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Auto länger abgemeldet, auf welchem Wege zum TÜV bekommen ?
Hi Leute
ich habe hier einen Wagen der schon etwas über 6 Jahre abgemeldet ist, und diesen Möchte ich beim TÜV vorführen.
Wie gehe ich da vor ?
Doppelkarte der Versicherung und dann zum TÜV Fahren ?
Kurzzeitkennzeichen ?
Oder zum TÜV hin ziehen (Abschleppen)
Die entwerteten Kennzeichen sind noch vorhanden.
Danke !
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29 Antworten
Zitat:
Doppelkarte der Versicherung und dann zum TÜV Fahren ?
Genau so.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Kurzzeitkennzeichen ginge auch, ist aber wahrscheinlich teurer in der summe..
Zitat:
Oder zum TÜV hin ziehen (Abschleppen)
Das solltest du tunlichst unterlassen. Es gibt da einen unterschied zwischen abschleppen und schleppen.
Eine alternative wäre noch einen autotransportanhänger zu mieten. Da brauchst dann halt den geeigneten führerschein sowie ein passendes zugfahrzeug.
Ich würd' die erste variante wählen.
Zitat:
@Hacki81 schrieb am 27. April 2016 um 18:14:29 Uhr:
Zitat:
Doppelkarte der Versicherung und dann zum TÜV Fahren ?
Genau so.
Zitat:
@Hacki81 schrieb am 27. April 2016 um 18:14:29 Uhr:
Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Kurzzeitkennzeichen ginge auch, ist aber wahrscheinlich teurer in der summe..
Zitat:
@Hacki81 schrieb am 27. April 2016 um 18:14:29 Uhr:
Zitat:
Oder zum TÜV hin ziehen (Abschleppen)
Das solltest du tunlichst unterlassen. Es gibt da einen unterschied zwischen abschleppen und schleppen.
Eine alternative wäre noch einen autotransportanhänger zu mieten. Da brauchst dann halt den geeigneten führerschein sowie ein passendes zugfahrzeug.
Ich würd' die erste variante wählen.
Und die Entwerteten Schilder bleiben dran ?
Gruß
Du musst dir das Kennzeichen, also die buchstaben und zahlenkombi, bei der zulassungsstelle zuteilen lassen.
Wenn das Kennzeichen zwischenzeitlich nicht an jemand anderes vergeben wurde, kannst du die schilder also benutzen, musst dann halt nur drum bitten dass genau daszugeteilt wird. Ansonsten kriegst ne neue nummer und musst dir neue schilder machen lassen...
Wobei komme ich denn billiger weg? Mal die Anhänger Möglichkeit weggelassen??
Du kommst am günstigen indem du mit dem Auto innerhalb deines Zulassungsbezirkes auf direktem Wege zum TÜV fährst.
Das mit dem direkt zum tüv meinte ein bekannter das geht nicht....
Bekommt der nur eine normale tüv Vorführung oder schauen die dann strenger nach?
Zitat:
Das mit dem direkt zum tüv meinte ein bekannter das geht nicht....
Warum fragst du dann hier, scheinst ja experten zu haben die sich auskennen.
Ich hab ne idee: Ruf bei deiner Zulassungsstelle oder Versicherung an.
Zitat:
Bekommt der nur eine normale tüv Vorführung oder schauen die dann strenger nach?
Normaler TÜV - ab 7 jahren gibt's eine Vollabnahme. Da wird aber imho auch nicht genauer hingeguckt als sonst, da gehts nur um mehr papierkram.
Gruß
Mit Kurzzeitkennzeichen geht nicht da kein Tüv.
Doch, das geht.
Man darf mit dem KZK nur nicht mehr quer druch die republik fahren, wenn der wagen keine gültige HU hat. Es gelten die gleichen einschränkungen wie bei der fahrt mit entstempeltem kennzeichen. Also eher witzlos.
So ist es. Warum immer alles in Feage gestellt wird versteh ich nicht. Weshalb wird da erst gefragt ?!??!
Hi,
das mit den entstempelten Kennzeichen geht.
Soweit mir bekannt, auch ohne Zuweisung der Zulassungsstelle, wenn du den Fahrzeugbrief hast in dem dieses Kennzeichen als letztes drin steht.
Nur mit der Versicherung solltest du abklären, weil es die Doppelkarte ja nich mehr gibt, müsstest ja was schriftliches von den haben.
Und lass dich nicht außerhalb des direkten Weges zum Tüv erwischen
Das mit dem KZK ohne TÜV ging bei uns jedenfalls nicht
Seid 2015 darf ein Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU benutzt werden, da gabs ne änderung soweit ich weiß.
2013 hab ich meinen 90er auch ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen Quer durch die Republik heim geholt, das darf man jetzt nicht mehr.
Die wollten glaub ich vermeiden das gewisse Show-Cars immer mit Kurzzeitkennzeichen zu Veranstaltungen gefahren werden (Ohne HU versteht sich)
Mfg