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Auto nach unverschuldeten Unfall von Polizei technisch stillgelegt

Themenstarteram 28. Dezember 2017 um 9:40

Hallo,

meine Nachbarin (80+) ist geben mein Vorderrad (Scenic) gefahren und dann 180 Grad gedreht und dann bei sich die Treppe runter.

Die Felge hat sichtbare Schäden und das Rad ist auch nicht mehr ganz gerade.

Die Polizei hat mein Auto stillgelegt und beim hochheben vom Abschleppwagen hat es ordentlich geknarrt.

Was soll ich jetzt machen?

Von der Versicherung des Gegners einen vereidigten Sachverständigen akzeptieren?

Kann der auch gleich Restwertbestimmung machen wenn der Wagen Totalschaden (technisch oder wirtschaftlich) ist?

Kann ich bei mir Versicherung und KFZ Steuer sparen weil das Auto stillgelegt ist?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Franz105 schrieb am 2. Januar 2018 um 18:49:42 Uhr:

Nach einem Unfall gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten muss. In § 254 des Bundesgesetzbuches (BGB) ist diese Schadensminderungspflicht festgelegt.

Stand auch in einer der letzten ADAC-Ausgaben.

Wenn die Versicherung zusagt, den Schaden zu regulieren, kann man auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

darüber gibt es genügend Gerichtsurteile.

Das selbe gilt für den Gutachter. Wenn die gegnerische Versicherung sagt: Uns genügt der Kostenvoranschlag

der Werkstatt, wird sie keine Gutachterkosten zahlen.

Ist das Auto älter als drei Jahre werden auch nicht die Kosten der Fachwerkstaat übernommen, sondern die Sätze einer freien Werkstatt.

Bei Mietwagenkosten muss man ebenfalls aufpassen.

Deshalb ist ein Gespräch mit der gegnerischen Versicherung der erste und beste Schritt.

Schaltet man einen Rechtsanwalt ein, kann es auch passieren, dass es vor Gericht geht. Und die Gerichte sind überlastet. das kann dann bis zu einen Jahr dauern, bis alles reguliert ist.

Hab den Eindruck, hier sind Leute, die den Rechtsanwälten Arbeit verschaffen wollen.

Und ich habe den Eindruck, dass du nicht den Hauch einer Ahnung von dieser Thematik hast, Franz.

Und wenn du hier schon rumplapperst, dann Informiere dich vorher richtig, oder lass es sein und spiele Bridge mit deinen Freunden im Heim.

Das heißt im übrigen nicht "Bundesgesetzbuch" sondern Bürgerliches Gesetzbuch und im §249 steht auch nichts von einer "Schadenminderungspflicht", da ist lediglich Art und Umfang des Schadenersatzes geregelt.

 

Franz.......Menschenschenskinder, lass es bleiben, du weißt nix von diesem Thema, rein gar nix ! :rolleyes:

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Viele Fragen. Erst mal willst Du reparieren lassen oder auf Gutachten abrechnen?

Normal sind Gutachter neutral, aber einige hier trauen denen der gegnerischen Versicherung nicht. Normal darfst Du einen eigenen beauftragen, sofern Du noch nicht den der gegnerischen Versicherung ein ok gegeben hast.

Kannst aber auch das Gutachten der Versicherung nehmen. Sollte Dir was fehlen oder es zu niedrig erscheinen, müsstest Du ein Gegengutachten erstellen lassen und das würde nur übernommen, wenn es erheblich von dem anderen Gutachten abweicht. Kommt aber auch vor dass das eigene Gutachten schlechter als das vom Versicherer ist. ;)

Der Gutachter kann gleich Restwert ermitteln und Dir die Gebote an der Restwertbörse geben. Du kannst diese annehmen oder Dein Glück versuchen und den Schrott selbst verkaufen. Ich rate das beste Angebot aus der Restwertbörse annehmen, sofern Du nicht schon einen Käufer hast.

Stilllegung durch die Polizei? Die können sagen das FZG ist Fahruntüchtig, würde aber nochmal bei der Zulassungsstelle nachfragen ob das FZG stillgelegt ist. Wenn ja wird Steuer und Versicherung automatisch abgerechnet (werden von der Zulassungsstelle benachrichtigt).

Zitat:

@mot56454x schrieb am 28. Dezember 2017 um 10:40:38 Uhr:

... Was soll ich jetzt machen?

Von der Versicherung des Gegners einen vereidigten Sachverständigen akzeptieren?

Kann der auch gleich Restwertbestimmung machen wenn der Wagen Totalschaden (technisch oder wirtschaftlich) ist? ...

Nie die gegnerische Versicherung an das eigene Fahrzeug lassen !

