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Auto nach Russland verfrachten und Mehrwertsteuer zurück

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 11:46

Hallo Forum, ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem konkreten Fall eine Auskunft geben, da ich auf die schnelle bei google nichts gefunden habe.

Folgende Situation:

Mein Onkel aus Russland möchte, dass ich für ihn ein Auto in Deutschland bei einem Händler kaufe. Dieses wird dann per Fähre nach Finnland oder St. Petersburg verfrachtet und er wird es privat in Russland fahren.

Außerdem würde er gerne die MwSt. zurückbekommen.

Wie würde das ablaufen, wenn ich das Auto für ihn kaufe und es dann ihm in Deutschland oder in Russland übergebe. Was muss ich machen, damit er den Wagen ordnungsgemäß übernehmen kann und die MwSt. zurück erhält.

Wir hatten schon mal einen ähnlichen Fall mit einem X5. Diesen hat er aber in Deutschland direkt auf seinen Namen gekauft und dann ohne Probleme die Mehrwertsteuer vom Autohaus nach der Überführung auf der Fähre bekommen.

Dieses Mal ist es jedoch so, dass ich den Wagen für ihn kaufen werde. Ich bin deutscher Staatsbürger, habe aber auch einen russischen Pass, falls es irgendwie weiterhilft.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2013 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von Seppo82

Gehört abgeschafft.

Es ist nun mal so, dass nur Inlandsumsätze bei der USt. besteuert werden. Jeder Exporteur bezahlt nur die Steuern und Zölle im Einfuhrland. Weshalb sollte ein Russe z. B. die deutsche Mehrwertsteuer zusätzlich zu den hohen russischen Importzöllen bezahlen? (für Gebrauchtwagen liegt der russische Einfuhrzoll m. W. bei 25%).

Schließlich bezahlst Du auch nur die deutsche Einfuhrumsatzsteuer, wenn Du ein Auto aus dem Ausland nach D einführst und musst die ausländische USt. nicht bezahlen.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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15 Antworten
am 8. Februar 2013 um 12:37

Voraussetzung dafür, dass der Verkauf z. B. eines Autos umsatzsteuerfrei erfolgen kann, ist

- dass der Käufer des Autos seinen dauerhaften Wohnsitz außerhalb der EU hat

- dass das Auto innerhalb von drei Monaten in das Bestimmungsland außerhalb der EU ausgeführt wird

Dies bedeutet, dass auf jeden Fall MWSt. fällig wird, wenn Du das Auto kaufst, da Du wahrscheinlich in D wohnst. Eine nachträgliche MWSt.-Rückerstattung ist nicht möglich, wenn Dein Onkel das Auto ausführt.

D. h. ihr könnt es nur so machen, dass Dein Onkel nach D kommt und er das Auto hier kauft. Dann funktioniert der Kauf umsatzsteuerfrei.

Gruß

Der Chaosmanager

@Chaosmanager hat es richtig beschrieben.

Hier findest Du die Punkte nochmal etwas ausführlicher aufgelistet.

(Ist zwar schon etwas älter, hat sich aber soviel ich weiß nicht grundlegend geändert.)

2 Punkte sind da für mich ausschlaggebend.

1. Beim Käufer kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit an, sondern auf seinen ständigen Wohnsitz. Somit fällst Du als in D lebender Käufer für eine MWSt.-Erstattung aus.

2. Beachte den Punkt "Ausfuhr eines KFZ mit eigener Antriebskraft.

-Stichwort intern. Zulassung und Ausfuhrkennzeichen-

Grüße

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 14:23

Alles klar, vielen Dank!

am 8. Februar 2013 um 17:16

Gehört abgeschafft. Geh mal nach Russland einkaufen und sag zum Zöllner du willst die Steuer zurück. Die erschießen dich direkt ;)

am 9. Februar 2013 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von Seppo82

Gehört abgeschafft.

Es ist nun mal so, dass nur Inlandsumsätze bei der USt. besteuert werden. Jeder Exporteur bezahlt nur die Steuern und Zölle im Einfuhrland. Weshalb sollte ein Russe z. B. die deutsche Mehrwertsteuer zusätzlich zu den hohen russischen Importzöllen bezahlen? (für Gebrauchtwagen liegt der russische Einfuhrzoll m. W. bei 25%).

