1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Auto Kaufvertrag ungültig wegen restlicher Komplettzahlung statt Rate?

Auto Kaufvertrag ungültig wegen restlicher Komplettzahlung statt Rate?

Themenstarteram 7. August 2024 um 19:51

Hi zusammen,

folgendes Situation zwischen Käufer und Verkäufer innerhalb der Familie.

Privater Autokauf, der schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, mit einem Standardvordruck aus dem Internet. (Mobile/ADAC/etc.)

Das ganze wurde in Raten vereinbart, die auch bisher alle gezahlt wurden, monatlich. Es gibt kein einziges Mal einen Zahlungsverzug. 1/3 der Kaufsumme sind mit der Rate dadurch schon gezahlt worden. Die restlichen 2/3 stehen noch aus und laufen laut Vertrag mit der Rate weiter.

Fahrzeugbrief war beim Käufer, wegen Anmeldung etc. Wurde vergessen, dem Verkäufer wieder in seine Obhut zu geben. Ist natürlich nicht gut und schusselig, aber wegen Zeitmangel und neuem Job.

Jetzt gab es einen Streit und Verkäufer fordert den Fahrzeugbrief, weil er es leit war, zum zweiten Mal zu erinnern. (Verständlich) Daraufhin gab es ne 2-Tagesfrist und der Käufer hat in Reaktion, weil er keinen Stress mehr damit wollte, den restlichen vollständigen Kaufbetrag überwiesen (Die 2/3 die noch offen waren). Nächste Rate wäre erst im folgenden Monat fällig.

Der Verkäufer behauptet nun, das Auto verkaufen zu wollen, da durch die Zahlung der kompletten restlichen Kaufsumme (2/3), die er wieder zurücküberweisen will an den Käufer der Vertrag nichtig sein würde. Weil ja auf Raten vereinbart wurde. Von einer Sonderzahlung oder Abschlussrate steht im Vordruck nichts.

Im Vertrag selber steht "Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers."

Was kann der Käufer nun tun? Er möchte das Auto behalten und ist darauf angewiesen, hatte diverse Kosten schon (Reparaturen, Versicherungen, Wartungen etc.).

Ist der Vertrag nichtig/ungültig, weil die "Ratenzahlung" durch Komplettüberweisung gebrochen wurde? Kann der Verkäufer das Auto verkaufen, obwohl es keinen Zahlungsrückstand gab sobald er den Fahrzeugbrief wieder hat? Und darauf besteht der Vertrag wäre nichtig dadurch?

Kann auf die Ratenzahlung weiter bestanden werden vom Käufer, sobald er seine 2/3 wieder zurückerhält?

Ähnliche Themen
41 Antworten

Da ist nur ärztlicher Rat gefragt ....

Themenstarteram 7. August 2024 um 20:33

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2024 um 21:55:36 Uhr:

Da ist nur ärztlicher Rat gefragt ....

Leider hilft das hier wenig weiter, Verkäufer redet sich immer in Rage und hört auf nichts.

Ich glaube der Punkt ist nun der: Einmalzahlung nicht akzeptiert, gut. Dann wird Ratenzahlung weiter gezahlt, da bisher kein Vertragsbruch besteht, weil Ratenvereinbarung.

Der Verkäufer kann doch jetzt nicht einseitig, aus "Trotz" darauf bestehen, das Auto verkaufen zu wollen, obwohl wie vereinbart gezahlt wird? Den Fahrzeugbrief wird umgehend dem Verkäufer ausgehändigt.

Dann würde ich den Verkäufer damit solange reizen bis der Notarzt kommen muss. Den Brief (ZB Teil 2) würde ich als Käufer stur behalten. Wenn die restlichen Raten inkl. Zinsen (sofern solche vereinbart waren) auf einmal gezahlt wurden, sind alle Verbindlichkeiten inkl. Vorfälligkeitsschaden auf jeden Fall beglichen und der Darlehensteil des Kaufes durch Erfüllung erloschen. Wenn der Verkäufer also die Raten (inkl. Zinsen) jetzt nicht haben will, dann ist das sein Problem und es berechtigt unter geistig normalen Menschen nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Wurde das Geld vom Verkäufer denn zurückgegeben?

Themenstarteram 7. August 2024 um 21:48

Das Geld, also die Einmalzahlung wird zurücküberwiesen. Ob die Rate dabei ist, ist noch nicht klar, das steht die Tage fest. Denke erstmal nicht.

Sehe auch, dass es mit kompletter Zahlung erfüllt ist, aber der Verkäufer sieht darin einen Vertragsbruch, weil Ratenzahlung vereinbart wurde. Da ist einfach nicht gut Reden mit dem Verkäufer, wenn kein Verständnis da ist.