 

Wenn Du mit der Abwicklung nicht vertraut bist, geh zu einem Anwalt, den bezahlt die gegnerische Versicherung sowieso.

Du fragst im Bekanntenkreis oder suchst im Internet nach dem nächsten Anwalt, der hieraus spezialisiert ist. Dieser wird dich kurzfristig und kostenfrei beraten und dir sicherlich gern einen Gutachter empfehlen. Den Anwalt zahlt der Gegner.

An die gegnerische Versicherung würde ich mich vorher nur (!) wenden, wenn du dein Auto dringend brauchst und daher einen Mietwagen benötigst. Denn nimmst du einen im Autohaus oder beim nächstbesten Vermieter, kann es sein, dass es Streß mit der Rechnung gibt. Die ist schnell höher als der Durchschnitt. Also: Mietwagen vom gegnerischen Versicherer vermitteln lassen.

Die richtige Reihenfolge:

1. Anwalt beauftragen

2. eigenen Gutachter beauftragen

Dann wird das alles für den TE optimal geregelt.

Wie soll es mit deinem Auto denn weitergehen? Ist er so alt, das sich eine Reparatur in einer Werkstatt nicht lohnt? Kannst du was selber machen?

 

Wo hat der Abschleppwagen es hingebracht?

 

Brauchst du unbedingt einen Leihwagen?

Wieso wird hier im Forum immer gleich nach einem Anwalt geschrien? Schuldfrage ist klar, also geht es nur noch um die Abwicklung mit der Versicherung. Versicherung anrufen, mitteilen, dass man den Schaden durch einen Gutachter eigener Wahl bewerten lässt und danach entscheiden, ob Reparatur, fiktive Abrechnung, oder Totalschaden. Restwert, Schadenshöhe und Wertminderung steht alles im Gutachten. Wird zu 99% problemlos von der Versicherung abgewickelt. Falls es wider Erwarten doch Probleme gibt, kann man immer noch den Anwalt einschalten. Bei so einem Fall den Anwalt gleich einzuschalten, treibt nur die Kosten und den Arbeitsaufwand für die Versicherung und damit auch die Prämien der Kunden hoch.

Eine solch naive Einstellung kann man ehrlicherweise nur an den Tag legen, wenn man mit der Materie nicht beruflich befasst ist. Anderenfalls gehört man eher zu den "Anspruchskürzungstruppen".

Auf Seiten der Versicherungen sitzen Profis, die keinerlei Anlass haben, Geschädigte umfassend zu beraten. Wenn man als Betroffener nicht über das entsprechende Fachwissen verfügt, sollte man es sich an seine Seite holen. Darauf besteht Anspruch und das stellt auch sicher, dass alles korrekt abläuft. Wer sich erst dann einen Anwalt nimmt, wenn das "Kind" schon ewig im Brunnen liegt, braucht sich nicht wundern, wenn dann keiner bereit ist, für eine Vergütung unterhalb der Kostendeckung die notwendige Hilfe zu leisten.

Nach dem Anwalt schreit hier niemand. Anwälte lassen sich für gewöhnlich auch nicht unqualifiziert anschreien. Man ruft als Betroffener beim Anwalt an, lässt sich einen Termin geben oder übermittelt alle nötigen Angaben und Unterlagen per Mail/Fax und dann wird das so geregelt, wie es der Fall erfordert. Geht alles ganz unaufgeregt und tiefenentspannt.

Guten Rutsch in neue Erkenntnisse und ins Neue Jahr. :)

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 30. Dezember 2017 um 12:49:46 Uhr:

Wieso wird hier im Forum immer gleich nach einem Anwalt geschrien? Schuldfrage ist klar, also geht es nur noch um die Abwicklung mit der Versicherung.

Weil auch bei unstrittiger Schuldfrage noch ganz vorzüglich über die Höhe des Entschädigungsanspruchs gestritten werden kann.

Und weil Versicherungen genau das um so energischer tun, wenn der Anspruchsteller nicht anwaltlich vertreten ist.

Weil die Versicherungen inzwischen nicht mehr (wie noch vor ein oder zwei Jahren) vorwiegend bei fiktiver Abrechnung kürzen, sondern auch vorgelegte Werkstattrechnungen zunehmend anzweifeln und nur teilweise bezahlen.

Zitat:

Falls es wider Erwarten doch Probleme gibt, kann man immer noch den Anwalt einschalten.

Weil es für einen Anwalt wirtschaftlich nicht sehr lohnenswert ist, sich nur für den Streit um einen Differenzbetrag bezahlen zu lassen und man dann ggf. nur noch den Anwalt bekommt, der verzweifelt genug ist so einen Auftrag annehmen zu müssen...

