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Auto mit Chiptuning verkaufen
Hallo zusammen!
Folgendes Problem: da ich die nächsten Wochen auf ein neues Auto umsteige, möchte ich mein altes verkaufen, welches ein Chiptuning verbaut hat, es ist ein Audi A4 Avant 1.9 tdi von 2003, frisch tüv, Laufleistung 220.000 km Restwert ca. 1500 bis 2000 € hätte ich geschätzt.
Nun möchte ich das Auto loswerden, ohne im Nachhinein noch belangt werden zu können, dazu hätte ich 4 taktiken erarbeitet, welche findet ihr am besten?
1.Schrott. Karre weg. Kein Stress. Wert vlt noch 200€
2. Auf ebay ein originales Steuergerät kaufen und das gechippte ersetzen, dabei wirft sich die frage auf, ob da was neu angelernt werden muss (Wegfahrsperre oder ähnliches?), da müsste ich dann leider eine Werkstatt um Hilfe bitten.
3. Das Auto OHNE Steuergerät verkaufen, im Kaufvertrag angeben, dass es für eine nicht definierbare Zeit gechippt war (ich weiß tatsächlich nicht wielange, war der Vorbesitzer). Somit wären alle Beweise vernichtet oder sehe ich das falsch?
Oder aber:
4. Im Kaufvertrag angeben, dass der Wagen Leistungsgesteigert ist, keine Garantie etc. Allerdings wäre im Schadensfall ja das Datum der Softwareänderung auslesbar und ich könnte im Nachhinein noch wegen Steuerhinterziehung zur Kasse gebeten werden, gar kein Bock...
Was meint ihr?
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17 Antworten
1. Unnötig Geld versenken.
2. Auch gebrauchte Steuergeräte sind auf das Fahrzeug zu codieren.
3. Ein Auto ohne Steuergerät wird schwer zu verkaufen sein, weil nicht fahrbereit.
4. Verkauf als Privatverkäufer mit ordentlichem Ausschluss der Gewährleistung und unter wahrheitsgemäßer Angabe aller bekannten Fehler, Mängel, Tuningmaßnahmen etc.
Der Zusatz: Verbautes Chiptuning nicht eingetragen (bzw. gar nicht eintragungsfähig) ist wichtig.
--> Persönlich würde ich die letzte Option bevorzugen.
Ich vermute, das Tuning ist nicht eingetragen? Dann hat das Auto keine Betriebserlaubnis und darf nicht im Straßenverkehr benutzt werden. Darauf ist im Kaufvertrag hinzuweisen. Dazu ein Gewährleistungsausschluss.
Ich meine, dass Steuerhinterziehung nur in Betracht kommt, wenn das Tuning die Hubraumgröße des Motors erweitert hätte.Zitat:
@SirQuickly schrieb am 6. Februar 2023 um 15:37:37 Uhr:
.......
Allerdings wäre im Schadensfall ja das Datum der Softwareänderung auslesbar und ich könnte im Nachhinein noch wegen Steuerhinterziehung zur Kasse gebeten werden, gar kein Bock...Was meint ihr?
Falls die PS-Zahl erhöht wurde, könnte eventuell der Kfz-Versicherer Nachforderungen stellen.
Das Problem ist: würde aus irgendwelchen Gründen irgendwann das Steuergerät ausgelesen werden, würde klar, dass es dennoch benutzt wurde, das ist das Problem, welches umgangen werden müsste
Denke Option 4 wäre die passendere.
Am besten darauf warten, dass der Wagen von einem der speziellen Aufkäufer gekauft wird, wenn der Preis denn passt. In Afrika kräht da kein Hahn nach.
Wenn an privat, dann würde ich den Käuferkreis westlich von Deutschland bevorzugen.
Da dürfte im Nachhinein selten einer zurückkommen.
… aber Option 1 ??? … wer hat denn schon Geld zu verschenken
Zitat:
@Lattementa schrieb am 6. Februar 2023 um 15:46:55 Uhr:
Ich vermute, das Tuning ist nicht eingetragen? Dann hat das Auto keine Betriebserlaubnis und darf nicht im Straßenverkehr benutzt werden. Darauf ist im Kaufvertrag hinzuweisen. Dazu ein Gewährleistungsausschluss.
Das mag völlig korrekt sein.
Gleichzeitig aber ist das doch ein schriftliches Eingeständnis einer Straftat (Fahren ohne Betriebserlaubnis, evtl. ohne Versicherungsschutz oder zumindest falsche Angaben gegenüber der Versicherung etc.), außer der TE behauptet das Chiptuning erst während des Verkaufes (nach der Probefahrt) eingebaut zu haben.
