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Auto mit Deutschen Kennzeichen in Spanien ummelden?

Themenstarteram 12. September 2021 um 9:12

Hallo zusammen,

mein guter Bekannter fährt im Urlaub auf Mallorca und Ibiza mit einem Fahrzeug, mit deutschen Kennzeichen.

Versichert ist das Fahrzeug auch in Deutschland.

9 Monate steht der Wagen in der Garage in Spanien, und wenn er dann Urlaub macht benutzt er es.

Der TÜV ist aber schon länger abgelaufen.

Jetzt soll das Fahrzeug aber auf ein anderes Familienmitglied umgeschrieben werden (Halterwechsel), da

die Person die die KFZ Steuer und Versicherung in Deutschland bezahlt es nicht mehr auf seinen Namen laufen lassen möchte.

Welche Möglichkeiten hat man jetzt, um das Auto in Spanien zu übernehmen und weiter zu fahren?

1. Auto nach Deutschland fahren und dort zum TÜV. Geht ja dann nur auf einem Anhänger.

2. TÜV in Spanien machen und eine spanische Zulassung.

3. Mit dem Fahrzeug zum spanischen TÜV fahren?

4. Ohne TÜV Nachweise kann man in Deutschland auch kein Fahrzeug ummelden, oder?

5. Oder, Fahrzeug in Spanien verkaufen, Nummernschilder abbauen und in Deutschland alles abmelden?

Ich danke Euch für die Antworten. :)

 

 

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18 Antworten

Wo hat Dein Bekannter denn seinen HW.

Themenstarteram 12. September 2021 um 9:23

....

Themenstarteram 12. September 2021 um 9:23

ist in Deutschland

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. September 2021 um 11:19:12 Uhr:

Wo hat Dein Bekannter denn seinen HW.

Dann fällt ein Anmeldung auf ihn in Spanien schon mal aus.

Wenn der regelmäßige Standort in Spanien ist, dann muss es sogar in Spanien angemeldet werden.

Zitat:

@Ibizalover schrieb am 12. September 2021 um 11:12:45 Uhr:

1. Auto nach Deutschland fahren und dort zum TÜV. Geht ja dann nur auf einem Anhänger.

Das wäre der reguläre Weg nach den deutschen Regeln.

Anhänger ist nicht notwendig, das Fahren mit abgelaufener HU ist für sich genommen nicht verboten. Wenn das Fahrzeug unverzüglich nach der Einreise zur HU vorgeführt wird liegt noch nichtmals eine Ordnungswidrigkeit vor. Natürlich muss das Fahrzeug technisch in Ordnung sein.

(die Spanier scheint ja die abgelaufene deutsche HU nicht zu stören, wie man das in Frankreich und ggf. weiteren zu durchfahrenen Ländern sieht weiß ich aber nicht)

Zitat:

2. TÜV in Spanien machen und eine spanische Zulassung.

Das könnte der richtige Weg sein nach den spanischen Regeln. Aber die kenne ich nicht.

In Deutschland müsste man als Spanier sein Auto hier anmelden, wenn es seinen Standort hier hat. Dafür müsste man entweder einen Wohnsitz haben oder irgendwie einen Empfangsberechtigten nachweisen.

Zitat:

3. Mit dem Fahrzeug zum spanischen TÜV fahren?

Für das in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss die HU nach deutschem Recht (und damit: in Deutschland) durchgeführt werden. Wir hatten hier aber schon von mindestens einer Zulassungsstelle erfahren (war es Starnberg?), die auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen anerkennt.

Zitat:

4. Ohne TÜV Nachweise kann man in Deutschland auch kein Fahrzeug ummelden, oder?

richtig.

Zitat:

5. Oder, Fahrzeug in Spanien verkaufen, Nummernschilder abbauen und in Deutschland alles abmelden?

Das ist auch möglich. Danach müssen die Papiere aber wieder zum spanischen Käufer, sonst kann der das nicht zulassen!

Das Fahrzeug wird auch automatisch in Deutschland abgemeldet, wenn es der Käufer in Spanien auf sich zulässt.

Themenstarteram 13. September 2021 um 8:27

Ich danke Dir für Dein Statement!

Schwierige Entscheidung.

Die Autopapiere inkl. Versicherungsschutz sollten eigentlich in Deutschland nur auf einen anderen Namen umgeschrieben werden.

