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Auto kaufen - nur für Händler Export
Hallo,
ich möchte mir einen Audi 80 2.3 E zulegen und hätte einen passenden gefunden (aber noch nicht angeschaut bzw. Probe gefahren).
Den 80er verkauft ein Händler, jedoch nur an gewerbliche Händler / Export. Hab auch schon angerufen und nachgefragt warum, der Herr meinte wegen der Gewährleistung.
Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, dass ihn mein Onkel welcher selbstständig ist, jedoch kein Autohändler ist, kauft und ihn für 50€ mehr an mich weiter verkauft.
Nun wäre meine Fragen dazu:
1. Wäre das möglich bzw. muss dann mein Onkel mir die Gewährleistung geben? Abgesehen davon würde ich nie auf die Idee kommen bei einem 26 Jahre alten Auto Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
2. Muss er dabei sein oder reicht eine Vollmacht, dass ich im Namen seiner Firma das Auto kaufe? Wenn ja, wie müsste die aussehen?
Zum Auto ein paar Fakten
Audi 80
5 Zylinder 2,3 l 135 PS
Baujahr 1993
Automatik (leider)
TÜV neu
Sieht auf den Bildern gepflegt aus
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20 Antworten
Beim gewerblichen Verkauf an Privat MUSST du Gewährleistung geben.
Dein Onkel kann ihn kaufen und an dich verkaufen. Er muss dir Gewàhrleistung geben.
Musst sie ja nur nicht wahrnehmen... dem Familiensegen zuliebe.
Und: Bilder lügen - immer! Da verschwindet jede Delle und Roststelle. Selbst wenn man es garnicht vorhatte.
P.S.:
Bin nicht ganz sicher, aber ich meine eine Vollmacht für einen gewerblichen Kauf kann er dir nicht erteilen. Dazu müsstest du wohl in seiner Firma beschäftigt oder beauftragt sein.
Zitat:
@Bamako schrieb am 2. März 2019 um 00:24:19 Uhr:
Beim gewerblichen Verkauf an Privat MUSST du Gewährleistung geben.
Dein Onkel kann ihn kaufen und an dich verkaufen. Er muss dir Gewàhrleistung geben.
Musst sie ja nur nicht wahrnehmen... dem Familiensegen zuliebe.
Selbst wenn er nichts mit Autos am Hut hat? Er ist selbstständiger Containerdienstfahrer.
Gut ist eigentlich auch egal, weil ich die Gewährleistung weder von ihm noch von einem anderen Händler in Anspruch nehmen würde. Wenn nach 2 Wochen der Motor kaputt ist, dann ist es halt Pech. Kann schon mal bei einem älteren Auto passieren.
Zitat:
@kennykeks schrieb am 2. März 2019 um 00:31:07 Uhr:
Zitat:
@Bamako schrieb am 2. März 2019 um 00:24:19 Uhr:
Beim gewerblichen Verkauf an Privat MUSST du Gewährleistung geben.
Dein Onkel kann ihn kaufen und an dich verkaufen. Er muss dir Gewàhrleistung geben.
Musst sie ja nur nicht wahrnehmen... dem Familiensegen zuliebe.
Selbst wenn er nichts mit Autos am Hut hat? Er ist selbstständiger Containerdienstfahrer.
Gut ist eigentlich auch egal, weil ich die Gewährleistung weder von ihm noch von einem anderen Händler in Anspruch nehmen würde. Wenn nach 2 Wochen der Motor kaputt ist, dann ist es halt Pech. Kann schon mal bei einem älteren Auto passieren.
Und wenn er ein Bäckereigeschäft betreiben würde - ein Gewerbetreibender kann die Gewährleistung gegenüber einem Privatkäufer nicht ausschließen
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 2. März 2019 um 01:02:14 Uhr:
Zitat:
@kennykeks schrieb am 2. März 2019 um 00:31:07 Uhr:
Selbst wenn er nichts mit Autos am Hut hat? Er ist selbstständiger Containerdienstfahrer.
Gut ist eigentlich auch egal, weil ich die Gewährleistung weder von ihm noch von einem anderen Händler in Anspruch nehmen würde. Wenn nach 2 Wochen der Motor kaputt ist, dann ist es halt Pech. Kann schon mal bei einem älteren Auto passieren.
Und wenn er ein Bäckereigeschäft betreiben würde - ein Gewerbetreibender kann die Gewährleistung gegenüber einem Privatkäufer nicht ausschließen
Ist ja auch egal, alleine schon wie erwähnt wegen dem Familiensegen.
Geht dann eigentlich nur noch darum, ob er eine Vollmacht ausstellen dürfte. Halte ihn ungern von der Arbeit ab.
