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Auto nach Tschechien verkaufen

BMW 3er E91
Themenstarteram 25. Juli 2016 um 19:16

Hallo,

ich möchte ein Fahrzeug verkaufen, jetzt hat sich ein Käfer gemeldet, der aus Tschechien ist. Er arbeitet in Deutschland im bayrischen Wald und wohnt aber kurz hinter der Grenze in Tschechien.

Kann ich ihm das Fahrzeug angemeldet überlassen (natürlich mit genauer Dokumentation im Kaufvertrag)? Er will es am Tag nach dem Kauf abmelden. Geht Abmelden im EU-Ausland überhaupt?

Gruß

caiowa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dseverse schrieb am 26. Juli 2016 um 19:33:48 Uhr:

Hier wird aber verdammt viel Unwissenheit behandelt. Natürlich kann man ein Auto auch angemeldet verkaufen. Der Käufer bestätigt den Zeitpunkt der Übernahme, ab diesem Moment hat man mit dem Wagen nicht mehr viel zu tun. Man meldet anschließend der Zulassungsstelle und der Versicherung das er verkauft wurde und wer der neue Besitzer ist. Abgesehen davon, bekommt man ja das Geld vorher und nicht erst bei Ab-/Anmeldung also warum so viel misstrauen?

Und natürlich kann man ein Fahrzeug welches in D zugelassen ist, in einem anderen Land anmelden. Habe selbst meinen alten 206 nach Kroatien gefahren, in Kroatien angemeldet und ihn dann hier abgemeldet.

WAS machst du denn, wenn der Käufer das Fahrzeug aber kriminell benutzt und NICHT abmeldet?????? Da kommst du trotz deines schönes Kaufvertrages in große Probleme.. denn eine Zwangsstillegung ist langwierig und die Steuer zahlst DU weiter. Bis es erstmal zwangsweise abgemeldet wird, vergehen oftmals Monate und so lange BIST DU auch für ALLES verantwortlich (zunächst) was mit dem Fahrzeug angestellt wird. Abmelden und gut ist es... gesundes Misstrauen gehört einfach zum heutigen Leben dazu.. wieso nciht.. es hilft Probleme zu vermeiden und ist somit vernünftig.

Mensch mensch. wie gutgläubig doch viele Menschen sind.. aber genau auf solche haben es kriminelle Subjekte abgesehen.. mit mir wäre DAS unmöglich da ich weiss was Probleme bereiten könnte.. Die Abmeldung des Fahrzeuges VOR dem Verkauf ist doch wohl nicht zuviel verlangt oder? ... Du bist doch als Verkäufer nicht verantwortlich dafür, WIE der Käufer das FAhrzeug weiterbewegt, dafür gibt es viele Möglichkeiten.

Danke

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am 25. Juli 2016 um 19:23

Du musst es zuerst abmelden und dann kann er es in CZ zulassen, nicht umgekehrt. Mit der Abmeldung muss er zum "TÜV", Vers.-Karte und dann zur Zulassung. Es geht lediglich um die Überfahrt, aber dafür gibt es Kurzzulassung, ...

Themenstarteram 25. Juli 2016 um 19:28

Ich wollte ihn eigentlich mit meiner Zulassung heimfahren lassen. Kann er dann nicht in Deutschland selbst abmelden? Zulassungsbescheinigung 1+2, TÜV-Bericht und Kaufvertrag erhält er nach Zahlung.

am 25. Juli 2016 um 19:36

Er kann ein in D zugelassenes Fzg in CZ nicht zulassen. Fahren darf er schon, das liegt nur am Vertrauen des Feg-Besitzers. Vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig, aber erst muss das Fzg abgemeldet werden, dann kann er es in CZ zulassen.

Themenstarteram 25. Juli 2016 um 19:39

Ich versuche es nochmal :-)

Ich melde das Fahrzeug nicht ab, sondern er fährt einfach damit nach Hause. Wo muss er es nun abmelden? In D oder Tschechien.

am 25. Juli 2016 um 19:45

Abmelden in D, anmelden in CZ.

Und ob er dein Auto abmelden darf? Vielleicht mit Vollmacht?