Schließlich bezahlst Du auch nur die deutsche Einfuhrumsatzsteuer, wenn Du ein Auto aus dem Ausland nach D einführst und musst die ausländische USt. nicht bezahlen.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Themenstarteram 9. Februar 2013 um 12:44

Hallo, ich habe jetzt doch noch eine Frage:

Wäre es möglich, dass mein Onkel mir eine Vollmacht oder etwas ähnlich ausstellt (natürlich offiziell vom Notar etc.) und dass ich den Wagen sozusagen in seinem Auftrag auf seinen Namen kaufe?

am 9. Februar 2013 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von thugstylez

Hallo, ich habe jetzt doch noch eine Frage:

Wäre es möglich, dass mein Onkel mir eine Vollmacht oder etwas ähnlich ausstellt (natürlich offiziell vom Notar etc.) und dass ich den Wagen sozusagen in seinem Auftrag auf seinen Namen kaufe?

Die Frage ist vielmehr, wie Du den Verkäufer davon überzeugen kannst, dass er die MWSt. nicht berechnet. Der Verkäufer benötigt in jedem Fall den NACHWEIS, dass der Käufer außerhalb der EU wohnt und das Fahrzeug tatsächlich ausgeführt wird. Ansonsten muss er die MWSt. trotzdem an das FA abführen.

Am besten, Du klärst dies im Vorfeld mit dem Verkäufer des Autos ab.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Themenstarteram 9. Februar 2013 um 14:46

Also wir haben vor 1,5 Jahren einen BMW X5 gekauft aber mein Onkel war in Deutschland und hat alles auf seinen Namen gemacht.

Er hat im Autohaus den vollen Preis inkl. MwSt. bezahlt.

Als wir das Auto dann überführt haben, hat das Autohaus scheinbar eine Bestätigung für die Ausfuhr bekommen und die MwSt. wurde einige Zeit später auf mein Konto überwiesen, welche ich dann an meinen Onkel überwiesen habe.

Dieses mal hat er aus beruflichen Gründen keine Zeit selbst rüber zu kommen, braucht aber dringend ein neues Auto und hat mich darum gebeten, dass ich den Wagen für ihn kaufe und aus Deutschland raus fahre oder er im Zweifelsfall für einen Tag rüber fliegt und wir den gemeinsam ausführen.

Wenn ich den vollen Preis bezahle, hat der Händler doch theoretisch kein Risiko, weil er die MwSt. einfach behalten kann, wenn wir den Wagen nicht ausführen würden und er keine Bestätigung vom Zoll über die Ausfuhr kriegt.

Mir ging es jetzt eher darum, dass ich den Wagen im Auftrag einer anderen Person aus dem Ausland auf dessen Namen kaufen will.

Aber ich werde einfach mal ein paar Händler mit dem gewünschten Auto im Angebot abtelefonieren und mich erkundigen, was so alles möglich ist.

Danke nochmals für eure Hilfe!

Themenstarteram 9. Februar 2013 um 14:49

Doppelpost sorry.

Wenn der Onkel bereit ist, zur Ausfuhr des Wagen snach Deutschland zu kommen, dann könnte er an diesem Tag direkt vor der Übergabe des Wagens den Kaufvertrag, der natürlich auf seinen Namen läuft, unterschreiben und dann den Wagen außer Landes bringen.

Damit der Autohändler sich sicher ist, dass der von ihm zu bestellende Wagen auch wirklich abgenommen wird, schließt er einen entsprechenden Vertrag mit dem Neffen, dass dieser notfalls den Wagen übernimmt, falls der Onkel nicht nach Deutschland zur Abholung des Wagens kommen kann.

Gehen tut alles, wie es so schön heißt, man muss nur wollen! Der Autohändler will Geld verdienen und wird schon einen Weg finden.

Gruß Christof

Der Nettoerwerb gilt übrigens auch für Bürger anderer EU-Staaten mit dem Zusatz auf der Rechnung:

"Innergemeinschaftliche Lieferung, steuerbefreit gem. § 4 Nr. 1b UStG" oder

"Ausfuhrlieferung, steuerbefreit gem. § 4 Nr. 1a UStG" bei außereuropäischen Lieferung.