Moin,
es gibt auch die Möglichkeit das der Händler "im Kundenauftrag" verkauft, da ist er auch raus aus der Gewährleistung. Musst halt mal mit ihm reden.
Gruß jaro
Zeitaufwand dürfte für Deinen Onkel ja begrenzt sein. Du holst den Vertrag, hälst ihn ihm unter die Nase und bringst in unterschrieben und mit Fa-Stempel zurück. Alternativ geht das auch postalisch, Umschlag und Marke schlecken kannst Du ja übernehmen.
Zitat:
@Railey schrieb am 2. März 2019 um 10:50:50 Uhr:
Zeitaufwand dürfte für Deinen Onkel ja begrenzt sein. Du holst den Vertrag, hälst ihn ihm unter die Nase und bringst in unterschrieben und mit Fa-Stempel zurück. Alternativ geht das auch postalisch, Umschlag und Marke schlecken kannst Du ja übernehmen.
Naja idealerweise würde ich ihn mir anschauen und wenn er passt gleich mitnehmen. Sind halt doch fast 200 km (einfach)
Zitat:
@jaro66 schrieb am 2. März 2019 um 10:42:44 Uhr:
Moin,
es gibt auch die Möglichkeit das der Händler "im Kundenauftrag" verkauft, da ist er auch raus aus der Gewährleistung. Musst halt mal mit ihm reden.
Gruß jaro
... und beim ersten Problem haut ihm der Privatkäufer den "Kundenauftrag" um die Ohren.
Klar, mit dieser Masche wird viel getrickst, aber in diesem Fall wäre der Händler schön blöd wenn er das machen würde.
"Und wenn er ein Bäckereigeschäft betreiben würde - ein Gewerbetreibender kann die Gewährleistung gegenüber einem Privatkäufer nicht ausschließen."
Das ist nur bedingt richtig. Wesentliches Merkmal: der Gegenstand, der vom Gewerbetreibenden verkauft wird, muss von ihm gewerblich genutzt worden sein.
Hier kann der Onkel also als Gewerbetreibender das Auto kaufen (geht auch mit Vollmacht, ganz ohne Beschäftigungsverhältnis), das Auto aber nicht betrieblich nutzen und auch nicht betrieblich aktivieren - und dann als Privatmann ohne Gewährleistung weiterverkaufen.
Ich bin mit meinem Onkel auf die Idee gekommen, dass er anruft und verhandelt. Der Händler ihm einen Kaufvertrag zu faxt (Alternative e-Mail) und er ihn unterschreibt.
Anschließend fahr ich mit dem Kaufvertrag zum Händler, schau mir das Auto an und nimm das Auto mit bzw. zerreiß den Vertrag einfach wieder, je nachdem obs Auto passt oder nicht.
Wenn ich ihn mit nehme verkauft mein Onkel ihn mir einfach für 50 € mehr
Dein Onkel kann ihn dir auch einfach „schenken“. Mündlich reicht hier auch aus. Sowieso hast du bezahlt, besitzt den Brief etc. Man kann es sich auch unnötig kompliziert machen...vor allem innerhalb der Familie und bei dem eher geringen Wert
Zitat:
@rebel X schrieb am 2. März 2019 um 22:21:07 Uhr:
Dein Onkel kann ihn dir auch einfach „schenken“. Mündlich reicht hier auch aus. Sowieso hast du bezahlt, besitzt den Brief etc. Man kann es sich auch unnötig kompliziert machen...vor allem innerhalb der Familie und bei dem eher geringen Wert
Zugegeben, auf schenken wäre ich gar nicht gekommen.
Eigentlich keine blöde Idee.
Hauptsächlich geht's mir aber immer noch darum, dass mein Onkel nicht extra soweit mit fahren muss zwecks Kaufvertrag.
Idealerweise natürlich, dass ich nicht 2 mal hin und her fahren muss
Die wenigsten Händler wollen übrigens den Gewerbeschein sehen... die wollen nur, dass der Käufer zusichert, als Gewerbetreibender zu kaufen.
Zumindest bei größeren Händler reicht die USt-ID. ... aus Deutschland immer DExxxxxx. das reicht den meisten, man kann dann in der öffentlichen Datenbank einfach prüfen ob ID. mit Käufer übereinstimmt ...also sofern müsste dein Onkel nur die Nummer mit auf den Kaufvertrag schreiben ..
Dein Onkel kommt nur für den Ausschluss der Gewährleistung ins Spiel, ob ihr dann untereinander noch mal einen Vertrag macht ist eure Sache und interessiert erstmal keinen.
Grundsätzlich würde ich es aber empfehlen... ist ja nur ein mobile Muster, ein paar Unterschriften und ihr alle seid safe ... extra Geld muss nicht fließen, es sei denn du magst deinen Onkel damit einen Dank ausdrücken..