Echt schwierig.

Das ist der ärztliche Teil, genauer gesagt der für den Psychiater. Wird der Verkäufer nicht gerne hören, ist aber so.

Die Rückzahlung kannst du deinerseits ja wieder überweisen. Mal sehen wie oft es sich im Kreis dreht.

Zulassungsbescheinigungen beide Teile behalten! Und das Auto auch. Telefonnummer blocken.

Falls er das Geld zurücküberweist wieder überweisen und bei der eigenen Bank eine Umsatzsperre über diesen Betrag veranlassen.

Der Verkäufer hat sie doch nicht mehr alle. Hat doch sein Geld. Damit ist der Kaufvertrag erfüllt. Selbst Kreditverträge können vorzeitig zurückgezahlt werden. Warum sollte so ein Spezi dann das Recht haben, auf die Ratenzahlung zu beharren? Krank.

Ich hätte Spaß daran, den Spezi solange zu reizen, bis er einen Herzinfarkt bekommt...

Einfach machen lassen. Rein rechtlich kann er nichts machen, Auto vollständig bezahlt, Papiere stehen dem Käufer zu. Was soll der Troll da machen...außer nerven.

Auf gar keinen Fall würde ich Fahrzeugpapiere zurückgeben und die Ratenzahlung wieder aufnehmen.

Erstens wird es nicht vor Gericht kommen und wenn dann besteht das Risiko einzig darin, das der Spezi auf seinen Geisteszustand geprüft wird...

Auto bezahlt - Vertrag erfüllt. Mehr ist nicht zu sagen.

Hat der Verkäufer vielleicht schon einen neuen Käufer gefunden, der jetzt vielleicht mehr bezahlt? Gerade in der Familie sollte diese Info doch raus zu bekommen sein ;-)

Das wird sowas wie eine "Machtfrage" und "die Füße unter meinem Tisch" sein. Da braucht man nicht nach einem Sinn suchen. ...

Wenn man sich bei der weiteren Diskussion ausschließlich zum Aspekt „Finanzierung“ äußern und die Ursachenforschung und Doktorspiele einstellen würde, endet der Tag für alle glücklich.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Werden für die Raten auch Zinsen fällig? Ich konnte dazu zwar Fremdannahmen aber noch nichts vom TE lesen.

Wenn Zinsen fällig sind, wurden die bei der Einmalzahlung berechnet und mit gezahlt, also entschädigt?

Wenn keine Zinsen fällig sind dann verstehe ich das Theater nicht außer der hat wirklich einen gefunden der mehr bezahlen will.

Wenn er auf Raten besteht würde ich das einfach weiter machen, schlechter stellst dich ja damit nicht.

ZUB zusenden würde ich ohne anwaltliche Beratung nicht machen.

Ich weiß nicht ob die Weigerung hier rechtlich eine Kündigung des Vertrages und Rückgabe der Sache auslösen würde. Hier wurden ja bereits 1/3 bezahlt und der Schuldner ist ja nicht unwillig zu zahlen aber der Vertrag ist gestört.

Ich würde sagen das so der Fall nicht so einfach ist.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. August 2024 um 09:41:37 Uhr:

 

Wenn er auf Raten besteht würde ich das einfach weiter machen, schlechter stellst dich ja damit nicht.

Den Gesamtbetrag auf ein Tagesgeldkonto einzahlen und dann die Raten per Terminüberweisungen / Dauerauftrag zahlen, bis das Konto leer ist.

Dann hat der Zahler seine Ruhe und der Empfänger seine Ratenzahlung.

Themenstarteram 8. August 2024 um 13:50

Zitat:

@benprettig schrieb am 8. August 2024 um 08:21:54 Uhr:

Zulassungsbescheinigungen beide Teile behalten! Und das Auto auch. Telefonnummer blocken.

Falls er das Geld zurücküberweist wieder überweisen und bei der eigenen Bank eine Umsatzsperre über diesen Betrag veranlassen.

Der Verkäufer hat sie doch nicht mehr alle. Hat doch sein Geld. Damit ist der Kaufvertrag erfüllt. Selbst Kreditverträge können vorzeitig zurückgezahlt werden. Warum sollte so ein Spezi dann das Recht haben, auf die Ratenzahlung zu beharren? Krank.

Ich hätte Spaß daran, den Spezi solange zu reizen, bis er einen Herzinfarkt bekommt...

Einfach machen lassen. Rein rechtlich kann er nichts machen, Auto vollständig bezahlt, Papiere stehen dem Käufer zu. Was soll der Troll da machen...außer nerven.

Auf gar keinen Fall würde ich Fahrzeugpapiere zurückgeben und die Ratenzahlung wieder aufnehmen.

