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Auto könnte nicht zugelassen werden

Themenstarteram 31. März 2015 um 16:57

Hallo gemeinde

 

Habe ein problem

Wollte heute mein Auto zulassen ging aber nicht weil Fahrzeug vom Vorbeziter

nicht abgemeldet wurde laut aussage der zulassungstelle

Bräuchte die alten schilder aber die sind nicht vorhanden

das komische daran das auto hatte seit 2014 keinen TÜV mehr

Jetzt weiß ich nicht ob ich zu Polizei gehen soll Papiere und Kaufvertrag habe ich vom

Händler bekommen

P.s. Habe heute neuen TÜV gemacht

Beste Antwort im Thema

Zitat:

P.s. Habe heute neuen TÜV gemacht

Per Anhänger zum TÜV?

Oder mit welchen Kennzeichen fährst du rum?

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Sinnvollerweise solltest du zunächst einmal den Vorbesitzer des Fahrzeugs kontaktieren und ihn bitten, das Fahrzeug abzumelden.

Falls du bereits im Besitz Fahrzeugpapiere bist (solltest du eigentlich, denn sonst wärst du ja nicht auf die Idee gekommen, das Fahrzeug auf dich zuzulassen) kannst du die Abmeldung aber auch selbst vornehmen.

Themenstarteram 31. März 2015 um 17:14

ist ein wenig kompleziert weil der Händeler den wagen selbst gekauft hat und ich den Händler

hatte ihn angerufen und ihm das erklärt seine Antwort war er muss selbst erst bei seinen Akten schauen

irgendwie ist da der wurm drinn

P.s. Wie soll ich den Vorbesitzer kontaktieren wenn ich keine Telefonnummer habe

steht zwar der Name und die Adresse drauf

am 31. März 2015 um 17:18

Zitat:

@Drahkke schrieb am 31. März 2015 um 18:59:39 Uhr:

 

Falls du bereits im Besitz Fahrzeugpapiere bist (solltest du eigentlich, denn sonst wärst du ja nicht auf die Idee gekommen, das Fahrzeug auf dich zuzulassen) kannst du die Abmeldung aber auch selbst vornehmen.

Abmeldung gibt es aber in aller Regel nur mit Schildern und der Entstempelung dieser.

Darin besteht wohl das Problem.

Zitat:

@Gohstdad schrieb am 31. März 2015 um 19:14:52 Uhr:

ist ein wenig kompleziert weil der Händeler den wagen selbst gekauft hat und ich den Händler...

Wie soll man das verstehen? :confused:

Ist die Übernahme schon durch?

Themenstarteram 31. März 2015 um 17:29

ja genau

Aber die Adresse des letzten Halters steht doch in den Papieren.....

Als erstes würde ich mal den Händler/Verkäufer kontaktieren was der dazu meint.

Er hat dir schließlich das Auto verkauft, also ist er erst mal dafür zuständig.

Und ohne TÜV kann das Auto sowieso nicht zugelassen werden.

Tja, man könnte aber auch die ZUB II mal umdrehen. Da steht in der Regel, ob ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt worden ist.

Ansonsten darfst Du Deiner Zulassungsstelle sicherlich Glauben schenken, denn alle Zulassungstellen müssen in der Zwischenzeit direkt eine Verbindung zum Kraftfahrtbundesamt haben. Somit sind alle Angaben doch sehr zügig einsehrbar.

Ich verstehe nicht, warum Du damit zur Polizei willst, was hat Deiner Meinung nach die Polizei damit zu tun.

Wende Dich doch vernünftiger Weise an die Person, die Dir das Fahrzeug verkauft hat.

Zitat:

P.s. Habe heute neuen TÜV gemacht

Per Anhänger zum TÜV?

Oder mit welchen Kennzeichen fährst du rum?

am 31. März 2015 um 18:05

Könnten Kurzzeitkennzeichen sein oder gar keine.

Zu zwei Dingen gibt es Ausnahmen, das ist die Fahrt zu Zulassungsstelle und zur HU.

Damit wird das Henne-Ei Prinzip umgangen, immer nach dem Motto, ohne HU keine Zulassung und ohne Zulassung keine HU.

Ich denke mal der TE hat einiges zu klären, bzw. zu erklären. :D

Themenstarteram 31. März 2015 um 18:41

Danke für die Antworten und Meinungen

Klarstellung habe das Fahrzeug am 25.03.2015 ohne TÜV (2014 abgelaufen) von einem Händler gekauft habe alle Papiere wie Kaufvertag Fahrzeugschein und Brief

habe das fahrzeug mit Überführungkennzeichen über 200km nach hause gefahren

habe heute Fahrzeug neuen TÜV gemacht und wollte es anmelden

doch das ging nicht weil Fahrzeug noch angemeldet ist

so nach aussage der zulassungstelle brauche ich die schilder oder von der Polizei eine

bescheinigung das die Schilder entweder verloren oder gestohlen wurde

am 31. März 2015 um 21:32

Zitat:

.........oder von der Polizei eine bescheinigung das die Schilder entweder verloren oder gestohlen wurde ..........

Hm, dann hast du die Wahl zwischen - Falscher Versicherung an Eides statt § 156 StGB- und -Vortäuschen einer Straftat § 145d StGB- ;)

Verlorene Kennzeichen sind der Polizei egal, das sollte über die Zulassungstelle laufen. Erklärung erfolgt i.d.R. an Eides statt.

Kennzeichen gestohlen, zuletzt gesehen wann wo wie und von wem?

Da musst du dir einiges zusammenlügen ........ -> Straftat vorgetäuscht

Den Fall würd ich doch dankend in die Händlerhand geben.

Er ist dein Vertragspartner, der Kiste fehlt eine zugesicherte Eigenschaft bzw. hat sie eine zuviel :D - . das sollte zu seinem Problem werden.

Schöne Scheiße... Der alte Besitzer kann sein fahrzeug nicht abmelden, weil er die Papiere nicht mehr hat, und zahlt weiterhin Steuern. Der neue Besitzer kann es nicht anmelden, weil er die Kennzeichen nicht hat...

Ich kann es nur vermuten. Am wahrscheinlichsten ist es, das der Händler vergessen hat den Wagen abzumelden und die Kennzeichen weg geworfen hat. Am einfachsten ist es, wenn das die Polizei oder das Straßenverkehrsamt den alten besitzer anschreibt. Die adresse dürfte denen bekannt sein. Immerhin hat er ebenfalls ein Interesse an der Ummeldung seines ehemaligen Fahrzeugs.

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