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Auto mit Russischen Kennzeichen fahren
Hallo, ich bin ein Russischer Staatsangehoerige, arbeite aber in De und besitze eine Niederlassungserlaubnis. Ich besitze ein Toyota Camry in Moskau und werde es gern von Zeit zu Zeit auch in De fahren. Eine Gruene Versicherungskarte ist dabei. Jetzt stellt sich die Frage^ das Auto wird meistens im Russland gefahren, aber 3-4 Monaten im jahr in De. Es waere bloed es umzumelden, weil eine DE Zulassung wird in Russland nicht anerkannt, die Zollkosten sind auch relativ hoch. Gibt es hier eine Loesung?
Beste Antwort im Thema
Mit grüner Karte kein Problem.
Habe heute auf meine Rückreise durch Sachsen und Bayern sehr Viele PKW mir RU Kennzeichen.
Nur waren leider 50% von denen die deutsche StVO unbekannt.
Die fahren was die Kiste hergibt, egal welche Geschwindigkeitsschild dasteht.
Erinnert immer schön an die russischen Dashcamvideos auf Youtube.
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16 Antworten
Schauen Sie mal hier: Scheint problemlos zu sein.
https://www.landkreis-regensburg.de/.../Kfz-Zulassung.aspx?...
Zdravstvuyte. Ich sah schon oft LKW mit RU auf dem Kennzeichen in Deutschland vor mir her fahren. Mit der grünen Karte sollten alle versicherungsrelevanten Dinge vollumfänglich in Ordnung sein. Wenn Du diese hast, perfekt. Nur weiß ich nichts über die Dauer, wie lange man so hier fahren darf. 3-4 Monate ununterbrochen ist reichlich.
http://www.gruene-karte.de/ hier steht alles Wissenswertes, gilt zwar so für Deutsche im Ausland, aber umgekehrt sicher nicht viel anders.
Mit grüner Karte kein Problem.
Habe heute auf meine Rückreise durch Sachsen und Bayern sehr Viele PKW mir RU Kennzeichen.
Nur waren leider 50% von denen die deutsche StVO unbekannt.
Die fahren was die Kiste hergibt, egal welche Geschwindigkeitsschild dasteht.
Erinnert immer schön an die russischen Dashcamvideos auf Youtube.
Bedenkt:
Es geht hier nicht nur um dt. Pflichtversicherungs-, Zulassungs- und Steuerrecht sondern eben auch um Russisches.
Es muss eine Lösung gefunden werden, die beiden Gesetzesrahmen in Einklang zu bringen ist.
Mangels Kenntnisse über russisches Recht muss hier passen.
Wenn ein deutscher Wohnsitz besteht, dann muss das Fahrzeug hier auch angemeldet werden. Es würde zwar nicht so bald auffallen, das nicht zu tun. Aber bevor es ein Nachbar macht, sollte man es selbst in die Hand nehmen. Gegen deutsches Zoll- und Steuerrecht wird bereits verstoßen, wenn ein deutscher Staatsbürger das Auto hier fährt, während es noch die russischen Kennzeichen hat.
Hier eine detaillierte Anleitung für die Nutzung im Ausland zugelassener Fahrzeuge in Deutschland.
https://www.adac.de/.../...icht-ausl%C3%A4ndische-Fahrzeuge_158026.pdf
O.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Januar 2017 um 18:40:52 Uhr:
Wenn ein deutscher Wohnsitz besteht, dann muss das Fahrzeug hier auch angemeldet werden. Es würde zwar nicht so bald auffallen, das nicht zu tun. Aber bevor es ein Nachbar macht, sollte man es selbst in die Hand nehmen. Gegen deutsches Zoll- und Steuerrecht wird bereits verstoßen, wenn ein deutscher Staatsbürger das Auto hier fährt, während es noch die russischen Kennzeichen hat.
Sicher??
Hab Bekannte die sind Deutsch und haben einen Wohnsitz in DE verbringen aber praktisch den ganzen Winter in Spanien und haben dort ebendfalls ein Wohnsitz und PKW mit spanischen Kennzeichen. Alle paar Jahre (nach Lust und Laune) kommen die mal mit dem "spanischen" Wagen nach DE, passt ja nicht immer alles in den Flieger.... Haben in DE aber auch einen DE Zugelassenen PKW... ergibt sich halt teilweise so, von Problemen habe ich ich noch nie gehört...und die wohnen hier in einem Kaff, da brauchst wegen gelangweilten Nachbarn keine Polizei oder Ordnungsamt, die lauern nur auf Fehltritte und "melden" sofort.
Der TE ist Russe und schreibt nichts von Wohnsitz in DE, wenn wegen Arbeit zeitweise hier sehe ich da keine Probleme, muss er eher mit seiner russischen Versicherung abklären, dass hier alle möglichen Forderungen abgedeckt sind...
Doch, genau das kann ein Problem für den TE sein. Lies Dir mal den ADAC-Link von go-4-golf durch. Dann sollte das Problem klar sein.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Januar 2017 um 18:40:52 Uhr:
Wenn ein deutscher Wohnsitz besteht, dann muss das Fahrzeug hier auch angemeldet werden.
Wo liest du was von deutschem Wohnsitz?
Ich machte auf ein Problem aufmerksam. Der Begriff des Wohnsitzes (bzw. einer Betriebsstätte als SubSubSubSubUnternehmer) ist schnell erfüllt.
Das liegt daran das die Strafen in D lächerlich gering sind. Wenn diese Deppen 1000.-Euro zahlen müßten oder gleich den FS abgeben müßten würde das hier schon anders laufen. Aber in D kann man sich ja alles ungestraft erlauben.
rzz
Zitat:
@fluchti24 schrieb am 31. Dezember 2016 um 16:16:50 Uhr:
Mit grüner Karte kein Problem.
Habe heute auf meine Rückreise durch Sachsen und Bayern sehr Viele PKW mir RU Kennzeichen.
Nur waren leider 50% von denen die deutsche StVO unbekannt.
Die fahren was die Kiste hergibt, egal welche Geschwindigkeitsschild dasteht.
Erinnert immer schön an die russischen Dashcamvideos auf Youtube.
Wenn Deppen von Deppen sprechen ...
Die Strafen für Auswärtige sind teilweise wirklich lächerlich in DE, wenn da überhaupt mal ein paar Oligarchen, Scheichs, Engländer oder Schweizer (ist nur eine beliebige Auswahl, hätte auch schreiben können alle exkl. Deutsche)erwischt werden, die lachen sich doch eins und drücken nach dem Bussgeld Trinkgeld wieder voll auf den Pinsel.
Da sollte man sich mal ein Beispiel an den Italienern nehmen und die Karre einziehen, muss ja nicht enteignen sein, aber mal für 1 ...2 Monate sicherstellen wird doch schon drin sein, gepaart mit einen Haufen Bürokratie und Formularen, die sich Papa Staat auch noch fürstlich bezahlen lassen könnte....
Genau so ein undurchsichtiges und willkürliches Prozedere fördert Korruption und Ungerechtigkeit.