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Auto mit repariertem Unfallschaden kaufen??

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 26. Juli 2011 um 14:49

Hallo,

bei der Suche nach einem neuen Fahrzeug bin ich auf einen A6 Avant gestoßen, der mir gefällt. Er ist zwei Jahre alt und hat 70 tkm runter. Allerdings hat er einen Unfallschaden. Der Kotflügel, die vordere und die hintere Tür wurden erneuert. Der Verkäufer (Audi-Vertragshändler) sagt, es sei kein schlimmer Schaden gewesen, trotzdem hätte der Erstbesitzer alles erneuern und nicht ausbessern lassen. Der Wagen war immer bei dem Händler, der jetzt verkauft, in der Werkstatt.

Was im einzelnen gemacht worden ist, kann man mir anhand des Audi-Systems und alter Unterlagen sicherlich nachweisen. Ein Gutachten von damals gibt es aber wohl nicht.

Was meint Ihr? Worauf muss ich bei der Besichtigung achten? Spaltmasse etc. Wieviel günstiger sollte ein solches Fahrzeug im Vergleich zu einen unfallfreien Fahrzeug sein?

Wenn alles ordentlich gemacht ist, würde mich ein Unfall nicht stören. Mir ist klar, dass ich bei einem späteren Verkauf den Unfall auch wieder angeben muss, aber da ich den Wagen einige Jahre fahren will, dürfte es später m.E. nicht mehr so wild sein.

fsrbiker

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20 Antworten
am 26. Juli 2011 um 15:09

Der Kotflügel, die vordere und die hintere Tür wurden erneuert

 

das ist kein unfallfahrzeug. das auto hat nur blechschaden, würde trotzdem nicht kaufen

Was soll er denn Kosten und welche Ausstattung hat er?

Grundsätzlich würde mich ein "Blechschaden" erstmal nicht beunruhigen und würde mir erstmal die damalige Rechnung ansehen. Wenn es bei AUDI fachgerecht repariert wurde, du weniger zahlst als für einen "Nicht-Unfaller" und den Wagen länger fahren willst dann ist die Wertminderung bei einem späteren Verkauf wohl tatsächlich nicht mehr so relevant...

am 26. Juli 2011 um 15:50

Der Begriff "Unfall" definiert sich wohl kaum über den entstandenen Schaden!

Aber in der Tat, sofern nachvollziehbar, sind die hier genannten Schäden gar nicht schlimm.

Ich selber wurde Opfer eines Unfalles, bei dem ähnliche Schäden behoben werden mußten (während eines Überholvorganges scherte ein weiteres Fz. aus und hat mir dabei die gesamte rechte Fz-Seite demoliert). Fahrzeug war danach immer noch verkehrssicher (die Vermessung nach dem Unfall ergab keine Abweichungen von der Norm).

Eine Tür mußte ausgewechselt werden, ansonsten nur handwerklich gut gemachte Spachtel- und Lackierarbeiten. Darauf sollte man allerdings unbedingt achten.

Der angekündigte Nutzungszyklus steht dem Kauf eines solchen Fz. sowieso nicht im Wege (lange eigene Nutzung).

Einem guten Kaufpreis sollten diese Unfallschäden doch auch noch recht dienlich sein, sofern Du ein gutes Verhandlungsgeschick an den Tag legst.

Alle negativen Überlegungen sind eher eine reine Kopfsache

 

Gruß

Der Unfall ist bei Audi mit Sicherheit hinterlegt, das heisst es sollte auch Fotos davon geben.

 

Wie hoch war der Schaden?

 

Naja und in der Regel entscheidet der Gutachter was neu muss und nich der Kunde.

 

Aber gut wenns Preislich passt ist es nicht weiter schlimm.

 

Wie lange hast vor das Auto zu fahren?

 

gruss

Also ich frage mich langsam, ob man denn bei einer Beule im Kotflügel doch lieber gleich das ganze Auto verschrotten sollte.

