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Auto mit "rotem Zettel" verkauft!
Liebes Forum,
ich habe folgendes Problem:
über e-Kleinanzeigen hatte ich einen Käufer für mein altes Auto gefunden. Nachdem wir uns geeinigt hatten, habe ich den Wagen am 29.09. abgemeldet und der Käufer wollte den Wagen im Laufe des Tages abholen. Pustekuchen! Er hat mich versetzt und sich nie wieder gemeldet.
Da der Wagen nun abgemeldet war, musste er dringend weg. Daher habe ich am Folgetag (also am 30.09.) einen neuen Käufer gefunden, der auch gleich vorbeikam, um den Wagen zu bezahlen - samt Kaufvertrag und Schlüsselübergabe. Abholen wollte er ihn einen Tag später. Wir haben uns direkt am Auto getroffen und es klebte tatsächlich schon ein "roter Zettel" dran, den Wagen zu entfernen. Die Frist läuft morgen ab und er hat den Wagen noch immer nicht abgeholt.
Daher frage ich mich nun:
wenn er den Wagen nicht abholt, kann ich dafür irgendwie belangt werden?
Dadurch, dass ich keinen Schlüssel mehr habe, kann ich, selbst wenn ich wollte, den Wagen gar nicht mehr bewegen.
Schönes Wochenende und schon mal vielen Dank im voraus!!!
Beste Antwort im Thema
Sorry, dass das Update erst so spät kommt.
Es liegt bzw. lag aber schlicht an der Tatsache, dass das Auto bis vor ca. einer Woche nach wie vor da stand. Seitdem ist er spurlos verschwunden Ich weiß nicht, ob die Polizei abgeschleppt oder der Käufer ihn abgeholt hat
Für mich ist die Sache jetzt prinzipiell abgehakt. Der Polizist meinte ja mehr oder weniger, dass ich durch den vorgelegten Kaufvertrag raus bin.
Sollte in dieser Angelegenheit nochmal etwas passieren, werde ich es mitteilen.
Zitat:
@Mick 01 schrieb am 25. Oktober 2014 um 11:17:57 Uhr:
Ich glaube, die haben den TE zusammen mit seinem Ex-Fahrzeug eingebuchtet.
Der war gut
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51 Antworten
Bist doch gar nicht mehr Eigentümer und kann Dir jetzt vollkommen schnuppe sein.
Du solltest auf jeden Fall den Käufer anrufen und darauf hinweisen.
Das Auto ist schneller abgeschleppt als man denken oder gucken kann.
Danke für die schnellen Antworten!
Vom Gefühl her dachte ich eigentlich auch, dass ich durch den Verkauf aus der Sache raus wäre. Andererseits war der Zettel während des Verkaufs schon dran.
Anrufen geht nicht. Habe blöderweise keine Telefonnummer. Habe ihn allerdings schon über die Mailfunktion der Kleinanzeigenseite angeschrieben und nochmal darauf hingewiesen, dass der Wagen weg muss. Ob diese Nachricht allerdings bei ihm angekommen ist, weiß ich natürllich nicht.
Ist denn die Zulassungsstelle und die Versicherung mittel Veräußerungsanzeige über den Verkauf informiert?
Zitat:
Original geschrieben von schmuddelkarre
Anrufen geht nicht. Habe blöderweise keine Telefonnummer.
Da du seine Adresse hast (im Kaufvertrag), könntest du zumindest versuchen, seine Telefon-Nummer in Erfahrung zu bringen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da du seine Adresse hast (im Kaufvertrag), könntest du zumindest versuchen, seine Telefon-Nummer in Erfahrung zu bringen.
Du hast immer so tolle Einfälle. Da ist er bestimmt noch nicht drauf gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Ist denn die Zulassungsstelle und die Versicherung mittel Veräußerungsanzeige über den Verkauf informiert?
Muss nicht, da abgemeldet...bei beiden kann jetzt niemand was damit anfangen...
Ich finde das Problem interessant.
Es ist auch die Frage ob der Kauf schon abgeschlossen ist (denke schon).
Und eine gute Frage ob das Auto 2x verkauft wurde.
Hab bereits versucht, die Nummer herauszufinden. Telefonbuch, Google und auch Facebook konnten nicht weiterhelfen.
Die Veräußerungsanzeige habe ich nicht getätigt, da der Wagen bereits abgemeldet war.
Der Käufer hat ja während des Kaufvorgangs gesehen, dass bereits ein roter Zettel am Wagen befestigt war (und hat auch die Frist gesehen) und wollte ihn am folgenden Tag abholen.
Ich habe jetzt ein bißchen Bammel, dass der Wagen abgeschleppt wird und die Kosten dafür zuzüglich eines Bußgeldes mir auferlegt werden. Durch den Kaufvertrag könnte ich dann vermutlich den Käufer belangen, würde aber den ganzen Ärger haben. Ach, ich hatte mich schon so gefreut, dass ich die Karre endlich los bin.
Zu 1) Ja ist abgeschlossen
Zu 2) Nein das Auto wurde nur einmal verkauft
Zitat:
Original geschrieben von NadiaMakita
Ich finde das Problem interessant.
Es ist auch die Frage ob der Kauf schon abgeschlossen ist (denke schon).
Und eine gute Frage ob das Auto 2x verkauft wurde.
Für mich ist der Kauf/Verkauf abgeschlossen (Geld gegen Ware).
Inwiefern zweimal verkauft? Ob ich ihn zweimal verkauft habe oder ob der Käufer den Wagen seinerseits bereits weiterveräußert hat?
Zitat:
Original geschrieben von schmuddelkarre
Inwiefern zweimal verkauft? Ob ich ihn zweimal verkauft habe oder ob der Käufer den Wagen seinerseits bereits weiterveräußert hat?
Ob du ihn zwei mal verkauft hast. Und ja, das hast du.
Dieses war der erste Verkauf:
Zitat:
Nachdem wir uns geeinigt hatten, habe ich den Wagen am 29.09. abgemeldet und der Käufer wollte den Wagen im Laufe des Tages abholen. Pustekuchen! Er hat mich versetzt und sich nie wieder gemeldet.
Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, der Käufer kann immer noch kommen und Geld gegen Ware einfordern oder, wenn die Ware nicht mehr verfügbar ist, Schadenersatz geltend machen.
Beim zweiten Verkauf des selben Autos wurde es ja bezahlt, aber noch nicht abgeholt …
Und er hat die Schlüssel, er weiß wo das Auto steht, im Prinzip sein Risiko.
Sieht kaufvertragtechnisch gut aus.
2x verkauft:
Wie war das denn mit dem 1. Käufer?
Inwieweit hätte der Rechte wenn er morgen vor der Tür steht?
Zitat:
Original geschrieben von NadiaMakita
… Wie war das denn mit dem 1. Käufer? Inwieweit hätte der Rechte wenn er morgen vor der Tür steht?
Er kann die Ware gegen Geld einfodern. Mit der Ware wird das natürlich etwas schwierig, auf die hat der Verkäufer ja keinen Zugriff mehr …