Das ist das Problem! Das Auto ist zwar jetzt angemeldet, aber ich denke mal sobald man es in Deutschland ummelden möchte, wird einem gesagt, ohne TÜV "no way!"

Was dann die Behörden in Spanien dazu sagen, ist ein anderes Thema.

Ich glaube ein Fahrzeug mit deutschen Nummernschild, darf eh nur 6 Monate dort gefahren werden und muss dann wieder zurück nach Deutschland.

Mein bekannter hat in Spanien zwar einen zweiten Wohnsitz, aber ist kein Resident dort.

Ich sehe es so..! Da hat wohl jemand versäumt das Fahrzeug nach Deutschland zu fahren als noch TÜV darauf war!

Eigentlich geht nur eins, Auto in Deutschland abmelden und dann das Fahrzeug in Spanien verkaufen. Denn ein Rücktransport auf Anhänger wird wohl auch nicht so billig sein.

 

 

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. September 2021 um 21:50:58 Uhr:

Zitat:

@Ibizalover schrieb am 12. September 2021 um 11:12:45 Uhr:

1. Auto nach Deutschland fahren und dort zum TÜV. Geht ja dann nur auf einem Anhänger.

Das wäre der reguläre Weg nach den deutschen Regeln.

Anhänger ist nicht notwendig, das Fahren mit abgelaufener HU ist für sich genommen nicht verboten. Wenn das Fahrzeug unverzüglich nach der Einreise zur HU vorgeführt wird liegt noch nichtmals eine Ordnungswidrigkeit vor. Natürlich muss das Fahrzeug technisch in Ordnung sein.

(die Spanier scheint ja die abgelaufene deutsche HU nicht zu stören, wie man das in Frankreich und ggf. weiteren zu durchfahrenen Ländern sieht weiß ich aber nicht)

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. September 2021 um 21:50:58 Uhr:

Zitat:

2. TÜV in Spanien machen und eine spanische Zulassung.

Das könnte der richtige Weg sein nach den spanischen Regeln. Aber die kenne ich nicht.

In Deutschland müsste man als Spanier sein Auto hier anmelden, wenn es seinen Standort hier hat. Dafür müsste man entweder einen Wohnsitz haben oder irgendwie einen Empfangsberechtigten nachweisen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. September 2021 um 21:50:58 Uhr:

Zitat:

3. Mit dem Fahrzeug zum spanischen TÜV fahren?

Für das in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss die HU nach deutschem Recht (und damit: in Deutschland) durchgeführt werden. Wir hatten hier aber schon von mindestens einer Zulassungsstelle erfahren (war es Starnberg?), die auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen anerkennt.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. September 2021 um 21:50:58 Uhr:

Zitat:

4. Ohne TÜV Nachweise kann man in Deutschland auch kein Fahrzeug ummelden, oder?

richtig.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. September 2021 um 21:50:58 Uhr:

Zitat:

5. Oder, Fahrzeug in Spanien verkaufen, Nummernschilder abbauen und in Deutschland alles abmelden?

Das ist auch möglich. Danach müssen die Papiere aber wieder zum spanischen Käufer, sonst kann der das nicht zulassen!

Das Fahrzeug wird auch automatisch in Deutschland abgemeldet, wenn es der Käufer in Spanien auf sich zulässt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. September 2021 um 19:57:14 Uhr:

Wenn der regelmäßige Standort in Spanien ist, dann muss es sogar in Spanien angemeldet werden.

Da würde ich mitgehen, soweit ich weiß ist das EU-Recht. Dann müsste man das Auto eigentlich "importieren" und in Spanien anmelden.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. September 2021 um 21:50:58 Uhr:

 

......

Das Fahrzeug wird auch automatisch in Deutschland abgemeldet, wenn es der Käufer in Spanien auf sich zulässt.

Der Punkt interessiert mich auch; in wenigen Wochen werde ich in meinem neuen Heimatland Schweden wohl soweit sein, dass ich endlich meine beiden mitgebrachten Fahrzeuge ummelden kann. Die Abmeldung in Deutschland soll, meines WIssens nach, über dieses EUCARIS statt finden, richtig? Vielleicht ist es eine dumme Frage, die mir jetzt hochkommt, aber was ist mit dem Entfernen der Stempelplakette auf den deutschen Kennzeichen. Bisher habe ich nichts davon gelesen, dass die schwedischen Behörden die Kennzeichen einziehen oder vorgelegt bekommen wollen. Hat jemand Praxis-Erfahrungen damit?