Wenn wir jetzt überlegen, wie oft schon nach einem Verkauf nachträglich von Käufer Preisreduzierungen/Rückabwicklung/... gefordert wurden - da wäre es doch unklug, sich mit so einem Geständnis erpressbar zu machen?
@TE Bist du sicher, dass das Tuning im Steuergerät steckt oder vielleicht doch nur an einem Sensor mit einer Zusatzbox manipuliert wurde? Das könnte man leichter rückgängig machen.
Auch wenn das Tuning rückgängig gemacht wird müsstest du in einem Kaufvertrag angeben das das Fahrzeug evtl. Jahrelang mit Chiptuning gelaufen ist.
Du fährst aktuell mit einem gechipten Auto rum, wo du jederzeit Probleme mit bekommen kannst!?
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum du jetzt ein Problem damit hast das Fahrzeug so verkaufen. Natürlich unter Angabe des nicht eingetragenen Chiptuning.
Wenn der Käufer das weiß und das Fahrzeug nutzt ist das genauso seine Entscheidung wie jetzt deine.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 6. Februar 2023 um 20:02:53 Uhr:
Gleichzeitig aber ist das doch ein schriftliches Eingeständnis einer Straftat (Fahren ohne Betriebserlaubnis, evtl. ohne Versicherungsschutz oder zumindest falsche Angaben gegenüber der Versicherung etc.),
das ist keine Straftat und auch kein Fahren ohne Versicherungsschutz
Zitat:
@motor_talking schrieb am 6. Februar 2023 um 20:02:53 Uhr:
da wäre es doch unklug, sich mit so einem Geständnis erpressbar zu machen?
was soll da schon groß passieren? Für eine Erpressung müsste erst einmal eine konkrete Fahrt mit dem manipulierten Steuergerät nachgewiesen werden. Davon hat der Käufer aber gar keine Kenntnis. Das Risiko ist keins.
Option 4, Der Käufer wird aufgeklärt, alles sauber dokumentieren und gut ist.
Als Verkäufer wäre es das Sauberste, das Tuning auf dem Vertrag anzugeben. Nichtangabe heißt, dass man einen Mangel wissentlich verschwiegen hat.
Und wenn ich das bisher richtig verstanden habe, ist es kein "legales Tuning", da es kein Gutachten/Papiere zum Tuning gibt. Du müsstest dann dem Käfer auch sagen (vertraglich), dass das Fahrzeug MIT dem Tuning nicht abnahmefähig ist und im Bereich der StVZO nicht bewegt werden darf.
Nur dann ist man als Verkäufer sauber und der Käufer kann keine Regressansprüche stellen.
Ob sich dann aber ein Käufer dafür findet? ... schwierig!
Ich würde empfehlen das Tuning rückgängig zu machen. So dürfte das ein Ladenhüter sein.
Zitat:
@Hyperbel schrieb am 7. Februar 2023 um 10:45:27 Uhr:
Ich würde empfehlen das Tuning rückgängig zu machen. So dürfte das ein Ladenhüter sein.
...und dennoch den potentiellen Käufer darüber informieren, dass der Wagen mit Leistungssteigerung, die für den Verkauf entfernt wurde, gefahren wurde.
Alles andere wäre meiner Meinung nach unsauber.
Option 4.....
Lieber mit offenen Karten spielen...
Offen und ehrlich dalegen und schriftlich fixieren.
Ich bin für: ehrlich wehrt am längsten....
Zitat:
@tomato schrieb am 7. Februar 2023 um 11:36:11 Uhr:
...und dennoch den potentiellen Käufer darüber informieren, dass der Wagen mit Leistungssteigerung, die für den Verkauf entfernt wurde, gefahren wurde.Zitat:
@Hyperbel schrieb am 7. Februar 2023 um 10:45:27 Uhr:
Ich würde empfehlen das Tuning rückgängig zu machen. So dürfte das ein Ladenhüter sein.
Alles andere wäre meiner Meinung nach unsauber.
und dann gilt wieder:
So dürfte das ein Ladenhüter sein....
Lieber eine Kiste, die ein paar Wochen steht, als sich monatelang mit dem Käufer rumstreiten.
Zitat:
@Ratbo schrieb am 7. Februar 2023 um 11:45:35 Uhr:
und dann gilt wieder:
So dürfte das ein Ladenhüter sein....
Bei der alten Karre dürfte es mehr als genug potentielle Käufer geben, die das mal so gar nicht interessiert.