Sei doch froh, dass Dir der VK sagte, dass die Teile erneuert wurden, was übrigens auch eine freie Werke ganz gut hinbekommen kann: stell Dir vor, der Vorbesitzer musste selber zahlen. Ich könnte verstehen, dass er nich bei Audi richten lässt.

Das Auto ist ja auch so nicht neu und ich will nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer an geflickten Autos ist.

am 26. Juli 2011 um 18:12

Habe mir selber erst einen Gebrauchten A6 Avant gekauft mit einem ähnlichen Vorschaden.

Der Vorbesitzer ist bei einem Spurwechsel auf einer zweispurigen Straße übersehen worden.

Kotflügel + Türe + Felge auf der Beifahrerseite sind fachgerecht bei Audi getauscht worden!

Offiziell war es ein Unfall aber who cares?

Hätte man mir davon nichts gesagt hätte ich das auch nie erfahren da man weder an den Spaltmaßen noch an der Lackfarbe was erkennt!

Solange das Fahrzeug nicht auf einer Richtbank war oder es nicht fachmännisch repariert wurde (schlechte Spachtel/Lackierarbeiten, Spaltmaße etc.) sehe ich da kein Problem.

Aber wie die Vorredner schon sagten... kommt immer darauf an wie lange man das Fahrzeug fahren möchte und zu welchem Kurs man es ersteht.

Ich habe meinen A6 zu einem äusserst fairen Preis bekommen, sodass bei einem Wiederverkauf kaum Verlust entstehen müsste (so ist zumindest die Theorie :D )

 

Sollte es nur ein "kleiner" Unfall gewesen sein würde ich den Wagen kaufen sollte er einen guten Preis haben.

Stelle doch einfach mal den Link vom Auto rein!

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 5:58

Danke Euch für die Meinungen.

Dann werde ich mir den Wagen mal genauer ansehen und schauen, was beim Preis geht.

fsrbiker

Hallo,

ich hatte mal einen neuen fabrikneuen Mercedes, der gerade 5.000 km auf der Uhr hatte, als ich einen Unfall hatte. Vorfahrt genommen, andere ist mir mit ca. 50 km/h vorn seitlich reingefahren. Wagen mußte gerichtet werden. Ist alles bei Mercedes auf Kosten der Vollkasko gemacht worden. Auf ein neues Fahrzeug von der Versicherung hatte ich keinen Anspruch.

Als ich den Wagen aus der Vertragswerkstatt abholte und die erste 1.200 km Tagestour mit langsamen vortasten an die Höchstgeschwindigkeit hintermir hatte, war ich vollkommen begeistert von der Arbeit. Da wir damals den gleichen Typ nochmals hatten, wäre mir aufgefallen, wenn etwas nicht gestimmt hätte. Auch im Motorraum und von unten war - in Kenntnis des Vorschadens - nichts negatives zu erkennen. Ich habe das Auto dann 3 Jahre bis 140.000 km gefahren und anschließend an ein Familienmitglied weitergeben. Das Auto ist noch lange problemlos gefahren worden und ist nach 15 Jahren mit 320.000 zurückgelegten km nach Polen gegangen.

Der erhebliche Unfallschaden hatte auf Grund der fachgerechten Behebung keine erkennbaren negativen Auswirkungen nach sich gezogen.

Mein derzeitiger Drittwagen Fox ist ebenfalls ein Unfallwagen mit geringer km-Leistung, von der zuständigen Vertragswerkstatt fachgerecht mit Originalersatzteilen repariert wurde. Diesen fahre ich jetzt seit 25.000 km ohne jegliche Probleme.

Fazit:

Wenn ein Unfallschaden bei einer Vertragswerkstatt nachweisbar (Belege kopieren lassen - die haben die) fachmännisch repariert wurde, hätte ich nach einem positiven Dekra/Tüv-Gutachten keine Bedenken, einen "Unfallwagen" zu kaufen. Einschränkung: Wenn der Unfall nicht zu umfangreich war. Von einen fliegenden Händler, der selbst oder im Ausland reparieren läßt, würde ich so einen Wagen aber nicht kaufen.