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 30. Dezember 2017 um 12:49:46 Uhr:

Wird zu 99% problemlos von der Versicherung abgewickelt. Bei so einem Fall den Anwalt gleich einzuschalten, treibt nur die Kosten und den Arbeitsaufwand für die Versicherung und damit auch die Prämien der Kunden hoch.

Diese Aussage ist inhaltlich zu 100 % falsch!

Warum denken sich immer wieder Leute, die keine Ahnung von dieser Thematik haben, einen solchen Unsinn aus und schreiben das Ganze noch als Tatsachenbehauptung?

In meiner Verhandlung hat sich auch der Anwalt der gegn. Versicherung beklagt, dass heutzutage jeder klage, weil er eine Rechtschutzversicherung habe; das sei für die Versicherungen nicht einfach.

Meine Frage, wer denn mit diesem Mist sein Geld verdiene, hat er nicht beantwortet. :D

Ich habe bislang drei Haftpflichtschäden mit gegnerischen Versicherungen abgewickelt, drei Haftpflichtschäden wurden von meiner Versicherung bezahlt. Alles ohne Anwalt und ohne Probleme. Dazu kommen noch ein Vollkaskoschaden und ein schwerer Wildunfall, die vom Gutachter der Versicherung bewertet wurden, zu meiner vollsten Zufriedenheit. Ausserdem wurde mir ein PKW gestohlen und die Versicherung hat den Wert des PKW am oberen Ende meiner Erwartung festgesetzt. Nach meinen Erfahrungen ist ein Anwalt in den allermeisten Fällen unnötig.

Vielen Dank berlin-paul. Hast wieder mal den Nagel auf den Kopf getroffen.

@Catwiezle

Liess dir mal unten den Text. Dann wirst du vielleicht feststellen, dass ein Anwalt doch sehr sinnvoll ist und du bei deinen 3 Haftpflichtschäden nur deswegen zufrieden warst, weil du von der Materie keine Ahnung hast.

Das Schreiben ist von meinem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Habe diese meinen Kumpel empfohlen, der einen unverschuldeten Unfall hatte.

Ende vom Lied: Er hat nun sein Recht bekommen und die Versicherung hat endlich das bezahlt, was ihm zusteht. Differenz: Mehrere tausender.

Hätte ich ihn nicht mit Druck und Zwang zum Anwalt geschickt, wäre er wahrscheinlich auch mit der gekürzten Summe zufrieden gewesen, da kein Fachmann. Genauso wie du.

Das hatte ich ja geschrieben, wenn es wider Erwarten Probleme gibt, kann man immer noch einen Anwalt einschalten. In o.g. Fall ist nicht entsprechend Gutachten abgerechnet worden, und 14 Tage Wiederbeschaffungszeit ist gängige Rechtsprechung. Da hat es die Versicherung halt mal versucht. Ob da ein Anwalt nötig war oder ein freundlicher aber bestimmter Anruf bei der Versicherung ausgereicht hätte, ist noch dahingestellt.

Mit der Abwicklung meiner Haftpflichtschäden war ich zufrieden, weil alle meine Schäden inklusive Kostenpauschale, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung bzw. Mietwagen entsprechend den Gutachten bezahlt wurden. Mehr braucht es nicht.

In diesem Forum ist leider eine "Renn sofort zum Anwalt" und "Hol das meiste Geld aus dem Unfall" Mentalität verbreitet. Ich bin zufrieden, wenn mir die entstandenen Schäden ausgeglichen werden. An einem Unfall möchte ich nichts verdienen. EInen Anwalt werde ich zukünftig auch nur dann von Beginn an einschalten, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist oder bei Unfällen mit Personenschäden.

So, Schluß mit OT, kann man bestimmt ausgiebig in einem separaten Thread diskutieren oder ist vielleicht schon öfter gemacht worden

Guten Rutsch und allzeit unfallfreie Fahrt.

Wenn du an einem Unfall was verdienen kannst, sach mir Bescheid wie du das gemacht hast.

 

Ich würde mein Auto ohne Beule auf jeden Fall vorziehen. Ist die Beule drin und ich lasse den Schaden richten bzw mache es selber, investiere ich Geld und Zeit. Plus beim Verkauf des Wagens weniger Interessenten die auch noch weniger zahlen möchten, da es ein Unfallauto ist.

 

Lässt man den Schaden und fährt das Auto so weiter, sieht es auf den ersten Blick so aus als hätte man Gewinn gemacht. Aber verkaufe das Auto mal oder lass einen zweiten Unfall passieren. Dann bist du der blöde der drauf zahlt.

 

Also heißt das Motto nimm was du kriegen kannst und zwar nicht um sich zu bereichern sondern um dem Verlust in Richtung 0 zu bewegen.

 

Für mich spielt da auch noch der zeitliche Aspekt rein. Beim Anwalt habe ich den geringsten Zeitaufwand.

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