Ich hatte mal einen Sportwagen an einen Schweden verkauft und nur den Nettopreis kassiert.

Für den VK wichtig ist der Zusatz "Steuerpflicht geht auf den Käufer über".

Das könnte dem TE eventuell helfen, wenn der potentielle Verkäufer nicht netto verkaufen mag - weil es ja schon genug Scherenschleifer gab, die das Auto in ein anderes Bundesland verhökerten und er Händler Jahre später die MwSt. nachzahlen musste.

Oberste Priorität hat jedoch die Tatsache, dass das zu erwerbende Fahrzeug auch eine ausweisbare MwSt. hat, wenn privater Vorbesitz war, ist die MwSt. eigentlich verfallen.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Voraussetzung dafür, dass der Verkauf z. B. eines Autos umsatzsteuerfrei erfolgen kann, ist

- dass der Käufer des Autos seinen dauerhaften Wohnsitz außerhalb der EU hat

- dass das Auto innerhalb von drei Monaten in das Bestimmungsland außerhalb der EU ausgeführt wird

Dies bedeutet, dass auf jeden Fall MWSt. fällig wird, wenn Du das Auto kaufst, da Du wahrscheinlich in D wohnst. Eine nachträgliche MWSt.-Rückerstattung ist nicht möglich, wenn Dein Onkel das Auto ausführt.

D. h. ihr könnt es nur so machen, dass Dein Onkel nach D kommt und er das Auto hier kauft. Dann funktioniert der Kauf umsatzsteuerfrei.

Gruß

Der Chaosmanager

am 10. Februar 2013 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Der Nettoerwerb gilt übrigens auch für Bürger anderer EU-Staaten mit dem Zusatz auf der Rechnung:

"Innergemeinschaftliche Lieferung, steuerbefreit gem. § 4 Nr. 1b UStG" oder

"Ausfuhrlieferung, steuerbefreit gem. § 4 Nr. 1a UStG" bei außereuropäischen Lieferung.

M. W. ist dies seit 2010 innerhalb der EU so nur noch zwischen Geschäftsleuten möglich (vorausgesetzt, es liegt eine Ust.-Id.-Nr. vor).

Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt innerhalb der EU der Grundsatz, dass jeweils die MWSt. im Erwerbsland gezahlt werden muss (dafür entfällt die Einfuhr-USt. im Einfuhrland).

Außerhalb der EU reicht der o. ziitierte Rechnungszusatz nicht aus - vielmehr muss, wie schon gesagt, der Nachweis erbracht werden, dass der Rechnungsempfänger im Drittland wohnt und die Ware ausgeführt wurde.

Stellt der Verkäufer eine Rechnung ohne MWSt. aus und die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, geht er das Risiko ein, dass er die MWSt. trotzdem ans FA abführen muss.

Gruß

Der Chaosmanager

 

am 10. Februar 2013 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953

Der Autohändler will Geld verdienen und wird schon einen Weg finden.

... aber nicht um jeden Preis. Er trägt schließlich das Risiko, dass er die 19 % USt. ans FA abführen muss, wenn er die gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet.

Gruß

Der Chaosmanager

am 2. März 2013 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von thugstylez

Also wir haben vor 1,5 Jahren einen BMW X5 gekauft aber mein Onkel war in Deutschland und hat alles auf seinen Namen gemacht.

 

Er hat im Autohaus den vollen Preis inkl. MwSt. bezahlt.

 

Als wir das Auto dann überführt haben, hat das Autohaus scheinbar eine Bestätigung für die Ausfuhr bekommen und die MwSt. wurde einige Zeit später auf mein Konto überwiesen, welche ich dann an meinen Onkel überwiesen habe.

Hallo, eine Frage...

 

Hast du die MwSt. nach der Ausfuhr des Autos vom Finanzamt bzw. Zoll zurück bekommen?

Aber nicht vom Verkäufer/Händler, ja?

 

Es gibt zu wenig anständigen Autohändler, die das Geld freiwillig dem Kunden erstatten würden :).

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