- Startseite
- Forum
- Wissen
- Kaufberatung
- Auto mit Duplikat Typenschein kaufen
Auto mit Duplikat Typenschein kaufen
Hallo Gemeine,
ich bin an einem Auto interessiert, dieses ist im Vergleich zu ähnlichen Modellen sehr günstig.
Beim Gespräch mit dem Verkäufer wurde mir gesagt dass das Auto in Ordnung ist, jegliche habe der Verkäufer keinen Typenschein mehr, besorgt aber ein Duplikat.
Was ist wenn jemand den originalen noch hat?
Könnte ich dann als Käufer Probleme kriegen?
Kann man den Wagen mit einem Duplikat problemlos anmelden?
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Möglicherweise würde vom Verkäufer das Auto finanziert und der Brief liegt bei seiner Bank.
Ich wäre da sehr vorsichtig, ohne Original kannst du das Auto nicht ummelden oder zulassen.
Es ist doch höchst merkwürdig warum der Verkäufer, bzw. Besitzer keinen Originalbrief, bzw. Ersatz besorgt.
Es könnte ja sein das du zum Schluß ohne Auto da stehst und dein Geld auf Nimmerwiedersehen weg ist.
Wie mein Vorredner schon sagt, Gier frisst Hirn.
Ähnliche Themen
28 Antworten
Redest du von Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief? . Wer ist/war als Eigentümer vorher eingetragen? Auch wenn das mit papieren Alles in Ordnung sein wird, schon mal überlegt warum der der Wagen sehr günstig im Vergleich zu ähnlichen Fahrzeugen ist? Gier frisst Hirn und dann heult man weil man doppelt zahlen muss.
Es handelt sich um den Fahrzeugbrief, ich würde vor dem Kauf natürlich einen Ankaufstest machen.
Der Verkäufer ist lt. eigener Aussage auch Besitzer, war aber noch nicht vor Ort(wird aber schon stimmen).
Die Story mit dem verlorenen Typenschein dazu klingt auch plausibel.
Möglicherweise würde vom Verkäufer das Auto finanziert und der Brief liegt bei seiner Bank.
Ich wäre da sehr vorsichtig, ohne Original kannst du das Auto nicht ummelden oder zulassen.
Es ist doch höchst merkwürdig warum der Verkäufer, bzw. Besitzer keinen Originalbrief, bzw. Ersatz besorgt.
Es könnte ja sein das du zum Schluß ohne Auto da stehst und dein Geld auf Nimmerwiedersehen weg ist.
Wie mein Vorredner schon sagt, Gier frisst Hirn.
Aber wenn der Brief auf der Bank liegt dann ist ja auch die Bank der Besitzer, somit könnte der Verkäufer ja gar kein Duplikat anfordern, oder? Solange nirgendwo steht dass der Verkäufer auch der Besitzer ist, werde ich den Wagen garantiert nicht kaufen.
PS: Gier frisst Hirn: naja so extrem viel günstiger ist er auch wieder nicht und live hab ich den Wagen auch noch nicht gesehen, vllt. gibt es ja auch den einen oder anderen Mangel. Ich denke mir nur, solange es keinen Haken gibt, wäre es ein guter Preis und darum informiere ich mich vor dem Kauf
Verstehe auch nicht warum der Verkäufer kein Fahrzeugbrief hat. Wird ihm wohl nicht erst gestern aufgefallen sein. Egal ob an- ummeldung oder Verkauf, er wird den Brief immer benötigen und kann das Fahrzeug nicht mit irgendwelcher Kopie verkaufen . Ein neuer Brief samt neuen fahrzeugschein kostet zwischen 70 - 120€. Die Frage bleibt trotzdem weswegen das Fahrzeug billiger ist als andere. Wenn der Preis über 10% niedriger ist, als die vergleichsangebote, wäre ich sehr vorsichtig. Keiner schmeißt Geld aus dem Fenster oder verschenkt irgendetwas, auch nicht wenn typische ausreden wie, aus Familiengründung, firmenwagen bekommen, Notverkauf etc genannt werden.
Ps. Die Bank ist Besitzer aber nicht Halter des Fahrzeugs, auch wenn der Brief bei der Bank ist, ist trotzdem der Verkäufer als Fahrzeughalter eingetragen.
Ich denke mal das die ganze Sache oberfaul ist.
Der Verkäufer will das Geld kassieren, was danach passiert interessiert ihn nicht.
Vermutlich ist danach das Auto und auch das Geld weg.
