem das Auto jetzt erworben wurde. Der TE hat natürlich recht auf Gewährleistung und die kann der Händler auch nicht wirksam ausschließen. Deswegen gehen fast alle, auch gute, Autos in den Export. Auch wenn er sich mit den Käufer einigt, wie im Falle des TE, muss er später dafür gerade stehen, falls der Käufer auf die hinterhältige idee, wie der TE jetzt, kommt, doch con seinem Recht Gebrauch zu machen. Der sollte so fair sein und sich an das abgesprochene Recht und nicht gesetzliche Regelung halten. Hätte man vom privat gekauft, wäre man auch auf den Kosten sitzen geblieben.

Müssten die Händler für Fahrzeuge ab 15-20 Jahre keine Gewährleistung geben und hätten wir keine hinterhältigen Käufer, die meinen auf die Gewährleistung verzichten zu wollen und später im Schadenfall nach Gewährleistung schreien, dann hätten wir heute noch sehr viele gut erhaltene und brauchbare, günstige Fahrzeuge.

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am 17. Mai 2016 um 13:54

An der Stelle wirst du kaum eine Chance haben.

Und ehrlich gesagt braucht man da auch kein Mitleid haben. Du wusstest das doch beim Kauf, dass es keine Gewährleistung gibt.

am 17. Mai 2016 um 14:09

Man kann kein Kauf ohne Kaufvertrag tätigen... Auch wenn man Kaugummi an dem Automat kauft, schließt man automatisch (konkludent) einen Kaufvertrag. :)

Hier liegt halt ein mündliches Vertrag vor. Gewährleistung kann der gewerblicher Händler nicht ausschließen, aber je nach Alter und Laufleistung, kann Lagerschaden als Verschleiß durchgehen.

am 17. Mai 2016 um 14:15

Natürlich steckt da immer ein Kauf dahinter, nur ohne etwas schriftliches funktioniert die Beweisbarkeit eben kaum.

am 17. Mai 2016 um 14:56

Naja. Haste eine Rechtsschutz und warst nicht alleine beim Kauf? Hast keine Rechtsschutz, wäre mir das Kostenrisiko eines Prozesses wohl zu hoch.

am 17. Mai 2016 um 14:59

In dem Fall hast Du sogar 2 Jahre Gewährleistung.

Andererseits, das Ding wird mehrfach die WElt umrundet haben und für 1400 kann man nichts weiter erwarten.

am 17. Mai 2016 um 15:02

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. Mai 2016 um 16:15:42 Uhr:

Natürlich steckt da immer ein Kauf dahinter, nur ohne etwas schriftliches funktioniert die Beweisbarkeit eben kaum.

Klar sollte TE Beweis liefern, daß der Vertrag zustande kam. Quittung über den Kaufpreis, eventuelle Zeugen, Verkaufsanzeige und KV von vorherigen Halter können dabei behilflich sein.

am 17. Mai 2016 um 15:05

Wenn du Privatperson bist, kann er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschliessen, das geht grundsätzlich so nicht, der Kaufvertrag spielt da keine Rolle, auch ein Kauf per Handschlag oder mündlich ist genauso gültig, als Nachweis hast du ja sogar die Quittung über deinen Kauf, wenn du noch einen Zeugen hast...

Genaueres wird dir da nur ein Anwalt sagen können, aber meiner Meinung nach ist man als Händler da nicht raus nur weil man keinen schriftlichen Kaufvertrag macht, er war dann eben mündlich. Deswegen verkaufen viele dieser Händler erst garnicht an Privatpersonen sondern nur an andere Gewerbetreibende weil nur dann die gesetzl. Gewährleistung ausgeschlossen werden kann.

Letztendlich wolltest du ein Schnäppchen machen, das ist jetzt in die Hose gegangen. Ob sich da Rechtsmittel lohnen, soweit mir bekannt ist eine einfache Rechtsberatung nicht teuer, dann weisst du auf jeden Fall mehr.

Dem Händler das Auto einfach so hinstellen geht auch nicht, wenn muss man ihm das Recht zur Nachbesserung einräumen ;-) Im Regelfall bei sowas bekommt man so oder so die volle Geldsumme nicht zurück, die 1 Monat Nutzung werden abgezogen.

Und je nach Laufleistung kann ein Lagerschaden aber auch als Verschleiss gewertet werden...

am 17. Mai 2016 um 22:45

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. Mai 2016 um 16:15:42 Uhr:

Natürlich steckt da immer ein Kauf dahinter, nur ohne etwas schriftliches funktioniert die Beweisbarkeit eben kaum.

Wenn er die Quittung hat, ist es gar kein Problem. Auch ohne Quittung wäre es sicherlich nicht schwer nachzuweisen, vom wem das Auto jetzt erworben wurde. Der TE hat natürlich recht auf Gewährleistung und die kann der Händler auch nicht wirksam ausschließen. Deswegen gehen fast alle, auch gute, Autos in den Export. Auch wenn er sich mit den Käufer einigt, wie im Falle des TE, muss er später dafür gerade stehen, falls der Käufer auf die hinterhältige idee, wie der TE jetzt, kommt, doch con seinem Recht Gebrauch zu machen. Der sollte so fair sein und sich an das abgesprochene Recht und nicht gesetzliche Regelung halten. Hätte man vom privat gekauft, wäre man auch auf den Kosten sitzen geblieben.

Müssten die Händler für Fahrzeuge ab 15-20 Jahre keine Gewährleistung geben und hätten wir keine hinterhältigen Käufer, die meinen auf die Gewährleistung verzichten zu wollen und später im Schadenfall nach Gewährleistung schreien, dann hätten wir heute noch sehr viele gut erhaltene und brauchbare, günstige Fahrzeuge.