Themenstarteram 25. Juli 2016 um 19:51

Ok. Danke. Ich gebe ihm eine Vollmacht mit.

Letztlich würde ich niemanden Fremden so fahren lassen. Stell dir vor er baut einen Unfall oder sonstwas. ... ..

Ist ein fremder Fahrer der Versicherung gemeldet?

Selbst einen Bekannten würde ich nicht fahren lassen.

Er soll sich Überführungskennzeichen besorgen und du meldest dein Auto hier in D ordnungsgemäß ab...

Kosten m.W. unter 100€!

Man verkauft doch kein noch auf den eigenen Namen zugelassenes und versichertes Fzg ins Ausland!

Das ist doch irre.

Gin ihm das Fzg mit mit einer Kurzzulassung.

Die wird nach einigen tagen ungültig und u brauchst Dich um nix mehr zu kümmern.

Wer macht denn sowas.

Da muss Einer aber noch viel viel lernen im Leben.

Ich denke die meisten Autos werden noch angemeldet verkauft, zumindest von privat, hat für beide Seiten Vorteile. Wo lässt du denn z.B. dein abgemeldetes Auto stehen, wenn man nicht gerade ein Privatgrundstück hat? Oft werden Autos am WE verkauft, da hat auch keine Zulassungsstelle auf. Habe mein Auto zuletzt auch angemeldet verkauft, der Käufer (ein windiger Portugiese) hat es wie abgesprochen am nächsten Arbeitstag abgemeldet. Die Versicherung wird übrigens mitverkauft

Das mit der Versicherung wäre mir neu.

Da muss er eine Deckungszusage haben... und selbst dann hätte ich Zweifel! !

Der Versicherungsvertrag besteht nur mit dir

Der kann ohne Einverständnis der Versicherung doch gar nicht auf einen Fremden Dritten übertragen werden.... .

Sei froh das der Portugiese nur windig und nicht böswillig war!

Am besten der TE lässt sich mal von seiner Versicherung, dem ADAC, der Zulassungsstelle oder einen Fachanwalt beraten. .. .

Und dann bitte berichten was dort empfohlen wurde.

Soviel Beratungsresistenz hab ich auch noch selten erlebt :D

Mir fehlen die worte,wie kann man nur ein Auto so verkaufen wollen.Ich habe meine (nicht viele) autos immer probefahren lassen,und wenn der Käufer ihn kaufen wollte hab ich ihn einfach kurz davor abgemeldet.Ich vetraue keinen,und dann wenn ich lese Tschechien :rolleyes:

Demnächst haben wir nen neuen Thread "Mein Auto wurde in Tschechien geklaut,was nun?"

So Blauäugig kann man normalerweise net sein!

Blauäugig oder nicht, die Versicherung geht auf den Käufer über -> klick

[...]

Mit dem Verkauf des Fahrzeuges tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des in diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein (§ 95 Abs. 1 VVG in Verbindung mit den AKB des Versicherungsvertrages). Die für das Kraftfahrzeug bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung geht also kraft Gesetzes auf den Käufer über.

[...]

Da steht Interessantes drin, für den Fall, daß der Käufer trotz Erklärung im Kaufvertrag nicht umgehend ummeldet.

Wichtig dafür ist halt, daß man einen wasserdichten Standard-Kaufvertrag mit zugehöriger Veräußerungsmitteilung für die Zulassungsstelle und(!) den Versicherer ausfüllt und abschickt.

Meine letzen beiden Verkäufe gingen angemeldet problemlos über die Bühne (einmal Inzahlungnahme beim Händler, einmal privat abgeholt von einem Käufer).

Bei einem "windigen Portugiesen" oder wie hier bei jemanden der direkt nach Tschechien exportieren will, hätte ich das aber auch niemals so gemacht.

Allerdings.

Eigentlich gibt es zum Autoverkauf nciht viele Dinge zu wissen. Lediglich, dass man es nicht angemeldet verkauft.

Was machst du, wenn er es einfahc nicht abmeldet?

Ohne Worte, meld es ab, der soll sich gefälligst selbst drum kümmern.

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