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Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden anmelden

Themenstarteram 27. Februar 2025 um 10:54

Ich habe einem Bekannten sein Auto abgekauft, das einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte. Da er es nicht mehr fahren wollte, habe ich den Schaden repariert und möchte das Fahrzeug nun verkaufen. Der TÜV steht ebenfalls an, sodass die Verkehrssicherheit geprüft wird. Zudem wird eine Spurvermessung durchgeführt.

Ich frage mich, wie ich das Auto offiziell als repariert deklarieren kann, ohne es selbst wieder zuzulassen – der Verkauf soll natürlich mit dem Hinweis auf den vorherigen Schaden erfolgen.

Ich habe bei einer Versicherung nachgefragt, aber dort wurde mir gesagt, dass ein Nachweis zur Reparatur erst im Schadensfall erforderlich sei. Das hat mich etwas stutzig gemacht, da ich bereits mehrfach von der sogenannten globalen Versicherungsdatenbank gehört habe. Leider finde ich im Netz keine klaren Informationen dazu. Weiß jemand, wie das in der Praxis gehandhabt wird?

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34 Antworten

"Offiziell repariert" bedeutet den Status gegenüber Versicherungen? Denn die Zulassung kennt diesen Status nicht.

So wie wohl damals ein Gutachter den wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat, müsste dann jetzt eben ein Gutachter die sachgerechte Reparatur bestätigen.

Oder habt ihr privat die Diagnose "wirtschaftlicher Totalschaden" gestellt, ohne Versicherung und Gutachter?

Also ich sehe das so: Du hast "Schrott" gekauft. Was davor war ist eine Sache deines Bekannten mit seiner Versicherung. Du hast dann Zeit und Geld reingesteckt und wieder ein Auto aus dem Schrott gemacht. Jetzt verkaufst du es mit TÜV und Hinweis auf früheren wirtschaftlichen Totalschaden, ohne Gewährleistung usw. Damit bis du aus dem Schneider. Dein Käufer meldet das Auto einfach mit einer neuen Versicherung an.

Themenstarteram 27. Februar 2025 um 11:08

Der wirtschaftliche Totalschaden wurde durch einen Gutachter im Auftrag der Versicherung festgestellt. Das Fahrzeug wurde daraufhin direkt abgemeldet und ist folglich nicht mehr bei dieser Versicherung versichert.

Muss die Reparatur tatsächlich von einem Gutachter bestätigt werden? Beruht deine Aussage auf eigenen Erfahrungen oder auf klaren Vorschriften, die man auf einer offiziellen Webseite einer Versicherung nachlesen kann? Oder ist es eher eine Vermutung?

Entweder Gutachter oder Werkstattrechnung.

Themenstarteram 27. Februar 2025 um 11:42

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 27. Februar 2025 um 12:25:26 Uhr:

Entweder Gutachter oder Werkstattrechnung.

Hast du Erfahrung damit? Oder kann man das i-wo nachlesen? Die Versicherung konnte mir halt dabei nicht wirklich helfen :/

Einfach mal hier im Forum nach "Gutachten" oder "Totalschaden" suchen oder mal die FAQ besuchen.

@konstantin-s

 

Google doch einfach nach HIS. Es gibt hier bei MT, aber auch im WWW zahlreiche Beiträge dazu.

 

Sofern ein wTS bei der Versicherung fiktiv abgerechnet und nicht nachgewiesen fachgerecht repariert wurde, kann es später bei einem neuen Schaden Probleme geben. Denn für die zahlungspflichtige Versicherung ist dann das Fahrzeug immer noch ein wTS.

Themenstarteram 27. Februar 2025 um 12:30

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 27. Februar 2025 um 13:11:10 Uhr:

@konstantin-s

Google doch einfach nach HIS. Es gibt hier bei MT, aber auch im WWW zahlreiche Beiträge dazu.

Sofern ein wTS bei der Versicherung fiktiv abgerechnet und nicht nachgewiesen fachgerecht repariert wurde, kann es später bei einem neuen Schaden Probleme geben. Denn für die zahlungspflichtige Versicherung ist dann das Fahrzeug immer noch ein wTS.

Das ist mir schon klar. Nur wie melde ich das Auto wieder ganz? Gibt es diese angebliche Datenbank mit den beschädigten Fahrzeugen? HUC wollte z.b. nichts wissen

Das Fahrzeug ist in der HIS-Datenbank erfasst. Entweder Rechnung oder Gutachten über eine vollständig fachgerechte Reparatur beibringen. Anders wird das in der HIS nicht gelöscht bzw. berichtigt. Der Gutachter kostet natürlich und nur wenn du dich an das Gutachten gehalten hast (ggf. gebrauchte Teile), kann das überhaupt was werden. Den Käufer musst du über den Totalschaden und die Reparatur informieren (am besten schriftlich). Und falls dir jemand das gute Stück abkauft, darfst du die Differenz von Einkauf und Verkauf versteuern. Ob das dann ein Geschäft war oder nicht, das hast du hoffentlich vorher durchgerechnet.

Alles recht wirr.

Du hast Schrott gekauft und nicht vollständig sach- und fachgerecht bzw. teilrepariert.

Und genau so kannst du das auch verkaufen, und nicht anders. Mit Hinweis auf die Einstufung als wirtschaftlicen Totalschaden, und Übergabe des Gutachtens sowie deiner Rechnungen über Teile und Leistung.

Die Versicherung geht das nichts mehr an.

Themenstarteram 27. Februar 2025 um 13:12

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2025 um 14:04:11 Uhr:

Das Fahrzeug ist in der HIS-Datenbank erfasst. Entweder Rechnung oder Gutachten über eine vollständig fachgerechte Reparatur beibringen. Anders wird das in der HIS nicht gelöscht bzw. berichtigt. Der Gutachter kostet natürlich und nur wenn du dich an das Gutachten gehalten hast (ggf. gebrauchte Teile), kann das überhaupt was werden. Den Käufer musst du über den Totalschaden und die Reparatur informieren (am besten schriftlich). Und falls dir jemand das gute Stück abkauft, darfst du die Differenz von Einkauf und Verkauf versteuern. Ob das dann ein Geschäft war oder nicht, das hast du hoffentlich vorher durchgerechnet.

HIS ist also DIE Datenbank?

Der Hinweis auf HIS wurde dir weiter oben schon gegeben. Einfach mal die Seite suchen www.informa-HIS.de und durchlesen, welche Fahrzeuge dort gemeldet werden.

Themenstarteram 27. Februar 2025 um 13:29

Zitat:

@Spi95 schrieb am 27. Februar 2025 um 14:08:44 Uhr:

Alles recht wirr.

Du hast Schrott gekauft und nicht vollständig sach- und fachgerecht bzw. teilrepariert.

Und genau so kannst du das auch verkaufen, und nicht anders. Mit Hinweis auf die Einstufung als wirtschaftlicen Totalschaden, und Übergabe des Gutachtens sowie deiner Rechnungen über Teile und Leistung.

Die Versicherung geht das nichts mehr an.

Ich habe ein Auto mit einem wTS gekauft und es vollständig und fachgerecht komplett repariert. Dank Unterstützung von einem Freund, welcher als KFZ-Meister bei einer VW Werkstatt arbeitet. Bei den Kosten in dem Gutachten, war der Posten mit den Arbeitskosten am höchsten - den kann ich ja durch Eigenleistung auf 0 setzen.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 27. Februar 2025 um 14:08:44 Uhr:

... nicht vollständig sach- und fachgerecht bzw. teilrepariert....

Möchte mal wissen, woher du das wissen willst?

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