Grüße

Es sollte doch Bilder von dem Schaden geben. Die würde ich mir ansehen und dann selber beurteilen, ob es für dich ein großer oder kleiner Schaden war. Wertminderung hin oder her, wenn der Wagen und Preis für die passen, was interessiert das dann?

Ohne Bilder würde ich aber erstmal weitersuchen. Jeder vernünftige (egal ob Händler oder Privat) hat Bilder von einem reparierten Schaden, damit der Käufer sich das ansehen kann.

Ich habe meinem Schwiegervater auch gerade erst einen Unfallwagen verpasst direkt von einem BMW Autohaus. Der Schaden war marginal (ein paar Kratzer, nichtmal Beulen, als keine Spachtelmasse). Es wurde aber vorn (Stienschlag) hinten und Seite rechts lackiert (Vandalismus). Daher musste er als Unfallwagen angegeben werden.

Ergebnis, bei Mobile.de hat sich wohl keiner für den "Unfallwagen" interessiert und mein Schwiegervater hat ein Topp Auto für einen sehr guten Preis bekommen, da er schlecht zu verkaufen war als Unfallwagen.

Was ich damit sagen will, schau dir die Bilder an und davon würde ich es abhängig machen. Das Bauchometer ist meist ein sehr gutes Messwerkzeug.

Zitat:

Original geschrieben von fsrbiker

Danke Euch für die Meinungen.

Dann werde ich mir den Wagen mal genauer ansehen und schauen, was beim Preis geht.

fsrbiker

Du sollst uns das Auto "zeigen"! ;)

So was hasse ich ja mal richtig, tips bis zum geht nich mehr holen und dann kurz abbrechen und nich drauf eingehen!

 

Nich übel nehmen aber macht man nun mal nicht!

 

 

gruss

am 27. Juli 2011 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von pahliwu

Der Begriff "Unfall" definiert sich wohl kaum über den entstandenen Schaden!

Das stimmt so wohl nicht ganz. (auch wenn man dies von der Wortherkunft her vermuten würde)

Es gibt Bagatellschäden (Beispiel: Beim Türe öffnen irgendwo gegen geschlagen), die nicht automatisch heissen, dass es sich um ein Unfallwagen handelt. (die Schadenshöhe spielt u.U. auch eine Rolle)

Insgesamt ist das Thema aber leider nicht so einfach, daher sollte man bei einem Verkauf natürlich sicherheitshalber alle Vorschäden angeben, die behoben wurden.

Siehe z.B hier

am 27. Juli 2011 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von kbankett

Zitat:

Original geschrieben von pahliwu

Der Begriff "Unfall" definiert sich wohl kaum über den entstandenen Schaden!

Das stimmt so wohl nicht ganz. (auch wenn man dies von der Wortherkunft her vermuten würde)

Es gibt Bagatellschäden (Beispiel: Beim Türe öffnen irgendwo gegen geschlagen), die nicht automatisch heissen, dass es sich um ein Unfallwagen handelt. (die Schadenshöhe spielt u.U. auch eine Rolle)

Insgesamt ist das Thema aber leider nicht so einfach, daher sollte man bei einem Verkauf natürlich sicherheitshalber alle Vorschäden angeben, die behoben wurden.

Siehe z.B hier

Hallo,

Zitat:

"Der Kotflügel, die vordere und die hintere Tür wurden erneuert."

Nur von einer gelegentlich aus der Hand gleitenden Tür auf dem Parkplatz oder sonst wo lässt sich ein solcher Schaden wohl kaum erklären, oder?

Manch ein Autoverkäufer mag hier einen Bagatellschaden sehen, aber nur deshalb, um den Preis schön hoch zu halten.

Richtigerweise hat der Verkäufer auf diese Mängel hingewiesen (absolut fair und ehrlich).

Mit Deiner Einstellung läßt sich sicherlich auch noch ein Schrottfahrzeug als Neuwagen verkaufen lassen.

Scheint ja nur eine Ansichtssache zu sein!!!

Gruß pahliwu

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