Erstens wird es nicht vor Gericht kommen und wenn dann besteht das Risiko einzig darin, das der Spezi auf seinen Geisteszustand geprüft wird...

Auto bezahlt - Vertrag erfüllt. Mehr ist nicht zu sagen.

Sehe auch, das durch die Komplettzahlung der Vertrag erfüllt ist. Habe jetzt neu gelesen, das der Verkäufer die Einmalzahlung nicht akzeptieren muss. Also aus Käufersicht, dann Rate weiter. (Wer will schon Rate, statt alles direkt?)

Aber der Verkäufer kann jetzt nicht sagen, er überweist die komplette Kaufsumme zurück und somit gehört ihm das Auto wieder komplett. Das ist doch Vertragsbruch seinerseits und eine einseitige Rücktrittserklärung die keine Grundlage hat, da der Käufer kaufwillig ist und bisher auch die Rate zahlt, seinen Teil des Vertrages akzeptiert. Somit hätte er doch ein Anrecht auf Schadensersatz?

Was ist mit der Frist für den Fahrzeugbrief Teil 2, die der Verkäufer gesetzt hat? Das macht einen echt Bauchschmerzen, weil dann die Unsicherheit beim Käufer besteht. Da auf den Verkäufer kein Vertrauen ist, wenn er so reagiert.

Es soll nur so gut es geht abgehandelt werden, der Käufer will einfach keine Probleme mehr mit dem Thema und das Auto haben, auch wenn in Raten zahlen (Obwohl er es komplett zahlen kann)

Themenstarteram 8. August 2024 um 13:54

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. August 2024 um 09:41:37 Uhr:

Werden für die Raten auch Zinsen fällig? Ich konnte dazu zwar Fremdannahmen aber noch nichts vom TE lesen.

Wenn Zinsen fällig sind, wurden die bei der Einmalzahlung berechnet und mit gezahlt, also entschädigt?

Wenn keine Zinsen fällig sind dann verstehe ich das Theater nicht außer der hat wirklich einen gefunden der mehr bezahlen will.

Wenn er auf Raten besteht würde ich das einfach weiter machen, schlechter stellst dich ja damit nicht.

ZUB zusenden würde ich ohne anwaltliche Beratung nicht machen.

Ich weiß nicht ob die Weigerung hier rechtlich eine Kündigung des Vertrages und Rückgabe der Sache auslösen würde. Hier wurden ja bereits 1/3 bezahlt und der Schuldner ist ja nicht unwillig zu zahlen aber der Vertrag ist gestört.

Ich würde sagen das so der Fall nicht so einfach ist.

Zinsen gibt es nicht, auch keine Entschädigung. Dies wurde im Vertrag nicht festgehalten. Es gibt auch niemanden der mehr bezahlen will. Das Autohaus hätte sogar viel weniger genommen.

Verkäufer denkt nun, das es einen Vertragsbruch gibt, weil nicht in Raten, sondern alles direkt gezahlt wurde. Es gibt eine 2-Tages Frist für den ZUB.

Käufer will kein Kündigung des Vertrages auslösen, durch die Frist.

Wenn also mit der Rückgabe des ZUB alles bleibt, wird er es so machen. Nur Verkäufer schrieb zuletzt, das er alle Papiere wieder haben will und die Komplettsumme zurücküberweist. Aber dadurch löst doch der Verkäufer einen Vertragsbruch aus?

Oh man was fürn Hirni, was will er denn verdammt noch mal damit bezwecken wenn er nicht mal Geld mit den Raten (Zinsen wurden ja nicht vereinbart) damit verdienen kann.

Ich als VK wäre froh wenn ich die Kohle sofort hätte und mich mit dem Scheiß nicht mehr beschäftigen müsste und ich die Kohle sofort verprassen könnte?

Kapier wer will.

Kommen wir auf das vertragliche zurück.

Ich würde sagen das er das so hinnehmen müsste da ihm dadurch ja kein Schaden entstanden ist, im Gegenteil, er kann das Geld direkt anlegen und so Geld verdienen.

Wenn im Vertrag eine Sofortzahlung nicht ausgeschlossen ist gehe ich davon aus das die Einmalzahlung die Raten ersetzen kann.

Aber was nützt dir meine Meinung? Wenn der VK das so nicht haben will dann musst du es drauf ankommen lassen.

Sag ihm das du das so händeln willst und nicht anders, er bekommt die Kohle und du behältst die Papiere. Ende.

Wenn er das nicht will kann er ja klagen. Ich glaub kaum das er es darauf ankommen lassen würde.

Wenn du dir total unsicher bist bleibt dir leider nur ein Anwalt.

Rechtsberatung bei der wir hier so langsam sind, wird hier nicht gern gesehen.

Ähnliche Themen