Lass bloß die Finger davon.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 17. April 2016 um 19:49:23 Uhr:
Ich denke mal das die ganze Sache oberfaul ist.
Der Verkäufer will das Geld kassieren, was danach passiert interessiert ihn nicht.
Vermutlich ist danach das Auto und auch das Geld weg.
Lass bloß die Finger davon.
Aber wie kann man damit jemanden abzocken? Wird ein Duplikat erstellt, verfällt die Gültigkeit vom verlorenen Orginal( so hab ich das zum. verstanden, Österreich). Wurde das Fahrzeug geleased steht doch immer die Bank im Schein bzw. kann man das doch nachvollziehen
Also der Brief, sprich Zulassungsbescheinigung Teil2, ist kein Eigentumsnachweis.
Kläre erst einmal, ob der Verkäufer auch Besitzer bzw. Eigentümer des Wagen ist.
Ohne die Details zu kennen, hört sich die ganze Geschichte sehr, sehr fragwürdig an.
Warum hat er die Zulassungsbescheinigung Teil2 nicht?
Gruß,
der_Nordmann
Lt. Telefonat ist der Verkäufer auch der Besitzer des Wagens.
Zur Ausstellung eines Duplikat es benötigt man lt. Internet eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung".Diese besagt mehr oder minder, dass es keine Bedenken gibt (z.B. Leasingfahrzeug, anderer Eigentümer etc.).
Somit kann ich ja irgendwelche Kredite ausschließen, dann noch einen Ankaufstest, dann kann ich dem Wagen ja mit gutem Gewissen kaufen.
Zitat: Lt. Telefonat ist der Verkäufer auch der Besitzer des Wagens
Auf sowas würde ich rein gar nichts geben.
Wie lange hat er den Wagen schon?
Hat er über den eigenen Erwerb einen Kaufvertrag?
Hat er Rechnungen von Reparaturen auf den seine Adresse steht? etc,etc,...
Ist nicht 100%tig, aber besser als jedes Telefonat.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn, und was soll der kosten?
Gibt es einen Link? Wenn ja poste mal bitte.
Ich schau mir sowas immer gerne an.
Gruß,
der_Nordmann
Das Wort "Duplikat" ist irreführend. Denn es sieht so aus, als wären zwei Exemplare in Umlauf. Das gibt es nicht.
Entweder ist es eine blosse Kopie, selbst mit dem Farbkopierer hergestellt. Die gilt für nichts.
Oder es ist ein offizielles Ersatzdokument, weil die Erstausfertigung verloren ging. Es ist keine Kopie ("Duplikat", sondern ein neues Originaldokument. Das neue Original hat den gleichen Wert wie die Erstausfertigung. Die Zulassungsbehörden stellen es auch nur bei Verlust aus, nicht, wenn ein Exemplar noch bei einer Bank liegt.
Ja Duplikat ist wirklich ein komischer Ausdruck, aber dass soll man lt. BH(Website) machen und man erhält dieses sog. Duplikat, eine andere Möglichkeit gibt es in Österreich nicht, aber ich denke das heißt soviel wie ein neues Dokument.
Es geht um eine Scheidung, die Verkäuferin braucht alleine keinen Kombi mit fast 200ps, jetzt will sie ihn verkaufen, dabei hat sie festgestellt dass sie den Typenschein nicht hat, vmtl. hat diesen noch der Ex, der nicht abhebt...
Wie lange sie den Wagen hat oder ob sie einen Kaufvertrag hat, kann ich nicht nicht sagen, aber das werde ich die nächsten Tage vor Ort klären,ich halte euch auf dem laufenden
https://www.willhaben.at/.../Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. April 2016 um 20:20:52 Uhr:
Zitat: Lt. Telefonat ist der Verkäufer auch der Besitzer des Wagens
Auf sowas würde ich rein gar nichts geben.
Wie lange hat er den Wagen schon?
Hat er über den eigenen Erwerb einen Kaufvertrag?
Hat er Rechnungen von Reparaturen auf den seine Adresse steht? etc,etc,...
Ist nicht 100%tig, aber besser als jedes Telefonat.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn, und was soll der kosten?
Gibt es einen Link? Wenn ja poste mal bitte.
Ich schau mir sowas immer gerne an.
Gruß,
der_Nordmann
Ganz ehrlich? Ohne vollständige Originalpapiere würd ich mir den Weg sparen. Das ist ja jetzt wirklich kein seltenes Auto für das es keine Alternativen gäbe.