..da wollte der Händler "schlauer" sein als der Verkäufer..

Dumm für den Händler, denn, es ist, wie meine Vorredner schreiben, selbstverständlich

ein Kaufvertrag entstanden und somit, muss er auch die gesetzl.Gewährleistung geben

bzw. für Mängel gerade stehen.

An Deiner Stelle würde ich umgehend einen Rechtsanwalt besuchen.

Denn, eine "Einigung" ausserhalb des "Rechts" könnte durchaus schwierig werden, so

wie der Händler wohl vorab schon reagiert hat.

Grüße

am 18. Mai 2016 um 10:01

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 18. Mai 2016 um 11:19:14 Uhr:

..da wollte der Händler "schlauer" sein als der Verkäufer..

Dumm für den Händler, denn, es ist, wie meine Vorredner schreiben, selbstverständlich

ein Kaufvertrag entstanden und somit, muss er auch die gesetzl.Gewährleistung geben

bzw. für Mängel gerade stehen.

An Deiner Stelle würde ich umgehend einen Rechtsanwalt besuchen.

Denn, eine "Einigung" ausserhalb des "Rechts" könnte durchaus schwierig werden, so

wie der Händler wohl vorab schon reagiert hat.

Grüße

Fairerweise für den Händler muss man sagen, man hat sich mündlich auf den Verzicht der Gewährleistung geeinigt. Der Händler rechnet somit die Gewährleistung in den Preis auch nicht mitein. Er hat den Käufer auch darauf hingewiesen das er nur an Export etc verkauft, weil er keine Gewährleistung auf die Fahrzeugen geben will/kann, wodurch auch der günstige Preis entsteht. Würde der Händler Gewährleistung geben wollen, wäre der Preis höher. Der TE war bereit auf die Gewährleistung zu verzichten um das Auto günstig erwerben zu können. Aber wenn es um Geld geht, hören die menschlichen Abmachungen auf und man fängt an irgendwelche Paragraphen zu zitieren.

@ conqueror333 : ist schon klaro, aber, so "doof " kann eigentlich kein Händler sein,

der ohne "Kaufvertrag" ein Fahrzeug verkauft um zu hoffen, dass der Käufer nicht

wiederkommt.

Dann soll' er doch lieber auf die paar EUS Gewinn, verzichten.

Ich finde es "damals" als das Gesetz rauskam, gar nicht mal sooo schlecht, denn, es

gab' einfach zu viele "schwarze" Schafe in Autohandel, die teilweise mit "Vorsatz"

defekte Autos verkauft hatten.

Vor allem die ganzen "kleinen" sprießenden Kiesplatzhändler, die meinten, so eine

schnelle Mark machen zu können und so eine ganze Branche in Verruf gebracht haben.

Auf der anderen Seite, haben es jetzt die ehrlichen Händler echt schwer, noch ein

Geschäft zu machen, denn, man steckt "nicht drinn" uns sodann kann aus dem "kleinen"

Gewinn schnell ein große Finanzielles Loch werden.

Irgendwie ien "Teufelskreis"..

Aber, zum Glück hat das Gesetz auch was positives, die ganzen "schwarzen" Schafe

werden langsam weniger, da der Kunde oft "recht" bekommt und somit der

"möchtgern" Händler "Pleite" geht.

Da habe ich einfach kein Mitleid..

Grüße

am 18. Mai 2016 um 10:16

Bei der Nachweisbarkeit hängt es maßgeblich davon ab, was für Informationen der Quittung zu entnehmen sind.

Da sehe ich noch lange nicht, dass das alles so eindeutig ist, wie es mancher gerne hätte.

am 18. Mai 2016 um 10:29

Aber wenn man einen alten Wagen günstig kaufen will, wird man auch oft enttäuscht, weil der Händler an einfach sich nicht traut Gewährleistung zu geben, weil im das Risiko viel zu hoch ist und im Falle eines Schadens seine Existenz auch daran hängt. Je älter das Autos desto riskanter ist es für den Händler, vor allem weil er an dem Auto auch nur ein paar hundert Euro verdienen kann. Habe mal ein Auto bis 1000€ gesucht und wurde oft von den Händler abgewiesen, weil sie an privat einfach nicht verkaufen wollten, obwohl die Fahrzeuge eine gute Substanz hatten und ich bereit war auf die Gewährleistung zu verzichten. An den Fahrzeugen waren nur paar Kleinigkeiten zu machen die ich selber erledigen würde. Jeder Händler meinte aber nur, die Menschen kommen mit den Spruch an "ok ich verzichte auf Gewährleistung, stehen dann später vor der Tür" . schließlich fande ich einen Händler der bereit war mir ein Fahrzeug zu verkaufen und hat auch darauf vertraut, dass ich nicht morgen vor seiner Tür stehe, was ich auch nicht tat.

Für mich ist es genauso betrug dem Händler vormachen zu wollen, man würde darauf verzichten und wenn doch was ist vor der Tür zu stehen. Schließlich kam der Händler einem entgegen und man konnte besonders günstig ein Auto kaufen, auf Kosten ded risikos. In dem Fall ist es ein schwarzes Käuferschaf :)

Autos in der Preisklasse kauft man nicht beim Händler. Für ihn ist es wirtschaftlich in der Tat ja kaum möglich daran Gewinn zu machen, da er die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen kann. Deshalb diese krummen Dinger. Also nächstes mal von privat kaufen. Da kann man in dem Preisbereich schon mal Gluck haben

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