Grüße

SpyderRyder

Mein Sohn hat im Frühjahr in der Schweiz sein Auto auf schweizer Kontrollschilder umgemeldet. Die deutschen Kennzeichen und die ZB1 wurden eingezogen, die ZB2 entwertet und wieder ausgehändigt.

Die Abmeldung hier ging relativ schnell, auch die zuviel gezahlte KFZ-Steuer wurde sehr schnell zurück überwiesen. Das Fahrzeug war auf mich zugelassen.

OK, also in CH werden die Kennzeichen eingezogen. Das hab ich jetzt hier in S nicht so aufgefasst bisher.

Themenstarteram 24. September 2021 um 9:22

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure die Beiträge.

Mein Bekannter möchte das Auto in Spanien verkaufen.

Angemeldet ist es, wie bereits geschrieben, in Deutschland.

Muss er dann vorher nach Deutschland um das Fahrzeug beim STVA abzumelden,

oder Reicht die Kündigung des Versicherungsschutz?

Ohne Kennzeichen kein Abmeldung?

Wer kennt sich damit aus? Ich danke Euch!

Nur die Versicherung zu kündigen wäre ein ganz ganz schlechter Plan, denn dann würde die Zulassungsbehörde ein kostenpflichtiges Verfahren zur Stilllegung des Fahrzeugs einleiten.

Wenn das Fahrzeug abgemeldet verkauft werden soll (und nicht ikfz-fähig ist) müssen Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder nach Deutschland. Die Abmeldung kann jeder vornehmen lassen, der diese drei Dinge in der Hand hat, und das geht auch an jeder deutschen Zulassungsstelle. Richtig ist aber: ohne Kennzeichen keine Abmeldung. Denn die Abmeldung wird ja durch das Entsiegeln der Kennzeichenschilder sichtbar vollzogen.

Wenn das Fahrzeug angemeldet verkauft wird, dann wird es bei der Zulassung in Spanien automatisch in Deutschland abgemeldet.

Wenn das Fahrzeug ikfz-fähig ist (sprich: wenn sowohl die Zulassungssiegel als auch der Fahrzeugschein die notwendigen Sicherheitscodes haben) geht die Abmeldung über das Internet von überall, aber nur über das Portal der zuständigen Zulassungsstelle. (Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin ob das aus dem Ausland auch formal zulässig ist, aber das wären dann Haarspaltereien ohne praktischen Bezug...)

Themenstarteram 24. September 2021 um 14:24

Danke für Deine Statement! :)

Jetzt blicke ich schon ein wenig mehr.

Ob, ein Fahrzeug ikfz-fähig ist, sieht man auf den Fahrzeugschein, am Sicherheitscode, oder?

Das ist hier aber nicht der Fall.

Man könnte das Fahrzeug auch angemeldet verkaufen. Aber sich darauf zu verlassen,

ob der Käufer dann das Fahrzeug korrekt ummeldet, oder vorher damit nicht noch eine Bank

überfällt ist auch ein Risiko.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. September 2021 um 15:50:10 Uhr:

Nur die Versicherung zu kündigen wäre ein ganz ganz schlechter Plan, denn dann würde die Zulassungsbehörde ein kostenpflichtiges Verfahren zur Stilllegung des Fahrzeugs einleiten.

Wenn das Fahrzeug abgemeldet verkauft werden soll (und nicht ikfz-fähig ist) müssen Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder nach Deutschland. Die Abmeldung kann jeder vornehmen lassen, der diese drei Dinge in der Hand hat, und das geht auch an jeder deutschen Zulassungsstelle. Richtig ist aber: ohne Kennzeichen keine Abmeldung. Denn die Abmeldung wird ja durch das Entsiegeln der Kennzeichenschilder sichtbar vollzogen.

Wenn das Fahrzeug angemeldet verkauft wird, dann wird es bei der Zulassung in Spanien automatisch in Deutschland abgemeldet.

Wenn das Fahrzeug ikfz-fähig ist (sprich: wenn sowohl die Zulassungssiegel als auch der Fahrzeugschein die notwendigen Sicherheitscodes haben) geht die Abmeldung über das Internet von überall, aber nur über das Portal der zuständigen Zulassungsstelle. (Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin ob das aus dem Ausland auch formal zulässig ist, aber das wären dann Haarspaltereien ohne praktischen Bezug...)

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